Wohnungswechsel im gleichen Haus neuer Mietvertrag

muss ich wenn ich im haus umziehe ( von einer 1 zimmer wohnung in eine 2 zimmer Wohnung) die miete der 1 zimmer wohnung 3 monate weiterhin zahlen??

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3 Antworten

Wohnungswechsel im gleichen Haus neuer Mietvertrag

anitari

05.05.2012, 12:42

Auch wenn Du innerhalb des Hauses/beim selben Vermieter umziehst mußt Du die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten.

Du wirst doch nicht die neue Wohnung vor Ende der Kündigungsfrist gemietet haben.

Mündliche Absprachen sind, da schwer bis gar nicht nachzuweisen, unwirksam.

Also erst Mietvertrag für die neue Wohnung, dann alte Wohnung kündigen oder den "Wohnungstausch" mit der anderen Mieterin und dem Vermieter schriftlich vereinbaren.

Wohnungswechsel im gleichen Haus neuer Mietvertrag

JohannesJ54

04.05.2012, 20:03

WSchau in den Mietvertrag, da steht z.B. 3 Monate Kündigungsfrist, zum Quartalsende

Du kannst natürlich mit dem Vermieter was Anderes vereinbaren, z.B. wenn du einen Nachmieter hast.

Wohnungswechsel im gleichen Haus neuer Mietvertrag

AlkAzin

05.05.2012, 00:00

und wenn ich mit dem vormieter and meiner Vermiterin bei der Wohnungs beschau (1 Stockwerk über meiner vorherigen Wohnung) das nur mündlich abgesprochen habe und nicht mal die wonung unten gekündigt habe ? Habe ja denn 2 Wonungen bezahlt obwohl ich im gleichen Haus/bei der gleichen Vermiterin bin

Bei einem Wohnungswechsel des Mieters innerhalb des Anwesens wird regelmäßig ein neues Mietverhältnis über ein neues Mietobjekt begründet, sodass die Berücksichtigung der bisherigen Mietzeit bei der Berechnung der Kündigungsfrist nur ausnahmsweise berechtigt erscheint,

  • wenn der Wechsel einvernehmlich und auf Wunsch des Vermieters erfolgt ist[1] oder
  • vom Vermieter zumindest mitveranlasst wurde.[2]

Davon abweichend wird auch die Meinung vertreten, dass die bisherige Mietzeit unabhängig davon zu berücksichtigen ist, auf wessen Wunsch der Wechsel erfolgt ist.[3]

 

Hinweis

Handschriftliche Vereinbarungen

Verlängerte Kündigungsfristen eines alten Mietvertrags bleiben aber auch nach der Mietrechtsreform bestehen, wenn die Parteien die Mitnahme der Mietdauer des alten Mietvertrags und damit die Fortgeltung der alten Kündigungsfristen handschriftlich vereinbart hatten.[4]

Ein dem Hauptmietverhältnis vorausgegangenes Untermietverhältnis wird nicht berücksichtigt.[5]

 

Hinweis

Umdeutung möglich

Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, ist die Kündigung zu diesem Termin zwar unwirksam, kann jedoch in eine Kündigung zum nächsten zulässigen Termin umgedeutet werden.[6]

Wird in dem Kündigungsschreiben ein konkreter Kündigungszeitpunkt nicht genannt, ist dies so zu verstehen, dass dann regelmäßig zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden soll.[7]

[1] AG Offenbach, Urteil v. 16.4.1985, 37 C 6343/84, WuM 1987 S. 322.

[2] AG Kerpen, Urteil v. 10.6.1992, 23 C 83/92, WuM 1994 S. 77; Sternel, Mietrecht, 3. Auflage, IV 55.

Zitat (von AltesHaus):

Ich stimme Sir Berry zu.
Wundert mich nicht. Für den Mieter muss das aber nicht unbedingt sinnvoll sein. Zumindest dann nicht, wenn der neue Mietvertrag nicht exakt die gleichen Bedingungen hat wie der alte.

Letztlich ist es wurscht, wie man das ganze formal durchführt. In beidseitigem Einvernehmen ist so gut wie alles möglich. Wichtig ist meiner Meinung nach nur, dass der Übergang klar geregelt wird. Sonst fehlt irgendwann die Kaution oder es gibt Stress mit Renovierungen oder mit Nebenkostenabrechnungen oder oder oder.

Und wichtig ist natürlich auch, dass sich beide Parteien einig werden. Nach 9 Jahren und einer größeren Wohnung wird man sich über die Miete ebenso einigen müssen wie über die Mietvertragsbedingungen. Wenn ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird, so sollte der Mieter genau schauen, ob die neuen Mietvertragsbedingungen für ihn akzeptabel sind. Wird nur der alte geändert, ändert sich diesbezüglich nichts.

Ein Hinweis zum Schluss: Ungültige Mietvertragsklauseln geistern immer wieder durch die Medien. In den allermeisten Fällen geht es dabei um sogenannte AGB-Vereinbarungen. Wenn man Bedingungen individuell aushandelt, sind diese sehr häufig auch dann gültig, wenn sie sich als außerordentlich nachteilig für eine der Seiten erweisen. Wenn man also durch diesen Wohnungswechsel solche individuellen Vereinbarungen aushandelt, so sollte man aufpassen. Da kann vieles gültig sein, was normalerweise undenkbar wäre.

Kann der Vermieter einfach einen neuen Mietvertrag machen?

Grundsätzlich kann ein Mietvertrag nur geändert werden, wenn beide Vertragsparteien zustimmen. Dabei ist keine der beiden Parteien dazu verpflichtet. Möchte ein Vermieter beispielsweise zu seinen Gunsten Änderungen am Mietvertrag vornehmen, ist er an das Einverständnis des Mieters gebunden.

Wann ist ein Nachtrag zum Mietvertrag erforderlich?

Bei folgenden beispielhaften Sachverhalten sollte ein schriftlicher Nachtrag unbedingt erfolgen: eine Verminderung oder Mieterhöhung von über 10 % eine gewichtige Veränderung der Wohnfläche. ein nachträglicher Kündigungsverzicht im Mietvertrag.

Kann man einen alten Mietvertrag ändern?

Geändert werden können bestehende Mietverträge daher meist nur im Einvernehmen zwischen Mieter und Vermieter. Änderungen des Mietvertrags sollten immer schriftlich in einem separaten Dokument festgehalten werden, das von beiden Parteien unterschrieben wird.

Was muss ich beachten wenn ich in eine neue Wohnung ziehe?

Mietvertrag und Wohnungsübergabe – das musst du wissen.
Bürgende Person suchen und Mietkaution ansparen..
Mietvertrag sorgfältig lesen..
Renovierungsbedarf prüfen und ggf. Renovierung planen..
Haftpflichtversicherung prüfen und ggf. abschließen..