Bekommen Eltern Geld wenn Kind stirbt

Unser Sohn ist am 4. Mai einen Tag nach der Geburt gestorben.
Wir haben für den Mai Kindergeld gekriegt, Erziehungsgeld stand uns nicht zu - ich würde vermuten, daß das beim Elterngeld anders wäre - weiß aber nicht, in wieweit das mit Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse verrechnet wird (beim Erziehungsgeld war das so).

Bei uns hat das Mutterschaftsgeld gerade die Beerdigungskosten gedeckt.

Falls das Kind auf der Neonatologie war, unbedingt auch das Kind bei der Krankenkasse anmelden; uns haben wegen falscher Aussagen von zwei Krankenkassen und vom Krankenhaus fast noch die Kosten dafür eingeholt.
(Mein Mann ist privat versichert, ich war gesetzlich krankenversichert; alle hatten gesagt, die Geburt liefe über meine KV, nach drei Monaten kam das Krankenhaus plötzlich damit, daß die die Kosten nicht übernommen hätten; die Private muß aber nur 2 Monate rückwirkend versichern. Letztendlich ging's über eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bei meiner KV - aber *den* Papierkram hätte ich nicht über Monate hinweg auch noch haben müssen!)

Ich finde es gut, daß Du Dir darüber Gedanken machst; die Eltern haben anderes zu tun und der Papierkram kann manchmal echt über alle Kräfte gehen. Und wenn sowas geregelt ist und die Stellen einen Ansprechpartner haben, dann muß die Mutter wenigstens nicht immer wieder von vorne durch die Situation durch!

Sunday

Ein Recht auf Hebammenbetreuung haben auch Mütter, deren Kind tot zur Welt gekommen ist bzw. kurz nach der Geburt verstorben ist. In den ersten 10 Tagen sind bis zu 10 Besuche möglich; vom elften Tag bis zum Ablauf der ersten 8 Wochen sind weitere 16 Besuche vorgesehen.

Ebenso besteht ein Recht auf Rückbildung.

 

Mutterschutz

Gemäß § 6 MuSchG dürfen Mütter 8 Wochen, bei Früh – oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen, nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Wird das Kind vor dem errechneten Geburtstermin geboren, verlängert sich die Schutzfrist um die vor der Geburt nicht in Anspruch genommene Zeit. Während des Zeitraumes der Schutzfristen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Dies gilt ebenso für tot geborene Kinder ab einem Gewicht von 500 g.

Auf ausdrücklichen Wunsch der Mutter kann sie bei einer Totgeburt bzw. wenn das Kind kurz nach Geburt verstorben ist und sofern ein ärztliches Attest vorliegt, schon während der Schutzfrist – jedoch frühestens  ab der dritten Woche nach der Geburt – beschäftigt werden. Diese Erklärung kann die Mutter jederzeit widerrufen!

 

Elternzeit/Elterngeld

Stirbt das Kind während der Elternzeit, so endet die Elternzeit spätestens 3 Wochen nach dem Tod des Kindes. Dies gilt auch, wenn das Kind bereits kurz nach der Geburt verstirbt, sofern die Elternzeit rechtzeitig beantragt wurde. Elterngeld können nach § 4 Abs. 5 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz nur Elternteile erhalten, die für mindestens 2 Monate Elterngeld beziehen. Der Anspruch besteht pro Lebensmonat des Kindes.  Somit haben Eltern, deren Kind weniger als 1 Monat leben, keinen Anspruch auf Elterngeld.

 

Kindergeld

Gemäß § 5 Bundeskindergeldgesetz wird Kindergeld vom Beginn des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen eintreten, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen entfallen, gezahlt. Dies bedeutet: Man erhält für jeden Monat, in dem das Kind mindestens einen Tag gelebt hat, den gesamten Monatsbeitrag.

 

Bestattungsrecht

Bestattungsrecht ist Ländersache, das heißt in den Bundesländern können verschiedene Regelungen gelten. Zu beachten ist, dass zunächst das Bestattungsrecht des Landes gilt, in dem das Kind verstorben ist. Zu den einzelnen länderspezifischen Regelungen kann bei Bedarf der Bestatter Auskunft geben.

Lebend geborene Kinder müssen deutschlandweit bestattet werden. Fehl – und Totgeburten dürfen in jedem Bundesland (Ausnahme: In Bremen erst ab der 12. SSW) unabhängig von ihrem Gewicht beigesetzt. Ab einem bestimmten Gewicht muss eine Beisetzung stattfinden.

Auch wenn in den meisten Bundesländern nicht die Möglichkeit besteht, das Kind selbst mit nach Hause zu nehmen (Bestattungswagenpflicht), so besteht dennoch in den meisten Bundesländern die Möglichkeit, das Kind vom Bestatter nach Hause bringen zu lassen.

