Wie lang muss man arbeiten bis zur rente

Rente mit 63: das Wichtigste in Kürze

Die wichtigsten Tipps zur Frührente

Anspruch. Nicht jeder muss bis zu seinem regulären Renten­alter arbeiten. Mit genug Beitrags­jahren können viele schon ab 63 in Frührente gehen.Abschläge. Mit mindestens 45 Beitrags­jahren können Sie abschlags­frei – also ohne Renten­minderung – früher in Rente gehen. Wer nur mindestens 35 Jahre aufweist, muss mit Einbußen rechnen.Alter. Das Renten­eintritts­alter für die abschlags­freie Rente mit 45 Versicherungs­jahren steigt für jeden Jahr­gang an: Für den Jahr­gang 1958 liegt es bei 64 Jahren. Für die Rente mit Abschlägen nach 35 Versicherungs­jahren bleibt das Alter 63 Jahre.Antrag. Die vorgezogene Rente müssen Sie bei der Deutschen Renten­versicherung beantragen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin in Ihrer Nähe oder in Corona-Zeiten zur Telefon- oder Online-Beratung. Die Renten­versicherung berät auch zum Renten­eintritt und prüft ihren Anspruch.Renten­eintritt. Berechnen Sie Ihre individuellen Daten zu Ihrem Renten­beginn mit unserem Renteneintrittsrechner.Schwerbehin­derung. Besondere Regeln beim Renten­eintritt gelten für Menschen mit Schwerbehin­derung. Sie müssen nicht so lange arbeiten wie Menschen ohne Beein­trächtigungen. Hier geht es zu unserem Special Rente für schwerbehinderte Menschen.Alters­teil­zeit. Eine attraktive Ergän­zung zum frühen Renten­eintritt ist die Alters­teil­zeit, die in vielen Betrieben angeboten wird. Alles dazu finden Sie in unserem Special Altersteilzeit.Musterfälle, Tipps und Rechenbei­spiele. Noch ausführ­lichere Informationen erhalten Sie, wenn Sie unsere Finanztest-Berichte zum Thema Frührente als PDF frei­schalten: So zeigen wir etwa anhand von Rechenbei­spielen, wie sich ein vorgezogener Ruhe­stand auf die Rente auswirkt und bis zu welchem Alter Frührentner sogar mehr Rente bekommen als mit der Regel­alters­rente.

Renten­eintritts­rechner: Renten­beginn berechnen

Mit unserem Renten­eintritts­rechner können Sie Ihre individuellen Renten­eintritts­termine bestimmen. Geben Sie Ihren Geburts­tag in das entsprechende Feld ein und wählen Sie aus, ob bei Ihnen eine Schwerbehin­derung vorliegt. Der Rechner zeigt Ihnen dann Ihre Eintritts­daten für die unterschiedlichen Renten­arten an. Die Voraus­setzungen für die unterschiedlichen Renten finden Sie weiter unten.

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Wege in die frühe Rente

Wie lang muss man arbeiten bis zur rente

Verschiedene Wege ermöglichen einen Ruhe­stand vor dem regulären Renten­alter mit 67. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Menschen, die früher in Rente gehen wollen, haben bei der gesetzlichen Renten­versicherung zwei Möglich­keiten:

  • Sie können mit 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge früher in Rente gehen. Das Renten­alter dafür steigt allerdings auf 65 Jahre an, und liegt aktuell für den Jahr­gang 1958 bei 64.
  • Wer nicht auf die nötigen Versicherungs­zeiten kommt, kann auch nach 35 Versicherungsjahren mit Abschlägen früher in Rente gehen. Das ist immer mit 63 Jahren möglich, aber die Renten­einbußen wachsen mit jedem Jahr­gang.

Wer vor 63 Jahren aus dem Job raus möchte, kann betriebliche Rege­lungen über den Arbeit­geber nutzen. Darauf gibt es zwar keinen gesetzlichen Anspruch, aber viele Unternehmen bieten entsprechende Rege­lungen an.

  • Mit Altersteilzeit können Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer deutlich vor 63 raus aus dem Job. Bei einer Alters­teil­zeit im Block­modell über sechs Jahre arbeiten sie die ersten drei Jahre voll und die drei Jahre darauf gar nicht mehr. Kombiniert mit einer frühen gesetzlichen Rente ist so zum Beispiel auch der Ruhe­stand mit 60 möglich.
  • Manche Firmen schi­cken Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer auch in den Vorruhestand. Dann ist keine Arbeits­leistung mehr notwendig, es fließt aber auch nur ein deutlich reduziertes Gehalt. Meist muss danach die frühest­mögliche Rente mit Abschlägen in Anspruch genommen werden.
  • Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer können in vielen Betrieben Wertguthaben aufbauen, das sie später nutzen können, um sich vor dem Alter 63 in den Ruhe­stand zu verabschieden.

