Zahnarztrechnung von 3000 euro wieviel bekommt man vom finanzamt zurück

Steuererklärung: Kann man als Patient die Kosten für eine Zahnbehandlung steuerlich absetzen? Im Prinzip ja; aber es ist nicht so einfach.

Ausgaben für Kronen, Brücken, Prothesen, Füllungen und Zahnspangen können ein empfindliches Loch in das Haushaltsbudget reißen. Ein paar Tausend Euro sind schnell weg. Kann man Kosten für eine Zahnbehandlung ans Finanzamt weiterreichen? Im Prinzip ja, aber mit Einschränkungen.

Wessen Ausgaben sind absetzbar?

Sie können Kosten

  • für die eigene Zahnbehandlung geltend machen,
  • für die der Kinder (in der Regel jene, für die Kinderbeihilfe bezogen wird und Unterhaltsverpflichtung besteht, d.h. auch für studierende Kinder, für die Familien­beihilfe bezogen wird) oder auch
  • für die des (Ehe-)Partners, wenn dieser über ein geringes Einkommen verfügt.

Mundhygienesitzung: Vorsorge nicht absetzbar

Es muss sich – Einschränkung 1 – um krankheitsbedingte Zahnbehandlungskosten wie z.B. für Kronen, Brücken, Prothesen, Füllungen und Zahnspangen handeln. Maßnahmen zur Vorsorge und zur Ästhetik können Sie nicht steuerlich absetzen. So betrachtet das Finanzamt z.B. die Mundhygiene – ­andere Bezeichnung: Prophylaxesitzung, also pro­fessionelle Zahnreinigung in der Ordination des Zahnarztes – als Privatvergnügen.

Sie dürfen – Einschränkung 2 – nur den selbst bezahlten Anteil geltend machen. ­Etwaige Zuschüsse, z.B. von der Kranken­kasse, müssen Sie also vorher abziehen.

Als ­außergewöhnliche Belastung geltend machen

Zahnbehandlungskosten machen Sie als ­außergewöhnliche Belastungen geltend – im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. der Einkommensteuer. Sie als Steuerpflichtiger müssen – Einschränkung 3 – ­einen Selbstbehalt tragen und der hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab.

Inhalt

  1. Bemessungsgrundlage für Selbstbehalt
  2. Den Selbstbehalt verringern
  3. Buchtipp: "Steuern sparen"

Bemessungsgrundlage für Selbstbehalt

Vereinfacht können Sie das für den Selbst­behalt maßgebliche Einkommen wie folgt berechnen:

Jahres-Bruttolohn (einschließlich 13./14. Monats­bezug)
– steuerfreie Bezüge
– Werbungskosten (auch die vom Arbeitgeber berücksichtigten)
– Sonderausgaben
– (andere) außergewöhnliche Belastungen, für die kein Selbstbehalt gilt
= Bemessungsgrundlage für Selbstbehalt

Wenn Ihnen diese Methode zu mühsam ist, dann können Sie auch Ihr Netto-Jahresgehalt als Annäherung nehmen, als grobe An­näherung wohlgemerkt. Bei hohen Sonder­aus­gaben (z.B. für eigene Behinderung oder erhebliche Werbungskosten) wäre das Netto-Jahresgehalt aber zu hoch gegriffen.

Außergewöhnliche Belastungen: Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Einkommen von – bis (in Euro)    Selbstbehalt in Prozent0 bis 7.300  67.301 bis 14.600  814.601 bis 36.400 10ab 36.401 12

 

Von diesem Selbstbehalt können folgende Abschläge abgezogen werden:

 Abschlag in Prozentpunkten  Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag1Einkünfte des Ehepartners bis zu 6.000 Euro1Je Kind, für das mehr als 6 Monate Kinder-
oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht1

 
Quelle: konsument.at

Den Selbstbehalt verringern

Den Selbstbehalt verringern

Bei einer Bemessungsgrundlage von z.B. 20.000 Euro gilt für Sie (siehe Tabelle) zunächst ein Selbstbehalt von 10 %. Alle Zahnbehandlungskosten unter 2.000 Euro wären zur Gänze von Ihnen selbst zu tragen. Wenn Sie aber z.B. Alleinverdiener sind und zwei Kinder haben, stehen Ihnen auf den Selbstbehalt Abschläge zu: 1 % für den Alleinverdienerabsetzbetrag und je 1 % für zwei Kinder. Ihr Selbstbehalt von 10 % reduziert sich dann um 3 Prozentpunkte. 7 % von 20.000 Euro sind 1.400 Euro. Diesen Betrag müssen Sie selbst tragen.

