Wie lange sind erwachsene Kinder mitversichert?

Wer volljährig wird, sollte sich um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern. Unter Umständen ist jedoch auch ohne eigenen Vertrag und Zusatzprämie eine Absicherung über bestimmte Versicherungspolicen der Eltern möglich.

Ist das 18. Lebensjahr erreicht, sollte sich grundsätzlich jeder Gedanken darüber machen, ob er auch richtig abgesichert ist. Insbesondere eine private Haftpflichtversicherung, eine Berufsunfähigkeits-Versicherung und eine vernünftige Vorsorge für Krankheit und Alter sind wichtig. Doch nicht für alles muss man gleich einen eigenen Vertrag abschließen.

Wohnen junge Erwachsene noch bei ihren Eltern oder befinden sie sich noch in der Ausbildung, besteht in manchen Bereichen die Möglichkeit, dass sie kostenlos in den Versicherungsverträgen von Vater oder Mutter mitversichert sind. So lässt sich Geld sparen, ohne auf den wichtigen Versicherungsschutz verzichten zu müssen.

Kostenlos in der privaten Haftpflichtpolice der Eltern

Volljährige, unverheiratete Kinder sind in der Regel weiterhin in einer privaten Haftpflichtpolice der Eltern weiterversichert. Voraussetzung ist, dass sie sich noch in der Schulausbildung oder einer sich unmittelbar daran anschließenden ersten Berufsausbildung wie Lehre oder Studium befinden.

Zudem darf eine bestimmte Altersgrenze, die in den jeweiligen Bedingungen zur Police angegeben ist, noch nicht überschritten sein. Bei vielen Versicherungsverträgen ist beispielsweise eine Mitversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich.

Normalerweise besteht der Versicherungsschutz auch bei kurzfristigen Unterbrechungen der Ausbildung durch Bundesfreiwilligen-Dienst, freiwilligen Zusatzwehrdienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, Praktika oder Wartezeiten auf einen Ausbildungsplatz. Ist jedoch die Altersgrenze erreicht oder die Berufsausbildung abgeschlossen, endet für den jungen Erwachsenen die Mitversicherung im elterlichen Versicherungsvertrag und er benötigt eine eigene Police.

Kostenlose Rechtsschutz-Absicherung

In einer bestehenden Privatrechtsschutz-Versicherung der Eltern haben volljährige Kinder auch hier weiter Schutz aus diesem Vertrag, wenn sie unverheiratet sind und eine bestimmte Altersgrenze, oftmals das 25. Lebensjahr, noch nicht erreicht haben.

Zudem darf der junge Erwachsene noch keiner auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit, für die ein leistungsbezogenes Entgelt gezahlt wird, nachgehen. Der Lohn für eine Ausbildung oder BAföG für das Studium gilt nicht als leistungsbezogenes Entgelt.

Kinder sind daher während des Studiums und der Ausbildung mitversichert. Dies gilt jedoch nicht für diejenigen, die neben einem Studium regelmäßig einen Job ausüben, um Geld für den Lebensunterhalt zu verdienen. Wichtig: Bei der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung der Eltern gilt die Mitversicherung nicht. Hat ein Kind einen eigenen Führerschein oder auch schon ein eigenes Fahrzeug, sollte daher ein separater Fahrer- oder bei Kfz-Besitz eine Verkehrsrechtsschutz-Police abgeschlossen werden.

Der eigene Haushalt

Bei der privaten Haftpflicht- und Privat-Rechtsschutz-Versicherung gelten die genannten Regelungen zur Mitversicherung normalerweise unabhängig davon, ob das volljährige Kind noch bei den Eltern wohnt oder bereits eine eigene Wohnung hat. Anders bei der Hausratversicherung.

Das Hab und Gut der Kinder, auch wenn sie volljährig sind, bleibt über die Hausrat-Police der Eltern mitversichert, aber nur solange sie noch zu Hause wohnen. Sobald der Nachwuchs jedoch in eine eigene beziehungsweise gemietete Wohnung auszieht, ist ein eigener Versicherungsvertrag abzuschließen.

Grundsätzlich ist es wichtig, jede Änderung der Lebenssituation dem Fischer & Fischer Versicherungsfachmann zu melden, damit dieser den Versicherungsschutz entsprechend anpassen kann. So lassen sich beispielsweise Absicherungslücken, die durch einen Umzug, der Beendigung einer Ausbildung oder ab Volljährigkeit entstehen, vermeiden. Einige Versicherer bieten im Übrigen auch in anderen Versicherungsarten wie in den genannten die Möglichkeit an, Volljährige in bestehende Policen der Eltern einzuschließen oder in anderer Form kostengünstig abzusichern.

In der Privathaftpflichtversicherung sind Kinder bei den Eltern in einem sogenannten Familientarif automatisch mitversichert. Schließt der Versicherungsnehmer eine entsprechende Police ab, besteht auch für die im Haushalt lebenden Kinder Versicherungsschutz. Diese Familienpolicen sind meist nur unwesentlich teurer als Singlepolicen und für jede Familie unbedingt zu empfehlen. Im Falle eines Schadens, der gegenüber Dritten verursacht wird, übernimmt die Privathaftpflicht die Kosten für geltend gemachte Schadensersatzansprüche und leistet bei Bedarf sogar für Schäden in Millionenhöhe. Unter welchen Voraussetzungen und wie lange Kinder bei den Eltern mitversichert sind, soll im Folgenden erläutert werden.

