Wie lange können steuern nachgefordert werden

Bild: Reimund Bertrams/Pixabay

Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegen der Verjährung. Festsetzungsverjährung bedeutet, dass nach Ablauf der Festsetzungsfrist eine Steuerfestsetzung sowie deren Korrektur nicht mehr erfolgen dürfen.

Von der Festsetzungsverjährung ist die Zahlungsverjährung nach § 232 AO, wonach nach Ablauf der Verjährungsfrist eine festgesetzte Steuer nicht mehr erhoben werden darf, zu unterscheiden.

Definition: Festsetzungsverjährung

Nach Ablauf der Festsetzungsfrist ist eine Steuerfestsetzung nicht mehr zulässig. Entsprechend darf ein Steuerbescheid gem. § 169 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO auch nicht mehr aufgehoben, geändert oder berichtigt werden. Der Eintritt der Verjährung hat gem. § 47 AO zur Folge, dass der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis erlischt. Das gilt auch für Erstattungsansprüche des Steuerpflichtigen.

Festsetzungsverjährung und Abgabenordnung

Gesetzliche Regelungen zur Festsetzungsverjährung finden sich in der Abgabenordnung (AO) insbesondere in § 47 AO (Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis), §§ 169ff. AO (Festsetzungsfrist für Steuern), § 181 Abs. 1, 3 bis 5 AO (Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung) sowie in § 239 Abs. 1 AO (Festsetzungsfrist für Zinsen).

Festsetzungsverjährung bei Einkommensteuer, Gewerbesteuer, und Co.

Die Festsetzungsfrist beträgt gem. § 169 Abs. 2 Satz 1 AO für die Besitz- und Verkehrssteuern - also auch beispielsweise für die Einkommensteuer, die Lohnsteuer oder die Gewerbesteuer - 4 Jahre. Diese Frist verlängert sich gem. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO auf 10 Jahre bei einer Steuerhinterziehung i. S. d. § 370 AO und auf 5 Jahre bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung i. S. d. § 378 AO. Weder eine strafbefreiende Selbstanzeige noch die Einstellung des Strafverfahrens noch andere Strafverfolgungshindernisse wie Tod des Steuerpflichtigen oder Strafverfolgungsverjährung schließen die Geltung der 10-jährigen Frist aus.

Die Festsetzungsverjährung bei den übrigen Steuerarten

Für Verbrauchsteuern (z. B. Biersteuer, Branntweinsteuer, Tabaksteuer) und Verbrauchsteuervergütungen beträgt die Festsetzungsfrist ein Jahr.

Beginn der Festsetzungsfrist

Die Festsetzungsfrist beginnt nach der Grundregel des § 170 Abs. 1 AO mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Hauptanwendungsfall ist die Antragsveranlagung gem. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG. Der Zeitpunkt der Entstehung der Steuern ergibt sich aus § 38 AO i. V. m. den einzelnen Steuergesetzen. Die Einkommensteuer entsteht gem. § 36 Abs. 1 EStG mit Ablauf des Veranlagungszeitraums.

Davon abweichend gibt es für die Besitz- und Verkehrssteuern, für die eine Steuererklärung (z. B. Einkommensteuer), Steueranmeldung, z. B. Lohnsteuer, oder Anzeige abzugeben ist, eine sog. Anlaufhemmung: Hier beginnt nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung, die Steueranmeldung oder die Anzeige eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des 3. Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in welchem die Steuer entstanden ist.

Wahrung der Festsetzungsfrist

Entscheidend für die Wahrung der Festsetzungsfrist ist also lediglich, dass der rechtzeitig abgesandte und formwirksame Bescheid dem Steuerpflichtigen auch tatsächlich zugeht. Unerheblich ist, welchen Weg der Bescheid bis zum tatsächlichen Zugang beschreitet, z. B. Einwurf des Bescheids in den Nachbarbriefkasten mit anschließender Weiterleitung an den Adressaten oder Weiterleitung eines statt an den Empfangsbevollmächtigten an den Steuerpflichtigen zugestellten Bescheids. Ebenso wenig schädlich sind Adressierungsmängel (z. B. Postzustellung trotz fehlerhafter Postleitzahl).

