Der erste Schreck: Mir ist die Tür zugefallen! Also schnell einen Fachmann gerufen, der sie öffnet. Danach der zweite Schreck: Ich bin auf Schlüsseldienst-Abzocke hereingefallen! Diese bittere Erfahrung machen leider viele Menschen. Betrüger nutzen ihre Notlage schamlos aus und verlangen für ein paar Handgriffe völlig überhöhte Preise. Aber zum Glück können Betroffene gegen einen unseriösen Schlüsseldienst vorgehen. Show
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Ein unangenehmes SchlüsselerlebnisFalls Sie sich selbst ausgesperrt oder Ihren Schlüssel verloren haben, sind Sie natürlich froh, wenn Sie jemand aus Ihrer Notlage befreit. Und zwar zu jeder Tages- und Nachtzeit. Aber sicher nicht um jeden Preis. Trotzdem hört man immer wieder von unseriösen Schlüsseldiensten, die horrende Summen für eine sogenannte Notöffnung verlangen. 500, 1.000, 1.200 Euro oder noch mehr werden da schon mal aufgerufen – und bezahlt. Oft wird den überrumpelten Kunden erst später klar, auf welche Schlüsseldienst-Abzocke sie sich eingelassen haben. Doch sie können sich wehren. Es ist nämlich möglich, unseriösen Türöffnern einen Riegel vorzuschieben. Grundsätzlich geht das auf eigene Faust. Sicherer ist es aber, wenn Sie sich beim Kampf gegen eine überhöhte Rechnung von einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt helfen lassen. Das darf ein seriöser Schlüsseldienst kostenDas darf ein seriöser Schlüsseldienst kostenSchlüsseldienst-Abzocke liegt vor, wenn der übliche Betrag für eine Notöffnung erheblich überschritten wird. Seriöse Schlüsseldienste orientieren sich hingegen an dieser Preisempfehlung, die der Bundesverband Metallhandwerk (BVM) für Innungsmitglieder zusammengestellt hat. Die genannten Preise sollten nicht überschritten werden. Sie gelten für einfache Türöffnungen, die maximal 15 Minuten dauern. Die Kosten für einen Schlüsseldienst hängen von der Uhrzeit und vom Wochentag ab. Faustformel: Je später, desto teurer wird die ungeplante Türöffnung, und an Werktagen ist sie günstiger als an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. Außerdem kommt es darauf an, wo der Einsatz stattfindet. Beispiel: Für ländliche Regionen und Kleinstädte setzt der Verband zwischen rund 85 Euro (Werktag zwischen 8–18 Uhr) und 210 Euro (Feiertag 0–24 Uhr) an. In Großstädten empfiehlt er für dieselben Zeiten eine Preisspanne zwischen rund 90 Euro und 222 Euro. Diese Vorgaben verstehen sich ohne Fahrtkosten und Zuschläge für längere Arbeitszeiten. Telefonischen Auftrag an den Schlüsseldienst widerrufenAm besten ist es, wenn Sie zweifelhafte Angebote sofort ablehnen. Zum Beispiel, wenn der gerufene Schlüsseldienst vor der Tür plötzlich mehr von Ihnen verlangt, als er Ihnen telefonisch zugesichert hat. Dann können Sie Ihren Auftrag mündlich widerrufen. Und zwar möglichst, bevor der sogenannte Fachmann einen Finger gerührt hat. In dem Fall brauchen Sie dem Monteur nämlich nichts zu zahlen – auch keine Anfahrtskosten. Anfahrtskosten sind allenfalls dann fällig, wenn Sie beispielsweise die Tür bis zum Eintreffen des Schlüsseldienstes selbst öffnen konnten und sich die Angelegenheit damit erledigt hat. Lassen Sie sich vom Mann oder der Frau vom Schlüsseldienst also die vereinbarten Kosten ausdrücklich zusichern, sobald er oder sie vor der Tür steht. Wenn Sie den Schlüsseldienst noch nicht bezahlt habenNach getaner Arbeit will ein unseriöser Schlüsseldienst fast immer sofort Geld sehen – in bar oder per EC-Karte. Lassen Sie sich darauf nicht ein, und lehnen Sie eine Zahlung direkt an der Tür ab. Bestehen Sie stattdessen auf einer ordnungsgemäßen Rechnung – schwarz auf weiß. Das ist Ihr gutes Recht. Fällt dann die Forderung höher als vereinbart aus, sollten Sie den offenkundigen Schlüsseldienst-Betrug schriftlich anfechten. Begründung: Wäre Ihnen dieser hohe Preis