Rente mit 63: das Wichtigste in KürzeDie wichtigsten Tipps zur FrührenteAnspruch. Nicht jeder muss bis zu seinem regulären Rentenalter arbeiten. Mit genug Beitragsjahren können viele schon ab 63 in Frührente gehen.Abschläge. Mit mindestens 45 Beitragsjahren können Sie abschlagsfrei – also ohne Rentenminderung – früher in Rente gehen. Wer nur mindestens 35 Jahre aufweist, muss mit Einbußen rechnen.Alter. Das Renteneintrittsalter für die abschlagsfreie Rente mit 45 Versicherungsjahren steigt für jeden Jahrgang an: Für den Jahrgang 1958 liegt es bei 64 Jahren. Für die Rente mit Abschlägen nach 35 Versicherungsjahren bleibt das Alter 63 Jahre.Antrag. Die vorgezogene Rente müssen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin in Ihrer Nähe oder in Corona-Zeiten zur Telefon- oder Online-Beratung. Die Rentenversicherung berät auch zum Renteneintritt und prüft ihren Anspruch.Renteneintritt. Berechnen Sie Ihre individuellen Daten zu Ihrem Rentenbeginn mit unserem Renteneintrittsrechner.Schwerbehinderung. Besondere Regeln beim Renteneintritt gelten für Menschen mit Schwerbehinderung. Sie müssen nicht so lange arbeiten wie Menschen ohne Beeinträchtigungen. Hier geht es zu unserem Special Rente für schwerbehinderte Menschen.Altersteilzeit. Eine attraktive Ergänzung zum frühen Renteneintritt ist die Altersteilzeit, die in vielen Betrieben angeboten wird. Alles dazu finden Sie in unserem Special Altersteilzeit.Musterfälle, Tipps und Rechenbeispiele. Noch ausführlichere Informationen erhalten Sie, wenn Sie unsere Finanztest-Berichte zum Thema Frührente als PDF freischalten: So zeigen wir etwa anhand von Rechenbeispielen, wie sich ein vorgezogener Ruhestand auf die Rente auswirkt und bis zu welchem Alter Frührentner sogar mehr Rente bekommen als mit der Regelaltersrente. Show
Renteneintrittsrechner: Rentenbeginn berechnenMit unserem Renteneintrittsrechner können Sie Ihre individuellen Renteneintrittstermine bestimmen. Geben Sie Ihren Geburtstag in das entsprechende Feld ein und wählen Sie aus, ob bei Ihnen eine Schwerbehinderung vorliegt. Der Rechner zeigt Ihnen dann Ihre Eintrittsdaten für die unterschiedlichen Rentenarten an. Die Voraussetzungen für die unterschiedlichen Renten finden Sie weiter unten. {{data.error}}
Wege in die frühe Rente
Verschiedene Wege ermöglichen einen Ruhestand vor dem regulären Rentenalter mit 67. © Stiftung Warentest / René Reichelt Menschen, die früher in Rente gehen wollen, haben bei der gesetzlichen Rentenversicherung zwei Möglichkeiten:
Wer vor 63 Jahren aus dem Job raus möchte, kann betriebliche Regelungen über den Arbeitgeber nutzen. Darauf gibt es zwar keinen gesetzlichen Anspruch, aber viele Unternehmen bieten entsprechende Regelungen an.