Ohne Abschläge früher in Rente – nach 45 Jahren

Die „Alters­rente für besonders lang­jährig Versicherte“ mit 63 gibt es seit 2014. Sie erlaubt es Menschen mit besonders langer Erwerbs­biografie, ohne Abschläge früher in Rente zu gehen. Nur Versicherte, die vor 1953 geboren sind, konnten allerdings tatsäch­lich mit 63 Jahren in Rente. Für alle anderen steigt das Renten­eintritts­alter schritt­weise auf 65 Jahre an. Wichtig: Zwar fallen bei besonders lang­jährig Versicherten keine Abschläge auf die Rente an. Sie bekommen durch ihre geringere Anzahl von Renten­punkten jedoch trotzdem weniger Rente, als wenn sie bis zu ihrem regulären Renten­alter weiterge­arbeitet hätten. In der Regel lohnt es sich aber nicht, für die etwas höhere Rente weiterzuarbeiten.

Beispiel: Werner Müller ist 1958 geboren, hat 45 Beitrags­jahre in der Renten­versicherung zusammen und bisher 45 Entgelt­punkte in West­deutsch­land gesammelt. Er kann ohne Abschläge mit 64 Jahren in Rente gehen. Seine Rente beträgt dann 1 621 Euro. Entschließt er sich statt­dessen, erst in seinem Regelrenten­alter von 66 Jahren in Rente zu gehen und arbeitet er mit einem Durch­schnitts­gehalt weiter, käme er dann auf 47 Entgelt­punkte. Seine Regel­alters­rente würde dann 1 693 Euro betragen.

Voraus­setzungen für die Rente ab 63 ohne Abschläge

Versicherte brauchen eine Mindest­versicherungs­zeit von 45 Jahren. Als Zeiten zählen: Pflicht­beiträge aus sozial­versicherungs­pflichtiger Beschäftigung und selbst­ständiger Tätig­keit, ALG 1, Betriebliche Ausbildung, Kinder­erziehungs­zeit, Pflege von Angehörigen, Krankengeld, Berufliche Weiterbildung, Kurz­arbeitergeld, Insolvenzgeld, Wehr-und Zivil­dienst und freiwil­lige Rentenbeiträge, wenn Pflicht­beiträge für mindestens 18 Jahre vorhanden sind. Nicht berück­sichtigt werden Zeiten mit ALG 2, Zeiten aus einem Versorgungs­ausgleich sowie aus einem Renten­splitting unter Ehegatten oder einge­tragenen Lebens­part­nern.

Tabelle: Renten­beginn für besonders lang­jährig Versicherte

Die Alters­grenze für besonders lang­jährig Versicherte steigt von 63 Jahren in Zwei-Monats-Schritten. Ab 1964 Geborene können erst mit 65 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen.

Mit Abschlägen früher in Rente – nach 35 Jahren

Geringere Hürden hat die „Alters­rente für lang­jährig Versicherte“, deren Renten­eintritts­alter mit 63 Jahren konstant bleibt. Hier sind 35 Jahre in der Renten­versicherung notwendig. Der Ausstieg als „lang­jährig Versicherter“ ist aber im Gegen­satz zum Ausstieg als „besonders lang­jährig Versicherter“ recht teuer. Denn zu den geringeren Entgelt­punkten kommen hier noch Abschläge auf die erarbeitete Rente hinzu. Für jeden Monat, den der Versicherte früher als regulär in Rente geht, fällt die Rente um 0,3 Prozent geringer aus. Bei 24 Monaten kommt einiges zusammen und die vorzeitige Rente wird um 7,2 Prozent gekürzt.

Durch das steigende Regelrenten­alter steigt auch für jeden Jahr­gang der Abschlag, den Versicherte in Kauf nehmen müssen, wenn sie mit 63 in Rente gehen möchten. Ab dem Jahr­gang 1964 kostet der Renten­eintritt mit 63 Jahren Abschläge in Höhe von 14,4 Prozent. Wichtig: Die Höhe der Rente bleibt auf diesem Niveau und steigt nicht auf den Wert ohne Abschläge an, wenn der Rentner das Regelrenten­alter erreicht hat.

