Steuererklärung: Kann man als Patient die Kosten für eine Zahnbehandlung steuerlich absetzen? Im Prinzip ja; aber es ist nicht so einfach. Show
Ausgaben für Kronen, Brücken, Prothesen, Füllungen und Zahnspangen können ein empfindliches Loch in das Haushaltsbudget reißen. Ein paar Tausend Euro sind schnell weg. Kann man Kosten für eine Zahnbehandlung ans Finanzamt weiterreichen? Im Prinzip ja, aber mit Einschränkungen. Wessen Ausgaben sind absetzbar?Sie können Kosten
Mundhygienesitzung: Vorsorge nicht absetzbarEs muss sich – Einschränkung 1 – um krankheitsbedingte Zahnbehandlungskosten wie z.B. für Kronen, Brücken, Prothesen, Füllungen und Zahnspangen handeln. Maßnahmen zur Vorsorge und zur Ästhetik können Sie nicht steuerlich absetzen. So betrachtet das Finanzamt z.B. die Mundhygiene – andere Bezeichnung: Prophylaxesitzung, also professionelle Zahnreinigung in der Ordination des Zahnarztes – als Privatvergnügen. Sie dürfen – Einschränkung 2 – nur den selbst bezahlten Anteil geltend machen. Etwaige Zuschüsse, z.B. von der Krankenkasse, müssen Sie also vorher abziehen. Als außergewöhnliche Belastung geltend machenZahnbehandlungskosten machen Sie als außergewöhnliche Belastungen geltend – im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. der Einkommensteuer. Sie als Steuerpflichtiger müssen – Einschränkung 3 – einen Selbstbehalt tragen und der hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Inhalt
Vereinfacht können Sie das für den Selbstbehalt maßgebliche Einkommen wie folgt berechnen: Jahres-Bruttolohn (einschließlich 13./14. Monatsbezug) Wenn Ihnen diese Methode zu mühsam ist, dann können Sie auch Ihr Netto-Jahresgehalt als Annäherung nehmen, als grobe Annäherung wohlgemerkt. Bei hohen Sonderausgaben (z.B. für eigene Behinderung oder erhebliche Werbungskosten) wäre das Netto-Jahresgehalt aber zu hoch gegriffen. Von diesem Selbstbehalt können folgende Abschläge abgezogen werden:Abschlag in Prozentpunkten Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag1Einkünfte des Ehepartners bis zu 6.000 Euro1Je Kind, für das mehr als 6 Monate Kinder-oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht1 Bei einer Bemessungsgrundlage von z.B. 20.000 Euro gilt für Sie (siehe Tabelle) zunächst ein Selbstbehalt von 10 %. Alle Zahnbehandlungskosten unter 2.000 Euro wären zur Gänze von Ihnen selbst zu tragen. Wenn Sie aber z.B. Alleinverdiener sind und zwei Kinder haben, stehen Ihnen auf den Selbstbehalt Abschläge zu: 1 % für den Alleinverdienerabsetzbetrag und je 1 % für zwei Kinder. Ihr Selbstbehalt von 10 % reduziert sich dann um 3 Prozentpunkte. 7 % von 20.000 Euro sind 1.400 Euro. Diesen Betrag müssen Sie selbst tragen. Jeder Euro an Zahnbehandlungskosten (oder allgemeiner: an außergewöhnlichen Belastungen) über dieser Selbstbehaltsgrenze kann steuersparend in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Bei einer Bemessungsgrundlage von 20.000 Euro und einer Zahnarztrechnung von 5.200 Euro sollte die Steuerrückzahlung 1.387 Euro betragen. (5.200 € – 1.400 €) x Steuersatz 36,5 % bei Einkommen zw. 11.000 und 25.000 €. Das Finanzamt berechnet den Selbstbehalt pro Kalenderjahr. Wenn Sie es sich leisten können, sollten Sie alle Behandlungen (eigene und jene der Kinder) in einem Kalenderjahr bezahlen. Auf diese Weise steigen Ihre Kosten eher über die Selbstbehaltsgrenze, und nur dann lassen sich die Behandlungskosten steuermindernd absetzen. Tipp: Alle KONSUMENT-Beiträge zum Thema Zahnbehandlung finden Sie unter www.konsument.at/zahnbehandlung