Wie lange darf man TÜV überziehen ohne Strafe?

Die Hauptuntersuchung (HU) wurde an die weiterentwickelte Fahrzeug- und Prüftechnik angepasst. Ziel ist es, die Effizienz und Hochwertigkeit der HU unter vollständiger Einbeziehung der modernen Fahrzeugsicherheitssysteme zu sichern und damit die Verkehrssicherheit zu fördern.

Die Autobesitzer erhalten eine bundeseinheitliche Beschreibung zu den an ihrem Fahrzeug festgestellten Mängeln. Sie enthält die Nennung des betroffenen Fahrzeugteils, des Mangels selbst sowie den Ort, an dem das Bauteil angebracht ist. Aufgrund dieser eindeutigen Mängelbeschreibung können Sie das Untersuchungsergebnis einfach nachvollziehen und z.B. Ihrer Werkstatt einen sehr präzisen Reparaturauftrag erteilen.

Darüber hinaus werden neben den Mängeln bei Bedarf auch Hinweise auf sich in naher Zukunft abzeichnende Mängel im Untersuchungsbericht aufgenommen. Hinweise haben jedoch keinen Einfluss auf die Zuteilung der HU-Plakette.

Außerdem wurde die Rückdatierung der HU-Plakette durch eine erweiterte HU ersetzt. Eine erweiterte HU ist immer dann erforderlich, wenn die HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate überzogen ist. Sie ist 20 % teurer als die normale HU.

Elektronische Fahrzeugsysteme

Zum modernen Fahrzeug gehören immer mehr sicherheits- und umweltrelevante Fahrzeugeinrichtungen mit elektronischen Komponenten, beispielsweise Antiblockiersysteme, Airbags und Motorsteuergeräte. Innovative Assistenzsysteme wie fahrdynamische Stabilitätssysteme, Bremsassistenten, aktive Lenkanlagen, Abstandswarngeräte oder Abbiegelicht sind auf dem Vormarsch.

Diese Systeme funktionieren nur mittels einwandfreier elektronischen Steuerungen, Sensoren, Aktuatoren sowie elektronischen Kontakten und Leitungen.

Diese technischen Entwicklung zeigt sich auch in der StVZO: Sicherheitsrelevante elektronische Fahrzeugbauteile /-systeme müssen regelmäßig technisch untersucht werden.
Bei Fahrzeugen mit einem On-board-Diagnosesystem (OBD-Fahrzeugen) überprüfen wir die Systemdaten folgender acht elektronischer Fahrzeugbaugruppen /-Systeme unter Verwendung des HU-Adapters: 

Bauteile / Systeme BeispieleBremsanlageAntiblockiersystem (ABS), elektromechanische Feststellbremse, BremsassistentLenkanlage Elektronisch gesteuerte variable Übersetzung (Aktivlenkung), elektro­mechanische Len­kungAktive lichttechnische EinrichtungenKurvenlicht, Abbiegelicht, automatische Leuchtweitenregelung, adaptives Bremslicht, automatisches LichtSicherheitsgurte oder andere RückhaltesystemeAutomatischer Gurtstraffer, Pre-Safe bei Erkennung von Unfallgefahr (Sitz und Kopfstützen aufstellen, Fenster schließen usw.)Airbag Front-, Seiten-, Kopf- und Knieairbag, Airbagsteuerung bzw. An/-Abschaltung in Abhängigkeit von der SitzbelegungDynamischer ÜberrollschutzBei Unfallgefahr (Parameter: Verzögerung, Wank- und Nickwinkel) automatisch ausfahrender Überroll­bügel bei CabriosGeschwindigkeitsbegrenzer Geschwindigkeits­regel­systemeFahrdynamische Regelsysteme mit Eingriff in die BremsanlageElektronisches Stabilitätsprogramm (ESP), Automatisches Sperrdifferenzial (ASD), Adaptive Geschwindigkeitsregelung (ACC), Antriebs-Schlupfregelung (ASR)

 Systemdaten können sein:

  • Verbau- und Lageinformationen sowie Identifizierungsmerkmale
  • Fehlercodes
  • definierte Prüfabläufe
  • Messwerte physikalischer Größen
  • manipulationssichere Anzeigen

Im Rahmen der Hauptuntersuchung werden alle Systemdaten fahrzeugbezogen auf den HU-Adapter übertragen. Mit Hilfe einer Software werden dann die Verbauinformationen des Fahrzeugs, die auf dem HU-Adapter gespeichert sind, mit den Systemdaten abgeglichen und dann die Funktion nach Herstellervorgabe geprüft. Diese Prüfung kann elektronisch oder mechanisch erfolgen. Werden hier keine Abweichungen festgestellt, erfolgt dann der weitere Ablauf der Hauptuntersuchung wie gewohnt als zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung.

