Wo müssen sie mit plötzlich auftretenden gefährlichen Situation rechnen?

Standardartikel vom 09.12.2019 | Polizei | Polizei

Herbst und Winter - die dunkle Jahreszeit birgt viele Unfallgefahren

Polizei gibt Tipps bezüglich Nebel, Glatteis, Schnee, Sturm, Beleuchtung und Reifen

Starker Verkehr auf einer Bundesautobahn nach Schneefall

Nebel, Schnee, Glatteis, Sturm und starker Regen stellen den Kraftfahrer vor allem im Herbst und im Winter vor einige - zum Teil lebensgefährliche, aber auch vermeidbare - Probleme. Schlimmstenfalls kommt es zu den gefürchteten Massenkarambolagen, oft verbunden mit vielen Toten und/oder Verletzten. "Sehen und gesehen werden!", lautet die goldene Regel. Im Herbst kommt es zudem vermehrt zu Wildunfällen.

Wichtige Rollen spielen dabei die Fahrbahnbeschaffenheit, die Reifen und die Beleuchtung des Fahrzeuges, aber auch die persönliche Einstellung der Verkehrsteilnehmer. Eine rechtzeitige gedankliche Umstellung auf die veränderte Situation, die Beachtung einiger Verhaltensregeln und eine optimale technische Ausrüstung der Fahrzeuge reduzieren erheblich die Unfallgefahren.

Besser sehen und gesehen werden

Bei der jährlichen Aktion "Lichttest" im Monat Oktober wird von den Fachwerkstätten eine nicht unerhebliche (ca. ein Drittel aller Kfz.) Mängelquote an den Beleuchtungsanlagen der überprüften Kraftfahrzeuge festgestellt.


Unfall mit einem Gefahrgut-Tankfahrzeug auf der BAB 8 in der Nähe des "Neunkircher Kreuzes"

Rechtliche RegelungenIn Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Diese Pflicht ist nicht auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt. Kraftfahrzeuge dürfen danach bei winterlichen Straßenverhältnissen - dazu zählen Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte - nur noch mit Winterreifen gefahren werden. Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) müssen auf den Antriebsachsen und der vorderen Lenkachse Winterreifen aufziehen.

Winterreifen, die ab 1. Januar 2018 hergestellt werden, müssen als solche durch das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sein. Das bisherige M+S Zeichen reicht dann als Merkmal für Winterreifen nicht mehr aus.

Der Gesetzgeber hat jedoch eine Übergangsfrist erlassen: Bis zum 30. September 2024 erfüllen Reifen mit M+S -Kennzeichnung noch die Winterreifenpflicht. Autobesitzer müssen ihre bereits vorhandenen Winterreifen bis dahin also nicht ersetzen.

Besondere Regelungen gelten für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern. Deren Fahrer müssen bei Sichtweiten unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis besonders vorsichtig fahren, um Gefährdungen anderer auszuschließen. Wenn nötig, müssen sie den nächsten geeigneten Platz zum Parken anfahren.

Führer von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht dürfen unbeschadet sonstiger Überholverbote nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schnee oder Regen unter 50 Meter beträgt. Sofern Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindert, ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur unter diesen Bedingungen dürfen dann auch die Nebelleuchten eingeschaltet werden; ansonsten werden andere Fahrer geblendet. Die Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern darf dann nicht überschritten werden. Notfalls muss der Fahrer seine Geschwindigkeit noch weiter verringern.

Bergpiktogramm und M+S-Kennzeichnung

Nebel, Glatteis, starker Regen und Laub auf der FahrbahnBei Nebel wird die Sicht und die Wahrnehmung eingeschränkt bzw. verändert. Glatteisgefahr besteht bereits ab 3 Grad Celsius, ab etwa 7 Grad Celsius weisen Winterreifen bessere Haftwerte auf. Herbstliches Laub auf der Fahrbahn macht die Fahrbahn glitschig und sorgt beim plötzlichen Bremsen, riskanten Fahrmanövern und in Kurven - insbesondere für Zweiradfahrer - für unfallrelevante Situationen. Bei Regen, Glatteis, Schnee und Laub auf der Fahrbahn ist die gute Bereifung des Fahrzeuges und seine intakte Beleuchtung von erheblicher Bedeutung.


