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Ein WOHNWAGON ist ein individuelles Einzelstück – mit vielen unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten!Je nachdem wie du deinen Wagen nutzen möchtest, gibt es unterschiedliche Rahmenbedingungen für die Aufstellung. Inzwischen haben wir umfangreiche Erfahrung mit Tiny Houses in Österreich, Deutschland und der Schweiz – und es kommen jährlich weitere Länder hinzu. In unserem Webinar Grundstückssuche vermitteln wir dir kompakt, was du dazu wissen musst und beraten dich individuell zu deinem Projekt. EinsatzmöglichkeitenEin paar Ideen von klassisch bis ausgefallen findest du hier: —Unabhängig Wohnen – dein ZuhauseEin Wohnwagon bietet natürlichen Wohnraum – ganzjährig bewohnbar für dich allein, zu zweit oder auch für eine kleine Familie. Wer mehr Platz braucht steigt am besten auf unser WOHNWAGON Modulhaus um! —Zweitwohnsitz im GrünenDas ökologische Ferienhaus! Unkompliziert wohnen in der Natur. Ein paar Jahre am See, dann am Waldrand und in der Pension in Kroatien. Alles ist möglich! —Das etwas andere HotelzimmerMit einem WOHNWAGON an einem schönen Platz bietet man dem Kunden eine außergewöhnliche Übernachtungsmöglichkeit im Grünen und gleichzeitig den Komfort des Hotels. —Fahrendes Lokal, Seminarraum uvm.Ein Restaurant im WOHNWAGON? Auch das ist möglich! Unser fahrendes Loft für flexible Genussmomente steht zur Verfügung! Auch als Seminarraum, Yoga – Studio oder Waldkindergarten ist Dein WOHNWAGON einsetzbar! Wo darf ich eine mobile Wohneinheit aufstellen?WAS IST RECHTLICH ZU BEACHTEN?Autarkes, mobiles Wohnen ist ein neues Konzept. Baurechtlich gibt es dafür noch keine genauen Regelungen – aber wir beschäftigen uns sehr intensiv mit diesem Thema. Einige Informationen haben wir in unserem Video schonmal aufgegriffen und kurz zusammengefasst, was es grundsätzlich zu beachten gibt. Gerne unterstützen wir dich bei der Organisation der Aufstellung deines Wohnwagon und erstellen gemeinsam mit dir eine erste Einschätzung auf Basis der Widmung deines Grundstücks. Ab zum Video
So kann es gehen!Damit du einen ersten Eindruck bekommst, wie die Aufstellung
deines GITTI UND IHR WOHNWAGON IM „BAULAND-WOHNGEBIET“Seit geraumer Zeit überlegt Gitti zu ihrem Wohnhaus im Garten einen Wohnwagon zu stellen. Das geht so: NIKO UND DER WOHNWAGON IM „BEFRISTETEN BAULAND“Niko sieht im Wohnwagon eine echte Alternative zu üblichen Wohnformen. Er hat ein Grundstück, wo eine Aufstellung möglich wäre, was gesetzlich jedoch nicht zugelassen ist. Niko beschließt
dem örtlichen Bürgermeister einen Besuch abzustatten, bei welchem er ihm sein Problem schildert. Mehr Infos im Blogbeitrag HERR WILLI UND DER WOHNWAGON IM „GRÜNLAND-KLEINGARTEN“Herr Willi ist begeisterter Anhänger von reduziertem, flexiblem Wohnen und beschließt einen Wohnwagon in seinem Kleingarten aufzustellen. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu
sein, macht er Folgendes: THERESA MAIDas Thema Baurecht ist sehr vielschichtig und wir erklären euch in unseren Workshops, rund ums Thema Tiny House, worauf es besonders zu achten gilt. Starte gemeinsam mit uns deinen Traum vom Tiny House und finde heraus, welche Schritte nötig sind um ihn umzusetzen. Wir zeigen dir Stolpersteine und Lösungen, mit denen du dein Ziel erreichst – für ein ein selbstbestimmtes, unabhängiges Leben! Unsere Workshop Angebote findest du hier. WIR FREUEN UNS AUF DICH! Ist es in Deutschland erlaubt im Wohnwagen zu wohnen?Das Bundesmeldegesetz (BMG) erkennt in § 20 auch einen Wohnwagen als Wohnung an. Vorausgesetzt, er wird nicht oder nur gelegentlich fortbewegt. Als Hauptwohnung gilt laut BMG zudem die Wohnung, die der Einwohner vorwiegend benutzt.
Ist es erlaubt im Wohnmobil zu leben?Dennoch gibt es ein paar Klippen, die beim dauerhaften Wohnen im Wohnmobil zu überwinden sind. Es gibt hierzulande kein Gesetz, das verbietet, in einem Wohnmobil zu wohnen.
Wie lange darf ein Wohnwagen auf einem Parkplatz stehen?So lange ein Wohnwagen angekuppelt ist, dürfen Pkw und Wohnwagen ohne Zeitbegrenzung am Straßenrand geparkt sein. Abgekoppelte Wohnwagenanhänger dürfen in Wohngebieten parken, aber nicht länger als zwei Wochen auf ein und demselben Parkplatz.
Ist ein Wohnmobil eine Wohnung?Zur Problematik, ob eine Wohnwagen oder ein Wohnmobil als Wohnung gilt, führte der BGH Folgendes aus: „Wohnmobile und Wohnwagen sind somit jedenfalls dann, wenn sie Menschen zumindest vorübergehend zur Unterkunft dienen, Wohnung im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB.
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