Ist es günstiger ein Auto als Zweitwagen zu versichern?

Die Zweitwagenregelung soll die Möglichkeit bieten, einen zweiten Wagen günstig zu versichern. Dabei werden beide Fahrzeuge bei demselben Anbieter in einer gemeinsamen Police zusammengefasst.

Allgemeines zur Zweitwagenregelung

Die Idee dahinter ist einfach: Das neuangemeldete Fahrzeug würde normalerweise in die Schadenfreiheitsklasse 0 fallen, wodurch der Beitragssatz rund 100 Prozent betragen würde. Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre über eine Fahrerlaubnis verfügen, ist das Risiko eines Unfalls am größten. Deshalb werden diese von den Versicherungsunternehmen in die besondere Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Der anfallende Beitrag ist in dieser Sonderklasse am Anfang entsprechend hoch. Die Versicherung des zweiten Fahrzeugs wäre somit eine teure Angelegenheit. Daher gewähren Anbieter in der Regel für den zweiten Wagen einen günstigeren Schadenfreiheitsrabatt, der meist bei einer preiswerten Einstufung in die SF-Klasse ½ liegt.

Schadenfreiheitsklassen

Wer über einen längeren Zeitraum unfallfrei fährt, wird von seiner Versicherung durch einen Schadenfreiheitsrabatt und die Einstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse belohnt. Jeweils zum Anfang des Jahres werden Schadensverläufe untersucht – wurde im vergangenen Jahr kein Unfall verursacht, steigen Sie in der Klasse auf. Je länger Sie unfallfrei fahren, desto höher ist Ihre Schadenfreiheitsklasse und desto günstiger wird Ihre Kfz-Versicherung.

Wenn Sie erstmalig ein Fahrzeug versichern, aber kein Fahranfänger mehr sind, werden Sie üblicherweise in der SF ½ eingestuft. In dieser erhalten Sie keinen Rabatt, sondern der Versicherer berechnet auf den normalen Beitrag einen prozentualen Aufschlag. Das SF-System wird sowohl bei der Haftpflicht- als auch bei der Vollkaskoversicherung angewandt, nicht dagegen bei der Teilkaskoversicherung – hier handelt es sich nämlich um Schäden, die Sie nicht selbst verursacht haben und für die Sie nicht herabgestuft werden dürfen.

Einstufung des Zweitwagens

Versichern Sie ihren Zweitwagen bei demselben Anbieter, erhalten Sie in der Regel eine Einstufung in die SF-Klasse ½ , aber auch höhere Einstufungen sind möglich. Kann ein Fahranfänger ein halbes Jahr schadenfreies Fahren vorweisen, wird er in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 hochgestuft. Eine wichtige Rolle bei der Einstufung spielt hier die Schadenfreiheitsklasse Ihres Erstwagens – befindet sich dieser in einer hohen Schadenfreiheitsklasse, wird je nach Versicherer auch Ihr Zweitwagen von Versicherungsbeginn an höher eingestuft.

Gesetzliche Vorgaben für Sondereinstufungen gibt es nicht, ausschlaggebend für Leistungen über die Standardregelung hinaus sind abhängig von den Bedingungen des einzelnen Versicherungsunternehmens. Wie hoch das Sparpotential letztendlich ausfällt, hängt stark von den jeweiligen Konditionen des Versicherers ab. Oftmals zahlt es sich aber aus, die Zweitwagenregelung in Anspruch zu nehmen. Letztendlich kommt es auf den Einzelfall an – auch eine Einzelversicherung kann sich lohnen.

Zweitwagen bei derselben Versicherung anmelden

Damit Sie Ihren Zweitwagen beim gleichen Anbieter versichern können wie Ihren Erstwagen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dass Ihr Zweitwagen dabei genauso eingestuft wird wie Ihr bereits versichertes Fahrzeug, ist nur selten möglich und an Bedingungen geknüpft. So müssen beide Fahrzeuge auf denselben Versicherungsnehmer zugelassen sein und nur dieser darf das Fahrzeug führen.

Meist bieten Versicherer eine Kfz-Versicherung für den Zweitwagen nur an, wenn zum Beispiel diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Fahrzeugnutzer darf ein festgesetztes Mindestalter von beispielsweise 25 Jahren nicht unterschreiten
  • Das Erstfahrzeug muss in der SF2 oder sogar höher eingestuft sein
  • Das Erstfahrzeug muss beim gleichen Anbieter versichert sein oder
  • Es müssen noch weitere Verträge bei diesem Anbieter bestehen

Bevor Sie die Versicherung abschließen, sollten Sie also mit dem Anbieter abklären, welche Voraussetzungen bei ihm gelten. Allgemein wird unter dem Begriff Zweitwagen ein Fahrzeug verstanden, das auf denselben Halter oder dessen Ehegatten zugelassen wird wie ein bereits versicherter Erstwagen.