Ohne Abschläge früher in Rente – nach 45 JahrenDie „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ mit 63 gibt es seit 2014. Sie erlaubt es Menschen mit besonders langer Erwerbsbiografie, ohne Abschläge früher in Rente zu gehen. Nur Versicherte, die vor 1953 geboren sind, konnten allerdings tatsächlich mit 63 Jahren in Rente. Für alle anderen steigt das Renteneintrittsalter schrittweise auf 65 Jahre an. Wichtig: Zwar fallen bei besonders langjährig Versicherten keine Abschläge auf die Rente an. Sie bekommen durch ihre geringere Anzahl von Rentenpunkten jedoch trotzdem weniger Rente, als wenn sie bis zu ihrem regulären Rentenalter weitergearbeitet hätten. In der Regel lohnt es sich aber nicht, für die etwas höhere Rente weiterzuarbeiten. Beispiel: Werner Müller ist 1958 geboren, hat 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung zusammen und bisher 45 Entgeltpunkte in Westdeutschland gesammelt. Er kann ohne Abschläge mit 64 Jahren in Rente gehen. Seine Rente beträgt dann 1 621 Euro. Entschließt er sich stattdessen, erst in seinem Regelrentenalter von 66 Jahren in Rente zu gehen und arbeitet er mit einem Durchschnittsgehalt weiter, käme er dann auf 47 Entgeltpunkte. Seine Regelaltersrente würde dann 1 693 Euro betragen. Voraussetzungen für die Rente ab 63 ohne AbschlägeVersicherte brauchen eine Mindestversicherungszeit von 45 Jahren. Als Zeiten zählen: Pflichtbeiträge aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit, ALG 1, Betriebliche Ausbildung, Kindererziehungszeit, Pflege von Angehörigen, Krankengeld, Berufliche Weiterbildung, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Wehr-und Zivildienst und freiwillige Rentenbeiträge, wenn Pflichtbeiträge für mindestens 18 Jahre vorhanden sind. Nicht berücksichtigt werden Zeiten mit ALG 2, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich sowie aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Tabelle: Rentenbeginn für besonders langjährig VersicherteDie Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte steigt von 63 Jahren in Zwei-Monats-Schritten. Ab 1964 Geborene können erst mit 65 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen. Mit Abschlägen früher in Rente – nach 35 JahrenGeringere Hürden hat die „Altersrente für langjährig Versicherte“, deren Renteneintrittsalter mit 63 Jahren konstant bleibt. Hier sind 35 Jahre in der Rentenversicherung notwendig. Der Ausstieg als „langjährig Versicherter“ ist aber im Gegensatz zum Ausstieg als „besonders langjährig Versicherter“ recht teuer. Denn zu den geringeren Entgeltpunkten kommen hier noch Abschläge auf die erarbeitete Rente hinzu. Für jeden Monat, den der Versicherte früher als regulär in Rente geht, fällt die Rente um 0,3 Prozent geringer aus. Bei 24 Monaten kommt einiges zusammen und die vorzeitige Rente wird um 7,2 Prozent gekürzt. Durch das steigende Regelrentenalter steigt auch für jeden Jahrgang der Abschlag, den Versicherte in Kauf nehmen müssen, wenn sie mit 63 in Rente gehen möchten. Ab dem Jahrgang 1964 kostet der Renteneintritt mit 63 Jahren Abschläge in Höhe von 14,4 Prozent. Wichtig: Die Höhe der Rente bleibt auf diesem Niveau und steigt nicht auf den Wert ohne Abschläge an, wenn der Rentner das Regelrentenalter erreicht hat. Beispiel: Elena Hauptmann ist 1964 geboren. Ihr reguläres Rentenalter hätte sie mit 67 Jahren erreicht. Wenn sie bis dahin durcharbeitet, bekäme sie eine Rente von 1 585 Euro. Bis zu ihrem 63. Geburtstag käme sie nach heutigem Stand auf eine monatliche Bruttorente von 1 441 Euro, wenn sie in den alten Bundesländern bis dahin 40 Jahre lang durchschnittlich verdient hat. Bei Rentenbeginn mit 63 Jahren beträgt der Abschlag 14,4 Prozent (48 Monate x 