Jeder Euro an Zahnbehandlungskosten (oder allgemeiner: an außergewöhnlichen Belastungen) über dieser Selbstbehaltsgrenze kann steuer­sparend in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Bei einer Bemessungsgrundlage von 20.000 Euro und einer Zahnarztrechnung von 5.200 Euro sollte die Steuerrückzahlung 1.387 Euro betragen.

(5.200 € – 1.400 €) x Steuersatz 36,5 % bei Einkommen zw. 11.000 und 25.000 €.

Zahlen Sie alles auf einmal

Das Finanzamt berechnet den Selbstbehalt pro Kalenderjahr. Wenn Sie es sich leisten können, sollten Sie alle Behandlungen (eigene und jene der Kinder) in einem Kalenderjahr bezahlen. Auf diese Weise steigen Ihre Kos­ten eher über die Selbstbehaltsgrenze, und nur dann lassen sich die Behandlungskosten steuermindernd absetzen.


Tipp: Alle KONSUMENT-Beiträge zum Thema Zahnbehandlung finden Sie unter www.konsument.at/zahnbehandlung 

Es ist Zeit, sich Geld vom Finanz­amt zurück­zuholen. Am meisten bekommt, wer jetzt alle Ausgaben geschickt abrechnet. Hier die Tipps von Stiftung Warentest.

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  • Lesen Sie hier ihre Tipps.

Mit der Steuererklärung möglichst viel Geld herausbekommen? Jetzt ist Zeit, sich Geld vom Finanz­amt* zurück­zuholen. Am meisten bekommt, wer jetzt alle Ausgaben geschickt abrechnet. Die Steuer­experten der Stiftung Warentest sagen, wie Sie Hand­werk­erkosten, Arbeits­mittel & Co. steuerlich geltend machen können - hier eine Auswahl:

Steuererklärung: Hand­werker und Haus­halts­hilfen

Gärtner, Pfle­gekraft oder Elektriker – manchmal sind Profis daheim gefragt. "20 Prozent der Kosten senken direkt die Steuerschuld. Für Hand­werk­errechnungen (abzüglich Material) ist ein Steuerbonus von maximal 1.200 Euro drin", so die Experten von Stiftung Warentest. "Für Dienst­leistungen von Minijobbern im Haushalt gibt es bis zu 510 Euro Steuer­erleichterung. Für andere Hilfen, egal, ob sozial­versicherungs­pflichtig angestellt oder auf Rechnung, können sogar bis zu 4.000 Euro pro Jahr abge­rechnet werden. Insgesamt sind für Hilfen im Haushalt jedes Jahr maximal 5.710 Euro Steuerersparnis drin."

Hand­werk­erarbeiten: "Mieter oder Eigentümer? Egal, beide erhalten einen Steuerrabatt*, wenn Hand­werker auf ihre Kosten* in ihrem Wohn­haus, auf dem Grund­stück oder in ihrer Wohnung etwas reparieren, reno­vieren, sanieren, warten oder modernisieren. 6.000 Euro können sie jedes Jahr investieren für den maximalen Steuerbonus von 1.200 Euro (20 Prozent). Der Rechnungs­betrag muss um ausgewiesene Material­kosten gekürzt werden, sie zählen nicht mit. Das Finanz­amt achtet penibel darauf, dass die Rechnung nicht bar bezahlt, sondern das Geld über­wiesen wurde."

Steuererklärung: Nebenkosten und Pflegekosten

Neben­kosten nicht vergessen: "Auch Kosten, die anteilig für Hausmeister, Garten­arbeit, Reinigung des Hausflurs, Schorn­steinfeger oder Wartung angefallen sind, bringen den Bonus. Oft liegen Neben- oder Betriebs­kosten­abrechnung erst nach dem Abgabe­termin für die Steuererklärung vor. In diesem Fall lassen sich die Ausgaben nach­träglich abrechnen. Das Amt muss den Steuer­bescheid auch nach der Einspruchs­frist noch ändern (Finanzge­richt Köln, Az. 11 K 1319/16). Wem das zu umständlich ist, der macht die Abrechnung in dem Jahr geltend, in dem er sie bekommt. Dritte Möglich­keit: Voraus­zahlungen für reguläre Leistungen wie Hausmeister, Garten­arbeit und Reinigung in dem Jahr ansetzen, in dem sie geleistet werden."

Pflege- und Betreuungs­kosten: "Liegt ein Pfle­gegrad oder eine ärzt­liche Verordnung vor, zählen die Kosten als außergewöhnliche Belastung, und Betroffene müssen einen Teil selbst tragen. Für diesen Eigen­anteil (zumut­bare Belastung) können sie aber die Steuerermäßigung für Haus­halts­dienste geltend machen. Leistungen einer Pflege­versicherung darf das Finanz­amt nur im Falle von Sach­leistungen abziehen, Pflegegeld gar nicht."

