Bis wann ist die Ausgangssperre in Sachsen?

Sachsen will vorerst auf eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen in Innenräumen verzichten. Wie Gesundheitsministerin Petra Köpping sagte, muss im öffentlichen Nahverkehr sowie in Krankenhäusern und Arztpraxen allerdings auch weiterhin eine OP-Maske getragen werden.

Generelle Lockdowns sind nicht mehr vorgesehen. Die neue, mittlerweile 60. Corona-Schutzverordnung soll zum 1. Oktober in Kraft treten und bis Anfang April gelten. Der Landtag muss dem noch zustimmen.

Sachsen will angesichts rasant steigender Corona-Zahlen weite Teile des öffentlichen Lebens einschränken. Welche Bereiche des öffentlichen Lebens in Sachsen nun eingeschränkt werden, erklärt Ministerpräsident Kretschmer hier.

Quelle: WELT

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Sachsen will weite Teile des öffentlichen Lebens einschränken. Bars, Clubs, Diskotheken, Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen schließen. Für Ungeimpfte in Hotspots mit einer Inzidenz über 1000 gilt eine nächtliche Ausgangssperre.

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Sachsen macht wegen der dramatisch steigenden Coronazahlen große Teile des öffentlichen Lebens dicht. Alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Diskotheken, Clubs und Bars werden geschlossen, auch die Weihnachtmärkte werden landesweit abgesagt. Das teilte die Landesregierung am Freitagabend mit. Für Ungeimpfte in den sächsischen Hotspots mit einer Inzidenz über 1000 gilt ab Montag eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 6 Uhr.

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Die Gastronomie soll mit der 2G-Regel bis 20 Uhr öffnen dürfen. Zudem ist jeglicher Alkoholausschank untersagt. Urlauber können vorerst nicht mehr in sächsischen Hotels und Ferienwohnungen übernachten. Profisport ist ohne Zuschauer möglich, auf den Fußball kommen also wieder Geisterspiele zu. Fitnessstudios bleiben zu. Auch Großveranstaltungen, Feste und Messen werden untersagt, ebenso touristische Bahn- und Busfahrten. Die Einschränkungen gelten zunächst bis zum 12. Dezember.

„Die Situation ist hochdramatisch“, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) mit Blick auf die rasant steigenden Infektionszahlen im Freistaat. Was Sachsen erlebe, werde in vielen Teilen Deutschlands in den kommenden Wochen und Monaten eintreten. Reine 2G- oder 2G-Plus-Regeln reichten nicht mehr aus, nötig sei ein „Wellenbrecher“, sagte Kretschmer.

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Ob man das mit den Maßnahmen erreichen könne, sei aber unklar: „Die niedrige Impfquote ist der eigentliche Grund für diese Situation.“ Man wende 2G und 3G dort an, wo es möglich ist. „Deshalb ist das auch kein Lockdown.“ Sachsen registrierte am Freitag binnen 24 Stunden 7791 Neuinfektionen. Betroffen wären von der Ausgangssperre die Landkreise Sächsische Schweiz – Osterzgebirge (Inzidenz 1047) und Meißen (Inzidenz 1063).

Grundsätzlich müssten die Geimpften weniger Einschränkungen hinnehmen, aber auch diese Menschen müssten „solidarisch“ einbezogen werden. „Wir brauchen zur Bekämpfung der Pandemie mehr Wir und weniger Ich“, betonte Kretschmer. „Hier geht es ganz klar um Solidarität.“

Schulen und Kitas bleiben geöffnet

Vertreter der sächsischen Landesregierung betonten, dass zunächst Einrichtungen für Erwachsene geschlossen werden und Schulen und Kitas geöffnet bleiben. Kitas sowie Grund- und Förderschulen müssen jedoch in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen, hieß es. Er wird mit einer Übergangsfrist ab 29. November fällig und bedeutet die strikte Trennung der Gruppen und feste Bezugspersonen, um Infektionsketten kurz und nachvollziehbar zu halten. Bis Weihnachten wird die Schulbesuchspflicht ausgesetzt.

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„Angesichts des sehr hohen Infektionsgeschehens in Sachsen sichern wir den Betrieb in Schulen und Kitas besser ab. Den Schul- und Kitabesuch unter diesen Bedingungen weiter zu ermöglichen, stellt Erzieherinnen und Erzieher und auch die Lehrkräfte vor enorme Herausforderungen“, erklärte Kultusminister Christian Piwarz (CDU). Es dürfe jedoch nicht sein, dass Kinder und Jugendliche darunter leiden, dass die Quote der nicht vollständig geimpften Erwachsenen nirgendwo so hoch ist wie in Sachsen.

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Für den Zutritt zum Schul- und Kitagelände ist dreimal in der Woche ein Test erforderlich, falls die Personen nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Für Geimpfte und Genesene wird die regelmäßige Testung empfohlen. Für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 besteht weiter die Pflicht, eine OP- oder FFP2-Maske im Unterricht zu tragen.

Wie lange gilt die aktuelle Corona schutzverordnung in Sachsen?

Die Sächsische Staatsregierung hat am 27. September 2022 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie tritt am 1. Oktober in Kraft und läuft mit Ablauf des 7. April 2023 aus.

Was ändert sich ab 1 Oktober 2022?

Seit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen: Im öffentlichen Personenfernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jahren sowie das Personal können auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen.

Wann Freitesten Sachsen?

Wenn Sie für 48 Stunden keine Symptome haben, dürfen Sie nach 5 Tagen nach Testung die Isolation beenden, eine Freitestung ist nicht nötig. Wenn Sie nach 5 Tagen weiterhin Symptome haben, endet die Isolation nach 48 h Symptomfreiheit oder spätestens nach 10 Tagen.

Wie lange dauern die Corona Regeln noch?

In Deutschland gilt von 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 ein neuer Rechtsrahmen für Corona-Schutzmaßnahmen. Mehr Informationen zum neuen Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen für Bund und Länder lesen Sie in diesem Beitrag.