Man kann sich dann im eigenen zu Hause von seinem Kind verabschieden. Wie genau eine solche “Hausaufbahrung” aussehen kann und in welchem zeitlichen Rahmen diese erfolgen kann, ist wiederum länderspezifisch geregelt. Auch hier kann der Bestatter mit Sicherheit weiterhelfen.

Der Verlust von Mutter oder Vater stürzt die Kinder meist in tiefe Trauer. Doch damit diese nicht zusätzlich in einen finanziellen Ruin stürzen, gibt es für Eltern viele Möglichkeiten zur finanziellen Vorsorge für den Nachwuchs.

Welche Vorteile bietet eine Lebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung bietet den Hinterbliebenen die Möglichkeit Kosten für die Beerdigung, laufende Kredite oder das weitere Leben zu stemmen.

Wenn Eltern sterben hinterlässt dies nicht nur seelische Wunden bei den Hinterbliebenen, sondern im schlimmsten Fall auch große finanzielle Herausforderungen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass Eltern ihre Kinder früh im Falle des eigenen Todes absichern. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie Sie sichergehen können, dass Ihre Kinder auch nach Ihrem Tod finanziell versorgt sind.

1. Wenn Eltern sterben: Wohin kommt das Kind?

Bekommen Eltern Geld wenn Kind stirbt

Stirbt ein Elternteil, übernimmt in der Regel das andere Elternteil die Vormundschaft.

Neben den ganzen finanziellen Fragen, die es im Todesfalls eines oder beider Elternteile zu klären gibt, steht zunächst im Vordergrund, was mit dem Kind oder Kindern passiert, wenn Eltern sterben. Verstirbt eines der beiden Elternteile wird die Vormundschaft in der Regel auf das andere Elternteil übertragen. Dies gilt lediglich dann nicht, wenn das verstorbene Elternteil im vorhinein das alleinige Sorgerecht hatte oder das Familiengericht bei der Unterbringung des hinterbliebenen Kindes beim lebenden Elternteil eine Kindeswohlvernachlässigung vermuten muss.

In diesem Fall muss das Familiengericht selbst einen Vormund für das Kind ermitteln. Die Richter versuchen sich in die Lage des verstorbenen Elternteils hineinzuversetzen und in ihrem Sinne zu entscheiden. Dass das nicht einfach oder gar eindeutig ist, liegt auf der Hand. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, im Vorhinein eine Sorgerechtsverfügung zu erwirken.

Tipp: Dies gilt natürlich auch, wenn beide Eltern sterben.

Mit der Sorgerechtsverfügung können die Eltern bestimmen, wer die Vormundschaft über das Kind im Falle des Todes erhalten soll. Eine Sorgerechtsverfügung lässt sich beim Familiengericht erwirken. Das Familiengericht kann die Verfügung jedoch auch verweigern. Doch dies gilt auch nur, wenn es zu dem Entschluss kommt, der bestimmte Vormund könne sich nicht zu genüge um das verbliebene Kind kümmern oder das Kindeswohl sei in diesem Fall gefährdet. Mehr Informationen zur Sorgerechtsverfügung finden Sie hier.

2. Kindergeld und Hinterbliebenenrente

Bekommen Eltern Geld wenn Kind stirbt

Wenn die Eltern sterben haben Sie oft im Vorhinein Sparmaßnahmen für ihre Kinder eingerichtet.

Selbst wenn die Eltern plötzlich sterben und noch keine weiteren Vorkehrungen getroffen haben, erhalten die hinterbliebenen Kinder eine gewisse staatliche Fürsorge. Das Kindergeld wird mindestens bis zum 18 Lebensjahr weiterhin gezahlt. Zudem sind die Großeltern unterhaltspflichtig. Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen oder der Rente der Großeltern.

Außerdem erhalten Kinder, bei dem ein Elternteil stirbt die Halbwaisenrente. Sterben beide Eltern gibt es die Vollwaisenrente. Diese erhalten die hinterbliebenen Kinder auch bis zum 18. Lebensjahr. Beginnen sie im Anschluss ein Studium oder eine Ausbildung werden die Zahlungen bis maximal 27 fortgesetzt. Die einzige Voraussetzung ist, dass zumindest ein Elternteil 5 Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben muss. Bei der Halbwaisenrente erhalten die Kinder dann 10% des Rentenanspruchs der Eltern, bei der Vollwaisenrente sind es 20%.

Achtung: Bei der Vollwaisenrente erhält das Kind nicht je 20% des Rentenanspruchs der Eltern, sondern nur von dem Elternteil dessen Rentenanspruch höher ist.