Es ist Zeit, sich Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Am meisten bekommt, wer jetzt alle Ausgaben geschickt abrechnet. Hier die Tipps von Stiftung Warentest. Mit der Steuererklärung möglichst viel Geld herausbekommen? Jetzt ist Zeit, sich Geld vom Finanzamt* zurückzuholen. Am meisten bekommt, wer jetzt alle Ausgaben geschickt abrechnet. Die Steuerexperten der Stiftung Warentest sagen, wie Sie Handwerkerkosten, Arbeitsmittel & Co. steuerlich geltend machen können - hier eine Auswahl: Gärtner, Pflegekraft oder Elektriker – manchmal sind Profis daheim gefragt. "20 Prozent der Kosten senken direkt die Steuerschuld. Für Handwerkerrechnungen (abzüglich Material) ist ein Steuerbonus von maximal 1.200 Euro drin", so die Experten von Stiftung Warentest. "Für Dienstleistungen von Minijobbern im Haushalt gibt es bis zu 510 Euro Steuererleichterung. Für andere Hilfen, egal, ob sozialversicherungspflichtig angestellt oder auf Rechnung, können sogar bis zu 4.000 Euro pro Jahr abgerechnet werden. Insgesamt sind für Hilfen im Haushalt jedes Jahr maximal 5.710 Euro Steuerersparnis drin." Handwerkerarbeiten: "Mieter oder Eigentümer? Egal, beide erhalten einen Steuerrabatt*, wenn Handwerker auf ihre Kosten* in ihrem Wohnhaus, auf dem Grundstück oder in ihrer Wohnung etwas reparieren, renovieren, sanieren, warten oder modernisieren. 6.000 Euro können sie jedes Jahr investieren für den maximalen Steuerbonus von 1.200 Euro (20 Prozent). Der Rechnungsbetrag muss um ausgewiesene Materialkosten gekürzt werden, sie zählen nicht mit. Das Finanzamt achtet penibel darauf, dass die Rechnung nicht bar bezahlt, sondern das Geld überwiesen wurde." Nebenkosten nicht vergessen: "Auch Kosten, die anteilig für Hausmeister, Gartenarbeit, Reinigung des Hausflurs, Schornsteinfeger oder Wartung angefallen sind, bringen den Bonus. Oft liegen Neben- oder Betriebskostenabrechnung erst nach dem Abgabetermin für die Steuererklärung vor. In diesem Fall lassen sich die Ausgaben nachträglich abrechnen. Das Amt muss den Steuerbescheid auch nach der Einspruchsfrist noch ändern (Finanzgericht Köln, Az. 11 K 1319/16). Wem das zu umständlich ist, der macht die Abrechnung in dem Jahr geltend, in dem er sie bekommt. Dritte Möglichkeit: Vorauszahlungen für reguläre Leistungen wie Hausmeister, Gartenarbeit und Reinigung in dem Jahr ansetzen, in dem sie geleistet werden." Pflege- und Betreuungskosten: "Liegt ein Pflegegrad oder eine ärztliche Verordnung vor, zählen die Kosten als außergewöhnliche Belastung, und Betroffene müssen einen Teil selbst tragen. Für diesen Eigenanteil (zumutbare Belastung) können sie aber die Steuerermäßigung für Haushaltsdienste geltend machen. Leistungen einer Pflegeversicherung darf das Finanzamt nur im Falle von Sachleistungen abziehen, Pflegegeld gar nicht." Lesen Sie hier: Mit 55 weniger arbeiten: So wird dieser Traum wahr - und so viel Geld bleibt Ihnen. Steuererklärung: Fahrtwege, Homeoffice, Gewerkschaft und Konto"Investieren Arbeitnehmer in ihren Job mehr als 1.000 Euro, spart jeder Euro darüber zusätzlich Steuern". sagen die Experten. "Viele knacken die Grenze bereits mit den Kosten für ihre täglichen Fahrten zur Arbeit. Auch kleine Beträge können entscheidend sein, um die Pauschale zu übersteigen." Lesen Sie auchTrinkgeld beim Friseur: Wie viel gehört sich? Friseurmeister verrät, was sie erwarten Ist es das Aus für die EC-Karte? Maestro-Funktion wird 2023 abgestellt Täglicher Weg: Seit 2021 gilt die erhöhte Pendlerpauschale. Fernpendler bekommen