Ab wann dürfen frauen in deutschland wählen

Am 19. Februar 1919 konnten Frauen in Deutschland erstmals wählen – und gewählt werden. Vor den Wahllokalen bildeten sich lange Schlangen. Der Weg zum Frauenwahlrecht war lang.

Am 19. Januar 1919 durften Frauen in Deutschland zum ersten Mal wählen. Der Weg dahin war lang und voller Enttäuschungen. Den Durchbruch brachten die Novemberrevolution und die Sozialdemokrat*innen.

Es ist der 19. Februar 1919, ein Mittwoch, als die Sozialdemokratin Marie Juchacz sich an die Weimarer Nationalversammlung wendet. Ihre Worte „Meine Herren und Damen“ lösen laut Protokoll „Heiterkeit“ aus, doch Juchacz lässt sich nicht be­irren: „Es ist das erste Mal, dass eine Frau als Freie und Gleiche im Parlament zum Volke sprechen darf, und ich möchte hier feststellen, ganz objektiv, dass es die Revolution gewesen ist, die auch in Deutschland die alten Vorurteile überwunden hat.“ Die alten Vorurteile, damit sind Vorurteile gegen Frauen ­gemeint. Vorurteile, aufgrund derer Frauen in Deutschland erst im November 1918, nach dem Ersten Weltkrieg, das aktive und passive Wahlrecht erhielten. Juchacz ist eine von 37 Frauen, die 1919 in die Nationalversammlung gewählt wurden.

Frauen werden unterdrückt

Ein Triumph – dem ein jahrzehntelanger Kampf vorausging. Schon 1843 befindet die Publizistin Louise Otto: „Die Teilnahme der Frau an den Interessen des Staates ist nicht ein Recht, sondern eine Pflicht.“ Auch die radikale Feministin Hedwig Dohm fordert in einem Essay 1876 mit deutlichen Worten eine politische Partizipation der Frauen: „Die Männer haben von jeher die Frauen unterdrückt in unerhörter und beispielloser Weise, und die menschliche Vernunft fügt hinzu: Und sie werden sie unterdrücken bis das weibliche Geschlecht Theil hat an der Abfassung der Gesetze, von denen es regiert wird (…).“

Für die deutsche Frauenbewegung, die aus einem bürgerlichen und einem sozialistischen Flügel besteht, hat die Forderung nach dem Frauenwahlrecht bisher keine große Rolle gespielt. Man konzentriert sich auf andere Dinge: Die Bürgerlichen fordern für Frauen den Zugang zu höherer Bildung und zur Erwerbsarbeit, die Sozialistinnen setzen sich für bessere Arbeitsbedingungen ein. Die eine, große Frauenbewegung gibt es nicht. Zwischen Bürgerlichen und Sozialistinnen verläuft oft ein tiefer Graben. Die bürgerlichen Frauen glauben, dass sie den weiblichen Kultureinfluss steigern müssen, um ihre Ziele zu erreichen. Sie vermeiden es deshalb, Männern gegenüber zu aggressiv oder fordernd aufzutreten und wählen stattdessen die Anpassung.

Männer bleiben lieber unter sich

Die Sozialistinnen sind davon überzeugt, dass die „Frauenfrage“ im Kapitalismus nur ein sogenannter „Nebenwiderspruch“ ist, der sich allein durch eine sozialistische Revolution lösen lässt – und dafür braucht es den Schulterschluss mit den Männern. Doch Ende des 19. Jahrhunderts erkennen sowohl bürgerliche als auch sozialistische Frauenrechtlerinnen, dass sie sich nicht auf wohlmeinende Männer verlassen können, sondern sich für ihre politischen Anliegen selbst einsetzen müssen.

1902 gründet Anita Augspurg mit ihrer Lebensgefährtin Lida Gustava Heymann den Deutschen Verein für Frauenstimmrecht, der sich bald in Deutscher Verband für Frauenstimmrecht umbenennt. Er ist der erste Verband aus dem bürgerlichen Spektrum der Frauenbewegung, dessen Hauptziel das Wahlrecht für Frauen ist. 1908 wird in ganz Deutschland ein Vereinsgesetz verabschiedet, welches ein Verbot, das Frauen seit den 1850ern ein politisches Engagement in Vereinen untersagte, aufhebt: Frauen dürfen sich nun wieder frei vereinigen, versammeln und politischen Parteien beitreten.

Viele Frauen nutzen ihre Chance, schließen sich einer Partei an – und müssen enttäuscht feststellen, dass sie dort nicht unbedingt mit offenen Armen empfangen werden: Viele Männer finden, dass Frauen in der Politik nichts zu suchen haben. Einige Frauenrechtlerinnen beginnen, sich zu fragen, ob die bisherige Strategie – geduldige Überzeugungsarbeit, sanfter Druck und Anpassung – wirklich ans Ziel führt. In England beispielsweise kämpfen die Suffragetten (von suffrage, Wahlrecht) unter Führung von Emmeline Pankhurst mit radikalen Mitteln für das Frauenwahlrecht: Sie setzen Briefkästen in Brand, werfen Schaufenster ein, attackieren die Häuser von Politikern, werden verhaftet und treten in den Hungerstreik.

