Wie lange ist ein Gutschein ohne Datum gültig?

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Zuletzt aktualisiert: 04.11.2022

Wenn ein Gutschein abgelaufen ist: Pochen Sie beim jeweiligen Unternehmen auf die Einhaltung der zwingenden gesetzlichen Verjährungsfristen, sofern diese noch nicht abgelaufen sind. Das bestätigte kürzlich auch ein Gericht im Kanton Solothurn.

Art. 129 OR verbietet ausdrücklich, die gesetzlichen Verjährungsfristen von Forderungen zu verkürzen.

Es besteht seit langem die überwiegende Lehrmeinung, dass auch Forderungen aus Gutscheinen den gesetzlichen Verjährungsfristen unterliegen. Endlich liegt nun auch ein erstes Gerichtsurteil vor, das zum gleichen Schluss kommt.

Gutscheine sind somit je nach Forderung fünf oder zehn Jahre lang gültig – auch wenn darauf ein früheres Ablaufdatum vermerkt ist. Konkrete Angaben zu den Fristen finden Sie hier.

Cécile Thomi, Leiterin Recht, erklärt im Video was bei Gutscheinen gilt und auf was man beim Kauf oder Erhalt achten sollte:

Tipps für den Gutschein-Kauf

Musterbrief, mit dem Sie auf die korrekte Gültigkeitsdauer eines Gutscheins aufmerksam machen können.

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Ein Geschenkgutschein ist für viele Anlässe eine tolle Idee. Der Kunde zahlt dem Händler einen bestimmten Betrag und erhält dafür eine Urkunde, die er verschenken kann. Doch oft geraten diese Geschenkgutscheine in irgendeiner Schublade in Vergessenheit und werden erst lange nach dem Ausstellungsdatum wiederentdeckt. Doch ist der Gutschein dann nicht schon längst verfallen? Mit dieser Frage hatte sich zuletzt das OLG München beschäftigt und befunden, dass sich die Gültigkeit von Gutscheinen an der gesetzlichen regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren orientieren muss.

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Beitrag von Tanja
19.08.2010, 23:56 Uhr

Ich habe da mal eine Frage:

Ich habe neulich beim Aufräumen einen Gutschein gefunden, den ich dann heute einlösen wollte. Im Geschäft sagte man mir dann, dass dieser Gutschein zu alt sei. Nachdem die Verkäuferin in einem Buch die Gutscheinnummer nachgeschlagen hatte, konnte sie ersehen, dass dieser aus dem Jahre 2003 ist und sagte, dass ich den vernichten könne, da sie mir den nicht mehr einlösen kann.

Ich habe mir dann den Gutschein geschnappt und bin gegangen - allerdings kann ich mich nicht so richtig damit abfinden. Ich war eigentlich der Meinung, dass es eine Regelung gäbe, dass Gutscheine nicht verfallen dürfen... Mittlerweile habe ich hier einiges nachgelesen und so wie es aussieht, können die Verkäufer sich auf die drei Jahre berufen. Okay soweit, ABER auf meinem Gutschein steht nicht drauf, dass er von 2003 ist. Was ist, wenn ein Gutschein gekauft, verschenkt, weiterverschenkt, weiterverschenkt... usw., wird??? Es weiß doch keiner, von wann dieser Gutschein letztendlich ist, außer die Verkäuferin mit "dem Buch" !!!

Ändert sich hier vielleicht die Rechtslage?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 64 Kommentare vollständig anzeigen

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  • Restaurant Gutschein von Thesing M., 14.08.2019, 18:28 Uhr

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  • Frau von Gabriele Bergmann, 14.03.2019, 23:33 Uhr

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    habe meinen Gutschein in der Schublade gefunden. Ausstellungsdatum 9.5.17 und wollte ihn einlösen.Habe erfahren, dass das Studio schon ein halbes Jahr nach Ausstellung weggezogen ist. Wir haben die Praxis im Internet gefunden und angeschrieben. Sie verweigern die Leistung und die... » Weiterlesen

  • FRAU von Deiters christa, 06.01.2019, 14:29 Uhr

    Ich habe irrtümlich den Betrag meiner Bestellung vom 26.11 .2018 auf eine Rechnung vom 23.11. 2918 einbezahlt habe beim Kundenservis schön 5 mal angerufen leider kein Erfolg ! Bitte helfen Sie mir damit ich den Gutschein einlösen kann Mit freundlichen Grüssen Fr.Ch. D.

  • Restaurant Gutschein von Maren Richter, 10.07.2018, 21:26 Uhr

    Hallo, wir haben einen Sonderfall, wobei es sich um einen gesponserten Gutschein handeln soll, was wir erst jetzt erfahren haben. Nur kann ich nichts über diese Art Gutschein im Netz finden. Es geht um folgendes und würde mich freuen, eine kompetente Antwort zu bekommen: Wir haben im September 2017... » Weiterlesen

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Warum sind Gutscheine nur 3 Jahre gültig?

Ein Gutschein ist grundsätzlich drei Jahre gültig, denn jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch verjährt in drei Jahren. Mit dem einem Gutschein zugrunde liegenden Anspruch (aus Kaufvertrag, Dienstvertrag, etc.) ist dies nicht anders.

Wie lange ist ein Gutschein rechtlich gültig?

Im Normalfall sind es drei Jahre. Der Anbieter ist nach Ablauf dieser Zeit nicht verpflichtet, den Gutschein einzulösen oder den darauf vermerkten Geldwert abzüglich seines entgangenen Gewinns zu erstatten. Die Frist beginnt übrigens immer erst am Ende des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.

Kann ein Gutschein nur 6 Monate gültig sein?

Befristete Gutscheine Die Zeiträume dürfen nicht zu knapp bemessen sein. Drei bis sechs Monate sollten Sie nicht akzeptieren. Auch ein Einlösezeitraum von 12 Monaten kann zu kurz sein.

Können Gutscheine verfallen BGB?

Grundsätzlich ist ein Gutschein nicht unbegrenzt, sondern ist drei Jahre gültig. Zumindest dann, wenn keine anderslautende Befristung darauf vermerkt ist. Denn dann gilt die sogenannte regelmäßige Verjährungsfrist gemäß § 195 und § 199 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

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