Agentur für arbeit recklinghausen inkasso wer ist chef

Streit gibt es immer wieder mit Jobcentern, ob diese aus älteren Forderungen Forderungen noch gegen Hartz IV-Empfängern vorgehen können. Oft meldet sich zunächst die BA Recklinghausen als der Inkassoservice der Jobcenter und fordert die Altschulden ein. Oft erinnern sich die Hartz IV-Empfänger gar nicht mehr an die Bescheide und die Umstände damals, weil einfach zu viel Zeit vergangen ist.

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Generell ist es so – so hat es das Bundessozialgericht kürzlich klargestellt (BGS-Urteil vom 04.03.2021, Az.: B 11 AL 5/20 R) – dass Erstattungsforderungen grundsätzlich 4 Jahre zum Jahresende gem. § 50 II SGB X, nachdem sie fällig geworden sind, verjähren. Stand heute wäre also ein Erstattungsbescheid aus dem Jahr 2016 nicht mehr vollstreckbar, wenn der Hartz IV-Empfänger die Einrede der Verjährung erhebt.

Tipp vom Anwalt: Unterschreiben Sie daher nicht vorschnell Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Jobcenter im Hinblick auf Altschulden, sondern lassen Sie die Vereinbarung im Hinblick auf eine mögliche Verjährung prüfen. Erheben Sie den Verjährungseinwand dann schriftlich und mit Zustellungsnachweis.

Im Einzelfall kann die Verjährung aber auch mal 30 Jahre gem. § 52 SGB X betragen, nämlich dann, wenn nach der Fälligkeit noch ein sogenannter Durchsetzungsverwaltungsakt gefolgt ist. Also etwa ein Aufrechnungsbescheid oder Maßnahmen der Zwangsvollstreckung. Die Aufforderung im Erstattungsbescheid innerhalb einer bestimmten Frist zurückzuzahlen oder eine spätere Mahnung sind keine derartigen Durchsetzungsverwaltungsakte!

Tipp vom Anwalt: Besteht Streit zwischen dem Jobcenter und dem Hilfesuchenden über die Frage der Verjährung kann eine Feststellungsklage vorm Sozialgericht eine Entscheidung bringen. Ein Schreiben, in dem die Behörde ihre Rechtsauffassung über das Nichtvorliegen einer Verjährung äußert, wird sich kaum als anfechtbarer Verwaltungsakt interpretieren lassen.

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Jobcenter Inkasso – Was tun bei Post vom Inkasso-Service Recklinghausen?

Haben Sie schon einmal Post vom Inkasso-Service Recklinghausen bekommen? Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen, ist das nicht so unwahrscheinlich. Denn wenn das Jobcenter Ihnen irgendwann zuviel Geld überwiesen hat, beauftragt es den Inkasso-Service der BA Recklinghausen, das Geld zurückzuholen. Doch auch, wenn er von einer staatlichen Stelle beauftragt wird, gilt für diesen Inkasso-Service das gleiche wie für andere Inkassodienste: Nicht alle Forderungen sind so in Ordnung. Wir erklären, worauf Sie achten müssen und was Sie gegen zu hohe Forderungen unternehmen können.

Warum bekomme ich Post vom Inkasso-Service Recklinghausen?

Die Frage liegt nahe: Wenn das Jobcenter Geld von Ihnen zurück möchte, warum schreibt Ihnen dann nicht das Jobcenter selbst? Was hat die Agentur für Arbeit Recklinghausen damit zu tun? Dafür bieten sich zwei Erklärungen an: Eine verwaltungstechnische und eine psychologische.

Eine verwaltungstechnische Erklärung

Für eine Verwaltung macht es Sinn, Geld zentralisiert einzutreiben. Das Jobcenter automatisiert ohnehin viele Abläufe. Die wenigsten Briefe, die Sie bekommen, hat Ihr Sachbearbeiter persönlich in den Computer getippt. Die meisten Schreiben werden automatisch erstellt, wenn etwas in Ihrer Akte eingetragen wird.

Forderungsmanagement, also der ganze Prozess rund um die Forderungen, macht viel Arbeit und wird deswegen für Jobcenter in ganz Deutschland zentralisiert. Die Jobcenter als Einrichtungen der Agentur für Arbeit beauftragen deswegen eine andere Stelle der Agentur für Arbeit, eben den Inkasso-Service Recklinghausen, damit, ihre Forderungen abzuwickeln. Er ist zuständig dafür, Erstattungs- und Rückzahlungsforderungen einzuziehen.