dann mehr Geld für den Arbeitsweg vom Finanzamt zurück. Lesen Sie hier mehr: Pendlerpauschale: So machen sich längere Arbeitswege ab Januar bezahlt Homeoffice: Dank der vom Bundestag 2020 beschlossenen Homeoffice-Pauschale* von maximal 600 Euro im Jahr sollen Mitarbeiter im Heimbüro ein wenig entlastet werden. Die Idee: Wer zusätzliche Kosten durch die Arbeit daheim hat – also zum Beispiel höhere Stromkosten – soll von der Pauschale profitieren. Zum Weiterlesen: Homeoffice-Pauschale richtig nutzen: So funktioniert es mit der Steuererklärung Kontoführung und Gewerkschaft: "Die Gebühren für das Gehaltskonto können in private und berufliche Kosten aufgeteilt werden. Das Amt akzeptiert jedoch auch bei jedem pauschal 16 Euro." Auch Mitgliedsbeiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften erkenne das Finanzamt als Werbungskosten an. Erfahren Sie hier: Stiftung Warentest: Das sind die zwölf häufigsten Irrtümer bei der Lebens- und Rentenversicherung. Steuererklärung: Brillen, Medikamente, ZahnspangenPrivatrechnungen für Behandlungen, Zuzahlungen, Arznei, eine neue Brille oder Augenoperation, die Zahnspangen für die Kinder – längst nicht alle Ausgaben übernehmen die Kasse. Aber, so teilt Stiftung Warentest mit: "Für die Steuer zählen alle privat bezahlten Medikamente und Behandlungen, die medizinisch notwendig und angemessen waren." Eigenanteil kennen und knacken: "Zwar muss jeder, je nach Familienstand und -größe, einen Teil seiner Gesundheitskosten selbst tragen, die seine Kasse nicht übernimmt. Sobald die Grenze aber überschritten ist, wirken sie sich steuermindernd aus." Arznei- und Verbandsmittel: "Alle Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Medikamenten können geltend gemacht werden, außer die zu Verhütungsmitteln. Als Nachweis dient die Quittung. Sie enthält einen Vermerk, wenn die Apotheke das Kassenrezept einbehalten hat. Privatpatienten weisen ihre Kosten durch Rezeptkopie und Abrechnung der Krankenversicherung nach. Hat die Versicherung nur ein günstigeres Präparat gezahlt, kann der Aufpreis abgerechnet werden." Zahnersatz: "Zahnspangen für die Kinder, Inlays, Kronen, Implantate – oft sind Zuzahlungen erforderlich und gehen schnell ins Geld. Beruhigend, dass das Finanzamt Abrechnungen in der Regel durchwinkt. Als Nachweis genügen die Rechnungen. Ausnahme: Zahnreinigungen." Hörgeräte und andere Hilfsmittel: "Es zählen Zuzahlungen zu Gehhilfe, Hörgerät, Rollstuhl oder orthopädischen Schuhen. Als Nachweis dienen Kaufbeleg und Verordnung. Das gilt auch für die Montage von Handläufen oder Treppenlift (Bundesfinanzhof, Az. VI R 61/12)." Lesen Sie hier: Schon vor 67 in die Rente? Mit diesen vier Tricks sahnen Sie richtig ab. Steuererklärung: Kinderbetreuung, SchulgeldKita, Hort und Co: "Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr dürfen Eltern für die Betreuung Rechnungen bis zu 6.000 Euro einreichen, zwei Drittel davon – maximal 4.000 Euro – pro Jahr und Kind werden anerkannt", schreibt Stiftung Warentest. Wie bei Handwerkerrechnungen akzeptiere das Amt lediglich per Abbuchung oder Überweisung geleistete Beträge." Oma als Babysitter: "Spannen Eltern Oma, Opa oder Tante für die Betreuung ein, können sie dafür entstandene Ausgaben trotzdem beim Finanzamt angeben. Die Beamten verlangen für den Steuerbonus allerdings einen Arbeitsvertrag wie 'unter Fremden üblich' und die Überweisung des Lohns. Barzahlungen akzeptiert das Amt nicht. Außerdem darf die Person, die die Kinder betreut, nicht im selben Haushalt wohnen." Gebe