Wo trage ich die Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung ein?

In Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung ist ab 2013 auch die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte s.g. Mindestvorsorgepauschale zu bescheinigen. Diese Mindestvorsorgepauschale beträgt 12 % des Arbeitslohns, höchstens 1.900 EUR in den Steuerklassen I, II sowie IV-VI und 3.000 EUR in der Steuerklasse III.

Die Mindestvorsorgepauschale ist auch bei geringfügig Beschäftigten auszuweisen, bei denen die Lohnsteuer nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers erhoben wird. Sie ist auch dann zu bescheinigen, wenn keine (weder eine gesetzliche noch private) KV- und PV-Pflicht besteht. Hiervon sind z.B. Praktikanten, Schüler, Studenten betroffen.

Die Mindestvorsorgepauschale wird in HS Personalwesen / Personalabrechnung ab der Version 2.50 01/05 in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen.

Hallo, In meiner Lohnsteuerbescheinigung ist in Nr.28 ein Betrag ausgewiesen. Wo in der Steuererklärung muß ich den eintragen ?

...komplette Frage anzeigen

3 Antworten

Wo trage ich die Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung ein?

UteSusanne

10.02.2015, 22:53

sind das nicht die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung? dann musst Du die auch entsprechend dort eintragen.

Wo trage ich die Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung ein?

tt290

Topnutzer im Thema Finanzamt

10.02.2015, 18:36

Die werden überhaupt nirgendwo in deiner Erklärung eingetragen. Bei dem Wert handelt es sich um den Betrag, der im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt worden ist. In der Veranlagung werden aber nur die tatsächlich gezahlten Beiträge berücksichtigt! In der Regel ist unter Nr. 28 die Mindestvorsorgepauschale von 1.900,- EUR bei Ledigen ausgewiesen. Das hat aber wie gesagt nichts in deiner Einkommensteuererklärung verloren.

1 Kommentar 1

Wo trage ich die Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung ein?

UteSusanne 10.02.2015, 22:57

bei meiner Steuer-CD habe ich genau in Zeile 28 diese Summe der privaten Kranken- und Pflegeversicherung eingetragen, ob es was bringt oder nicht, verarbeitet habe ich diesen Beitrag auf alle Fälle

Trefferliste

  • Zum Anfang
  • Alles zuklappen

Bitte eine Auswahl treffen:

Zur Druckfunktion springen Zur Exportfunktion springen

EinzeldokumentEinzeldokument ohne NotizenEinzeldokument mit Notizen

Sammeldruck

ausgewählte Dokumente drucken:

ohne Notizenmit Notizen

zum Inhaltsverzeichnis springen

PDF-ExportPDF ohne NotizenPDF mit NotizenText-Export

Sammelexport

ausgewählte Dokumente exportieren:

PDF ohne NotizenPDF mit Notizen

zum Inhaltsverzeichnis springen

Was wird in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt?

Unter Nummer 28 des Ausdrucks ist der tatsächlich im Lohnsteuerabzugsverfahren berück- sichtigte Teilbetrag der Vorsorgepauschale (Beiträge zur privaten Basis- Krankenversicherung und privaten Pflegepflichtversicherung) zu bescheinigen.

Was ist Beiträge zur privaten Kranken und Pflegepflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale?

Für die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung ist eine arbeitslohnabhängige Mindestvorsorgepauschale vorgesehen. Diese beträgt 12% des Arbeitslohns, höchstens aber 3.000 € in der Steuerklasse III und 1.900 € in den übrigen Steuerklassen.

Wo trage ich die Zeile 27 der Lohnsteuerbescheinigung ein?

Die im Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung enthaltenen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (Nr. 27 der Lohnsteuerbescheinigung) gehören in eZeile 45. Haben Sie eine freiwillige (private) Arbeitslosenversicherung abgeschlossen, tragen Sie die Beiträge in Zeile 46 ein.

Wo trage ich Zeile 29 der Lohnsteuerbescheinigung in der Steuererklärung ein?

Um die Angaben in den Zeilen 29, 30, 31 und 32 machen zu können, sind entsprechende Aufzeichnungen im Lohnkonto erforderlich. Beim Stichwort „Lohnkonto“ unter Nr. 15 sind diese in § 4 Abs. 1 Nr.