bekannt gewesen, hätten Sie den Auftrag erst gar nicht erteilt. Damit werden Sie aber nur dann erfolgreich sein, wenn Ihr Konter den Schlüsseldienst nachweislich erreicht. Mit einem normalen Brief funktioniert das nicht zuverlässig. Der Adressat kann nämlich einfach behaupten, den Schrieb nicht erhalten zu haben. Klicken Sie hier, um die Inhalte von YouTube anzuzeigen. Meine Zustimmung kann ich jederzeit unter Datenschutz widerrufen. © Verbraucherzentrale Deshalb sollten Sie die Rechnung des Schlüsseldienstes per Einschreiben mit Rückschein anfechten. Dabei bekommen Sie von der Post ein Dokument, das Ihnen den Eingang des Schreibens beim Schlüsseldienst bestätigt. Alternativ – und sofern technisch möglich – können Sie ein Fax an den Betrieb senden. Das bringt aber nur etwas, wenn Ihr Gerät danach eine Sendeberichtsbestätigung ausspuckt. Idealerweise nutzen Sie beide Möglichkeiten. Am besten vor Zeugen, die bestätigen, dass Sie tatsächlich den Widerruf eingetütet beziehungsweise versendet haben. Nicht ganz so zuverlässig ist eine Anfechtung per E-Mail. Zwar dürfte diese mit ziemlicher Sicherheit beim Schlüsseldienst eingehen, doch einen handfesten Beweis dafür haben Sie nicht. Was ist eine Notöffnung?Was ist eine Notöffnung?Von einer Notöffnung ist die Rede, wenn eine Tür ungeplant und/oder so schnell wie möglich geöffnet werden muss. Zum Beispiel bei Gefahr im Verzug sowie außerhalb der üblichen Arbeitszeit, also nachts und an Wochenenden beziehungsweise Feiertagen. Das sollte in Ihrem Einschreiben stehen
Möchten Sie sichergehen, dass Ihr Widerspruch rechtlich einwandfrei ist, sollten Sie eine Verbraucherzentrale oder einen Juristen zurate ziehen. © istock/gilaxia/2018 Oft bemerken Betroffene erst nach Erhalt der Rechnung, dass sie das Opfer von Schlüsseldienst-Abzocke geworden sind. Wenn Sie den Schlüsseldienst schon bezahlt habenHaben Sie die überhöhte Rechnung bereits beglichen, müssen Sie sich trotzdem nicht mit der Abzocke abfinden. Sie können noch im Nachhinein die Rechnung anfechten. Aber auch hier sollten Sie nachweisen können, dass der Schlüsseldienst Ihre Beschwerde erhalten hat. Halten Sie sich dafür an die Tipps im vorherigen Abschnitt. Das gilt im Großen und Ganzen auch für den Inhalt Ihres Einschreibens. Beachten Sie jedoch folgende Unterschiede:
Auch hier wichtig: Sie können das Schreiben zwar selbst formulieren und abschicken. Besser ist es aber, sich vorher bei einer Verbraucherzentrale zu informieren oder einen Anwalt einzuschalten. Wie viel darf Türöffnung Kosten?Zum Vergleich: Der Bundesverband Metall veranschlagt in seiner Preisempfehlung für Notöffnungen werktags tagsüber 83 bis 100 Euro. Nachts, an Wochenenden und Feiertagen weichen die Preise extrem ab – je nach Zeitpunkt der Öffnung liegen sie zwischen 120 und 250 Euro.
Wie viel darf ein Schlüsseldienst verlangen?Als Wucher gilt nach gängiger Rechtsprechung ein Preis dann, wenn jemand etwa das Doppelte des üblichen Preises oder mehr verlangt. Beispiel: Sind für eine Türöffnung 100 Euro üblich, kann der Schlüsseldienst durchaus 130 Euro oder mehr vereinbaren. Verlangt er aber mehr als 200 Euro, ist der Vertrag nichtig.
Wie viel sollte ein Schlüsseldienst Kosten?Die Öffnung einer lediglich zugefallenen Tür kostet z.B. in Nordrhein-Westfalen inklusive Anfahrt tagsüber und an Werktagen circa 90 Euro. Für einen Akut-Einsatz in der Nacht, an Sonn- oder Feiertagen können auch um die 150 Euro verlangt werden.
Was darf ein Schlüsseldienst berechnen?Das bedeutet, dass der Schlüsseldienst hier normalerweise einen Preis bis maximal etwa 250 Euro als Höchstgrenze verlangen kann für eine einfache Türöffnung. An diesen Preisen sollten Sie sich zumindest grob orientieren, wenn Sie darüber mit dem Schlüsseldienst vorher eine Vereinbarung treffen.
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