es die familiäre Unterstützung unentgeltlich, könnten Eltern immerhin der Oma die Fahrtkosten mit einfacher Quittung erstatten und anschließend abrechnen." Schulgeld: "Besuchten die Kinder 2019 eine Privatschule oder eine Schule in freier Trägerschaft, etwa weil sie in ihrer Bildung einen fremdsprachlichen oder religiösen Schwerpunkt erhalten sollen, dürfen Eltern bis zu 30 Prozent des Schulgelds als Sonderausgaben absetzen. Bis maximal 5 000 Euro pro Jahr sind hier drin. Das von Eltern geleistete Schulgeld wird dafür in voller Höhe eingetragen. Den absetzbaren Teil berechnet das Finanzamt." Ausbildungsfreibetrag: "Lernen oder studieren und wohnen volljährige Kinder auswärts, steht Eltern pro Jahr und Kind ein Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro zu. Den erhalten sie solange, wie sie Kindergeld für den Nachwuchs bekommen. Für jeden Monat ohne Anspruch auf Kindergeld sinkt der Freibetrag für das Jahr um 77 Euro. Geben Eltern ihre Steuererklärung getrennt ab, dürfen sie den Ausbildungsfreibetrag untereinander hälftig aufteilen." Single-Eltern: "Alleinerziehende machen für ihre Kinder den Entlastungsbetrag in Höhe von 1.908 Euro für das erste und 240 Euro für jedes weitere Kind über die Steuererklärung geltend. Der Betrag wird Alleinstehenden gewährt, wenn keine weitere volljährige Person im selben Haushalt lebt. Für jeden Monat, in dem die Bedingungen nicht erfüllt sind, sinkt der Betrag um ein Zwölftel. Wo die Kinder während des Jahres tatsächlich leben, spielt keine Rolle. Es kommt allein auf die Meldung des Kindes im Haushalt des Elternteils an." Lesen Sie hier: 20 Euro auf der Straße gefunden? Vorsicht! Darum sollten Sie es nicht aufheben. Steuererklärung: Unterhalt für nahe AngehörigeStiftung Warentest rät: "Wer im vergangenen Jahr nahe Angehörige, etwa ein erwachsenes Kind, für das es kein Kindergeld mehr gibt, oder den Ex-Partner finanziell unterstützt hat, kann mit diesen Ausgaben Steuern sparen." Für 2019 könnten 168 Euro mehr Unterhalt als im Jahr zuvor abgesetzt werden. Der Höchstbetrag liege bei 9.168 Euro. Zusätzlich zählten noch übernommene Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung." Einkünfte werden gegengerechnet: "Einkünfte des Empfängers, die über 624 Euro liegen, zieht das Finanzamt vom Unterhaltsbetrag ab. Als Einkünfte zählen alle steuerpflichtigen Einnahmen wie Lohn abzüglich Werbungskosten, Arbeitslosengeld I und II, Einkommen aus Minijobs, Eltern- und Betreuungsgeld – nicht aber Kindergeld. Von den Bezügen darf pro Jahr eine Kostenpauschale von 180 Euro abgezogen werden. Ausnahme: Ausbildungshilfen wie Bafög. Alles über 180 Euro mindert den Abzug. Bei Erhalt von Bafög gilt der Freibetrag nicht." Unterhalt für den Ex-Partner: "Geschiedene können für Unterhaltszahlungen sogar noch mehr absetzen. Bis zu 13.805 Euro pro Jahr plus übernommene Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgabenabzug drin. Verfügt der Unterhaltsempfänger über ein eigenes Einkommen, ist dieses „Realsplitting“ meist günstiger als der Abzug als außergewöhnliche Belastung. Der Unterstützte muss den Zahlungen auf der Anlage U zustimmen und den Unterhalt versteuern. Im Gegenzug muss ihm der Unterhaltszahler einen eventuellen finanziellen Nachteil ausgleichen." Der Tipp der Experten: "Vergleichen Sie die mögliche Steuerersparnis, bevor Sie sich für eine Abzugsart entscheiden. Beachten Sie den eventuellen finanziellen Nachteil." Steuererklärung: PC, Handy und BüromöbelWer den voriges Jahr gekauften PC auch im Job braucht, könne