Wenn du kürzlich in die private Krankenversicherung gewechselt bist, fragst du dich vielleicht, ob du die Kosten möglicherweise sogar von der Steuer absetzen kannst? Wir erklären dir, wo du was eintragen musst und wie du die PKV in der Steuererklärung so angibst, dass du dabei auch noch sparst. Show
Alle Jahre wieder steht die Steuererklärung an. Die gute Nachricht: Wenn du einmal verstanden hast, wie die Absetzbarkeit der Beiträge deiner private Krankenversicherung funktioniert, ist es ganz einfach. Im darauffolgenden Jahr musst du nur noch die Zahlen ersetzen. Wenn du einmal Selbstzahler-Leistungen in Anspruch genommen hast – also Leistungen, die du selbst bezahlen musstest, weil sie nicht von deiner privaten Krankenversicherung übernommen wurden – gilt es außerdem zu prüfen, ob du auch diese Kosten in der Steuererklärung veranschlagen kannst. Das Wichtigste auf einen Blick
In welcher Höhe sind die PKV-Beiträge steuerlich absetzbar?
Multitalent in deiner Tasche. Wir sind die digitale Krankenversicherung, die dir das Leben leichter macht. Nutze die Vorteile der privaten Krankenversicherung – alles zentral in einer App. Mit ottonova geht PKV ohne Papierkram. Auch die Basisabsicherung deines Ehepartners und deiner Kinder kannst du von der Steuer absetzen, wenn diese privat versichert sind. Die Pflegepflichtversicherung kannst du sogar zu 100% angeben – auch hier gilt allerdings der Höchstbetrag. Dadurch kannst du jedes Jahr eine ordentliche Summe Steuern sparen. Vor allem, wenn du eine Familie hast. Kann ich auch Wahlleistungen in der Steuererklärung geltend machen?
Der Höchstbetrag, den du steuerlich geltend machen kannst, liegt bei:
Wer die Basisabsicherung seiner privaten Krankenversicherung steuerlich absetzt, liegt meist bereits über dem Höchstbetrag. Das ist in Ordnung, du kannst in diesem Fall nur keine weiteren Kosten geltend machen. Anders sieht es aus, wenn du dich unter dem Höchstbetrag befindest. Die Kosten für deinen Basistarif müssten monatlich also unter 158 oder 233 Euro liegen, damit du noch Spielraum hast. Sollte das bei dir der Fall sein, kannst du weitere Kosten steuermindernd gelten machen, die unter „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ fallen.
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