Ablaufhemmung schiebt Frist hinaus

Normalerweise läuft die Festsetzungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres ab. Es gibt aber in § 171 AO zahlreiche Ablaufhemmungstatbestände, die den Ablauf der Frist hinausschieben. Dabei kann die Frist dann auch während des Kalenderjahres ablaufen. Die in der Praxis wichtigsten Tatbestände sind Ablaufhemmung

  • wegen offenbarer Unrichtigkeiten,
  • bei Rechtsbehelf oder Festsetzungs- bzw. Korrekturantrag,
  • durch Außenprüfung,
  • durch Steuerfahndung,
  • bei vorläufiger Steuerfestsetzung

Auch für Belange, die das Finanzamt betreffen, gilt: Nichts ist für die Ewigkeit. Irgendwann ist auch mal gut, dann sind Dinge zu lange her und selbst nicht abgeschlossene Vorgänge einfach verjährt. Dann werden sie nicht weiter verfolgt. Verjährung – das ist die Kurzfassung für „Gras über die Sache wachsen lassen“ oder für „Die Zeit heilt alle Wunden“. Doch welche Verjährungsfristen bei der Steuer gibt es?

  1. Welche Verjährungsfristen bei der Steuer gibt es?
  2. Was besagt die Festsetzungsverjährung der Einkommensteuer?
  3. Wann verlängert sich die Verjährung?
  4. Zahlungsverjährung – irgendwann schuldenfrei?
4 Jahre hast du Zeit, um deine Steuererklärung zu korrigieren. 5 Jahre hat das Finanzamt dagegen Zeit, fällige Steuerschulden bei dir einzutreiben.

Welche Verjährungsfristen bei der Steuer gibt es?

Die Verjährung im Steuerrecht ist durch die Abgabenordnung geregelt. Grundsätzlich erlischt nach Ablauf bestimmter Verjährungsfristen bei der Steuer der Anspruch des Staates gegenüber dem Steuerpflichtigen auf Steuerzahlungen. Im Steuerrecht gibt es mit der Festsetzungsverjährung und der Zahlungsverjährung zwei Arten der Verjährung.

Was ist die Festsetzungsverjährung?

Das Finanzamt setzt aufgrund der Angaben im Steuerbescheid die Besteuerungsgrundlage sowie die Steuermessbeträge fest. Die Festsetzung der Steuer betrifft den Erlass des Steuerbescheids oder seine Änderung sowie eine Aufhebung. Mit der Festsetzung der Steuer beginnt auch die Fälligkeit der Steuerschuld. Die Abgabenordnung gibt in § 169 AO vor, dass die Festsetzung ebenso wie ihre Änderung oder Aufhebung nicht mehr zulässig ist, wenn eine bestimmte Frist – die Festsetzungsfrist – abgelaufen ist. Demnach kann das Finanzamt nach Ablauf der Festsetzungsfrist einen Steuerbescheid nicht mehr erlassen, ändern oder aufheben. Für Verbrauchsteuern beträgt die Festsetzungsfrist ein Jahr und für reguläre Steuern, wie Einkommensteuer oder Umsatzsteuer vier Jahre. Die Frist für Einfuhr- und Exportsteuern läuft nach drei Jahren aus. 

Was ist die Zahlungsverjährung?

Die Abgabenordnung nennt in § 228 AO die Frist für die Verjährung von Steuerschulden, die fünf Jahre oder in bestimmten Fällen zehn Jahre dauert. Die Frist für die Zahlungsverjährung kann sich verlängern, wenn sie zum Beispiel durch Mahnungen, Stundungen, eine Insolvenzanmeldung oder durch Vollstreckungsmaßnahmen unterbrochen wird. Die Verjährungsfrist beginnt erst nach Ablauf des Jahres fortzulaufen, in dem die Unterbrechung stattgefunden hat. Ist die Zahlungsverjährung abgelaufen, erlöschen die betroffenen Ansprüche. Das gilt sowohl für Ansprüche des Finanzamts, die durch Steuerschulden bestehen, als auch für Ansprüche des Steuerpflichtigen, dem Erstattungen zustehen. 