Beispiel: Elena Haupt­mann ist 1964 geboren. Ihr reguläres Renten­alter hätte sie mit 67 Jahren erreicht. Wenn sie bis dahin durch­arbeitet, bekäme sie eine Rente von 1 585 Euro. Bis zu ihrem 63. Geburts­tag käme sie nach heutigem Stand auf eine monatliche Bruttorente von 1 441 Euro, wenn sie in den alten Bundes­ländern bis dahin 40 Jahre lang durch­schnitt­lich verdient hat. Bei Renten­beginn mit 63 Jahren beträgt der Abschlag 14,4 Prozent (48 Monate x 0,3). Der Abschlag ergibt dann knapp 207 Euro, sodass 1 233 Euro übrig bleiben. Diese Abschläge würden bis zum Ende ihres Lebens bestehen bleiben. Durch mögliche prozentuale Renten­steigerungen wächst die absolute Differenz sogar noch.

Voraus­setzungen für die Rente mit 63 mit Abschlägen

Versicherte müssen 35 Beitrags­jahre erreichen. Zusätzlich zu den Zeiten als pflicht­versicherter Arbeitnehmer oder Selbst­ständiger und Jahren mit freiwil­ligen Beiträgen zählen auch Kinder­erziehungs- und Pflege­zeiten. Darüber hinaus zählen zu den Beitrags­jahren auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich und sogenannte Anrechnungs­zeiten, in denen aus persönlichen Gründen nicht in die Rentenkasse einge­zahlt werden konnte. Dazu gehören zum Beispiel Krankheit, Schwangerschaft, Arbeits­losig­keit und Studium.

Tabelle: Abschläge durch einen früheren Renten­beginn

Bei der Rente für lang­jährig Versicherte mit 35 Versicherungs­jahren wird der Renten­eintritt mit 63 Jahren immer teurer. Ab 1964 geborene Versicherte müssen Abschläge von 14,4 Prozent auf ihre Rente hinnehmen.

Abschläge ausgleichen kann sich lohnen

Versicherte müssen nicht mit der gekürzten Rente leben. Es gibt die Möglich­keit, die Abschläge vor Renten­eintritt durch freiwil­lige Einzahlungen in die Renten­versicherung auszugleichen. Die Konditionen sind hier besser, als wenn man das Geld in eine private Renten­versicherung zahlen würde. Das liegt daran, dass sich die Einzahlungen Steuern sparen lassen. Alles dazu in unserem Special Die Rente erhöhen und Steuern sparen.

Buch­tipp: Meine Rente

Wie lang muss man arbeiten bis zur rente

Richtig planen, mehr heraus­holen. Das gesammelte Finanztest-Expertenwissen über Renten­versicherung, Vorsorge, Riester-Rente, Flexirente und Mütterrente finden Sie in unserem im März 2021 erschienenen Buch Meine Rente. Der Ratgeber der Stiftung Warentest geht anhand vieler anschaulicher Praxis­beispiele auf die wichtigsten Fragen rund um den Renten­eintritt ein. Mit unseren Tipps können Sie mehr heraus­holen!

Frührente für Schwerbehinderte

Ebenfalls ohne Abschläge früher in Rente können Schwerbehinderte gehen. Das Renten­eintritts­alter steigt bis 65 Jahre für Menschen, die ab 1964 geboren wurden. Ein ­früherer Renten­eintritt mit Abschlägen ist möglich. Das kostet 0,3 Prozent Rente für ­jeden Monat, den die Rente früher beginnt. Genaue Infos in unserem Special Rente für Menschen mit Schwerbehinderung.

Voraus­setzungen für die frühe Rente für Schwerbehinderte

Als Schwerbehinderte gelten Renten­versicherte, deren Grad der Behin­derung mindestens 50 beträgt. Außerdem müssen sie die Mindest­versicherungs­zeit von 35 Jahren erfüllen. Zusätzlich zu den Zeiten als pflicht­versicherter Arbeitnehmer oder Selbst­ständiger und Jahren mit freiwil­ligen Beiträgen zählen auch Kinder­erziehungs- und Pflege­zeiten. Darüber hinaus zählen zu den Beitrags­jahren auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich und sogenannte Anrechnungs­zeiten, in denen aus persönlichen Gründen nicht in die Rentenkasse einge­zahlt werden konnte. Dazu gehören zum Beispiel Krankheit, Schwangerschaft, Arbeits­losig­keit und Studium.

Tabelle: Renten­eintritts­alter mit Schwerbehin­derung

Auch für Schwerbehinderte steigt das Alter, in dem sie abschlags­frei in Rente gehen dürfen.

