Grundsätzlich gilt die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. In bestimmten Fällen wird diese Grenze jedoch auf 0,1 Promille oder weniger herabgesetzt. Show HinweisUm vom Alkoholgehalt in der Atemluft (Alkomatmessung) in den Alkoholgehalt im Blut (Blutprobe) umzurechnen, muss der Atemalkoholgehalt mit zwei multipliziert werden. Ein Atemalkoholgehalt von 0,25 mg/l entspricht demnach 0,5 Promille Blutalkoholgehalt. In der folgenden Tabelle werden jene Arten der Lenkberechtigung und der Geltungszeitraum aufgelistet, für die bzw. den die 0,1-Promille-Grenze gilt: 0,1-Promille-Grenze nach Art der Lenkberechtigung und Geltungsdauer
Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer, die ein Fahrzeug lenken oder in Betrieb nehmen, obwohl sie Alkohol konsumiert haben und dabei – je nach Klasse – die gesetzlichen Höchstgrenzen überschreiten, müssen jedenfalls mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Je nach Alkoholisierungsgrad kann es sich dabei um ein Vormerkdelikt oder um ein Führerscheinentzugsdelikt (ab einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille) handeln. Ausführliche Informationen zu den
finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. HinweisWeitere Kosten können beispielsweise noch für Nachschulungen und verkehrspsychologische Untersuchungen anfallen. Online-Ratgeber und -RechnerVerkehrsstrafen Weiterführende LinksAlkohol und Drogen (→ BMK) Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 27. September 2022 Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Führerscheinentzugsdelikte. Außer den genannten Delikten können aber noch andere Delikte zum Entzug der Lenkberechtigung führen. HinweisUm vom Alkoholgehalt in der Atemluft (Alkomatmessung) in den Alkoholgehalt im Blut (Blutprobe) umzurechnen, muss der Atemalkoholgehalt mit zwei multipliziert werden. Ein Atemalkoholgehalt von 0,25 mg/l entspricht demnach 0,5 Promille Blutalkoholgehalt. Diese Tabelle stellt alle Führerscheinentzugsdelikte und ihre Rechtsfolgen dar.
* Verkehrscoachings werden von diversen Rettungsorganisationen (z.B. Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs, Die Johanniter, Malteser Hospitaldienst Austria) angeboten. Informationen zur Wiederausfolgung des Führerscheins nach Entziehung und zur Wiedererteilung der Lenkberechtigung nach Erlöschen sowie zum Thema "Alkohol-Wegfahrsperre" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. AchtungDer Beobachtungszeitraum für die Delikte betreffend Geschwindigkeitsübertretungen beträgt vier Jahre. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist ein neuerliches Geschwindigkeitsdelikt als erstmalig zu betrachten. Wenn bereits ein Vormerkdelikt eingetragen ist und im Beobachtungszeitraum von zwei Jahren ein Führerscheinentzugsdelikt begangen wird, verlängert sich die gesetzlich vorgesehene Entziehungsdauer für jede im Register enthaltene Vormerkung um zwei Wochen. Online-Ratgeber und -RechnerVerkehrsstrafen Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 10. Jänner 2022 Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Was passiert bei 1.2 Promille?Der Bußgeldkatalog für Alkohol am Steuer sieht Fahrverbote grundsätzlich für alle Straftaten vor. Wenn du also mit 1,1 Promille oder mehr erwischt wurdest, wird dir die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate und bis zu fünf Jahre entzogen.
Was passiert bei 0 7 Promille?bis 0,5 Promille: grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit (Ausnahme: es kommt zu Ausfallerscheinungen oder einem Unfall) 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit. ab 1,1 Promille: Straftat. Ab 1,6 Promille: Straftat und Anordnung der medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)
Was passiert wenn man mehr als 0 5 Promille hat?0,5-Promillegrenze
Erwischt Sie die Polizei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille und mehr am Steuer, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und wird unterschiedlich stark bestraft: Erstverstoß: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Zweitverstoß: 1000 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
Was passiert mit 1 4 Promille?Entscheidend ist hier die Grenze von 1,1 Promille. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille Blutalkoholkonzentration müssen Sie in der Regel mit zwei Punkten in Flensburg, 500 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot rechnen. Doch überschreiten Sie die Grenze zu 1,1 Promille, ist das Fahrverbot nicht mehr ihr größtes Problem.
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