Wann beginnt die Verjährung?

Die Fristen für die Verjährung steuerlicher Festsetzungen oder Zahlungen beginnen mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch fällig wurde. Das bedeutet, dass in der Regel die Frist am Ende des Jahres beginnt, in dem der Steuerpflichtige seine Steuererklärung abgegeben hat. Darüber hinaus können zahlreiche Ereignisse, wie zum Beispiel die Korrektur eines Steuerbescheids, ein Einspruch, eine Klage oder eine Betriebsprüfung zu einer Unterbrechung der Verjährungsfrist führen. Nach der Unterbrechung einer Zahlungsverjährung beginnt die Frist von vorne. Da viele Ereignisse dazu führen können, dass Verjährungsfristen unterbrochen werden, ist es nicht einfach, festzustellen, ob in einem Steuerfall tatsächlich eine Verjährung vorliegt.

Zum Weiterlesen: Betriebsprüfung: Was ist zu tun, wenn das Finanzamt kommt?

Was besagt die Festsetzungsverjährung der Einkommensteuer?

Auf deinem Steuerbescheid hast du es sicher schonmal gelesen: Er ist vorläufig. Genau genommen ist jede Einkommensteuererklärung genau wie deine Umsatzsteuererklärung erst mal nur auf dem aktuellen Stand aber nicht in Stein gemeißelt. Nachträgliche Änderungen sind möglich. Und die kannst entweder du veranlassen oder das Finanzamt meldet sich noch einmal.

So könnte es z.B. sein, dass du in einer alten Tasche noch einen Kassenbeleg für einen USB-Stick findest, den du vor 3 Jahren gekauft hast. Und in der Ritze deines Sofas steckt der Bewirtungsbeleg für ein Geschäftsessen, das 36 Monate zurückliegt. Wäre doch schade, wenn das unterginge! Also könntest du dem Finanzamt im Nachhinein noch mitteilen: „Ich habe mich bei den Steuererklärungen geirrt! Ich möchte das berichtigen!“

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Genauso kann das Finanzamt im Nachhinein einen Steuerbescheid berichtigen. Und das tut es auch. Denn es hat mehrere Gründe, warum Steuerbescheide erst mal nur unter Vorbehalt gelten. Eine Möglichkeit ist, dass eine Aktion aus dem abgeschlossenen Steuerjahr noch in den Folgejahren Handlungen nach sich zieht: Du hast zum Beispiel Rücklagen für eine spätere Anschaffung angegeben, um einen Steuervorteil zu nutzen. Nun musst du diese Anschaffung aber auch innerhalb von drei Jahren tätigen. Tust du das nicht, oder gibst du weniger Geld aus, weil das Gerät inzwischen deutlich günstiger ist, als damals ermittelt, berichtigt das Finanzamt rückwirkend den alten Steuerbescheid. Eine anderer Korrekturgrund: Die Rechtslage war nicht eindeutig und ist es nun. Dann kann es zu rückwirkenden Änderungen kommen.

Die Festsetzungsverjährung sorgt dafür, dass nicht noch im Jahr 2056 Steuererklärung und Steuerbescheid aus dem Jahr 2016 korrigiert werden. Die Festsetzungsverjährung der Einkommensteuer beträgt bei den sogenannten Besitz- und Verkehrssteuern in der Regel 4 Jahre – danach ist für beide Seiten Schluss mit Korrekturen.

Verjährungsfristen bei der Steuer – Wann verlängert sich die Verjährung?

Nach 4 Jahren sind Steuerhinterzieher also aus dem Schneider? Nein, ganz so schnell geht das nicht. Die Festsetzungsverjährung bedeutet nur, dass bis zu diesem Zeitpunkt alles geklärt sein muss, dann gelten die Werte als fest in Stein gemeißelt und der Steuerbescheid wird nicht mehr geändert.

Es hebt aber weder die Zahlungsverpflichtung für noch ausstehende Beträge auf, noch verhindert die Festsetzungsverjährung, dass Falschangaben verfolgt werden. Das Finanzamt kann Steuerhinterziehern auch noch nach mehr als 5 Jahren auf die Schliche kommen. Von dem Ausmaß der Hinterziehung hängt ab, ob ein Fall nach 5 oder erst nach 10 Jahren verjährt. Maßgeblich ist der Abschluss der Tat. Das wäre spätestens der Zeitpunkt, zu dem die Steuer auf Grundlage falscher Angaben, veranlagt wurde.