Rente mit 60 nicht mehr möglich

Früher konnten viele Versicherte sogar noch früher in Rente gehen. Bei besonderen Renten für Frauen und Arbeits­lose lag das frühest­mögliche Renten­eintritts­alter bei 60 Jahren. Diese Renten­arten sind jedoch ausgelaufen und können nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Frührente So klappt die Rente mit 63

Hinzuver­dienst bald unbe­grenzt möglich

Zum 1. Januar 2023 soll die Hinzuver­dienst­grenze bei vorgezogenen Alters­renten wegfallen. Das sieht ein Gesetz­entwurf der Bundes­regierung vor. Das macht es für Rentner attraktiver, neben einer vorgezogenen Alters­rente weiter zu arbeiten. Sie können nun die volle Rente und das volle Gehalt parallel beziehen. Laut Arbeits­minister Hubertus Heil wolle man es ermöglichen, „den Über­gang vom Erwerbs­leben in den Ruhe­stand flexibel zu gestalten“. Auch für Menschen mit einer Erwerbsminderungsrente sollen die Hinzuver­dienst­grenzen „deutlich“ ange­hoben werden.

Höherer Hinzuver­dienst wegen Corona

Durch das „Sozial­schutz­paket“ zur Corona-Pandemie können vorzeitige Rentner schon 2022 deutlich mehr hinzuver­dienen als üblich, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Der Frei­betrag beträgt wie auch 2021 nun 46 060 Euro. Das ermöglicht zum Beispiel Frührentnern aus dem Gesund­heits­bereich, wieder zu arbeiten – ohne Nachteile bei der Rente. Die Regelung ist nicht an einen bestimmten Beruf gebunden. Für Erwerbsminderungsrentner gilt sie allerdings nicht.

Hinzuver­dienst-Rechner 2022

Mit unserem Rechentool können Sie selbst errechnen, wie sich ein Hinzuver­dienst 2022 auf Ihre vorgezogene Rente auswirkt:

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Steuern und Sozial­abgaben beachten

Die am weitesten verbreitete Form der Arbeit von Rentnern ist der Minijob oder 520-Euro-Job, bis Ende September 2022 noch 450-Euro-Job. Im Unterschied zu Renten und regulären Gehältern müssen Frührentner auf einen Minijob auch keine Sozial­abgaben zahlen und üblicher­weise auch keine Steuern – weil der Arbeit­geber den Minijob pauschal versteuert. Rentner müssen beachten: Bei einem „richtigen“ Job jedoch werden „richtige“ Steuern und Sozial­abgaben fällig.

Sonder­regel richtig nutzen

Menschen, die in nächster Zeit sowieso in Rente gegangen wären, können sich über­legen, die Rente vorzuziehen und trotzdem weiterzuarbeiten. Sie können dann 2022 für einige Monate parallel zu ihrer Rente das volle Gehalt beziehen, wenn sie unter der Frei­grenze von 46 060 Euro bleiben. Sie sollten mit ihrem Arbeit­geber abklären, ob etwa Tarif­verträge die Möglich­keit ausschließen.

Wer mindestens 35 Versicherungs­jahre zusammen hat, kann eine vorzeitige Rente als „langjährig Versicherter“ beziehen. Dabei wird die Rente für jeden Monat vor dem eigentlichen Renten­alter um 0,3 Prozent­punkte gekürzt. Beantragt ein Arbeitnehmer seine Rente sechs Monate früher und würde dann eigentlich eine Rente von 1 200 Euro bekommen, wird die Rente auf 1 178 Euro gekürzt. Diese Kürzung bleibt auch bestehen, wenn das reguläre Renten­alter erreicht wird. Dafür bekommt er aber parallel zum Gehalt sechs Monate früher Rente, in seinem Fall insgesamt rund 7 000 Euro.

Alle Abgaben außen vor gelassen, müsste er über 25 Jahre Rente beziehen, damit er mit dieser Entscheidung insgesamt weniger Rente bekäme. Ein guter Deal.

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Kann ich mit 45 Jahren in Rente gehen?

Ab dem Jahr 1964 Geborene, die 45 Beitragsjahre vorweisen, können mit 65 Jahren abschlagfrei in Rente gehen. Werden 45 Beitragsjahre nicht erreicht, können sie mit 67 Jahren abschlagfrei in den Ruhestand eintreten.

Kann ich mit 35 Jahren in Rente gehen?

Wer nur mindestens 35 Jahre aufweist, muss mit Einbußen rechnen. Alter. Das Renteneintrittsalter für die abschlagsfreie Rente mit 45 Versicherungsjahren steigt für jeden Jahrgang an: Für den Jahrgang 1958 liegt es bei 64 Jahren. Für die Rente mit Abschlägen nach 35 Versicherungsjahren bleibt das Alter 63 Jahre.