Mit Einführung des HU-Adapters werden mit Hilfe dieses Teiles bei der Bremsprüfung auch die Hydraulikdrücke in den Bremsleitungen erfasst. Aus diesen Drücken und den zugehörigen Bremskräften werden die Bremskraftverteilung und die Abbremsung berechnet; diese Werte werden mit den Herstellervorgaben verglichen und bewertet. Somit ist es erstmals möglich, eine qualifizierte Aussage auch zum Zusammenwirken von Bremsbauteilen und der Bereifung zu machen.

Das Fahren ohne TÜV wird vor allem bei einem Unfall richtig unangenehm: Passiert der Unfall nämlich wegen einem technischen Defekt, kann der Versicherer dich in Regress nehmen, wenn der Defekt bei einer rechtzeitigen HU hätte erkannt werden können. Das bedeutet der Versicherer kann prüfen, ob er einen Teil der beim Schaden gezahlten Summe zurückfordert. Der Schutz durch deine Kfz-Haftpflicht gegenüber Dritten bleibt aber bestehen.

Auch bei einem Saisonkennzeichen kann der TÜV überschritten werden. Hier reicht aber eine Hauptuntersuchung zum nächsten Zulassungszeitraum. Im Ausland wirkt sich ein abgelaufener TÜV nicht so drastisch aus – du musst die Hauptuntersuchung aber sofort nachholen, sobald du wieder in Deutschland bist.

Wie lange darf man den TÜV überziehen?

Ist der TÜV abgelaufen, wird es höchste Zeit für die nächste Hauptuntersuchung (HU). Diese sollte nämlich bei PKWs, kleinen LKWs und Motorrädern alle 24 Monate stattfinden. Ausnahme: Neufahrzeuge müssen nach Erstzulassung erst nach 36 Monaten zur nächsten Hauptuntersuchung. Leider passiert es immer mal wieder, dass der TÜV überzogen wird, wenn auch oft unabsichtlich.

Fahren ohne TÜV ist grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit und wird in der Regel mit einem Bußgeld geahndet. Der Gesetzgeber lässt aber Milde walten, wenn die Überziehung noch nicht allzu lange währt: Hast du nur für maximal einen Monat deinen TÜV überschritten, gibt es nur eine Verwarnung und die Aufforderung, die Hauptuntersuchung schnellstens nachzuholen.

TÜV überzogen: Rückdatierung nicht mehr möglich

War früher der TÜV überfällig, wurde man gleich doppelt bestraft: Fahrer mussten Strafe zahlen und natürlich die Hauptuntersuchung nachholen. Zudem wurde diese Hauptuntersuchung rückdatiert – das bedeutete, man musste zwei Jahre nach dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum schon wieder zur Hauptuntersuchung. Wenn du heute deine Hauptuntersuchung überzogen hast, ist so eine Rückdatierung nicht mehr möglich. Es gilt dann die normale Frist ab Datum der tatsächlich stattgefundenen Hauptuntersuchung.

Plaketten werden beim Abmelden entfernt

Wichtig für alle, die ihr Fahrzeug abmelden möchten: Bei der sogenannten Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs werden auch die Plaketten für die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (Au) entfernt. Dadurch ist unabhängig vom zeitlichen Abstand zur letzten Untersuchung der TÜV abgelaufen. Wenn du dein Auto einfach nur nicht benutzt, läuft die Frist der Hauptuntersuchung ganz normal weiter.

Hinweis: Auch wenn umgangssprachlich von einem abgelaufenen TÜV die Rede ist – gemeint ist stets die Hauptuntersuchung für die Vorschriftsmäßigkeit von Verkehrsmitteln. Diese muss nicht zwingend durch den Technischen Überwachungsverein (TÜV) erfolgen, sondern wird auch von anderen Stellen angeboten, etwa der DEKRA oder der GTÜ.

Wichtige TÜV-Fristen

Ob dein TÜV abgelaufen ist und wann du das nächste Mal zur Hauptuntersuchung musst, kannst du ganz einfach an der angebrachten Plakette am Nummernschild ablesen. In einem Kreis in der Mitte steht das Jahr, in dem die nächste Hauptuntersuchung fällig wird. Zur leichteren Identifizierung haben die Plaketten je nach Ablaufjahr unterschiedliche Farben, beispielsweise Blau für das Jahr 2020.

Rund um das Jahr sind die Ziffern Eins bis Zwölf aufgereiht. Diese stehen für die Monate. Der ganz obenstehende Monat zeigt dir an, in was für einem Monat des jeweiligen Jahres du zur nächsten Hauptuntersuchung musst. Dabei steht die Eins für den Januar, die Zwei für den Februar etc.

Achtung Kontrolle: Damit die Polizei leicht erkennen kann, ob jemand den TÜV überzogen hat, sind die Monate November bis Januar stets mit einem schwarzen Balken markiert. So lässt sich schnell ersehen, was für ein Monat oben steht, auch wenn die Zahl vielleicht nicht klar zu lesen ist.