Lesen Sie hier: Mit 55 weniger arbeiten: So wird dieser Traum wahr - und so viel Geld bleibt Ihnen.

Steuererklärung: Fahrt­wege, Home­office, Gewerk­schaft und Konto

"Investieren Arbeitnehmer in ihren Job mehr als 1.000 Euro, spart jeder Euro darüber zusätzlich Steuern". sagen die Experten. "Viele knacken die Grenze bereits mit den Kosten für ihre täglichen Fahrten zur Arbeit. Auch kleine Beträge können entscheidend sein, um die Pauschale zu über­steigen."

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Täglicher Weg: Seit 2021 gilt die erhöhte Pendlerpauschale. Fernpendler bekommen dann mehr Geld für den Arbeitsweg vom Finanzamt zurück. Lesen Sie hier mehr: Pendlerpauschale: So machen sich längere Arbeitswege ab Januar bezahlt

Home­office: Dank der vom Bundestag 2020 beschlossenen Homeoffice-Pauschale* von maximal 600 Euro im Jahr sollen Mitarbeiter im Heimbüro ein wenig entlastet werden. Die Idee: Wer zusätzliche Kosten durch die Arbeit daheim hat – also zum Beispiel höhere Stromkosten – soll von der Pauschale profitieren. Zum Weiterlesen: Homeoffice-Pauschale richtig nutzen: So funktioniert es mit der Steuererklärung

Konto­führung und Gewerk­schaft: "Die Gebühren für das Gehalts­konto können in private und berufliche Kosten aufgeteilt werden. Das Amt akzeptiert jedoch auch bei jedem pauschal 16 Euro." Auch Mitglieds­beiträge zu Berufs­verbänden und Gewerk­schaften erkenne das Finanz­amt als Werbungs­kosten an.

Erfahren Sie hier: Stiftung Warentest: Das sind die zwölf häufigsten Irrtümer bei der Lebens- und Rentenversicherung.

Steuererklärung: Brillen, Medikamente, Zahn­spangen

Privatrechnungen für Behand­lungen, Zuzah­lungen, Arznei, eine neue Brille oder Augen­operation, die Zahn­spangen für die Kinder – längst nicht alle Ausgaben übernehmen die Kasse. Aber, so teilt Stiftung Warentest mit: "Für die Steuer zählen alle privat bezahlten Medikamente und Behand­lungen, die medizi­nisch notwendig und angemessen waren."

Eigen­anteil kennen und knacken: "Zwar muss jeder, je nach Familien­stand und -größe, einen Teil seiner Gesund­heits­kosten selbst tragen, die seine Kasse nicht über­nimmt. Sobald die Grenze aber über­schritten ist, wirken sie sich steuer­mindernd aus."

Arznei- und Verbands­mittel: "Alle Zuzah­lungen zu rezept­pflichtigen Medikamenten können geltend gemacht werden, außer die zu Verhütungs­mitteln. Als Nach­weis dient die Quittung. Sie enthält einen Vermerk, wenn die Apotheke das Kassen­rezept einbehalten hat. Privatpatienten weisen ihre Kosten durch Rezept­kopie und Abrechnung der Kranken­versicherung nach. Hat die Versicherung nur ein güns­tigeres Präparat gezahlt, kann der Aufpreis abge­rechnet werden."

Zahn­ersatz: "Zahn­spangen für die Kinder, Inlays, Kronen, Implantate – oft sind Zuzah­lungen erforderlich und gehen schnell ins Geld. Beruhigend, dass das Finanz­amt Abrechnungen in der Regel durch­winkt. Als Nach­weis genügen die Rechnungen. Ausnahme: Zahn­reinigungen."

Hörgeräte und andere Hilfs­mittel: "Es zählen Zuzah­lungen zu Gehhilfe, Hörgerät, Roll­stuhl oder ortho­pädischen Schuhen. Als Nach­weis dienen Kauf­beleg und Verordnung. Das gilt auch für die Montage von Hand­läufen oder Treppenlift (Bundes­finanzhof, Az. VI R 61/12)."

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Steuererklärung: Kinder­betreuung, Schulgeld

Kita, Hort und Co: "Für Kinder bis zum 14. Lebens­jahr dürfen Eltern für die Betreuung Rechnungen bis zu 6.000 Euro einreichen, zwei Drittel davon – maximal 4.000 Euro – pro Jahr und Kind werden anerkannt", schreibt Stiftung Warentest. Wie bei Hand­werk­errechnungen akzeptiere das Amt lediglich per Abbuchung oder Über­weisung geleistete Beträge."

