Alle menschen sing gleich grundgesetz

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, sagt Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes. Und: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Für diesen zweiten Satz haben die vier Mütter des Grundgesetzes gekämpft. Zu großer Bedeutung hat ihm wiederum eine Frau verholfen: Erna Scheffler, die erste Richterin am Bundesverfassungsgericht. Sie hat 1953 an der Grundsatzentscheidung mitgewirkt, dass Frau und Mann in Ehe und Familie gleichberechtigt sind. Auch das Vorrecht des Ehemannes, bei Meinungsverschiedenheiten das letzte Wort zu haben, hat sie aufgehoben.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3

Die Folge dieser Entscheidungen waren Änderungen im Ehe-, Familien- und Arbeitsrecht, die das Leben vieler Frauen besser gemacht haben. Wählen durften Frauen schon seit 1919. Seit den 1970er Jahren dürfen sie auch ohne die Zustimmung ihres Ehemanns arbeiten gehen. 1994 schließlich wurde der zweite Absatz des Artikels 3 ergänzt. Seitdem ist es Aufgabe des Staates, für tatsächliche Gleichberechtigung zu sorgen.

Bis Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen erreicht ist, haben wir noch ein gutes Stück Arbeit vor uns: Frauen bekommen im Schnitt 21 Prozent* weniger Bruttostundenlohn als Männer. Sie sind in Führungspositionen seltener zu finden. Und 40 Prozent aller Frauen in Deutschland haben körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt. Das zu ändern, dafür setze ich mich ein.

Ich arbeite für echte Gleichberechtigung, für Frauen und Männer, überall.

Deutschlands Familienministerin Franziska Giffey

Ich sage: Frauen können alles – das ist Fakt und Forderung zugleich. Damit Frauen wirklich alles können, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Dafür arbeiten wir mit dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen und dem Entgelttransparenzgesetz. Ich streite gegen Gewalt an Frauen: Mit einem Runden Tisch, gemeinsam mit Ländern und Kommunen, will ich die Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen und ambulanten Angebote für Frauen, die Gewalt erlitten haben, dauerhaft finanziell absichern. Und ich setze mich für die Aufwertung der sozialen Berufe ein: kein Schulgeld mehr, Ausbildungsvergütung, bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen. Dort arbeiten 5,7 Millionen Menschen; 80 Prozent sind Frauen. Sie arbeiten in Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Pflegestationen und halten unser Land zusammen.

Als Bundesfrauenministerin will ich Artikel 3 umsetzen, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ich arbeite für echte Gleichberechtigung, für Frauen und Männer, überall.

*21 Prozent Gehaltsunterschied entspricht dem unbereinigten Gender Pay Gap. Dieser erfasst auch den Verdienstunterschied durch strukturelle Ungleichheiten wie schlechtere Zugangschancen von Frauen zu bestimmten Berufen oder Karrierestufen.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Dr. Franziska Giffey ist seit März 2018 Bundesministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Davor war die SPD-Politikerin Bezirksbürgermeisterin von Berlin-Neukölln.

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In Österreich gilt seit dem Staatsgrundgesetz von 1867 der Gleichheitssatz als Verfassungsgebot. Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung von 1920 stellt fest, "alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich" und erweitert diesen allgemeinen Gleichheitsgrundsatz durch den Satz "Vorrechte der Geburt, des Geschlechts, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen".

Artikel 2 des Staatsgrundgesetzes

"Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich."

Artikel 7 Bundes-Verfassungsgesetz

"(1) Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.

(2) Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig.

(3) Amtsbezeichnungen können in der Form verwendet werden, die das Geschlecht des Amtsinhabers oder der Amtsinhaberin zum Ausdruck bringt. Gleiches gilt für Titel, akademische Grade und Berufsbezeichnungen.

(4) Den öffentlichen Bediensteten, einschließlich der Angehörigen des Bundesheeres, ist die ungeschmälerte Ausübung ihrer politischen Rechte gewährleistet."

Artikel 14 Europäische Menschenrechtskonvention

"Der Genuss der in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten ist ohne Benachteiligung zu gewährleisten, die insbesondere im Geschlecht, in der Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, in den politischen oder sonstigen Anschauungen, in nationaler oder sozialer Herkunft, in der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, im Vermögen, in der Geburt oder im sonstigen Status begründet ist."

Weitere Informationen

  • Rechtsinformationssystem
  • Auswahl der österreichischen Bundesverfassungsgesetze, Stand 2000 (PDF, 1 MB)

Was besagt Artikel 3 3 des Grundgesetzes?

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Was sagt der Artikel 1 des Grundgesetzes?

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Warum ist Artikel 3 so wichtig?

Der Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gehört zum ersten Abschnitt (Grundrechte) und garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung der Geschlechter und verbietet Diskriminierung und Bevorzugung aufgrund bestimmter Eigenschaften.

Was bedeutet alle Menschen sind gleich?

Das bedeutet: Für alle Menschen gelten die gleichen Gesetze. Der Staat muss bei allen Menschen die Gesetze gleich anwenden. Der Staat darf keine Person besser behandeln, weil sie aus einer berühmten Familie kommt oder weil sie eine wichtige Chefin ist.