Eine psychologische Erklärung

Auch psychologisch ist die Vorgehensweise aus der Perspektive der Jobcenter sinnvoll. Viele Menschen bekommen schon ein schlechtes Gefühl in der Magengegend, wenn sie nur das Wort “Inkasso” auf einem Brief lesen. Vermutlich geht das Jobcenter davon aus, dass Schreiben von einem Inkasso-Service mehr Druck auf Sie ausüben als Schreiben vom Jobcenter selbst, von denen Sie sowieso mehrere in der Woche bekommen. Dieser psychische Druck ist wohl zumindest ein erwünschter Nebeneffekt des zentralisierten Forderungsmanagements.

Heißt Post vom Inkasso-Service Recklinghausen automatisch, dass das Jobcenter Geld von mir will?

Post vom Inkasso-Service Recklinghausen bedeutet nicht automatisch, dass das Jobcenter Geld von Ihnen möchte. Der Service arbeitet für verschiedene Leistungsträger, beispielsweise auch für die Familienkassen, die das Kindergeld auszahlen.

Darf das Jobcenter meine Forderung einfach so an eine andere Stelle übertragen?

Grundsätzlich ist das so zulässig. Nach aktueller Rechtslage dürfen die Jobcenter ihre Forderungen über den Inkasso-Service zentralisiert eintreiben. Für eine Übertragung muss jedoch auch die konkrete Übertragungsvereinbarung die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Bei den Familienkassen war das nicht in Ordnung – zumindest nicht so, wie es dort gemacht wurde. Das Finanzgericht Düsseldorf hat dort eine Neuregelung gefordert.

Wie finde ich heraus, ob die Forderung berechtigt ist?

In der Regel setzt sich die Forderung in dem Brief, den Sie in Händen halten, aus der Ursprungsforderung – also dem Geld, was das Jobcenter eigentlich von Ihnen zurück möchte – und den Mahngebühren zusammen. Die Ursprungsforderung sollte nicht zum ersten Mal in den Briefen vom Inkasso-Service auftauchen. Sie sollten irgendwann vorher einen Forderungsbescheid bekommen haben.

Wenn Sie glauben, dass der Bescheid nicht berechtigt ist, können Sie hier vorgehen wie bei allen anderen Bescheiden auch: Sie können innerhalb der vorgeschriebenen Frist Widerspruch einlegen. Sie können den Forderungsbescheid auch von unseren Partneranwälten kostenlos prüfen lassen. Wenn die Widerspruchsfrist schon abgelaufen ist, können Sie einen Überprüfungsantrag bei Ihrem Jobcenter stellen.

Hinweis: Widerspruch gegen Rückforderungen hat aufschiebende Wirkung

Wenn Sie gegen eine Rückforderung Widerspruch einlegen, hat das aufschiebende Wirkung. Das heißt, bis final über Ihren Widerspruch entschieden ist, müssen Sie nichts zurückzahlen.

Bei Ihrem Mahnbescheid vom Inkasso-Service können Sie nur die Mahngebühr anfechten – nicht die Ursprungsforderung. Dabei gibt es aber gute Erfolgsquoten. Wenn Sie den ursprünglichen Forderungsbescheid beispielsweise nicht bekommen haben, darf der Inkasso-Service gar keine Mahngebühren festsetzen.

Auch wenn ein Widerspruchsverfahren gegen den ursprünglichen Forderungsbescheid noch nicht bestandskräftig abgeschlossen ist, dürfen keine Mahngebühren verlangt werden. Bestandskräftig abgeschlossen heißt hier, dass die Frist, um gegen den Widerspruchsbescheid vorzugehen, vorbei sein muss. Denn erst nach Ablauf dieser Frist ist der Bescheid bestandskräftig. Das heißt, erst danach “gilt” er wirklich.

Achtung: Auch ein falscher Bescheid gilt irgendwann

Auch ein falscher Forderungsbescheid kann dauerhaft rechtswirksam werden. Wenn Sie einen falschen Bescheid bekommen und nicht widersprechen, gilt er nach der Widerspruchsfrist trotzdem. Sie können immer noch etwas dagegen unternehmen, indem Sie einen Überprüfungsantrag stellen, aber nach der Frist wird Ihre Position bedeutend schlechter.