Deine TÜV-Frist ergibt sich aus der obenstehenden Ziffer. Du musst also in dem betreffenden Monat zur Hauptuntersuchung, sonst gilt dein TÜV als überschritten. In der Praxis solltest du dich also rechtzeitig um einen Termin in der prüfenden Werkstatt bemühen, damit du nicht versehentlich beim Fahren ohne TÜV erwischt wirst.

Verschiedene TÜV-Fristen für unterschiedliche Fahrzeuge

Während bei einem normalen PKW nach 24 Monaten der TÜV abgelaufen ist, müssen manche Fahrzeuge öfter zur Hauptuntersuchung. Das betrifft vor allem schwere Lastkraftwagen und Anhänger und Busse, Taxis und Mietfahrzeuge. Unsere Liste gibt dir einen Überblick (Stand 10/2020):

  • Fahrzeugart: Erste Untersuchung nach der Erstzulassung // Weitere Untersuchungsintervalle
  • PKW: 36 Monate // 24 Monate
  • Taxis und Mietfahrzeuge: 12 Monate // 12 Monate
  • Motorräder/Leichtkrafträder: 24 Monate // 24 Monate
  • Anhänger bis 750 kg: 36 Monate // 24 Monate
  • Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Wohnanhänger: 24 Monate // 24 Monate
  • Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht: 12 Monate // 12 Monate
  • LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht: 24 Monate // 24 Monate
  • LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht: 12 Monate // 12 Monate

TÜV abgelaufen: Diese Strafen und Bußgelder drohen

Das Fahren ohne TÜV ist grundsätzlich nicht erlaubt und wird mit einer Geldbuße geahndet. Die Höhe dieses Bußgeldes variiert mit der Dauer, die der TÜV überschritten wurde. Im ersten Monat gibt es nur eine mündliche Verwarnung, doch schon ab dem zweiten Monat verursacht das TÜV überziehen Kosten. Unsere Tabelle zeigt dir die Strafen bei PKWs (Stand 10/2020):
  • Um 2 bis 4 Monate überzogen: 15 € Bußgeld, 0 Punkte in Flensburg
  • Um 4 bis 8 Monate überzogen: 25 € Bußgeld, 0 Punkte in Flensburg
  • Um mehr als 8 Monate überzogen: 60 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg

TÜV abgelaufen: Strafe bei Anhängern und LKW höher

Bei Fahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, also bei Lastkraftwagen, bestimmten Anhängern, Bussen oder Nutzfahrzeugen, drohen härtere Strafen, wenn der TÜV überzogen wurde. Das sieht dann wie folgt aus (Stand 10/2020):

  • Um bis zu 2 Monate überzogen: 15 € Bußgeld, 0 Punkte in Flensburg
  • Um 2 bis 4 Monate überzogen: 25 € Bußgeld, 0 Punkte in Flensburg
  • Um 4 bis 8 Monate überzogen: 60 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
  • Um mehr als 8 Monate überzogen: 75 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg

Die vertiefte Hauptuntersuchung

Ist der TÜV abgelaufen, ist das finanziell sehr ärgerlich. Zusätzlich zu den Bußgeldern wird eine Hauptuntersuchung generell teurer, wenn sie später als geplant stattfindet. Wenn du mehr als zwei Monate zu spät zur Hauptuntersuchung erscheinst, findet nämlich die sogenannte vertiefte Hauptuntersuchung statt. Diese ist umfangreicher und kostet deswegen auch rund 20 Prozent mehr.

Stilllegung, Probezeit und Führerscheinentzug

Wenn dein TÜV abgelaufen ist und du bei einer Polizeikontrolle erwischt wirst, erhältst du eine Frist, in der du die Hauptuntersuchung nachholen musst. Kommst du dem nicht nach, kann dein Fahrzeug stillgelegt werden oder du erhältst Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. In der Probezeit gilt eine Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate als B-Verstoß und wird entsprechend geahndet.

Vorsicht: Ist dein TÜV abgelaufen, so gilt dies auch als Verstoß gegen die Verkehrszulassungsordnung, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum oder auf einem öffentlichen Grundstück geparkt ist. Entscheidend ist nicht die tatsächliche, sondern die rechtlich zulässige Nutzung.

TÜV überzogen: Das passiert beim Unfall?

Das Fahren ohne TÜV hat gewisse versicherungsrechtliche Konsequenzen. Ist der TÜV abgelaufen, kann es zu Problemen mit der Kfz-Versicherung kommen, wenn ein Unfall passiert und ein technischer Mangel daran schuld war. Damit es nicht zu Regress-Ansprüchen des Versicherers kommt, sollte sowohl das Überziehen von TÜV als auch ein Unfall vermieden werden.

TÜV überziehen: Versicherung in der Beweispflicht

Auch im Falle eines Unfalls verlierst du natürlich nicht gleich automatisch deinen Versicherungsschutz: Vielmehr ist der Versicherer in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass der Unfall durch eine rechtzeitige Hauptuntersuchung hätte verhindert werden können. Im Sinne der Verkehrssicherheit solltest du es aber immer vermeiden, den TÜV zu überschreiten.