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Minderjährige Kinder in der Privathaftpflicht: Wie lange sind Kinder bei den Eltern mitversichert?

Minderjährige Kinder gehören grundsätzlich zum Versicherungsumfang einer Privathaftpflicht. Hierbei ist es irrelevant, ob es sich umeigene Kinder oder um Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder handelt. Voraussetzung dafür, dass die Kinder bei den Eltern mitversichert sind, ist jedoch, dass diese gemeinsam mit im Haushalt leben und nicht verheiratet sind. Unter Umständen sind auch Enkelkinder (sofern das eigene Kind noch im Haushalt lebt) ebenfalls in den Versicherungsschutz der Privathaftpflicht mit eingeschlossen.

Als Besonderheit gilt jedoch zu beachten,dass Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr unter zehn Jahren) nach geltendem deutschen Gesetz deliktunfähig sind und damit nicht für selbst verursachte Schäden haftbar gemacht werden können. Sind deliktunfähige Kinder nicht explizit in der Privathaftpflicht mitversichert, ist demnach ein entsprechender Versicherungsschutz nicht notwendig, so dass deliktunfähige Kinder im Leistungsumfang einer Privathaftpflicht nicht inkludiert sind.

Volljährige Kinder in der Privathaftpflicht: Wie lange sind Kinder bei den Eltern mitversichert?

Wie lange sind erwachsene Kinder mitversichert?
Auch volljährige Kinder können über die Privathaftpflicht ihrer Eltern weiterhin mitversichert sein.

Die Frage, wie lange sind Kindern bei den Eltern mitversichert, kann dabei bei volljährigen Kindern anhand folgender Kriterien beantwortet werden:

  • Das Kind ist nicht verheiratet.
  • Das Kind wohnt noch im gemeinsamen Haushalt (Abweichungen sind je nach Police möglich).
  • Das Kind geht noch zur Schule.
  • Das Kind absolviert ein Studium oder eine Berufsausbildung.
  • Das Kind beginnt ein Studium nach einer beendeten Ausbildung.
  • Das Kind absolviert ein freiwilliges soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst.
  • Das Kind hat ein bestimmtes Alter nicht überschritten (je nach Versicherer zwischen 25 und 30 Jahren).

In folgenden Fällen muss sich das volljährige Kind jedoch über eine eigene Privathaftpflicht absichern und ist nicht mehr bei den Eltern mitversichert:

  • Das Kind absolviert eine zweite Ausbildung.
  • Das Kind beginnt ein Zweitstudium.
  • Das Kind wird berufstätig.
  • Das Kind nimmt ein Referendariat auf.
  • Das Kind wird Berufssoldat.

Die Antwort auf die Frage, wie lange sind Kinder bei den Eltern mitversichert, hängt demnach von mehreren Faktoren ab und beschränkt sich nicht allein auf eine zeitliche Angabe. Prüfen Sie daher Ihren Versicherungsschutz der Privathaftpflicht regelmäßig und passen ihn bei Bedarf den sich ändernden Bedingungen an. Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Privathaftpflicht Sie darauf aufmerksam machen wird, wenn der Versicherungsschutz für ein Kind erlischt, Sie müssen sich selbst um eine eigene neue Absicherung kümmern.

Eine Besonderheit gilt für Au-Pairs, Austauschschüler und Kindermädchen: Halten sich diese für längere Zeit im versicherten Haushalt auf, können sie ebenfalls als Kinder bei den Eltern über die Privathaftpflicht mitversichert werden. Zu beachten ist jedoch, dass der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht zeitlich begrenzt ist und abhängig vom Anbieter zum Beispiel nur zwölf Monate gilt.

Wie lange kann ein Kind bei den Eltern mitversichert sein?

Kinder können bis zum 23. Lebensjahr in der Familienversicherung bleiben, sofern sie noch nicht arbeiten. Sollten die Kinder ein Studium oder eine Berufsausbildung ohne Bezahlung aufnehmen, verlängert sich die kostenfreie Mitversicherung bis zum 25. Lebensjahr.

Wie lange sind erwachsene Kinder familienversichert?

Wie lange ist die Familienversicherung möglich? Sie können Ihre Kinder, Stiefkinder, Enkel, Pflegekinder und Adoptionskinder zunächst nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei familienversichern. Die Familienversicherung kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auch über das 18.

Kann man mit 25 noch familienversichert sein?

Ab dem 25. Geburtstag sind Studierende nicht mehr familienversichert, sondern müssen sich selbstständig in einer gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung anmelden, da sie versicherungspflichtig werden. Studierende können jedoch aufatmen: Denn es gilt ein deutlich reduzierter Beitragssatz.

Wie lange über Eltern privat versichert?

Der Versicherungsschutz gilt solange, wie Sie Ihre Kinder privat versichern. Bei Eintritt in Studium oder Ausbildung ist ein Wechsel in die GKV für Jugendliche möglich. In der PKV sind Kinder grundsätzlich unbefristet versichert: Die Private Krankenversicherung gilt auch für Kinder über 18 Jahren.