Wie wird das Elterngeld berechnet Wenn man in der Elternzeit wieder schwanger wird?

Frage:

Hallo Frau Bader,

Mein Kind ist am 27.11.2014 auf die Welt gekommen. Ich habe 2 Jahr Elternzeit bei meinem AG angemeldet und habe mir das Elterngeld jetzt im ersten Jahr auszahlen lassen. Ich bin wieder schwanger und VET ist der 13.5.2016 wie wird mein Elterngeld berechnet bekomme ich das gleiche wie beim ersten kind da ich ja nicht arbeiten gehe.

von AnneM89 am 05.08.2015, 14:49 Uhr

Wie wird das Elterngeld berechnet Wenn man in der Elternzeit wieder schwanger wird?

 

Antwort auf:

Elterngeld wenn ich in den 2 Jahren Elternzeit schwanger werde

Hallo,
es besteht nach � 16 BEEG die M�glichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erh�lt dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Besch�ftigungsverbotlohn zu erhalten.
Bis zu zw�lf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes �bertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist.
Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag �bertragen.
Ausgangspunkt f�r das EG ist das pers�nliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zw�lf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, f�r dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verl�ngerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zw�lf Kalendermonate grunds�tzlich nicht ber�cksichtigt. Statt dieser Monate werden zus�tzlich weiter zur�ckliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der R�ckgriff auf weiter zur�ckliegende Monate jedoch nachteilig sein, k�nnen die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstst�ndigen w�rden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zur�ckliegende Monate ber�cksichtigt.

Liebe Gr��e,
NB

von Nicola Bader, Rechtsanw�ltin am 06.08.2015

Antwort auf:

Elterngeld wenn ich in den 2 Jahren Elternzeit schwanger werde

Nein.
Dezember
Januar
Februar
M�rz

gehen jeweils mit 0� in die neue Berechnung.
Also 8x altes Gehalt geteilt durch 12.
Davon dann 65% plus Geschwisterbonus.
Aktuelle Elternzeit kannst Du beenden zum Tag vor neuem Mutterschutz.
Dann bekommst Du das Mutterschutzgeld.

von Sternenschnuppe am 05.08.2015

Wie wird das Elterngeld berechnet Wenn man in der Elternzeit wieder schwanger wird?

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Wie viel Geld bekommt man wenn man in der Elternzeit noch mal schwanger wird?

Wenn Sie weitere Kinder haben, die ebenfalls in Ihrem Haushalt leben, dann können Sie einen Zuschlag auf Ihr Elterngeld erhalten, den sogenannten "Geschwisterbonus". Ihr Elterngeld wird dann um 10 % erhöht, mindestens um 75 Euro pro Monat beim Basiselterngeld oder 37,50 Euro pro Monat beim ElterngeldPlus.

In welchem Abstand müssen zwei Kinder geboren werden um das gleiche Elterngeld zu bekommen?

Wer innerhalb eines Jahres ein weiteres Kind bekommt, erhält auch für das Folgekind sein volles Elterngeld. Liegt zwischen dem Elterngeldbezug und der folgenden Geburt eine Pause ohne Arbeitseinkommen, gibt es nur 300 Euro im Monat.

Was passiert mit Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft?

Wenn Sie als Mutter in der Elternzeit wieder schwanger werden, dann endet die Elternzeit nicht automatisch mit dem Mutterschutz oder mit der Geburt. Allerdings haben Sie dann die Möglichkeit, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um die Mutterschutzfristen nutzen zu können.

Wie berechnet sich Elterngeld wenn man in Elternzeit ist?

Als Basiselterngeld bekommen Sie normalerweise 65 % des Netto-Einkommens, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Das bedeutet: In den Lebensmonaten, in denen Sie kein Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % Ihres Netto-Einkommens vor der Geburt.