Dresden zählkind hort wer ist 1 und zweites

In der Elternbeitragssatzung der Landeshauptstadt Dresden ist eine Beitragsermäßigung für Eltern, deren Kinder gleichzeitig eine Kindertagespflege oder eine Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) besuchen, vorgesehen. Das OVG Bautzen hat nun entschieden, dass diese auch für solche Kinder in Anspruch genommen werden kann, bei denen die Eltern nicht zugleich auch Eltern der Geschwisterkinder sind (Az.: 4 A 880/16 und 4 A 881/16).

Klassische Patchworkfamilien-Situation

Geklagt hatten die Eltern eines Kindes, das zusammen mit seinen Eltern und zwei Halbgeschwistern in einem Haushalt lebt. Die beiden Geschwisterkinder waren jeweils nur mit einem im Haushalt lebenden Elternteil verwandt; das jeweils andere Elternteil lebte außerhalb des Haushalts. Die Elternbeitragssatzung sah in der im Jahr 2015 geltenden Fassung vor, dass für das erste Zählkind ein Elternbeitrag von 100% des in der Satzung festgesetzten Beitrags zu zahlen ist. Für das zweite Zählkind war eine Absenkung auf 60% des Beitrags vorgesehen und das dritte Zählkind war beitragsfrei.

Die Beklagte Landeshauptstadt Dresden hatte das gemeinsame Kind der Kläger als zweites Zählkind angesehen, weil die Eltern jeweils nur im Verhältnis zu einem der Halbgeschwister leibliche Eltern seien, nicht jedoch im Verhältnis zum anderen Halbgeschwister des gemeinsamen Kindes. Die Kläger haben dagegen geltend gemacht, dass ihr gemeinsames Kind als drittes Zählkind beitragsfrei sei. Es sei nicht auf die Verwandtschaft zwischen den Eltern und ihren Kindern abzustellen, sondern darauf, ob sie mit ihren Kindern in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben.

Nicht die verwandtschaftlichen Beziehungen zählen

Das OVG ist dieser Auffassung gefolgt. Es hat die anderslautenden Urteile des Verwaltungsgerichts Dresden abgeändert und die ergangenen Beitragsbescheide aufgehoben. Bei dem in der Elternbeitragssatzung sowie im Gesetz über Kindertageseinrichtungen verwendeten Begriff "Eltern" sei nicht darauf abzustellen, ob eine leibliche oder rechtliche (etwa durch Adoption begründete) Verwandtschaft zwischen den Familienmitgliedern bestehe, sondern darauf, ob mehrere Kinder in einem gemeinsamen Haushalt leben. Dies rechtfertige sich aus dem Sinn und Zweck der Vorschriften, die darauf abzielten, aus sozialen Erwägungen der Mehrbelastung von Haushalten mit mehreren Kindern eine Beitragsermäßigung zu gewähren.

Diese Auslegung rechtfertige sich dadurch, dass nach der Elternbeitragssatzung und dem Gesetz über Kindertageseinrichtungen nicht nur Eltern mit mehreren Kindern, sondern auch Alleinerziehende beim Vorliegen der satzungsgemäßen Voraussetzungen eine Beitragsermäßigung in Anspruch nehmen könnten, ohne dass dabei auf verwandtschaftliche Beziehungen abgestellt werde.

Die Revision zum BVerwG wurde vom OVG nicht zugelassen. Die Stadt Dresden kann binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde zum BVerwG erheben.

Quelle: Pressemitteilung 2/2019 des OVG Bautzen vom 13.2.2019

Aktualisiert am 13.01.2021

Einige Bundesländer und Städte schaffen die Kita-Gebühren gerade vollständig ab. Wie Berlin. In anderen Teilen Deutschlands – wie in Sachsen – müssen jedoch Gebühren für Krippe, Kindergarten und Schulhort gezahlt werden.

Hinweis: Ich habe auch einen Beitrag geschrieben, der zeigt, wie du die KiTabeiträge von der Steuer absetzen kannst. Dort findest du auch wertvolle Tipps zu deinen Babysitter-Kosten sowie für die Übernahme der KiTa-Gebühren durch deinen Arbeitgeber.

Wie hoch sind die KiTa-Gebühren in Dresden?

In Sachsen sollen die Kosten für einen KiTa-Platz gemeinsam getragen werden: einen Teil zahlen die Eltern und Gemeinden und einen anderen Teil der Freistaat. In Zahlen:

KiTa-Gebühren in Dresden für Kinder unter 3 Jahre (Kinderkrippe)

  11 h 10 h 9 h 8 h 7 h 6 h 4,5 h
Kind 1 264,60 € 240,54 € 216,49 € 192,44 € 168,38 € 144,33 € 108,25 €
Kind 2 158,76 € 144,32 € 129,89 € 115,46 € 101,03 € 86,60 € 64,95 €
weitere Kinder 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Für Alleinerziehende:

  11 h 10 h 9 h 8 h 7 h 6 h 4,5 h
Kind 1 238,14 € 216,49 € 194,84 € 173,20 € 151,54 € 129,90 € 97,43 €
Kind 2 132,30 € 120,27 € 108,25 € 96,22 € 84,19 € 72,17 € 54,13 €
weitere Kinder 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

