Menschen sind behindert, wenn sie für längere Zeit körperliche, seelische, geistige Beeinträchtigungen oder Sinnesbehinderungen haben und durch Wechselwirkungen mit ungünstigen personen- sowie umweltbezogenen Faktoren die Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sein kann. Show Die Schwere einer Behinderung wird durch den Grad der Behinderung (GdB) in Zehnergraden von 20 bis 100 ausgedrückt. Eine Schwerbehinderung liegt bei einem GdB von 50 oder höher vor. Durch den demografischen Wandel wird die Personalgewinnung zum Ausgleich des Fachkräftemangels immer schwieriger. Vorhandene und noch nicht ausgeschöpfte Potenziale auf dem Arbeitsmarkt, wie von Menschen mit Behinderung, werden deshalb für Unternehmen zunehmend wichtiger. FeststellungsverfahrenMenschen mit einer Schwerbehinderung können einen Schwerbehindertenausweis beantragen, der sie zur Inanspruchnahme von besonderen Rechten und Nachteilsausgleichen berechtigt. Personen, bei denen ein GdB von 30 oder 40 festgestellt wurde, können unter bestimmten Voraussetzungen Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt werden (SGB IX § 2). Auch für gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten besondere rechtliche Bestimmungen wie etwa der besondere Kündigungsschutz. Rechte und PflichtenSchwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stehen unter einem besonderen rechtlichen Schutz.
Behinderungen und ArbeitsgestaltungREHADAT veröffentlicht regelmäßig so genannte Wissensreihen zu bestimmten Behinderungen. Themen sind beispielsweise Hörbehinderung, Sehbehinderung, Mukoviszidose, Depressionen, Diabetes, Rollstuhlnutzende, Inkontinenz, Multiple Sklerose oder Epilepsie. Sie vermitteln Basiswissen zur Erkrankung oder Behinderung sowie Lösungen für individuelle Arbeitsgestaltungen – zum Beispiel mit Hilfsmitteln, technischen Arbeitshilfen, Baumaßnahmen, organisatorischen Maßnahmen oder personeller Unterstützung. Zielgruppe sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, betroffene Beschäftigte sowie alle Fachleute, die an der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Erkrankung oder Behinderung beteiligt sind. Auf der Seite REHADAT-Talentplus finden Sie grundsätzliche Informationen über Behinderungsarten und ihre Auswirkungen im Arbeitsleben. Was steht mir bei 20 Behinderung zu?Verdoppelte Steuerfreibeträge ab 2021
Beginnend ab einem GdB von 20 werden die Freibeträge zwischen 384 € bis zu 2.020 € betragen, also jeweils das Doppelte. Weiter sollen die zusätzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung unter 50 % entfallen.
Kann ich mit GdB 20 früher in Rente?Das Wichtigste in Kürze
Versicherte mit Schwerbehinderung können zwei Jahre vor der allgemeinen Regelaltersgrenze in Rente gehen; mit Abschlägen auch noch früher. Abschläge mindern die Rente allerdings teils deutlich. Ausweis. Um vorzeitig die Rente beziehen zu können, brauchen Sie einen Schwerbehindertenausweis.
Welche Steuervorteile bei 20 Behinderung?Der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag von 7.400 Euro gilt auch für pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 4 oder 5. Dies gilt unabhängig vom Grad der Behinderung und den Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Sie bekommen den Pauschbetrag ab einem Grad der Behinderung von 20.
Hat man mit 20 Behinderung Kündigungsschutz?Bei Behinderungen mit einem Grad von 20 oder darunter besteht kein besonderer rechtlicher Schutz.
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