Generell ist es nicht notwendig, dass Halter und Versicherungsnehmer identisch. Auch spielt es meist keine Rolle, wer den Wagen fährt, solange der Fahrer über eine Versicherung verfügt. Allerdings bieten viele Versicherer günstigere Konditionen an, wenn das Auto ausschließlich vom Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner genutzt wird.

In der Regel ist es also einfacher, einen Rabatt zu erhalten und das Zweitfahrzeug in dieselbe Schadenfreiheitsklasse einstufen zu lassen, wenn beide Fahrzeughalter in einer Beziehung leben.

Nachteile nicht vernachlässigen

Auf den ersten Blick bietet eine Zweitwagenversicherung beim gleichen Anbieter einige finanzielle Vorteile. Doch sollten Sie auch die Nachteile beachten, die mit diversen Regelungen einhergehen können:

  • Achten Sie auf eine Koppelung der Verträge
    Es kann sein, dass die beiden Verträge so miteinander verbunden sind, dass Sie den Rabatt Ihres Erstwagens verlieren, wenn Sie mit dem Zweitwagen einen Schadenfall haben. Somit werden beide Fahrzeuge in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Insbesondere bei einer vorübergehenden Zulassung, etwa für Ihr Kind, lohnt sich diese Koppelung nicht. Zudem ist ein Unfallrisiko bei Fahranfängern deutlich höher. Verzichten Sie auf die Koppelung, fallen im Gegenzug die Beiträge höher aus.
  • Zweitwagen wird wie ein Neuvertrag verhandelt
    Es kann durchaus sein, dass Ihr Versicherer Verträge für einen Zweitwagen wie einen Neuvertrag verhandelt und somit keine Rabatte anbietet, wenn Sie einen weiteren Wagen bei dieser Gesellschaft versichern. Hier lohnt es sich, andere Versicherungen zu vergleichen und mit dem neuen Vertragspartner zu verhandeln!

Zweitwagen bei einer neuen Versicherung anmelden

Manchmal kann es durchaus günstiger sein, den zweiten Wagen bei einem völlig anderen Anbieter zu versichern. Intensive Recherche, Preisvergleiche und geschickte Verhandlungen mit dem neuen Versicherer können dafür sorgen, dass Ihr Zweitwagen zu günstigen Konditionen versichert werden kann.

Entscheidend für einen günstigen Tarif ist, dass Ihr Zweitwagen bei dem neuen Anbieter nicht in die teure SF-Klasse 0 eingestuft wird. Es kann also durchaus einige Vorteile haben, sich nach einem neuen Versicherungsgeber umzuschauen:

  • Gleicher Rabatt wie für den Erstwagen
    Verträge können frei ausgehandelt werden und der Konkurrenzkampf unter den Versicherungen ist groß. Daher besteht die Chance, dass Sie bei einem neuen Anbieter tatsächliche günstigere Konditionen erhalten. Es ist durchaus möglich, dass Sie sogar den gleichen Rabatt bekommen, wie Sie Ihn für Ihren Erstwagen bei der anderen Versicherung erhalten.
  • Neukundenangebote
    Zudem locken Gesellschaften mit attraktiven Angeboten für Neukunden. Hier lohnt es sich einen Vergleich der Kfz-Versicherung durchzuführen, um die besten Angebote zu finden.

Schadenverlauf und Zweitwagen-Versicherungswechsel

Möchten Sie aufgrund eines schlechten Schadenverlaufs Ihres Erstwagens eine Zweitwagenversicherung bei einem neuen Anbieter abschließen, lohnt sich dies grundsätzlich nicht. Über das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) können sich Versicherungen über alle Ihre Versicherungsdaten informieren.

Alternativen zur Zweitwagenregelung

Neben der Zweitwagenregelung gibt es noch weitere Alternativen, Erst- und Zweitwagen optimal abzusichern. Möglich sind beispielsweise die Partnerregelung, das Wechselkennzeichen sowie die Flottenversicherung.

Die Partnerregelung

Die Partnerregelung ist eine Alternative für Lebenspartner sowie Ehepaare. Damit die Regelung in Kraft treten kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Partner müssen verheiratet sein oder in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
  • Das Erstfahrzeug muss mindestens in der Schadensfreiheitsklasse 2 eingestuft sein.
  • Beide Fahrzeuge müssen bei der gleichen Versicherungsgesellschaft versichert werden.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich das Fahrzeug des Ehepartners in die gleiche SF-Klasse einstufen wie das Erstfahrzeug. Allerdings sollten Sie vor einer Entscheidung die Vor- und Nachteile abwägen.

