Wo muss ich hin um ein Führungszeugnis zu beantragen?

Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein.

In ein Führungszeugnis werden jedoch nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses.

Es gibt zwei Arten:

  • Für private Zwecke (Beleg-Art N):
    das Führungszeugnis wird Ihnen direkt per Post nach Hause gesandt
  • Zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O):
    das Führungszeugnis wird direkt der Behörde zugesandt, die Sie angeben.

Bitte geben Sie in diesem Fall die Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck an. Beide Arten werden auf Antrag als erweitertes Führungszeugnis (mit erweitertem Inhalt) erteilt, wenn dies in einer gesetzlichen Bestimmung vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Als Antragsteller/in können Sie verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zu Ihrer Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.

Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Hat die/der Betroffene eine/n gesetzliche/n Vertreter/in, so ist auch diese/r antragsberechtigt. Der Antrag kann nicht durch eine/n Dritte/n gestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?
Sie können das Führungszeugnis - auch in erweiterter Form bzw. für die direkte Vorlage bei einer Behörde - über das Online-Portal des Bundesamtes f�r Justiz unter diesem Link beantragen. Hierzu müssen Sie den neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie ein Kartenlesegerät besitzen.

Der Antrag kann weiterhin auch persönlich bei der Meldestelle Ihrer Gemeinde bzw. Stadt bzw. Verwaltungsgemeinschaft gestellt werden und wird von dort an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
  • Geburtsname der Mutter muss angegeben werden
  • Personalausweis/Reisepass
  • Für das erweiterte Führungszeugnis: Schriftliche Anforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes für die Erteilung vorliegen.

Welche Gebühren fallen an?
Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 EURO. Diese sind bei der Beantragung zu entrichten.

Wird im Rahmen der Antragstellung über den EAH ein Führungszeugnis verlangt, so ist hiermit ein Führungszeugnis der Beleg-Art O gemeint. Bitte beantragen Sie dies wie beschrieben und laden den Beleg über dessen Beantragung in der Online-Antragstellung hoch.

Quelle: hessenfinder.de

Führungszeugnisse werden von verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen angefordert. Sie dienen als Nachweis, dass jemand nicht vorbestraft ist. Die Auskunft aus diesem Zentralregister wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt.

Das Führungszeugnis können Sie online beim Bundesamt für Justiz oder schriftlich (per Post) und persönlich bei der Meldebehörde Ihrer Haupt- oder Nebenwohnung beantragen. Bei schriftlicher oder persönlicher Antragstellung leiten wir den Antrag an das Bundesamt für Justiz zur Prüfung und Erledigung weiter. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und entweder an Sie oder an die benannte Behörde geschickt.

Führungszeugnis für private Zwecke
Sie bekommen das Führungszeugnis mit der Post zugeschickt und können es an die Stelle (zum Beispiel Verein, Personalbüro) weiterleiten, die das Führungszeugnis von Ihnen angefordert hat.

Führungszeugnis für eine Behörde
Wenn Sie das Führungszeugnis für eine Behörde benötigen, wird der genaue Verwendungszweck im Antrag vermerkt und das Führungszeugnis direkt dorthin gesandt. Wenn Sie vorher erfahren wollen, was in Ihrem Führungszeugnis steht, können Sie bei einem Amtsgericht Ihrer Wahl Einsicht nehmen.

Erweitertes Führungszeugnis
Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die hauptberuflich oder ehrenamtlich im Kinder- und Jugendbereich oder mit erwachsenen Menschen mit Behinderung tätig sind beziehungsweise werden wollen (zum Beispiel Schule, Sportverein). Für den Antrag müssen Sie eine schriftliche Bestätigung der Stelle vorlegen, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt. Einen Vordruck für dieses Aufforderungsschreiben finden Sie unter „Formulare & Links (als Download).

Europäisches Führungszeugnis
Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. In dieses Führungszeugnis werden auch die Eintragungen aufgenommen, die im Strafregister des Herkunftslandes gespeichert sind.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Im Regelfall zwei bis drei Wochen.
Europäisches Führungszeugnis: bis zu sechs Wochen

Wo muss ich hin um ein Führungszeugnis beantragen?

Führungszeugnisse können sowohl bei der Meldebehörde des Haupt- als auch des Nebenwohnsitzes beantragt werden. Falls der Antragsteller nicht in Deutschland lebt: Beantragung direkt beim Bundeszentralregister in Bonn (Tel.: +49 228 99410-40) oder über die Deutsche Botschaft im Ausland möglich.

Was braucht man um eine Führungszeugnis zu beantragen?

Welche Unterlagen werden benötigt? Personalausweis beziehungsweise Reisepass zum Nachweis der Identität. Beim Führungszeugnis für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks beziehungsweise des Geschäftszeichens.

Wie viel kostet ein Führungszeugnis?

Für die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung In diesem Fall kostet die Bescheinigung somit insgesamt 16,40 Euro (bei elektronischem Antrag mit Bürgerkarte, z.B. Handy-Signatur, 10,70 Euro).

Wo beantrage ich ein Führungszeugnis in Bremen?

Zuständige Stellen.
Bürgeramt..
BürgerServiceCenter-Stresemannstraße..
BürgerServiceCenter-Mitte..
BürgerServiceCenter-Nord..