Regen, Nebel, Schnee - schlechte Witterungsverhältnisse für Autofahrer

Tipps der Polizei

  1. Bei Nebel Geschwindigkeit anpassen, Sicherheitsabstand halten und bremsbereit sein. Nicht an die Schlussleuchten "klemmen". Rechtzeitig Beleuchtung und gegebenenfalls Nebelleuchten einschalten. Wer sich einem Stauende nähert, sollte die Geschwindigkeit angemessen unter Beachtung des rückwärtigen Verkehrs durch Abbremsen verringern. Warnblinkanlage einschalten. Auch mit plötzlich auftretenden, räumlich beschränkten Nebelbänken rechnen. Stauenden und Liegenbleiben mit einer Panne sind gefährlich: Wenn möglich, sollten sich alle Fahrzeuginsassen hinter den Schutzplanken in Sicherheit bringen und eine Warnweste tragen. Warnfunkmeldungen im Radio hören und ernst nehmen!
  2. Bei starkem Regen und/oder Laub auf der Fahrbahn gelten ähnliche Regeln. Zusätzlich ändern sich die Fahrbahneigenschaften und der Fahrzeugführer kommt bei zu hoher Geschwindigkeit, plötzlichem Abbremsen und Kurvenfahrten leichter ins Rutschen. Bei Regen muss immer - auch wenn keine Gefahrzeichen aufgestellt sind - mit gefährlichem Aquaplaning gerechnet werden. Dies gilt insbesondere für das Überfahren von Brücken. Bei Auftreten von Aquaplaning nicht abrupt bremsen, sondern Lenkrad festhalten und vom Gas gehen. Zu bedenken ist auch der längere Bremsweg. Bei Wolkenbrüchen notfalls auf einen Parkplatz oder rechts ran fahren.
  3. Sehen und gesehen werden, lautet die goldene Regel. Hierzu gehört eine intakte Beleuchtung, die einerseits rechtzeitig einzuschalten wäre und auch von Zeit zu Zeit zu reinigen ist. Gleiches gilt auch für die Wischerblätter und die Scheibenwischanlage, die gegebenenfalls genügend Frostschutzmittel enthalten muss. Vermeiden Sie "Blindfahrten" und reinigen Sie vereiste Scheiben.
  4. Im Herbst bestehen vermehrte Gefahren durch Wind bzw. Sturm. Fahren Sie insbesondere vorsichtig bei höheren Geschwindigkeiten, wenn Sie zum Beispiel auf der Autobahn "freie Lagen" oder Brücken befahren. Bei Sturm nicht unter Bäumen parken und Straßen, die durch Waldgebiete führen, meiden.
  5. Wer auf der sicheren Seite sein will, dem empfiehlt die Polizei ohne Wenn und Aber von Oktober bis April Winterreifen.

Rechtslage bei Bereifung

Werden Kraftfahrzeugführer bei entsprechenden Straßenverhältnissen mit Sommerreifen angetroffen, sind 60 Euro fällig, zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Wird mangels entsprechender Bereifung ein Verkehrsunfall verursacht, schlägt dies mit 120 Euro und ebenfalls einem Punkt zu Buche.

Spikes sind in Deutschland nach wie vor verboten.

Polizeiliche Tipps zum Thema Bereifung

Die Polizei rät rechtzeitig auf Winterreifen umzurüsten. Sparen an den Reifen ist falsch gespart und zudem auch gefährlich. Nicht auf den "letzten Drücker",

z.B.

beim ersten Schneefall, zum Händler gehen. Lange Wartezeiten sind dann vorprogrammiert.

Zudem kann es in einigen Fällen ein böses Erwachen versicherungsrechtlicher Art geben. So hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main in einem Rechtsstreit zugunsten einer Versicherung entschieden, weil ein Fahrer grob fahrlässig mit Sommerreifen in ein Wintersportgebiet gefahren war. Es sei allgemein bekannt - so das Gericht in seiner Urteilsbegründung - dass in Höhenlagen Winterreifen erforderlich seien, um ein Auto sicher fahren zu können.

Vor Überschätzungen der eigenen Fahrfähigkeiten wird gewarnt Auch vermeintlich gute Fahrer kommen manchmal ins Rutschen - und: sie sind nicht alleine auf der Straße.

ABS uns ESP versagen, wenn die Reifen nicht den Witterungsverhältnissen angepasst werden.

Zwar kommen Allradfahrzeuge besser den Berg hoch, aber beim Bremsen gelten für sie ebenfalls die physikalischen Gesetze, d.h. beim Bremsen hängt alles von den Reifen ab. Hier haben sie die gleichen Bedingungen wie ihre "Kollegen" mit Zweiradantrieb.

Blick über den europäischen Zaun

In unseren Nachbarländern gelten teilweise andere Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich vor Antritt einer Fahrt bzw. Reise über die jeweiligen Regelungen.

Fazit

Georg Himbert, Pressesprecher des Landespolizeipräsidium Saarland: "Stellen Sie sich auf die dunkle Jahreszeit mit ihren Gefahren ein und sorgen Sie dafür, dass Sie gut sehen und gesehen werden. Gehen Sie kein Risiko ein: Winterreifen mit mindestens 4

mm

Profil von Oktober bis April erhöhen ihre Sicherheit bereits bei Temperaturen unter 7 Grad Celsius."

Fotos: Initiative www.reifenqualitaet.de und Polizei

Wo müssen sie mit plötzlich auftretenden Gefahren Situation rechnen?

Wo müssen Sie mit plötzlich auftretenden gefährlichen Situationen rechnen?.
In Waldgebieten..
Vor Schulen..
Hinter Bergkuppen..

Wann kann es hier zu einer gefährlichen Situationen kommen wenn die Radfahren auf meine Fahrbahn wechseln?

Dann kannst du ungehindert weiterfahren und eine gefährliche Situation wird vermieden. Deswegen musst du abbremsen, um ausreichend Abstand zu ihm halten zu können. Der Radweg endet, weswegen der Fahrradfahrer wahrscheinlich auf die Straße wechseln wird.

Wie kann es hier zu einer gefährlichen Situation kommen Fahrrad?

Wann kann es hier zu einer gefährlichen Situation kommen?.
Wenn ich unvermindert weiterfahre..
Wenn der Radfahrer am Ende des Radweges anhält..
Wenn der Radfahrer auf meine Fahrbahn wechselt..