KiTa-Gebühren in Dresden für Kinder über 3 Jahre (Kindergarten)

  11 h 10 h 9 h 8 h 7 h 6 h 4,5 h
Kind 1 190,57 € 173,24 € 155,92 € 138,60 € 121,27 € 103,95 € 77,96 €
Kind 2 114,34 € 103,94 € 93,55 € 83,16 € 72,76 € 62,37 € 46,78 €
weitere Kinder 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Für Alleinerziehende:

  11 h 10 h 9 h 8 h 7 h 6 h 4,5 h
Kind 1 171,51 € 155,92 € 140,33 € 124,74 € 109,14 € 93,56 € 70,16 €
Kind 2 95,29 € 86,62 € 77,96 € 69,30 € 60,64 € 51,98 € 38,98 €
weitere Kinder 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Hort-Gebühren in Dresden für Schulkinder (Früh- und Nachmittagsbetreuung)

  11 h 10 h 9 h 8 h 7 h 6 h 4,5 h
Kind 1 159,12 € 144,65 € 130,19 € 115,72 € 101,26 € 86,79 € 72,33 €
Kind 2 95,47 € 86,79 € 78,11 € 69,43 € 60,76 € 52,07 € 43,40 €
weitere Kinder 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Für Alleinerziehende:

  11 h 10 h 9 h 8 h 7 h 6 h 4,5 h
Kind 1 143,21 € 130,19 € 117,17 € 104,15 € 91,13 € 78,11 € 65,10 €
Kind 2 79,56 € 72,33 € 65,10 € 57,86 € 50,63 € 43,40 € 36,17 €
weitere Kinder 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Hort-Gebühren in Dresden für Schulkinder an einer Förderschule

  11 h 10 h 9 h 8 h 7 h 6 h 4,5 h
Kind 1 211,18 € 191,98 € 172,79 € 153,59 € 134,39 € 115,19 € 95,99 €
Kind 2 126,71 € 115,19 € 103,67 € 92,15 € 80,63 € 69,11 € 57,59 €
weitere Kinder 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Für Alleinerziehende

  11 h 10 h 9 h 8 h 7 h 6 h 4,5 h
Kind 1 190,06 € 172,78 € 155,51 € 138,23 € 120,95 € 103,67 € 86,39 €
Kind 2 105,59 € 95,99 € 86,40 € 76,80 € 67,20 € 57,60 € 48,00 €
weitere Kinder 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Weitere Informationen zu den Gebühren für die Kinderbetreuung

Auf den Seiten der Stadt findest du noch weitere Informationen zu den Gebühren der Kinderbetreuung.

Corona-Update: KiTagebühren in Corona-Zeiten

… für Kinder, die NICHT in der Notfallbetreuung waren

Wie im Frühjahr 2020 fragen sich auch jetzt die Eltern, wie die Stadt Dresden die Beiträge für die Corona-Zeit berechnet. Sollte das Kind nicht in der Notfallbetreuung gewesen sein, sieht es so aus:

  • vom 14.12.2020 – 17.01.2021 wird ein Monatsbeitrag pauschal erstattet.

Und wenn die KiTas weiterhin geschlossen bleiben?

  • Sollte die KiTa auch darüber hinaus geschlossen bleiben, wird für jede weitere Woche der Elternbeitrag für 1/4 des Beitragsmonats abgezogen*.
  • Ab 17.01.2021 gilt:
    Kita ist eine Woche geschlossen = du zahlst 75 % des Elternbeitrags
    Kita ist zwei Wochen geschlossen = du zahlst 50 % des Elternbeitrags
    Kita ist drei Wochen geschlossen = du zahlst 25 % des Elternbeitrags
    Kita ist vier Wochen geschlossen = du zahlst KEINEN Elternbeitrags

*Die Vereinbarung steht noch unter dem Zustimmungsvorbehalt des Sächsischen Landtags.

deine

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Was kostet ein hortplatz in Dresden?

Das bedeutet konkret in Zahlen: Die Elternbeiträge steigen für einen Krippenplatz von 216,49 auf 261,85 Euro, für einen Kindergartenplatz von 155,92 auf 156,37 Euro, für einen Hortplatz von 86,79 auf 100,69 Euro und für einen Hortplatz an Förderschulen von 115,19 auf 125,36 Euro.

Was ist der elternbeitrag?

Elternbeitrag. Bedeutungen: [1] Geldbetrag, den Eltern für ihr Kind entrichten müssen.

Wie viel kostet ein Krippenplatz in Sachsen?

Ein Krippenplatz (10 Stunden Betreuung pro Tag) kostet durchschnittlich rund 269 Euro.

Wie viel kostet ein Kindergarten in Sachsen?

Nach einer aktuellen Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung zahlen Eltern in Sachsen durchschnittlich 5,1 % ihres Haushaltseinkommens für die Kinderbetreuung. Dabei gibt es von Stadt zu Stadt Unterschiede, die häufig vor allem ärmere Familien treffen.