Oma als Babysitter: "Spannen Eltern Oma, Opa oder Tante für die Betreuung ein, können sie dafür entstandene Ausgaben trotzdem beim Finanz­amt angeben. Die Beamten verlangen für den Steuerbonus allerdings einen Arbeits­vertrag wie 'unter Fremden üblich' und die Über­weisung des Lohns. Barzah­lungen akzeptiert das Amt nicht. Außerdem darf die Person, die die Kinder betreut, nicht im selben Haushalt wohnen." Gebe es die familiäre Unterstüt­zung unentgeltlich, könnten Eltern immerhin der Oma die Fahrt­kosten mit einfacher Quittung erstatten und anschließend abrechnen."

Schulgeld: "Besuchten die Kinder 2019 eine Privatschule oder eine Schule in freier Trägerschaft, etwa weil sie in ihrer Bildung einen fremd­sprach­lichen oder religiösen Schwer­punkt erhalten sollen, dürfen Eltern bis zu 30 Prozent des Schulgelds als Sonder­ausgaben absetzen. Bis maximal 5 000 Euro pro Jahr sind hier drin. Das von Eltern geleistete Schulgeld wird dafür in voller Höhe einge­tragen. Den absetz­baren Teil berechnet das Finanz­amt."

Ausbildungs­frei­betrag: "Lernen oder studieren und wohnen voll­jährige Kinder auswärts, steht Eltern pro Jahr und Kind ein Ausbildungs­frei­betrag von 924 Euro zu. Den erhalten sie solange, wie sie Kinder­geld für den Nach­wuchs bekommen. Für jeden Monat ohne Anspruch auf Kinder­geld sinkt der Frei­betrag für das Jahr um 77 Euro. Geben Eltern ihre Steuererklärung getrennt ab, dürfen sie den Ausbildungs­frei­betrag unter­einander hälftig aufteilen."

Single-Eltern: "Allein­erziehende machen für ihre Kinder den Entlastungs­betrag in Höhe von 1.908 Euro für das erste und 240 Euro für jedes weitere Kind über die Steuererklärung geltend. Der Betrag wird Allein­stehenden gewährt, wenn keine weitere voll­jährige Person im selben Haushalt lebt. Für jeden Monat, in dem die Bedingungen nicht erfüllt sind, sinkt der Betrag um ein Zwölftel. Wo die Kinder während des Jahres tatsäch­lich leben, spielt keine Rolle. Es kommt allein auf die Meldung des Kindes im Haushalt des Eltern­teils an."

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Steuererklärung: Unterhalt für nahe Angehörige

Stiftung Warentest rät: "Wer im vergangenen Jahr nahe Angehörige, etwa ein erwachsenes Kind, für das es kein Kinder­geld mehr gibt, oder den Ex-Partner finanziell unterstützt hat, kann mit diesen Ausgaben Steuern sparen." Für 2019 könnten 168 Euro mehr Unterhalt als im Jahr zuvor abge­setzt werden. Der Höchst­betrag liege bei 9.168 Euro. Zusätzlich zählten noch über­nommene Basisbeiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung."

Einkünfte werden gegen­gerechnet: "Einkünfte des Empfängers, die über 624 Euro liegen, zieht das Finanz­amt vom Unter­halts­betrag ab. Als Einkünfte zählen alle steuer­pflichtigen Einnahmen wie Lohn abzüglich Werbungs­kosten, Arbeits­losengeld I und II, Einkommen aus Minijobs, Eltern- und Betreuungs­geld – nicht aber Kinder­geld. Von den Bezügen darf pro Jahr eine Kostenpauschale von 180 Euro abge­zogen werden. Ausnahme: Ausbildungs­hilfen wie Bafög. Alles über 180 Euro mindert den Abzug. Bei Erhalt von Bafög gilt der Frei­betrag nicht."

Unterhalt für den Ex-Partner: "Geschiedene können für Unter­halts­zahlungen sogar noch mehr absetzen. Bis zu 13.805 Euro pro Jahr plus über­nommene Basisbeiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung sind als Sonder­ausgaben­abzug drin. Verfügt der Unter­halts­empfänger über ein eigenes Einkommen, ist dieses „Real­splitting“ meist güns­tiger als der Abzug als außergewöhnliche Belastung. Der Unterstützte muss den Zahlungen auf der Anlage U zustimmen und den Unterhalt versteuern. Im Gegen­zug muss ihm der Unter­halts­zahler einen eventuellen finanziellen Nachteil ausgleichen."