Woher weiß ich, wofür ich überhaupt Geld zahlen soll? Der Inkasso-Service gibt mir am Telefon keine Auskunft.

Schauen Sie noch einmal in Ihren Mahnbescheid vom Inkasso-Service. Normalerweise wird darin der ursprüngliche Forderungsbescheid genannt. In diesem Bescheid sollte stehen, warum das Jobcenter Geld fordert. Wenn Sie das nicht weiter bringt, schauen Sie auf den Betrag. Wenn er beispielsweise ein bisschen höher ist als die Elterngeldnachzahlung, die Sie vor ein paar Monaten bekommen haben, kann das Ihr Anhaltspunkt sein.

Wenn mehrere Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft Zahlungsaufforderungen erhalten haben, rechnen Sie alle Forderungen zusammen und überlegen, ob der Gesamtbetrag zu irgendetwas passt. Wenn Sie nichts davon weiter bringt, müssen Sie vermutlich anwaltlichen Rat suchen.

Meine Kinder sollen auch Geld zurückzahlen. Wie kommt das?

Ihre Kinder leben mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft. Innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft sind die Mitglieder füreinander verantwortlich, deswegen fordert das Jobcenter oft von allen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft Geld zurück. Wieviel Geld insgesamt gefordert wird, steht dann oft nirgends mehr. Das Jobcenter kann auch von Kindern verlangen, Schulden zu begleichen. Die Eltern der Kinder als ihre Vertreter müssen sich dann allerdings darum kümmern.

Hinweis: Sonderregelung bei Rückforderungen von Kindern

Wird ein Kind volljährig, von dem Geld zurückgefordert wird, gibt es allerdings eine wichtige Sonderregelung: Rückforderungen gegen Kinder, die volljährig werden, sind auf das Vermögen bei Eintritt in das Erwachsenenalter beschränkt. Auch in diesen Fällen sollten Sie jedoch schon gegen den Rückforderungsbescheid Widerspruch erheben.

Warum werden krumme Beträge von mir zurückgefordert?

Es kann vorkommen, dass in Ihren Mahnbescheiden andere Beträge gefordert werden als in den Forderungsbescheiden. Das kann an der unterschiedlichen Aufteilung der Beträge liegen. Im Mahnbescheid wird manchmal unterteilt in Regelleistung und Leistungen für Unterkunft und Heizung, die zurückgezahlt werden sollen. Im Forderungsbescheid werden Forderungen oft nach Monaten unterteilt. Werden dann Forderungen noch auf mehrere Personen verteilt, ist es leicht, den Überblick zu verlieren. Versuchen Sie, den Gesamtbetrag auszurechnen oder holen Sie sich professionelle Hilfe.

Wenn die Forderung nicht berechtigt ist, kann ich jetzt noch etwas daran ändern? Kann ich Widerspruch einlegen?

Haben Sie einen Mahnbescheid bekommen? Dann wird die Widerspruchsfrist für den Rückforderungsbescheid in der Regel abgelaufen sein. Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, können Sie nur noch einen Überprüfungsantrag stellen. Dieser hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, Sie müssen zahlen, bis über den Überprüfungsantrag entschieden ist. Auch Mahngebühren kann das Jobcenter dann verhängen, wenn Sie mit den Zahlungen in Verzug geraten.

Wenn die Widerspruchsfrist für den Rückforderungsbescheid noch nicht abgelaufen ist, können Sie gegen diesen Widerspruch einlegen und so noch gegen die Forderung an sich vorgehen. Ein Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, das heißt, so lange über Ihren Widerspruch nicht entschieden ist, müssen Sie nicht zahlen. Deswegen ist es besonders wichtig, schnell auf Rückforderungen zu reagieren.

Wie ist der Ablauf eines Rückforderungsverfahrens? Wann kann ich mit welchen Schreiben rechnen?

Sie bekommen zunächst einen Anhörungsbogen. Darin schreibt das Jobcenter, dass es Geld von Ihnen zurück möchte und es erklärt, warum es zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Sie zu viel Geld bekommen haben. Darauf können Sie reagieren, Sie müssen aber nicht. Wir empfehlen, auf solche Bögen nicht zu reagieren. Andernfalls besteht das Risiko, dass Sie Dinge mitteilen, die für Sie später von Nachteil sind.