Wenn die Eltern noch keine Vorkehrungen im Falle des plötzlichen Ablebens getroffen haben, sollte man dennoch überprüfen, ob sie Sparmaßnahmen für den Nachwuchs eingerichtet haben. Gibt es zum Beispiel ein Sparbuch bei der Bank für die Kinder? Oder wurden Wertpapiere angelegt? Diese Sparmethoden sind bei Eltern sehr beliebt, um den Kindern ihre späteren Autonomiebestrebungen zu erleichtern. So soll mit dem zurückgelegten Geld z.B. der Führerschein oder das Studium bezahlt werden. Tipps zum Sparen für Kinder finden Sie hier.

3. Die Risikolebensversicherung bezahlt Kredite und Beerdigungen

Bekommen Eltern Geld wenn Kind stirbt

Eine Risikolebensversicherung hilft bei der Bewerkstelligung der anfallenden Kosten.

Eine sehr beliebte Möglichkeit die Kinder finanziell abzusichern, wenn die Eltern sterben, ist die Lebensversicherung. Die klassische Lebensversicherung diente einst als Vorsorge für die Hinterbliebenen oder als eigene Altersvorsorge, wenn es nicht zu einem frühzeitigen Tod kommt. Dieses Modell hat inzwischen aufgrund einer geringen Rendite und Zinsen ausgedient. Zur privaten Altersvorsorge werden inzwischen private Rentenversicherungen bevorzugt. Eine Vorsorge für Hinterbliebene stellt die sog. Risikolebensversicherung dar.

Tipp: Die meistverkaufte Risikolebensversicherung inkl. Rechner finden Sie bei Hannoversche.de.

Die Vorteile der Risikolebensversicherung liegen auf der Hand: Wenn die Eltern sterben, haben die hinterbliebenen Kinder keine finanziellen Nöte zu befürchten. Kosten für die Beerdigung können mit der Versicherungssumme abgedeckt werden. Zudem wird von Banken bei der Aufnahme eines Kredits gerne der Nachweis über eine Risikolebensversicherung gesehen. Später kann ein Kredit mit Hilfe der Versicherungssumme beglichen werden.

3.1. Eine Risikolebensversicherung kostet unterschiedlich viel

Bekommen Eltern Geld wenn Kind stirbt

Sind Sie Raucher, kostet die Versicherung in der Regel mehr.

Bei einer Risikolebensverischerung versichern Sie, wie es der Name schon sagt, Ihr Leben auf eine bestimmte Summe. Als Versicherungssumme sollten Sie in der Regel das drei- bis fünffache Ihres durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen festlegen. Richtet man sich nach dem deutschen Durchschnitt läge dieses bei 36 000€. Somit sollte die Versicherungssumme also zwischen 108 000€ und 144 000€ betragen.

Die Beitragszahlungen, die Sie nach Abschluss an die Versicherung leisten, richten sich in ihrer Höhe nach ihren individuellen Risikofaktor. Risikofaktoren können sein:

  • Das Alter: Je später Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, desto teurer wird diese in der Regel.
  • Laster: Sind Sie Raucher zahlen Sie fast doppelt so hohe Beiträge.
  • Lebensstil: Üben Sie Extremsportarten aus oder haben Sie in einer anderen Weise einen risikohaften Lebensstil verlangt die Versicherung mehr Geld.

3.2. Es wird immer die volle Versicherungssumme ausgezahlt

Die Bezeichnung Risikolebensversicherung bezieht sich allerdings nicht nur auf Ihr eigenes Sterberisiko. Das eigentliche Risiko liegt bei den Versicherungen und ist gleichzeitig Ihr Vorteil: Wenn Sie direkt nach Abschluss der Versicherung sterben, greift diese trotzdem und zahlt die vollständige Versicherung an die Begünstigten aus. Die Schattenseite ist jedoch: Sollte die Versicherung ablaufen, z.B. wenn eine Maximaldauer von 50 Jahren festgelegt ist, bekommen Sie Ihre Beiträge nicht zurück. Diese behält die Versicherung vollständig ein.

4. Das Erbe: Wissenswertes zu Testament und Erbfolge

Bekommen Eltern Geld wenn Kind stirbt

Klären Sie die Angelegenheiten zum Testament am besten so früh wie möglich.

Beim Tod der Eltern erfolgt meistens relativ schnell eine Benachrichtigung zum Thema Erbschaft. Entweder haben Sie bereits im Vorhinein ein Testament hinterlegt, in dem die jeweiligen Leistungen an die Kinder aufgeführt sind, oder ein Erbvertrag regelt das Verfahren über das Vermögen nach dem Tod.