0,3). Der Abschlag ergibt dann knapp 207 Euro, sodass 1 233 Euro übrig bleiben. Diese Abschläge würden bis zum Ende ihres Lebens bestehen bleiben. Durch mögliche prozentuale Rentensteigerungen wächst die absolute Differenz sogar noch. Voraussetzungen für die Rente mit 63 mit AbschlägenVersicherte müssen 35 Beitragsjahre erreichen. Zusätzlich zu den Zeiten als pflichtversicherter Arbeitnehmer oder Selbstständiger und Jahren mit freiwilligen Beiträgen zählen auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Darüber hinaus zählen zu den Beitragsjahren auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich und sogenannte Anrechnungszeiten, in denen aus persönlichen Gründen nicht in die Rentenkasse eingezahlt werden konnte. Dazu gehören zum Beispiel Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit und Studium. Tabelle: Abschläge durch einen früheren RentenbeginnBei der Rente für langjährig Versicherte mit 35 Versicherungsjahren wird der Renteneintritt mit 63 Jahren immer teurer. Ab 1964 geborene Versicherte müssen Abschläge von 14,4 Prozent auf ihre Rente hinnehmen. Abschläge ausgleichen kann sich lohnenVersicherte müssen nicht mit der gekürzten Rente leben. Es gibt die Möglichkeit, die Abschläge vor Renteneintritt durch freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung auszugleichen. Die Konditionen sind hier besser, als wenn man das Geld in eine private Rentenversicherung zahlen würde. Das liegt daran, dass sich die Einzahlungen Steuern sparen lassen. Alles dazu in unserem Special Die Rente erhöhen und Steuern sparen. Buchtipp: Meine RenteRichtig planen, mehr herausholen. Das gesammelte Finanztest-Expertenwissen über Rentenversicherung, Vorsorge, Riester-Rente, Flexirente und Mütterrente finden Sie in unserem im März 2021 erschienenen Buch Meine Rente. Der Ratgeber der Stiftung Warentest geht anhand vieler anschaulicher Praxisbeispiele auf die wichtigsten Fragen rund um den Renteneintritt ein. Mit unseren Tipps können Sie mehr herausholen! Frührente für SchwerbehinderteEbenfalls ohne Abschläge früher in Rente können Schwerbehinderte gehen. Das Renteneintrittsalter steigt bis 65 Jahre für Menschen, die ab 1964 geboren wurden. Ein früherer Renteneintritt mit Abschlägen ist möglich. Das kostet 0,3 Prozent Rente für jeden Monat, den die Rente früher beginnt. Genaue Infos in unserem Special Rente für Menschen mit Schwerbehinderung. Voraussetzungen für die frühe Rente für SchwerbehinderteAls Schwerbehinderte gelten Rentenversicherte, deren Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Außerdem müssen sie die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen. Zusätzlich zu den Zeiten als pflichtversicherter Arbeitnehmer oder Selbstständiger und Jahren mit freiwilligen Beiträgen zählen auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Darüber hinaus zählen zu den Beitragsjahren auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich und sogenannte Anrechnungszeiten, in denen aus persönlichen Gründen nicht in die Rentenkasse eingezahlt werden konnte. Dazu gehören zum Beispiel Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit und Studium. Tabelle: Renteneintrittsalter mit SchwerbehinderungAuch für Schwerbehinderte steigt das Alter, in dem sie abschlagsfrei in Rente gehen dürfen. Rente mit 60 nicht mehr möglichFrüher konnten viele Versicherte sogar noch früher in Rente gehen. Bei besonderen Renten für Frauen und Arbeitslose lag das frühestmögliche Renteneintrittsalter bei 60 Jahren. Diese Rentenarten sind jedoch ausgelaufen und können nicht mehr in Anspruch genommen werden. Frührente So klappt die Rente mit 63 Hinzuverdienst bald unbegrenzt möglichZum 1. Januar 2023 soll