Der Tipp der Experten: "Vergleichen Sie die mögliche Steuerersparnis, bevor Sie sich für eine Abzugs­art entscheiden. Beachten Sie den eventuellen finanziellen Nachteil."

Steuererklärung: PC, Handy und Büromöbel

Wer den voriges Jahr gekauften PC auch im Job braucht, könne solche Arbeits­mittel mit einem Kauf­preis bis zu 952 Euro inklusive Mehr­wert­steuer sofort in voller Höhe absetzen, rät Stiftung Warentest. "Damit lässt sich leicht die 1.000-Euro-Werbungs­kostenpauschale über­springen. Ausgaben für Sachen, die Steuerzahler zu 90 Prozent beruflich nutzen, können sie komplett als Werbungs­kosten ansetzen, dazu gehören auch Büromöbel."

Manche Dinge würden zu größeren Teilen zwar privat genutzt. "Sie zählen sogar dann noch als Arbeits­mittel, wenn sie nur zur Hälfte beruflich genutzt werden. Allerdings kann dann nur der berufliche Kosten­anteil in der Steuererklärung geltend gemacht werden."

Teurere Arbeit­mittel: "Einen Kauf­preis über 952 Euro müssen Steuerzahler gleich­mäßig auf die Jahre der voraus­sicht­lichen Nutzungs­dauer des Gegen­stands aufteilen. Im Jahr des Kaufs werden die Kosten monats­genau aufgeteilt."  

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Steuererklärung: Kirchen­steuer

"Je nach Bundes­land haben Kirchen­mitglieder noch 8 oder 9 Prozent ihrer Lohn- und Einkommensteuer 2019 zusätzlich gezahlt", schreibt Stiftung Warentest. Für Angestellte behalte der Arbeit­geber die Kirchen­steuer gleich mit der Lohn­steuer ein. Die Kirchen­steuer könnten Kirchen­mitglieder in der Steuererklärung absetzen – "abzüglich der Kirchen­steuer, die 2019 erstattet wurde".

Manchmal nur auf Antrag: "Je nach Bundes­land darf die Kirchen­steuer nicht mehr als 2,75 bis 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens betragen. Ausnahme: Bayern. Wer die Grenze über­sprungen hat, kann mit einer Erstattung der zu viel gezahlten Kirchen­steuer vom Finanz­amt rechnen. In Baden-Württem­berg, Hessen, Nord­rhein-West­falen, Rhein­land-Pfalz und dem Saar­land geschieht das nicht auto­matisch, sondern muss beantragt werden."

Kirchen­steuer auf Kapital­erträge: "Kirchen­mitglieder müssen auf Zinsen und Dividenden, neben Abgeltung­steuer und Soli, auch Kirchen­steuer zahlen. Diese können sie nicht in der Steuererklärung absetzen. Die Geld­institute behalten sie auto­matisch ein. Es sei denn, Mitglieder hatten einen Sperr­vermerk beim Bundes­zentral­amt für Steuern beantragt. Dann wird sie mit dem Steuer­bescheid fest­gesetzt."

Abzug doch möglich: "Unterliegen Kapital­erträge dem persönlichen Steu­ersatz, kann Kirchen­steuer auf diese Einkünfte als Sonder­ausgabe zählen (Finanzge­richt Düssel­dorf, Az. 15 K 1640/16 E)." (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Kann man eine hohe Zahnarztrechnung von der Steuer absetzen?

Als außergewöhnliche Belastungen gelten auch Ausgaben, wie die für Zahnarztbehandlungen bzw. Zahnersatz. Sie können in der Steuerklärung geltend gemacht werden, wenn sie unumgänglich waren und einen als „angemessen“ bezeichneten Betrag nicht übersteigen.

Welche zahnarztkosten sind steuerlich absetzbar?

Abzugsfähig sind alle Aufwendungen, die der Heilung bzw. Linderung einer Krankheit dienen. Die Kosten für die Versorgung mit Zahnersatz wegen fehlender Zähne können als Ersatz verlorener Körperteile abzugsfähig sein.

Was kann ich maximal von der Steuer zurück bekommen?

Es gilt weiterhin der Maximalbetrag von 17.738 Euro für Singles und 35.475 Euro für Verheiratete.

Wie hoch ist die Grenze für außergewöhnliche Belastungen?

Für deren Einkünfte und Bezüge gibt es einen Anrechnungsfreibetrag von 624 Euro im Jahr. Falls der Unterhaltsberechtigte mehr verdient, zieht das Finanzamt den darüberliegenden Betrag vom Unterhaltshöchstbetrag (2022: 10.347 Euro; 2021: 9.744 Euro) ab.