Haben Sie keine dieser beiden Möglichkeiten in Anspruch genommen, greift die gesetzliche Erbfolge. Doch wir können Sie beruhigen: Ihre Kinder stehen an erster Stelle!

4.1. Die gesetzliche Erbfolge: Kinder sind verwandte erster Ordnung

Pflichtanteil

Wenn die Eltern sterben und das Kind im Testament enterbt haben, hat es dennoch Anspruch auf den Pflichtanteil. Dieser beträgt grundlegend 50% der ursprünglichen Erbschaft.

Die gesetzliche Erbfolge staffelt die hinterbliebenen Verwandten nach drei Ordnungen:

  • Verwandte erster Ordnung: Kinder (inkl. Adoptivkinder) , Ehegatten, eingetragene Lebenspartner
  • Verwandte zweiter Ordnung: Eltern und Geschwister der Verstorbenen und deren Kinder (Nichten oder Neffen des Verstorbenen)
  • Verwandte dritter Ordnung: Großeltern, Tante und Onkel der Verstorbenen

Werden Verwandte der jeweils höheren Ordnung ausfindig gemacht, werden die anderen Ordnungen in der Erbreihenfolge nicht berücksichtigt. Das bedeutet im Klartext: Wenn Eltern sterben und Kinder hinterlassen, steht ihnen als erstes und einziges das Erbe zu. Sollte nur ein Elternteil sterben und den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner hinterlassen wird dieser nach der Erbreihenfolge ebenso begünstigt.

Eine Zusammenfassung zur gesetzlichen Erbfolge finden Sie in diesem Video:

4.2. Das Erbe ausschlagen

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Ein Nachlassverwalter bringt Ordnung in ein undurchsichtiges Erbe.

Zu beachten gilt, dass nicht nur Vermögen, Grundstücke und Eigentum vererbt werden können, sondern auch Schulden. In diesem Fall wäre das Erbe für die Hinterbliebenen von Nachteil für die eignen Finanzen. Jedoch hätten die Kinder in diesem Falle sechs Wochen Zeit, um das Erbe restlos auszuschlagen.

Dennoch empfiehlt es sich, sich im Vorhinein einen Überblick über die tatsächliche finanzielle Situation des verstorbenen Elternteils zu machen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen können Eltern für Ihr Konto eine Vollmacht erwirken, sodass die Kinder nach dem Verlust der Eltern einen Überblick über deren finanzielle Situation gewinnen können. Zum anderen gibt es die Möglichkeit der sog. Nachlassverwaltung. Ist das Erbe undurchsichtig – ist also nicht klar, ob tatsächlich mehr Schulden als Vermögen geerbt werden – kann man einen Nachlassverwalter engagieren, der Ordnung in das Chaos bringt und anschließend Auskunft über das Erbe erstattet. Diese Dienstleistung ist jedoch kostenpflichtig.

5. Literatur für trauernde Kinder

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Wenn Eltern sterben: Wie Kinder im Todesfall der Eltern finanziell versorgt sind

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Was tun wenn das Kind stirbt?

Was hilft: Sprechen über das verstorbene Kind Viele Eltern suchen den Austausch mit Menschen, die Ähnliches erlebt haben. Es hilft, den Schmerz mit anderen zu teilen und mit der Zeit zu erkennen, dass er erträglicher wird. Auch für Cornelia Königsbauer war die Selbsthilfegruppe ein wichtiger Anker.

Was hilft beim Tod vom erwachsenen Sohn?

Es ist wichtig, dass Sie für die trauernde Person da sind. Drängen Sie sich nicht auf, aber machen Sie deutlich, dass Sie bereit sind, dem Trauernden durch die schwere Zeit zu helfen. So spenden Sie bereits Trost, indem Sie dem Trauernden das Gefühl geben, nicht allein zu sein.

Wie ist es ein Kind zu verlieren?

Ein Kind während der Frühschwangerschaft zu verlieren ist eine tiefe per- sönliche Erfahrung, die jede Frau, jeder Mann ganz unterschiedlich erlebt 1. Trauer, Schmerz, Ohnmacht, Leere, oder auch Wut und Schuld sind nur einige der Gefühle, die dabei erlebt werden können.

Was bekommt ein Kind Wenn ein Elternteil stirbt?

Wenn ein oder beide Elternteile sterben, erhalten die Kinder eine Halbwaisen- oder eine Vollwaisenrente. Auch Kindergeld steht ihnen mindestens bis zu ihrem 18. Geburtstag weiter zu. Zusätzlich kann man seine Kinder auch etwa über eine Lebensversicherung finanziell absichern.