Lebst Du als Hartz-4-Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft oder einer Haushaltsgemeinschaft, kann das Auswirkungen auf Deine Hartz-4-Zahlung haben. Wir klären auf, was eine Bedarfsgemeinschaft und eine Haushaltsgemeinschaft ausmachen und zeigen Dir, wann Du mit Abzügen oder Zuschlägen im Monat rechnen kannst. Show
Eine
Bedarfsgemeinschaft ist eine Gemeinschaft von mehreren Personen, die im gleichen Haushalt mit Erwerbsfähigen zusammenleben und den Haushalt wirtschaftlich gemeinsam betreiben. Das heißt: Kaufen die Mitglieder gemeinsam ein, waschen sie gemeinsam Wäsche, kochen sie gemeinsam und nutzen sie gemeinsam die Haushaltsgegenstände, liegt in der Regel eine Bedarfsgemeinschaft vor. Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft,
kann das Auswirkungen auf haben. Das bedeutet: Hast Du als Hartz-4-Empfänger beispielsweise in einer Bedarfsgemeinschaft einen Partner, der arbeitet, musst Du Dir dieses Einkommen auf Deinen Regelsatz anrechnen lassen. Das ist der Fall,
wenn das Einkommen für beide reicht und ihr euch gegenseitig versorgen wollt. Du erhältst dann je nach Höhe Deines Anspruchs weniger Geld oder gar kein Hartz 4 mehr. Ein Einkommen oder Vermögen von Kindern hat keine Auswirkungen auf Deinen Hartz-4-Satz. Wer gehört zu einer Bedarfsgemeinschaft?Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören die Personen, die im gleichen Haushalt mit Erwerbsfähigen zusammenleben und den Haushalt wirtschaftlich gemeinsam betreiben. Als erwerbsfähig gelten dabei Personen im Alter zwischen 15 und 65 bis 67 Jahren (je nach Geburtsjahr bzw. Renteneintritt). Grundsätzlich gehört zu einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II:
Wer gehört nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft?Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören nicht
Verantwortungs- und EinstehensgemeinschaftStehen Du und Dein Partner für einander ein, bildet ihr eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft. § 7 Absatz 3a SGB II nennt für diese Art der Bedarfsgemeinschaft diese Voraussetzungen.
Gesetzliche VermutungDas Gesetz geht von einer Hartz-4-Bedarfsgemeinschaft aus, wenn Du eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllst. Das gilt in der Regel nur nicht, wenn Du mit Deinem Partner nicht verheiratet bist. Denn: Dann besteht keine Unterhaltspflicht. Das Gesetz vermutet dann nicht, dass Ihr Euch gegenseitig unterstützt. Widerlegung der VermutungGeht der Gesetzgeber fälschlicherweise davon aus, dass Du eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllst, musst Du das Gegenteil beweisen. Wohnst Du also beispielsweise mit Deinem Partner bereits länger als ein Jahr zusammen, bildet Ihr auf dem Papier eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft. Trifft das in der Praxis jedoch nicht zu, solltet Ihr Euch gegen die Vermutung des Gesetzgebers wehren. Du kannst dazu einen Widerspruch gegen Deinen ALG-2-Bescheid einlegen. SonderfälleBei einer Hartz-4-Bedarfsgemeinschaft gibt es diese Sonderfälle: Temporäre BedarfsgemeinschaftTeilst Du Dir als Hartz-4-Empfänger das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind, lebst Du mit dem anderen Elternteil jedoch nicht zusammen und ist das Kind nur hin und wieder bei Dir, liegt eine temporäre Bedarfsgemeinschaft vor. Dabei gilt: Für jeden Tag, an dem Dein Kind mehr als 12 Stunden bei Dir ist, kannst Du auf Antrag anteilig pro Tag 1/30 des Regelsatzes erhalten. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Gemischte BedarfsgemeinschaftLeben ein Leistungsempfänger nach dem SGB II und ein Leistungsempfänger nach dem SGB XII in einem Haushalt, liegt eine gemischte Bedarfsgemeinschaft vor. Die Sozialleistungen beruhen dann auf unterschiedlichen Voraussetzungen. Finanzieller RahmenBeziehst Du Hartz 4 und lebst in einer Bedarfsgemeinschaft, kannst Du mit dieser finanziellen Unterstützung vom Amt rechnen: RegelsätzeIn einer Bedarfsgemeinschaft gibt es verschiedene Regelsätze, die die Höhe von Hartz 4 festlegen. Grundsätzlich unterscheidet das Jobcenter dabei nach Alter und Personengruppe. Dabei ergeben sich diese Sätze:
MehrbedarfNeben dem Regelsatz könnte Dir ein Mehrbedarf zustehen. Das heißt: Du könntest einen kleinen Zuschlag erhalten, der Dein Hartz 4 aufstockt. Dabei erhältst Du jedoch nie mehr als den Höchstsatz des Regelbedarfs, der im Jahr 2020 bei 432 Euro lag (2022: 449 €). Diese Personengruppen können einen Mehrbedarf beantragen:
Was ist eine Haushaltsgemeinschaft?DefinitionEine Haushaltsgemeinschaft liegt vor, wenn mehrere verwandte oder verschwägerte Personen zusammenwohnen und gemeinsam wirtschaften. Voraussetzung dabei ist, dass sich die Mitglieder gegenseitig finanziell unterstützen. Das bedeutet für die Praxis: Sie führen gemeinsam den Haushalt, teilen sich die Räume sowie die Kosten für Einkäufe. Das definiert das SGB. Es darf gleichzeitig keine Bedarfsgemeinschaft mit Hartz-4-Empfängern vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Eltern zusammen mit ihren Kindern, die unter 25 Jahren alt sind, in einem Haushalt leben. Um den Regelsatz zu berechnen, bezieht das Amt das Einkommen und Vermögen aller Mitglieder ein, sobald die Freibeträge übertroffen werden. Wer gehört zu einer Haushaltsgemeinschaft?Zu einer Haushaltsgemeinschaft gehören alle Personen, die mit Dir zusammenwohnen und mit Dir verwandt oder verschwägert sind. Das kann also beispielsweise Dein Bruder oder Deine Oma sein. Wer gehört nicht zu einer Haushaltsgemeinschaft?Nicht zu einer Haushaltsgemeinschaft gehören Personen, mit denen Du nicht zusammenwohnst oder nicht verwandt oder verschwägert bist. Wohnst Du also beispielsweise mit Deinem Partner oder einem Freund zusammen, liegt diese nicht vor. Was ist der Kinderzuschlag?Ein Kinderzuschlag ist ein finanzieller Zuschuss, der Eltern oder Alleinerziehenden zustehen kann, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Lebensunterhalt sicherstellen können, aber nicht den ihrer Kinder. Sie können dann den Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen. Sie erhalten diesen, wenn sie
Der Zuschlag kann bei bis zu 205 Euro pro Kind pro Monat liegen. Kann ich Hartz 4 bekommen wenn mein Mann arbeitet?Ja. Sie können auch bei Hartz-4-Bezug frei entscheiden, ob Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen wollen oder nicht. Muss mein Partner für mich zahlen, wenn er arbeitet? Geht das Jobcenter von einer Einstehensgemeinschaft aus, wird das Einkommen beider Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.
Wird der Ehepartner bei Hartz 4 angerechnet?Auch das Einkommen des Ehepartners wird bei der Berechnung berücksichtigt – allerdings nur, sollte es über dem Bedarf liegen, welcher dieser Person zustehen würde, wenn sie selbst Leistungen, also Grundsicherung, erhielte.
Wie hoch ist die Grundsicherung bei Eheleuten?Wer keine weiteren Einkünfte hat, sollte in jedem Fall prüfen, ob nicht zusätzlich noch Anspruch auf eine Aufstockung durch die Grundsicherung besteht. Dabei stehen Ihnen folgende Ansprüche zu: Hilfe zum Lebensunterhalt: 449 Euro beziehungsweise 808 Euro für (Ehe-)Paare.
Wie viel Geld zieht Jobcenter ab wenn man arbeitet?Wie viel Geld darf ich als Hartz 4 Empfänger dazuverdienen? Damit nichts vom Einkommen auf den Hartz IV Bezug angerechnet wird, dürfen max. 100 € zuverdient werden. Bei Einkommen zwischen 100 und 1.000 € sind zusätzlich 20% anrechnungsfrei, liegt es zwischen 1.000 und 1.200 € sind 10% anrechnungsfrei.
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