Wenn Sie dennoch antworten möchten, könnten Sie beispielsweise mitteilen, dass das Jobcenter Unterlagen nicht berücksichtigt hat, die Sie abgegeben haben. Oder Sie könnten antworten, dass Sie im relevanten Zeitraum weniger verdient haben als das Jobcenter veranschlagt. Das Jobcenter setzt Ihnen für die Antwort eine Frist und trifft dann eine Entscheidung.

Wenn es entscheidet, dass Sie Geld zurückzahlen sollen, bekommen Sie einen Aufrechnungs- und/oder Erstattungsbescheid. Vom Erhalt Ihres Anhörungsbogens bis zu diesem Bescheid vergeht meist etwa ein Monat. Im Bescheid steht, ob das Jobcenter den Erstattungsbetrag in einer Summe fordert oder aufrechnet. Damit das Jobcenter aufrechnen darf, müssen zusätzliche Voraussetzungen vorliegen. Wenn das Jobcenter fordert, dass Sie den Erstattungsbetrag in einer Summe zahlen, sollten Sie sich zeitnah beim Inkasso-Service melden, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch und ggf. Klage erheben. Dann muss der Betrag so lange nicht erstattet werden, bis das Verfahren abgeschlossen und die Widerspruchs- und ggf. Klagefrist abgelaufen ist. Wenn Sie eine vom Jobcenter gesetzte Zahlungsfrist nicht einhalten und keinen Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid erheben, müssen Sie damit rechnen, dass ein Mahnbescheid erlassen wird.

Ablauf eines Rückforderungsverfahrens:

Das tut das Jobcenter

Das Jobcenter schickt Ihnen einen Anhörungsbogen. Darin erklärt das Jobcenter Ihnen, dass es vermutet, dass Sie zu viel Geld bekommen haben und dass es beabsichtigt, Geld von Ihnen zurückzufordern.

Das tun Sie

Sie können sich jetzt selbst äußern. Sie müssen auf das Schreiben aber nicht antworten. Wir empfehlen, das auch nicht zu tun. Das Jobcenter entscheidet dann nach den Informationen, die es hat.

Das tut das Jobcenter

Das Jobcenter schickt Ihnen einen Bescheid. Der Betreff des Briefes ist meist Aufrechnungs- und/oder Erstattungsbescheid. Darin steht, ob das Jobcenter eine Zahlung von Ihnen fordert. Dann wird auch eine Zahlungsfrist gesetzt. Oder das Jobcenter erklärt, dass es die Forderung mit Ihren nächsten monatlichen Leistungen verrechnen will.

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Das tun Sie

Sie können Widerspruch gegen den Aufrechnungs- und/oder Erstattungsbescheid einlegen. Wenn Sie das nicht tun, sollten Sie zahlen.

  • Option A: Sie legen Widerspruch ein

    Sie müssen nicht zahlen, bis das Verfahren abgeschlossen und die Frist abgelaufen ist, um Widerspruch oder Klage einzulegen.

  • Option B: Sie zahlen

    Wenn eine einzelne Summe gefordert wird, können Sie sich an den Inkasso-Service wenden und eine Ratenzahlung vereinbaren. 

    Für eine Aufrechnung müssen zusätzliche Voraussetzungen vorliegen. Läuft eine Aufrechnung, müssen Sie nichts weiter tun. Sie bekommen dann so lange weniger Geld, bis das Jobcenter sein Geld zurück hat.

  • Option C: Sie tun gar nichts

    In der Regel eine schlechte Idee. Mahngebühren usw. können entstehen.

Das tut das Jobcenter manchmal

Das Jobcenter schickt Ihnen einen Mahnbescheid. Das passiert, wenn Sie nicht reagieren oder nicht zahlen. Oft sind die Bescheide aber falsch.

Sollte ich beim Inkasso-Service anrufen und eine Ratenzahlung vereinbaren?

Wenn das Jobcenter eine Aufrechnung erklärt, können Sie darauf reagieren und widersprechen, Sie müssen aber nichts machen. Wenn Sie nichts tun, behält das Jobcenter monatlich einen Teil Ihrer Leistungen ein. Wenn Sie Widerspruch einlegen, müssen Sie auch nicht beim Inkasso-Service anrufen, denn dann müssen Sie zunächst ja gar nichts zahlen.