VorteileNachteileRabatte des Erstwagens werden gutgeschriebenVersicherung beim gleichen AnbieterEinstufung in die gleiche SF-Klasse wie PartnerKeine Nachlasse für Garage, Fahrleistung, etc. Nur Besitzer und Partner dürfen Fahrzeug führen

Achten Sie darauf, dass Sie bei dieser Regelung nicht in eine Prämienfalle stolpern, die sich für Sie letztendlich teurer gestaltet. Betrachten Sie die einzelnen Tarife deshalb genauer und vergleichen Sie die verschiedenen Anbieter miteinander.

Das Wechselkennzeichen

Beim Wechselkennzeichen handelt es sich um eine „abgespeckte“ Version der Zweitwagenregelung. Hierbei können Sie für maximal Fahrzeuge nur insgesamt ein Kennzeichen verwenden. Der Vorteil liegt darin, dass nur für den teuersten Wagen in dieser Kombination die Steuer- und Versicherungsbeiträge gezahlt werden. Zu beachten sind dabei jedoch die folgenden Regeln:

  1. Alle Fahrzeuge, die über ein Kennzeichen angemeldet wurden, dürfen nicht nur gleichen Zeit gefahren werden.
  2. Das Wechselkennzeichen gilt nur für Krafträder (Klasse L), Anhänger (Klasse O1) und die EG-Fahrzeugklasse M1 – bei dieser handelt es sich um herkömmliche PKWs sowie Wohnmobile mit maximal acht Sitzplätzen.
  3. Beide Fahrzeuge müssen aus der gleichen Fahrzeugklasse stemmen und über die gleiche Kennzeichengröße verfügen.

Vor einigen Jahren wurde diese Variante schon in der Schweiz und in Österreich eingeführt – seit dem 01.07.2012 können auch Autobesitzer in Deutschland davon Gebrauch machen. Wer über die Anschaffung eines Wechselkennzeichens nachdenkt, sollte dabei folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Planen Sie beim Berechnen der Rabatte bei Versicherungen die Kosten für das neue Nummernschild sowie die Zulassungsgebühr mit ein. Gegebenenfalls rechnet sich der Rabatt für Sie nicht, da diese bei einigen Versicherungen äußerst gering sind.
  • Beachten Sie, dass stets nur ein Fahrzeug geführt werden darf, welches über das Wechselkennzeichen abgesichert wurde. Aus diesem Grund lohnt es sich häufig nicht, das Fahrzeug des Ehepartners oder der Kinder mit abzusichern.
  • Es lohnt sich hingegen, ein Fahrzeug mit abzusichern, welches nur für eine bestimmte Zeit verwendet wird – so beispielsweise das Wohnmobil oder der Oldtimer, die nur im Frühling und Sommer genutzt werden.
  • Das ruhende Fahrzeug darf nur auf einem privaten Stellplatz abgestellt werden. Nur auf privatem Grundstück ist es durch den Kaskoschutz versichert.

Eine preisgünstige Alternative hierfür ist beispielsweise das Saisonkennzeichen, wenn Sie das Wohnmobil, das Motorrad oder den Oldtimer absichern möchten. Abhängig vom Fahrzeugtyp sowie der gewählten Versicherung können zwei Einzelversicherungen ebenfalls sinnvoller sein.

Die Flottenversicherung bzw. Familienversicherung

Seit Oktober 2010 können nicht nur Betriebe und Selbstständige von der Flottenversicherung profitieren, sondern auch Familien. Hierbei können alle Fahrzeuge eines einzelnen Haushalts über eine Versicherungsgesellschaft versichert werden – dadurch steht für jedes Familienmitglied derselbe Ansprechpartner bereit. Dennoch verfügt jedes Mitglied über eine eigene Police, eine auf das jeweils einzelne Auto angepasste SF-Klasse und zahlt den eigenen Beitrag.

Die Vor- und Nachteile gestalten sich hierbei folgendermaßen:

VorteileNachteileJe mehr Fahrzeuge versichert, desto größere EinsparungenEltern müssen sich zur Familienversicherung bereiterklärenAlle Policen bei einem gemeinsamen AnsprechpartnerHäufig lässt sich SF-Klasse des versicherten Fahrzeugs nicht auf neue Police übertragenEigener Kfz-Versicherungsschein für jedes Familienmitglied 

Allerdings gilt diese Versicherung nur für Familienmitglieder, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Zudem können Kinder mit eingeschlossen werden, die sich im Studium oder in der Ausbildung befinden und aufgrund dessen über einen eigenen Wohnsitz verfügen.