die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten wegfallen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Das macht es für Rentner attraktiver, neben einer vorgezogenen Altersrente weiter zu arbeiten. Sie können nun die volle Rente und das volle Gehalt parallel beziehen. Laut Arbeitsminister Hubertus Heil wolle man es ermöglichen, „den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibel zu gestalten“. Auch für Menschen mit einer Erwerbsminderungsrente sollen die Hinzuverdienstgrenzen „deutlich“ angehoben werden. Höherer Hinzuverdienst wegen CoronaDurch das „Sozialschutzpaket“ zur Corona-Pandemie können vorzeitige Rentner schon 2022 deutlich mehr hinzuverdienen als üblich, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Der Freibetrag beträgt wie auch 2021 nun 46 060 Euro. Das ermöglicht zum Beispiel Frührentnern aus dem Gesundheitsbereich, wieder zu arbeiten – ohne Nachteile bei der Rente. Die Regelung ist nicht an einen bestimmten Beruf gebunden. Für Erwerbsminderungsrentner gilt sie allerdings nicht. Hinzuverdienst-Rechner 2022Mit unserem Rechentool können Sie selbst errechnen, wie sich ein Hinzuverdienst 2022 auf Ihre vorgezogene Rente auswirkt: {{data.error}}
Steuern und Sozialabgaben beachtenDie am weitesten verbreitete Form der Arbeit von Rentnern ist der Minijob oder 520-Euro-Job, bis Ende September 2022 noch 450-Euro-Job. Im Unterschied zu Renten und regulären Gehältern müssen Frührentner auf einen Minijob auch keine Sozialabgaben zahlen und üblicherweise auch keine Steuern – weil der Arbeitgeber den Minijob pauschal versteuert. Rentner müssen beachten: Bei einem „richtigen“ Job jedoch werden „richtige“ Steuern und Sozialabgaben fällig. Sonderregel richtig nutzenMenschen, die in nächster Zeit sowieso in Rente gegangen wären, können sich überlegen, die Rente vorzuziehen und trotzdem weiterzuarbeiten. Sie können dann 2022 für einige Monate parallel zu ihrer Rente das volle Gehalt beziehen, wenn sie unter der Freigrenze von 46 060 Euro bleiben. Sie sollten mit ihrem Arbeitgeber abklären, ob etwa Tarifverträge die Möglichkeit ausschließen. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre zusammen hat, kann eine vorzeitige Rente als „langjährig Versicherter“ beziehen. Dabei wird die Rente für jeden Monat vor dem eigentlichen Rentenalter um 0,3 Prozentpunkte gekürzt. Beantragt ein Arbeitnehmer seine Rente sechs Monate früher und würde dann eigentlich eine Rente von 1 200 Euro bekommen, wird die Rente auf 1 178 Euro gekürzt. Diese Kürzung bleibt auch bestehen, wenn das reguläre Rentenalter erreicht wird. Dafür bekommt er aber parallel zum Gehalt sechs Monate früher Rente, in seinem Fall insgesamt rund 7 000 Euro. Alle Abgaben außen vor gelassen, müsste er über 25 Jahre Rente beziehen, damit er mit dieser Entscheidung insgesamt weniger Rente bekäme. Ein guter Deal.
Wie viel Rente nach 7 Jahren Arbeit?Die Tabelle zeigt, wie viel Rente es für ein Jahr Arbeit gibt. Wann kann ich in Rente gehen Tabelle?Tabelle 1: Abschlagsfreier Eintritt in die Rente nach 45 Beitragsjahren. Kann ich mit 45 Jahren in Rente gehen?Ab dem Jahr 1964 Geborene, die 45 Beitragsjahre vorweisen, können mit 65 Jahren abschlagfrei in Rente gehen. Werden 45 Beitragsjahre nicht erreicht, können sie mit 67 Jahren abschlagfrei in den Ruhestand eintreten.
Kann ich mit 35 Jahren in Rente gehen?Wer nur mindestens 35 Jahre aufweist, muss mit Einbußen rechnen. Alter. Das Renteneintrittsalter für die abschlagsfreie Rente mit 45 Versicherungsjahren steigt für jeden Jahrgang an: Für den Jahrgang 1958 liegt es bei 64 Jahren. Für die Rente mit Abschlägen nach 35 Versicherungsjahren bleibt das Alter 63 Jahre.
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