Wird die Rente für besonders langjährig Versicherte abgeschafft?

Wird die Rente für besonders langjährig Versicherte abgeschafft?

Berlin (dpa/sth). Der Verband der Familienunternehmer verlangt die Abschaffung der Rente mit 63, um die Rentenversicherung in der Corona-Krise zu entlasten. "Angesichts einbrechender Steuereinnahmen wird es dem Staat immer schwerer fallen, seine hohen Zuschüsse in die Rentenversicherung aufrechtzuerhalten", heißt es laut "Rheinischer Post" in einem "Anti-Rezessions-Programm" des Verbandes.

Wer 45 Jahre Rentenbeiträge gezahlt hat, konnte ab Juli 2014 mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abzüge in Altersrente gehen. Die Rente ab 63 galt jedoch nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind. Für jüngere Versicherte steigt die Altersgrenze – je nach Geburtsjahrgang – schrittweise wieder bis zum 65. Lebensjahr.

In dem Papier des Verbands heißt es nun dazu: "Zur Entlastung sollte die Rente mit 63 abgeschafft und der künftige Renteneintritt an die Entwicklung der Lebenszeit angepasst werden." Zudem sollten neue Vorhaben wie die Grundrente durch ein Ausgabenmoratorium auf Eis gelegt werden.

Mehr zum Thema:

www.bmas.de

Informationen des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Veröffentlicht

28.05.2020

2007 hat die große Koalition aus Union und SPD beschlossen, die Regelaltersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente ab 2012 schrittweise auf 67 Jahre anzuheben. Wer heute abschlagsfrei in Rente gehen will, muss bis 65 Jahre und zehn Monate arbeiten (Geburtsjahr 1956). Für alle Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt die Rente erst ab 67 Jahren. Wer dann im Alter von 65 Jahren in Rente geht, muss lebenslang Abschläge von 7,2 Prozent auf seine Rente hinnehmen, wer im Alter von 63 Jahren gehen muss oder will, sogar von 14,4 Prozent.

Für viele Menschen bedeutet die Rente erst ab 67 eine Rentenkürzung, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht so lange durchhalten können oder weil die Betriebe sie nicht mehr brauchen. Sie müssen dann eine Rente mit hohen Abschlägen in Kauf nehmen oder sich mit prekären Jobs oder Hartz-IV-Bezug bis zum höheren Rentenalter hangeln. Das steigert das Risiko von Altersarmut [A-Z „Altersarmut“ verlinken].

Die Rente erst ab 67 hat mit der Realität am Arbeitsmarkt nichts zu tun: Das faktische Renteneintrittsalter liegt mit 64,3 Jahren immer noch deutlich unter dem aktuell geltenden gesetzlichen Rentenalter von knapp 66 Jahren. Bereits heute geht über ein Drittel der Versicherten mit Abschlägen in eine Altersrente. Nur eine kleine Minderheit hält es bis zur Regelaltersgrenze in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis durch. So befanden etwa im Jahr 2018 lediglich 18,4 Prozent der 64-Jährigen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis – etwa ein Drittel von Ihnen in Teilzeit. Die Rente erst ab 67 ist sozialpolitisch unverantwortlich und arbeitsmarktpolitisch widersinnig. Gleichzeitig ist sie nicht geeignet, die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Rentenversicherung nachhaltig zu verbessern.

Dennoch halten alle Parteien – außer DIE LINKE – im Prinzip an ihr fest und stellen sie als alternativlos hin. Dabei würde die Rücknahme der Rente erst ab 67 einen Durchschnittsverdiener langfristig gerade mal 8,65 Euro im Monat kosten – und kurzfristig nur etwa die Hälfte!

Zwar wurde 2014 unter SPD-Ministerin Andrea Nahles im Rahmen des Rentenpakets die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ (fälschlicherweise oft als „Rente ab 63“ bezeichnet) eingeführt. Wer 45 Beitragsjahre hat, durfte kurzzeitig mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Tatsächlich handelt es sich bei der Rente ab 63 um eine billige Mogelpackung: Denn von der neuen Altersrente profitieren lediglich die Jahrgänge zwischen Mitte 1951 und Ende 1952. Sie dürfen ab 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Für alle, die später geboren wurden, steigt das Eintrittsalter für die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ wieder auf die schon bisher geltenden 65 Jahre an. Und gerade Menschen, die lange erwerbslos waren, werden diskriminiert und können nicht vorzeitig abschlagsfrei in Rente. Denn Zeiten, in denen sie Arbeitslosenhilfe beziehungsweise Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen mussten, werden nicht berücksichtigt. Auch wer in den zwei Jahren vor der Rente die Arbeit verliert, hat – bis auf wenige Ausnahmefälle – Pech gehabt: Auch diese Jahre werden ebenfalls nicht anerkannt.

DIE LINKE lehnt die Rente erst ab 67 ohne Wenn und Aber ab. Sie fordert stattdessen:

  • Die Rente erst ab 67 muss abgeschafft werden - ohne Wenn und Aber. Jede und jeder muss wieder spätestens ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen.
  • Nach 40 Beitragsjahren - einschließlich gleichgestellter Zeiten - wollen wir perspektivisch einen abschlagsfreien Einstieg in die Rente schaffen. Das soll bereits nach der Vollendung des 60. Lebensjahres möglich sein.
  • Das Einstiegsalter bei der Rente für langjährig Versicherte ab 63 Jahren nach 35 Beitragsjahren wird beibehalten.
  • Der Zugang zu den Erwerbsminderungsrenten [Neues A-Z „Erwerbsminderungsrente“ verlinken] muss erleichtert werden, die Abschläge wollen wir streichen bzw. einen wertgleichen Ausgleich für diese schaffen und die in den vergangenen Jahren sukzessive vorgenommenen Verbesserungen bei den Zurechnungszeiten auch auf den Rentenbestand ausweiten.

Weiterführende Informationen zum Thema wie Parlamentarische Initiativen, Reden, Publikationen oder Pressemitteilungen finden Sie über unsere Suche.

Ist die Rente für besonders langjährig Versicherte eine regelaltersrente?

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherter ist eine vorgezogene Altersrente vor der Regelaltersrente.

Kann ich als besonders langjährig Versicherte mit 63 in Rente gehen?

Altersrente nach 45 Jahren. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.

Was ist besser Altersteilzeit oder Rente mit 63?

Für Deinen späteren Rentenanspruch ist die Altersteilzeit deshalb in jedem Fall besser als gewöhnliche Teilzeitarbeit. Denn Du erhältst in Altersteilzeit mindestens 80 Prozent der Rentenbeiträge Deines Vollgehalts vom Arbeitgeber, obwohl Du nur noch die halbe monatliche Stundenzahl leistest.

Welche Jahrgänge können nach 45 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen?

Langjährig Versicherte mit einer Versicherungszeit von 45 Beitragsjahren, können mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie 1952 oder früher geboren wurden. Danach werden die Grenzen schrittweise bis zum Geburtsjahrgang 1964 angepasst.