Kampftag für das Frauenwahlrecht

An solch radikale Aktionen ist in Deutschland nicht zu denken, aber die sozialistischen Frauenrechtlerinnen suchen durchaus nach kreativen Möglichkeiten, das Thema Frauenwahlrecht in die Öffentlichkeit zu bringen. Beim sozialistischen Frauenkongress 1910 in Kopenhagen wird von den Deutschen Clara Zetkin und Käte Duncker der heute als Internationaler Frauentag bekannte „Kampftag“ für das Frauenwahlrecht initiiert. In vielen europäischen Ländern gehen ­Frauen unter dem Motto „Heraus mit dem ­Frauenwahlrecht!“ das erste Mal wirklich auf die Straße, um für ihr Recht auf politische Mündigkeit zu demonstrieren.

1914 bricht der Erste Weltkrieg aus. Viele Frauenrechtlerinnen sehen darin eine Gelegenheit für die Frauenbewegung, sich zu beweisen – zu zeigen, dass Frauen genauso nützliche und wichtige Mitglieder der Gesellschaft sind wie Männer. Sie hoffen darauf, sich mit dem Einsatz an der „Heimatfront“ und durch die Kriegsunterstützung ihre Staatsbürgerinnenrechte verdienen zu können. Deshalb werden die Forderungen nach dem Frauenwahlrecht zu Anfang des Kriegs zurückgestellt. Der Krieg sorgt außerdem für eine Spaltung innerhalb der Frauenbewegung. Es gibt eine kleine, pazifistische Minderheit – darunter Anita Augspurg –, die den Krieg ablehnt, ebenso wie den Hurra-Patriotismus der deutschen Bevölkerung. Die Frauenrechtlerinnen sind sich also mal wieder uneinig, weshalb in Sachen Aktivismus zunächst nicht viel passiert – bis 1916, als sich verschiedene Verbände zum Deutschen Reichsverband für ­Frauenstimmrecht ­zusammenschließen.

Die Revolution bringt das Recht zu wählen

Die Novemberrevolution 1918/1919 führt schließlich zum Ende der Monarchie und zur Einführung der parlamentarischen Demokratie in Deutschland. Die Machtverhältnisse ändern sich völlig, und davon profitieren die Frauen: Unter dem Vorsitz von Friedrich Ebert verkündet am 12. November 1918 der sozialdemokratische „Rat der Volksbeauftragten“ als Inhaber der höchsten Regierungsgewalt das aktive und passive Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger ab 21 Jahren.

Am 19. Januar 1919 können Frauen ihr neu errungenes Recht zum ersten Mal nutzen. Es ist die Wahl zur deutschen Nationalversammlung. Und wie sie es nutzen! 82,3 Prozent der wahlberechtigten Frauen geben ihre Stimme ab. 8,7 Prozent der neu gewählten verfassungsgebenden Weimarer Versammlung sind Frauen. Marie Juchacz, frisch gewählte SPD-Abgeordnete und erste Frau, die eine Rede vor der Weimarer Nationalversammlung hält, macht in ihrer Ansprache am 19. Februar 1919 klar: „Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: Sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.“

Errungenschaften der Frauenbewegung in Deutschland

1908

Frauen werden zu politischen Vereinen zugelassen

1918

Frauen erhalten das aktive und passive Wahlrecht

1949

Das Grundgesetz tritt in Kraft, in Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 steht: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

1949

In der DDR-Verfassung heißt es in Artikel 7: „Mann und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen sind aufgehoben.“

1950

In der DDR tritt das „Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau“ in Kraft

1962

Frauen in der BRD dürfen ein eigenes Bankkonto eröffnen

1972

Die DDR-Volkskammer beschließt das Gesetz „über die Unterbrechung der Schwangerschaft“: nicht mehr eine Kommission entscheidet darüber, ob eine Frau die Schwangerschaft in den ersten zwölf Wochen abbrechen darf, sondern die betroffene Frau selbst

1976

Reform des Abtreibungsparagrafen in der BRD: Schwangerschaftsabbrüche sind nicht mehr grundsätzlich strafbar, es gibt Ausnahmeregelungen

1977

Frauen in der BRD dürfen einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ohne ihren Ehepartner um Erlaubnis zu fragen

1994

Das Gleichberechtigungsgebot in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes wird ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

1997

Vergewaltigung in der Ehe ist strafbar

2016

Bestimmte Großunternehmen werden gesetzlich dazu verpflichtet, Aufsichtsräte mit mindestens 30 Prozent Frauen zu besetzen

Wann durften deutsche Frauen das erste Mal wählen?

November 1918 trat das neue Wahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Bei den Wahlen zur verfassunggebenden Nationalversammlung am 19. Januar 1919 konnten Frauen in ganz Deutschland zum ersten Mal wählen und gewählt werden.

Was durften Frauen ab 1970?

Verheiratete Frauen durften laut Gesetz nur dann arbeiten gehen, wenn ihre Arbeit "mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar" war. Noch in den 1970er-Jahren gab es die sogenannten "Leichtlohngruppen". Und auch wenn eine Frau dieselbe Arbeit verrichtete wie ein Mann, bekam sie dafür oft deutlich weniger Geld.

In welchem Land wurde das Frauenwahlrecht erst 1971 eingeführt?

Am 7. Februar 1971 wurde nach einer erfolgreichen Volksabstimmung das Frauenstimmrecht in der Schweiz auch auf Bundesebene eingeführt. 1959 hatte die Mehrheit der wahlberechtigten Männer das Frauenwahlrecht noch abgelehnt.

Wann durften Frauen nach dem 2 Weltkrieg Wahlen?

Der massenhafte Protest war sensationell und einmalig in der deutschen Geschichte und hatte Erfolg. Am 18. Januar 1949 wurde der eindeutige Satz einstimmig gebilligt und im Mai 1949 im GG verankert. Damit spätestens stand auch das Frauenwahlrecht außer Frage.