Wo darf man mit dem e scooter fahren

Scooter und Roller im Stra�enverkehr

F�r die Fortbewegung mit Elektro-Rollern und muskelkraftbetriebenen Scootern gelten im Stra�enverkehr unterschiedliche Regelungen. Beim Abstellen von Leih-Elektro-Rollern m�ssen Sie Vorgaben beachten.

Micro-Scooter (Trittroller, Tretroller)

Micro-Scooter sind 2-r�drige Kleinfahrzeuge mit einem bodennahen Trittbrett, die mit Muskelkraft betrieben werden. Sie werden rechtlich als fahrzeug�hnliche Kinderspielzeuge beziehungsweise nicht f�r die Fahrbahn geeignete Kleinfahrzeuge eingestuft.

Wo darf man mit dem e scooter fahren

Sie d�rfen mit Micro-Scootern auf folgenden Verkehrsfl�chen fahren, wenn weder der Verkehr auf der Fahrbahn noch Fu�g�nger*innen gef�hrdet oder behindert werden:

  • Gehweg oder Gehsteig
  • Fu�g�nger*innen-Zone
  • Wohn- oder Spielstra�en
  • Begegnungszonen (am Gehsteig)

Kinder d�rfen ab dem 8. Geburtstag alleine mit Micro-Scootern im �ffentlichen Verkehr unterwegs sein. Kinder unter 8 Jahren m�ssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist.

Private Elektro-Roller bzw. E-Scooter

Elektro-Roller oder E-Scooter haben eine Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und maximal 600 Watt. Es gelten die Regeln, die auch f�r das Nutzen von Fahrr�dern gelten:

  • Verkehrsregeln und Tempolimits m�ssen eingehalten werden.
  • Das Fahren auf Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen ist verboten.
  • In Wohnstra�en und Begegnungszonen ist das E-Scooter-Fahren in an den Fu�verkehr angepasster Geschwindigkeit erlaubt. In Fu�g�nger*innen-Zonen ist das Fahren mit E-Scootern verboten. Ausnahme: Ist das Radfahren erlaubt, darf auch mit dem E-Scooter in angepasster Geschwindigkeit gefahren werden.
  • Elektro-Roller m�ssen wie Fahrr�der mit Bremsen, Scheinwerfer nach vorne und rotem R�cklicht sowie Reflektoren beziehungsweise R�ckstrahlern ausgestattet sein.
  • Kinder unter 12 Jahren, die keinen Radfahrausweis haben, d�rfen im �ffentlichen Verkehr, au�er in Wohnstra�en, nur in Begleitung einer Person unterwegs sein, die mindestens 16 Jahre alt ist.
  • F�r Kinder unter 12 Jahren gilt eine Helmpflicht.
  • Das Telefonieren ist w�hrend des Fahrens verboten.

Leih-Elektro-Roller bzw. Leih-E-Scooter

Wo darf man mit dem e scooter fahren

In Wien bieten mehrere Firmen Leih-Elektro-Roller bzw. Leih-E-Scooter zum Ausborgen an. Bei der Ben�tzung gelten dieselben Vorschriften wie f�r private Elektro-Roller bzw. E-Scooter.

Die E-Roller m�ssen rechtwinklig am fahrbahnseitigen Gehsteigrand so abgestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmende weder behindert, noch gef�hrdet werden. Auf Gehsteigen, die weniger als 4 Meter breit sind, gilt ein Abstellverbot. Besondere Vorsicht gilt bei Blindenleitsystemen (Bodenmarkierungen). Hier sollten keine E-Scooter abgestellt werden, da sie sonst f�r blinde beziehungsweise stark sehbehinderte Menschen das Gehen mit dem Blinden- beziehungsweise Pendelstock behindern.

In welchen Bereichen stationslose Mietfahrr�der oder stationslose elektrisch betriebene Klein- und Miniroller nicht abgestellt werden d�rfen, k�nnen Sie in � 5 (1) der Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend stationslose Mietfahrr�der und elektrisch betriebene Klein- und Miniroller nachlesen.

Falsch abgestellte E-Scooter melden

Sie k�nnen widerrechtlich abgestellte E-Scooter beim Stadtservice Wien oder in der Sag's Wien-App melden. W�hlen Sie bei der Meldung in der Sag's Wien-App irgendeine der Kategorien aus.