solche Arbeitsmittel mit einem Kaufpreis bis zu 952 Euro inklusive Mehrwertsteuer sofort in voller Höhe absetzen, rät Stiftung Warentest. "Damit lässt sich leicht die 1.000-Euro-Werbungskostenpauschale überspringen. Ausgaben für Sachen, die Steuerzahler zu 90 Prozent beruflich nutzen, können sie komplett als Werbungskosten ansetzen, dazu gehören auch Büromöbel." Manche Dinge würden zu größeren Teilen zwar privat genutzt. "Sie zählen sogar dann noch als Arbeitsmittel, wenn sie nur zur Hälfte beruflich genutzt werden. Allerdings kann dann nur der berufliche Kostenanteil in der Steuererklärung geltend gemacht werden." Teurere Arbeitmittel: "Einen Kaufpreis über 952 Euro müssen Steuerzahler gleichmäßig auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Gegenstands aufteilen. Im Jahr des Kaufs werden die Kosten monatsgenau aufgeteilt." Auch interessant: So viel kostet es, wenn Sie früher in Rente gehen - können Sie es sich leisten? Steuererklärung: Kirchensteuer"Je nach Bundesland haben Kirchenmitglieder noch 8 oder 9 Prozent ihrer Lohn- und Einkommensteuer 2019 zusätzlich gezahlt", schreibt Stiftung Warentest. Für Angestellte behalte der Arbeitgeber die Kirchensteuer gleich mit der Lohnsteuer ein. Die Kirchensteuer könnten Kirchenmitglieder in der Steuererklärung absetzen – "abzüglich der Kirchensteuer, die 2019 erstattet wurde". Manchmal nur auf Antrag: "Je nach Bundesland darf die Kirchensteuer nicht mehr als 2,75 bis 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens betragen. Ausnahme: Bayern. Wer die Grenze übersprungen hat, kann mit einer Erstattung der zu viel gezahlten Kirchensteuer vom Finanzamt rechnen. In Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland geschieht das nicht automatisch, sondern muss beantragt werden." Kirchensteuer auf Kapitalerträge: "Kirchenmitglieder müssen auf Zinsen und Dividenden, neben Abgeltungsteuer und Soli, auch Kirchensteuer zahlen. Diese können sie nicht in der Steuererklärung absetzen. Die Geldinstitute behalten sie automatisch ein. Es sei denn, Mitglieder hatten einen Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt. Dann wird sie mit dem Steuerbescheid festgesetzt." Abzug doch möglich: "Unterliegen Kapitalerträge dem persönlichen Steuersatz, kann Kirchensteuer auf diese Einkünfte als Sonderausgabe zählen (Finanzgericht Düsseldorf, Az. 15 K 1640/16 E)." (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA. Kann man eine hohe Zahnarztrechnung von der Steuer absetzen?Als außergewöhnliche Belastungen gelten auch Ausgaben, wie die für Zahnarztbehandlungen bzw. Zahnersatz. Sie können in der Steuerklärung geltend gemacht werden, wenn sie unumgänglich waren und einen als „angemessen“ bezeichneten Betrag nicht übersteigen.
Welche zahnarztkosten sind steuerlich absetzbar?Abzugsfähig sind alle Aufwendungen, die der Heilung bzw. Linderung einer Krankheit dienen. Die Kosten für die Versorgung mit Zahnersatz wegen fehlender Zähne können als Ersatz verlorener Körperteile abzugsfähig sein.
Was kann ich maximal von der Steuer zurück bekommen?Es gilt weiterhin der Maximalbetrag von 17.738 Euro für Singles und 35.475 Euro für Verheiratete.
Wie hoch ist die Grenze für außergewöhnliche Belastungen?Für deren Einkünfte und Bezüge gibt es einen Anrechnungsfreibetrag von 624 Euro im Jahr. Falls der Unterhaltsberechtigte mehr verdient, zieht das Finanzamt den darüberliegenden Betrag vom Unterhaltshöchstbetrag (2022: 10.347 Euro; 2021: 9.744 Euro) ab.
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