Wie lange kann man die Frist für die Steuererklärung verlängern?

  • Frist abgelaufen
  • Fristerstreckung mit QR-Code
  • Fristerstreckung online
  • Fristerstreckung via Post

Fristerstreckung Steuererklärung 2021

Kann die Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht werden, so kann beim Steueramt eine Fristerstreckung beantragt werden. Eine Fristerstreckung auf elektronischem Weg wird grundsätzlich bis zum 30. September 2022 resp. bis längstens zum 30. November 2022 gewährt.

Den Link für die Fristerstreckung online finden Sie auf dieser Webseite ab Ende Januar 2022 nach dem Versand der Steuererklärungsformulare 2021.

Die allgemeine Frist für die Beantragung einer Fristerstreckung für die Steuererklärung 2021 ist am 31. März 2022 abgelaufen.

Falls Sie eine weitere Fristerstreckung von einer bereits verlängerten und noch nicht abgelaufener Frist bis zum 30. November 2022 wünschen, finden Sie unter «Fristerstreckung online» den Link für die erneute Beantragung.

Es gilt zu beachten, dass dies nur für Steuerpflichtige der Stadt Zürich möglich ist. Im Adressfeld der Steuererklärung muss die Bezeichnung «Zürich 261» für die Stadt Zürich aufgedruckt sein.

Frist abgelaufen

Verspätete Gesuche oder Gesuche über den 30. November des jeweiligen Jahres hinaus müssen abgelehnt werden, sofern nicht ausserordentliche Gründe (z.B. Krankheit, Todesfall in der Familie etc.) nachgewiesen werden. Die Gesuche sind schriftlich zu begründen und an folgende Adresse zu senden:

Steueramt der Stadt Zürich
Fristen
Postfach
8010 Zürich

Fristerstreckung mit QR-Code

Wie lange kann man die Frist für die Steuererklärung verlängern?

Scannen Sie den QR-Code, welcher auf dem Steuererklärungsformular angedruckt ist und Sie gelangen direkt zum Formular Fristerstreckung online. Ihre Angaben werden dabei automatisch abgefüllt.

Fristerstreckung online

Für die Fristerstreckung online benötigen Sie die Angaben, welche auf Ihrem Steuererklärungsformular aufgedruckt sind.

Bei einer bereits bewilligten Fristverlängerung können Sie die noch nicht abgelaufene Frist unter dem folgenden Link nochmals bis zum 30. November 2022 verlängern.

Fristerstreckung via Post

Schriftliche Gesuche um Fristerstreckung senden Sie bitte an:

Steueramt der Stadt Zürich
Fristen
Postfach
8010 Zürich

Bei verspäteten Gesuchen oder Gesuchen über den 30. November hinaus müssen ausserordentliche Gründe (z. B. Krankheit, Todesfall in der Familie, etc.) nachgewiesen werden. Die Gesuche sind zu begründen.

Wenn Sie die neue Abgabefrist am 31. Oktober bzw. 1. November 2022 nicht einhalten konnten, drohen Verspätungszuschläge von bis zu 10 Prozent. Aber keine Sorge! In der Regel hat das Finanzamt nichts dagegen, wenn die Steuererklärung ein paar Tage oder eine Woche später eingeht.  Wer länger Zeit braucht, schickt ein formloses Anschreiben mit der Bitte um Fristverlängerung. Das reicht in der Regel aus, um die Abgabefrist nach hinten zu schieben. Unser Musteranschreiben hilft Ihnen dabei!

Wer nur eine Fristverlängerung von einigen wenigen Tagen oder einer Woche benötigt, kann sich auch nach Ablauf der Frist beim zuständigen Finanzamt per Telefon eine Fristverlängerung erbeten. Die Kontaktdaten Ihres zuständigen Finanzamtes können Sie einfach über unsere Finanzamt-Suche ermitteln.

Ein Antrag per Brief oder Fax ist aber natürlich schon aus Beweisgründen immer besser. Neuerdings akzeptiert das Finanzamt auch eine einfache E-Mail, wenn das Finanzamt diesen Weg auch wirklich anbietet. Die Frist für die Abgabe wird in der Regel unkompliziert um einige Wochen verlängert. Als Grund für eine Verzögerung kann beispielsweise Krankheit oder ein Umzug angegeben werden. Gibt es keine Reaktion des Finanzamtes auf den Aufschub, wurde der Antrag stillschweigend akzeptiert.

Achtung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fristverlängerung. Ob und wie lange die Abgabefrist verlängert wird, liegt im Ermessen des jeweiligen Finanzbeamten. Lehnt das Finanzamt die Fristverlängerung ab, sollten Sie versuchen, die Steuererklärung fristgerecht abzugeben.

Das Finanzamt darf sonst nach eigenem Ermessen Zwangsgelder und Verspätungszuschläge von bis zu 10 Prozent der Einkommensteuer festsetzen (Abgabenordnung, § 152 Verspätungszuschlag). Maximal kann sogar eine Strafe von 25.000 Euro verhängt werden.

Besonders ärgerlich: Wer eigentlich Rückzahlungen vom Fiskus erhält, muss die Versäumnisgelder trotzdem zahlen. Im schlimmsten Fall wird die Steuerlast sogar geschätzt und diese Schätzung fällt meistens nicht sehr günstig für den Steuerzahler aus.

I N F O

Im Bereich Musterbriefe stellt Ihnen Lohnsteuer kompakt zahlreiche Anschreiben an Ihr Finanzamt zur Verfügung. Dort finden Sie auch den Musterbrief für den Antrag auf Fristverlängerung

Beantragen Sie am besten eine stillschweigende Fristverlängerung, wenn Sie dann nichts mehr hören, ist Ihr Antrag genehmigt.

Kann man Steuererklärung Frist verlängern?

2022 I S. 911) hat der Gesetzgeber die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2021 um drei Monate, für 2022 um zwei Monate und für 2023 um einen Monat für steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige verlängert.

Kann man die Steuererklärung aufschieben?

In der Regel hat das Finanzamt nichts dagegen, wenn die Steuererklärung ein paar Tage oder eine Woche später eingeht. Wer länger Zeit braucht, schickt ein formloses Anschreiben mit der Bitte um Fristverlängerung. Das reicht in der Regel aus, um die Abgabefrist nach hinten zu schieben.

Wie kann man Steuererklärung verlängern?

3 Fristerstreckung Eine Fristerstreckung kann schriftlich bei der zuständigen Region oder online beantragt werden. Wenn innerhalb der Einreichungsfrist oder bis zum Ablauf der gewährten Fristverlängerung keine Steuererklärung eingereicht wird, erfolgt eine gebührenpflichtige Mahnung.

Welche Gründe für Fristverlängerung?

Gründe für eine Fristverlängerung können z.B. fehlende Unterlagen oder eine längere Krankheit sein. In Normalfall wird diese vom Finanzamt gewährt und Sie haben bis Ende September Zeit, Ihre Steuerberatung abzugeben. Mit diesem Musterbrief, können Sie sich Ärger mit dem Finanzamt sparen.