E-Scooter mit mehr als 25 km/h Baugeschwindigkeit und 600 Watt

Mit einer Bauartgeschwindigkeit �ber 25 km/h und mehr als 600 Watt werden Elektro-Roller als Motorfahrr�der (Mopeds) definiert. N�here Ausk�nfte dazu erhalten Sie beim BMK: E-Scooter

Weiterf�hrende Informationen

  • Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend stationslose Mietfahrr�der und elektrisch betriebene Klein- und Miniroller � Rechtsinformationssystem (RIS)
  • Scooter - oesterreich.gv.at
  • Kick-, Snake- und Skateboarder, Micro-Scooter, Scooter und Sidewalker - BMK

Immer mehr E-Scooter bevölkern die Innenstädte. Offiziell heißen die Kraftfahrzeuge, die in der Presse E-Scooter genannt werden, Elektrokleinstfahrzeuge. Klingt trocken, beflügelt aber schon in vielen anderen europäischen Innenstädten die Mobilität. Was muss ich alles beachten, wenn ich mit dem E-Scooter unterwegs bin, um möglichst sicher zum Ziel zu kommen?

Bereits wenige Wochen nach dem Start der E-Scooter gab es Stürze und Zusammenstöße. Die Polizei rät, sich zunächst in aller Ruhe mit dem neuen Fortbewegungsmittel vertraut zu machen. E-Scooter sind keine Spielzeugroller sondern versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge. Üben Sie das Auf- und Absteigen, Anfahren und Bremsen an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr. Bewegen Sie sich erst im dichteren Verkehr, wenn Sie ein sicheres Gefühl im Umgang mit dem neuen Fortbewegungsmittel erlangt haben.

Keine Helmpflicht

Wie beim Fahrradfahren besteht auch für E-Scooter keine Helmpflicht. ABER: Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schwersten Kopfverletzungen kommen! Tragen Sie deshalb zur eigenen Sicherheit stets einen Helm. Er schützt Sie vor schweren Folgen bei einem Unfall.

Keine Fahrerlaubnis

Der Fahrer oder die Fahrerin müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h

Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Elektrokleinstfahrzeuge beträgt 20 km/h. Wer sein Elektrokleinstfahrzeug technisch so verändert, das es schneller als 20 km/h fährt, muss mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren rechnen.

Kein Alkohol

ACHTUNG: Kein Alkohol. Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.

Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge:

  • Wer mit 0,5 – 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Nach Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein zurückgegeben.
  • Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt. Auf Ausfallerscheinungen kommt es dabei nicht an.
  • Aber auch bei geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen (Schlangenlinienfahrt, alkoholtypischer Unfall) festgestellt wurden. In diesen Fällen droht eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Wird aufgrund des Alkohols ein Unfall verursacht sind es mindestens 12 Monate.
  • Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.

Gehweg ist tabu

Elektrokleinstfahrzeuge müssen den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden müssen sie auf die Fahrbahn, der Gehweg ist tabu. Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden. E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren, wer mit dem Gefährt abbiegt, muss wie beim Fahrradfahren Handzeichen geben. Beim Abstellen darauf achten, dass niemand behindert wird. Informationen der Städte und Anbieter über Abstellmöglichkeiten beachten.

Handynutzung

Wie beim Autofahren heißt es auch bei E-Scootern: Hände weg vom Handy oder Smartphone!

Versicherung und Zulassung

Für Elektrokleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen! Es kann ein Ordnungswidrigkeiten- oder sogar Strafverfahren drohen.

Die Polizei NRW wünscht eine gute Fahrt. Fahren Sie sicher und fair!

Weitere wichtige Informationen zum Thema Elektrokleinstfahrzeuge finden Sie hier: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110

Wo dürfen E

Wo dürfen Elektro-Scooter fahren? E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.

Kann man e

Fahrräder und E-Tretroller dürfen grundsätzlich zwar am Straßenrand, auf Bürgersteigen und Grünstreifen oder in Fußgängerzonen parken. Sie dürfen dabei andere Verkehrsteilnehmer aber nicht behindern, erklärt die auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwältin Daniela Mielchen.

Ist bei E

Sie benötigen für das Fahren mit dem E-Scooter keinen Führerschein. Es besteht keine Helmpflicht. Sie dürfen ausschließlich Radwege und Fahrradstreifen bzw. die Straße nutzen, das Fahren auf Gehwegen ist verboten.

Wo darf ich mit E

In Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen darf ein E-Scooter genutzt werden – allerdings mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit. Mit dem E-Scooter gegen die Einbahn fahren – auch das ist überall dort erlaubt, wo es Fahrradfahrern gestattet ist.