Zweitwagen: Profitieren als Fahranfänger

Für Fahranfänger ist der Abschluss einer Autoversicherung meist überaus teuer, da sie nur über wenig Fahrpraxis verfügen. Mit der Zweitwagenregelung können Sie allerdings Kosten einsparen – hier wird das Fahrzeug des Kindes als Zweitwagen bei den Eltern angemeldet.

Damit Fahranfänger jedoch die Zweitwagenregelung nutzen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Das Fahrzeug wird auf den Namen der Eltern oder Großeltern angemeldet
  • Zwischen dem Kind und seinem Vormund muss eine Verwandtschaft ersten Grades vorhanden sein
  • Meist muss das Fahrzeug der Eltern bei der gleichen Versicherung angemeldet sein
  • Oftmals wird die SF-Klasse beim Fahrzeug der Eltern vorgeschrieben

Vorteilhaft ist hierbei, dass das Fahrzeug des Fahranfängers in einer deutlich günstigeren Schadenfreiheitsklasse versichert wird, da die Versicherung über einen erfahrenen Fahrer läuft – meist werden die Wagen dabei mindestens in SF ½ eingestuft. Etliche Versicherungen versichern den Zweitwagen sogar in der gleichen SF-Klasse wie den Erstwagen, wodurch meist mehr als die Hälfte an Kosten gesparten werden kann.

In unserem gesonderten Ratgeber erklären wir Ihnen weitere Tipps für Fahranfänger bei der Kfz-Versicherung.

Fazit: Wie können Sie sparen?

Insbesondere für junge Fahrer lohnt sich die Zweitwagenregelung. Da sie aufgrund der fehlenden Erfahrung meist überteuerte Kfz-Versicherungsbeiträge zahlen müssen, bietet die Versicherung des Fahrzeugs als Zweitwagen häufig immense Einsparungen. Hierfür ist jedoch erforderlich, dass alle Voraussetzungen erfüllt werden – so beispielsweise muss das Fahrzeug meist beim gleichen Versicherer angemeldet werden wie der Erstwagen.

Doch nicht nur Fahranfänger können mit der Zweitwagenregelung sparen – wenn Sie einige Aspekte beachten, ergeben sich auch für Fahrer mit viel Fahrpraxis Ersparnisse:

  • Die SF-Klasse des Erstwagens
    Meist wirkt sich dies auf die Einstufung des Zweitwagens aus. Eine günstige SF-Klasse ist also stets vorteilhaft.
  • Anmeldung des Fahrzeugs
    Besonders für Fahranfänger ergeben sich Ersparnisse, wenn ihr Wagen auf ihre Eltern oder Großeltern zugelassen ist.
  • Zweitwagen über neue Versicherung anmelden
    Oftmals lohnt es sich, den Zweitwagen über eine neue Versicherung anzumelden. Aufgrund des Wettbewerbs und der Konkurrenz kommen Sie so häufig günstiger weg.

Denken Sie außerdem daran, vor der Anmeldung des Zweitwagens einen Vergleich durchzuführen, mit dem Sie die einzelnen Anbieter und ihre Tarife näher kennenlernen können. So bieten sich Ihnen eventuell weitere Möglichkeiten zum Sparen!

Ist ein Zweitwagen günstiger in der Versicherung?

Im Vergleich zu einer Erstwagenversicherung können dadurch mehr als 20 Prozent der Kosten eingespart werden. Bleibt der Zweitwagen unfallfrei, wird die Versicherung mit der Zeit noch günstiger. Um die genannten Vorteile nutzen zu können, sollte das Kind Halter des Fahrzeugs werden und die Eltern Versicherungsnehmer.

Wird ein Zweitwagen in der Versicherung teurer?

Bei einem Zweitwagen ist die Versicherung meist teurer als beim Erstwagen. Aus diesem Grund würden wohl viele Versicherungsnehmer nur zu gerne die Schadenfreiheitsklasse vom Erstfahrzeug auf das zweite Kfz übertragen.

Was kostet ein Zweitwagen bei der Versicherung?

Je nach Versicherungsschutz sehen die jährlichen Kosten für eine Zweitwagenversicherung in etwa folgendermaßen aus: Haftpflichtversicherung: 100,- bis 350,- Euro. Haftpflichtversicherung mit Teilkasko: 150,- bis 500,- Euro. Haftpflichtversicherung mit Teilkasko und Vollkasko: 200,- bis 800,- Euro.

Welche SF

Normalfall: Sie sind mehrere Jahre unfall- und schadenfrei geblieben und Ihr Erstwagen befindet sich in Schadenfreiheitsklasse ½ oder besser. Dann stufen die meisten Versicherer den Zweitwagen ebenfalls in SF-Klasse ½ ein.