Ein Anruf beim Inkasso-Service lohnt sich vor allem, wenn das Jobcenter von Ihnen eine größere Summe als Einmalzahlung fordert. Denn auch dem Jobcenter ist klar, dass Hartz IV-Empfänger nicht einfach so ein paar hundert Euro auf einen Schlag bezahlen können. In der Regel werden Raten in Höhe von 10 % Ihrer Regelleistung akzeptiert. Mehr als 10 % von Ihrer Regelleistung müssen Sie in der Regel nicht als monatliche Rate abzahlen.

Achtung: Schulden beim Jobcenter müssen Sie zusätzlich zu privaten Schulden abzahlen

Auch wenn Sie zusätzlich zu den Forderungen des Jobcenters andere Schulden haben, müssen Sie dem Jobcenter Raten zahlen. Sie können versuchen, niedrige Raten zu verhandeln. Bei Insolvenz sollten Sie sich jedoch über ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) informieren.

Was passiert, wenn ich den Rückforderungsbescheid ignoriere?

Wenn Sie gar nicht auf die Forderungen reagieren, müssen Sie mit Mahnungen und zusätzlichen Mahngebühren rechnen. Es könnte sogar zu einer Vollstreckung mit erheblichen weiteren Kosten kommen. Deswegen: Nehmen Sie Kontakt auf, auch wenn Sie den Betrag nicht oder nicht vollständig zurückzahlen können.

Ich habe nicht auf das Schreiben reagiert. Bekomme ich jetzt einen SCHUFA-Eintrag?

Diese Gefahr besteht. Bevor ein Negativeintrag bei der SCHUFA erfolgen darf, müssen jedoch vier Kriterien erfüllt sein:

  • Die Forderung muss fällig sein und Sie müssen seitdem mindestens zwei schriftliche Mahnungen bekommen haben, denen Sie nicht widersprochen haben.
  • Zwischen den Mahnungen muss ein Abstand von vier Wochen liegen.
  • In einem der beiden Mahnbescheide muss ein negativer SCHUFA-Eintrag angekündigt werden.
  • Bis zuletzt haben Sie die Forderung nicht beglichen.

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Kann ich im Nachhinein noch etwas gegen hohe Aufrechnungen unternehmen?

Aufrechnungen sollen normalerweise mit 10 % Ihrer Regelleistung monatlich zurückgezahlt werden. Aufrechnungen von bis zu 30 % kommen aber auch vor, besonders wenn das Jobcenter mehrere Rückforderungen gegen Sie hat. Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November 2019 aber gilt: Egal, wie viele Aufrechnungen (oder Sanktionen) gegen Sie gerade laufen, mehr als 30 % des Regelbedarfs dürfen Ihnen nicht fehlen.

Wenn Sie jetzt schon zu viel von Ihrer Regelleistung monatlich abzahlen und Ihren Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren können, können Sie auch im Nachhinein noch etwas tun. Unsere Erfahrung zeigt, dass ein Widerspruch gegen Bewilligungs- oder Änderungsbescheide, in denen Aufrechnungen ersichtlich sind, erhebliche Erfolgsaussichten hat.


Quellen:

  • Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
    • § 70 VwGO
    • § 71 VwGO
    • § 74 VwGO
  • Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)
    • § 43 SGB II

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Wer ist der Geschäftsführer der Agentur für Arbeit?

Wolfgang Müller leitet ab sofort das operative Geschäft und folgt Thorben Sauck als Geschäftsführer operativ. Vorsitzender der Geschäftsführung in die Agentur für Arbeit Flensburg wechselt. 1. Juni 2022 für das operative Geschäft verantwortlich.

Wann verjähren Forderungen von der Agentur für Arbeit?

(1) Erstattungsansprüche verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der erstattungsberechtigte Leistungsträger von der Entscheidung des erstattungspflichtigen Leis- tungsträgers über dessen Leistungspflicht Kenntnis erlangt hat.

Wie kann man gegen das Arbeitsagentur vorgehen?

Der Widerspruch ist schriftlich einzulegen. Sie müssen genau mitteilen, dass und gegen welchen Bescheid Sie Widerspruch einlegen. Geben Sie den Widerspruch persönlich ab und lassen sich auf einem Zweitexemplar den Eingang bestätigen oder Sie schicken ihn per Post (Einwurfeinschreiben).

Wem ist die Agentur für Arbeit unterstellt?

Die BA ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterliegt (§ 393 Abs. 1 SGB III).