Bis wann muss man dem Arbeitgeber sagen dass man schwanger ist?

Frage & Antwort

Wann muss ich bei der Arbeit sagen, dass ich schwanger bin?

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Bis wann muss man dem Arbeitgeber sagen dass man schwanger ist?

Der Moment, an dem du erfährst, dass du schwanger bist, ist einmalig! Die Freude möchtest du mit der ganzen Welt teilen. Aber wann und wie sag ich es meinem Arbeitgeber? Diese Frage lässt am Glückshimmel manch einer Schwangeren dunkle Wolken aufziehen.

Grundsätzlich gilt: Wenn der Arbeitgeber nicht weiß, dass du schwanger bist, kann er dich auch nicht schützen. Denn erst ab dem Tag, an dem du deinen Arbeitgeber über deine Schwangerschaft informierst, gilt für dich das Mutterschutzgesetz. 15 des Mutterschutzgesetz (MuSchG) besagt, dass eine schwangere Frau ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstag mitteilen soll, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist! § 15 ist eine Soll-Vorschrift und es besteht keine Pflicht, deinem Arbeitgeber mitzuteilen, dass du schwanger bist. Aber Achtung: Eine Mitteilungspflicht besteht z. B., wenn du an deinem Arbeitsplatz einem hohen Infektionsrisiko oder Gefahrstoffen ausgesetzt bist, sodass ein Beschäftigungsverbot die Konsequenz sein kann. Hier schützt die Mitteilungspflicht dein Baby vor gesundheitlichen Risiken. Aus der Treuepflicht kann sich ebenfalls eine Mitteilungspflicht ergeben, wenn es z. B. schwierig ist, für deine Stelle eine Vertretung zu finden, und oder die Besetzung eine lange Einarbeitungszeit erfordert. Entsteht dem Betrieb ein Schaden, weil du deine Schwangerschaft verschwiegen hast, kann im Einzelfall Schadensersatz gefordert werden.

Es gibt keine vorgeschriebene Form, wie du deinem Arbeitgeber mitteilst, dass du in anderen Umständen bist.

Wie teile ich meinem Arbeitgeber mit, dass ich schwanger bin!

Arbeitsrechtlich sollte die Mitteilung auf jeden Fall schriftlich erfolgen, denn erst ab dann gilt der besondere Kündigungsschutz nach § 9 des MuSchG. Bitte deinen Chef um einen persönlichen Termin und am Ende eures Gespräches kannst du ihm dann die schriftliche Mitteilung zusätzlich aushändigen. Sorge dafür, dass dein Chef die Neuigkeit von dir und nicht über den Flurfunk erfährt. So vermeidest du einen Vertrauensbruch. Sollte man dich um den Gesprächsgrund fragen, kannst du z. B. „Ziele deiner beruflichen Zukunft“ angeben. Bereite dich auf das Gespräch vor:

  • Wann ist der errechnete Geburtstermin?
  • Hast du noch Urlaub und wie möchtest du ihn einsetzen?
  • Wie stellst du dir deine Babypause vor? Nur Mutterschutz oder auch Elternzeit.
  • Siehst du Probleme bezüglich deines Arbeitspensums? Schlage Lösungen vor.
  • Möchtest du nach der Babypause wieder einsteigen? Wie stellst du dir den Einstieg vor?
  • Wie kannst du dein Tätigkeitsfeld an Kollegen übergeben oder diese einarbeiten.

Auf diese Weise zeigst du deinem Arbeitgeber, dass du Verständnis dafür hast, dass durch deine Schwangerschaft nicht nur für dich eine besondere Situation entstanden ist!

Kann mir mein Arbeitgeber kündigen?

Das Mutterschutzgesetz legt in § 17 Absatz 1 fest, dass während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung eine Kündigung unzulässig ist, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft und der Entbindung wusste. Befindest du dich in einem befristeten Arbeitsverhältnis, gilt der besondere Kündigungsschutz nur bis zum Ende der Befristung. Dein Arbeitsverhältnis endet trotz Schwangerschaft also zum befristeten Termin. Hast du zum Zeitpunkt der Kündigung deinem Arbeitgeber noch nicht mitgeteilt, dass du schwanger bist, kannst du dies nachträglich innerhalb von zwei Wochen nachholen. Dann wird die Kündigung unzulässig. Wichtig ist, dass du deinem Arbeitgeber deine Schwangerschaft mitteilst, denn nur dann greift das MuSchG. Flurfunk oder Bürogeflüster über deine Schwangerschaft sind dafür unzureichend und du solltest sowieso unbedingt vermeiden, dass deine Chef die freudige Nachricht auf diese Weise erfährt! Wir hoffen, dass sich die dunklen Wolken an deinem Glückshimmel verzogen haben und es dir leichter fällt, deinem Arbeitgeber deine Schwangerschaft mitzuteilen. Weiter Informationen rund um Schwangerschaft und Mutterschutz findest du im “Leitfaden zum Mutterschutz” vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend! Download hier

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Bis wann muss ich dem Arbeitgeber sagen dass ich schwanger bin?

Wie sage ich meinem Arbeitgeber, dass ich schwanger bin? Wir empfehlen, den Arbeitgeber nach rund 12 Wochen über die Schwangerschaft zu informieren. Also dann, wenn das Risiko einer Fehlgeburt gesunken ist. Passe einen guten Zeitpunkt ab, um den Chef um einen Gesprächstermin zu bitten.

Ist man verpflichtet seinem Arbeitgeber zu sagen dass man schwanger ist?

Gemäß Arbeitsrecht besteht für Schwangere eine Mitteilungspflicht. § 15 MuSchG legt fest, dass werdende Mütter den Arbeitgeber über die Schwangerschaft und den mutmaßlichen Termin der Entbindung informieren müssen, sobald der Zustand bekannt ist.

Wann teile ich meinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mit?

Es gibt nach dem MuSchG keine gesetzliche Frist, bis wann Sie Ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen müssen. Um Gefährdungen für sich und das Kind auszuschließen, sollten Sie Ihren Arbeitgeber möglichst unmittelbar nach Bekanntwerden der Schwangerschaft über den voraussichtlichen Geburtstermin informieren.