Die Zahlungsverjährung – irgendwann schuldenfrei?

Als Selbstständiger, der Rechnungen schreibt, kennst du das Phänomen: Irgendwann verjähren Rechnungen und dein Anspruch erlischt. Das ist der Grund, warum du deine Rechnungen zügig stellen und bei Zahlungsverzug, deine säumigen Kunden, zügig mit Mahnungen an ihre Zahlungsverpflichtungen erinnerst.

Dem Finanzamt geht es da nicht ganz anders: Auch der Anspruch auf die Zahlung einer Steuerschuld verjährt eines Tages. Darum hat die Behörde ein Interesse daran, alle Vorgänge rechtzeitig zu veranlagen. Und das Finanzamt sieht auch nicht tatenlos dabei zu, wie die Zeit verstreicht. Wer einmal eine Steuererklärung nicht pünktlich abgegeben hat kennt das: Die Mahnung kommt zügig.

5 Jahre hat das Finanzamt Zeit, den Steuerschuldner dazu zu bringen, seine Steuern zu bezahlen. Dann greift die Zahlungsverjährung. Der Ablauf dieser 5 Jahre beginnt aber erst am Ende des Kalenderjahres. Wurde ein Steuerbescheid zum Beispiel im Juni 2016 ausgestellt, zählt erst der 1. Januar 2017 als erster Tag der 5-Jahres-Frist.

Die Zahlungsverjährung verlängert sich beispielsweise, wenn in der Zwischenzeit eine Mahnung des Finanzamts kommt. Du kannst als Steuerschuldner einen Zahlungsaufschub oder eine Stundung vereinbaren, entsprechend verlängert sich die Frist. Wird ein Unternehmen oder eine Privatperson in der Zeit der 5-Jahres-Frist insolvent, unterbricht das ebenfalls die Verjährungsfrist. Und wer denkt, er wartet den Ablauf der 5 Jahre einfach an einem nicht gemeldeten Wohnsitz ab: Pustekuchen, das funktioniert nicht. Die Zeit, die das Finanzamt benötigt, dich wieder aufzuspüren, wird zu der Frist dazugerechnet. Auch dadurch verlängert sich die Frist.

Fazit: Am wenigsten – nämlich überhaupt nicht – musst du über Verjährungsfristen bei der Steuer nachdenken, wenn Du einfach dafür sorgst, dass deine Steuererklärungen pünktlich und vollständig vorliegen.

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Wie viele Jahre kann das Finanzamt zurückfordern?

Innerhalb der gesamten 4 Jahre darf das Finanzamt dann zurück prüfen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie eine Steuererklärung abgegeben haben, oder nicht. Diese „kurze“ Frist von 4 Jahren gilt aber nur, wenn Sie nicht verpflichtet sind oder waren, eine Steuererklärung abzugeben.

Wie lange können Steuern rückwirkend gefordert werden?

Die Festsetzungsfrist für die Festsetzung von Ertragssteuern wie der Einkommensteuer beträgt vier Jahre (§169 Abs. 2 Nr. 2 AO). Der Lauf der Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres in dem die Steuer entstanden ist (§170 Abs.

Was passiert wenn man 10 jahrelang keine Steuererklärung gemacht hat?

Laut Abgabenordnung kann ein Verspätungszuschlag festgelegt werden, wenn die Steuererklärung nicht oder verspätet abgegeben wird. Maximal werden 10 Prozent der festgesetzten Steuer, aber höchstens 25.000 Euro als Strafe fällig.

Wann verjähren Steuer?

Die steuerliche Zahlungsverjährung Die Verjährungsfrist beträgt nach § 228 Satz 1 AO grundsätzlich fünf und verlängert sich im Falle von Steuerstraftaten und –Ordnungswidrigkeiten auf zehn Jahre. Nach § 229 Abs. 1 AO beginnt die Verjährung mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist.

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