Was muss ich nach der Geburt beim Arbeitgeber einreichen

Innerhalb von fünf Werktagen muss die Geburt beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden. Das Standesamt stellt dann die Geburtsurkunde aus – und auch die wichtigen Kopien, die man für die verschiedenen Anträge benötigt.

Viele Geburtskliniken bieten auch an, dass man dort die Anmeldung vornehmen kann und die Urkunde nur noch beim Standesamt abgeholt werden muss. Erkundigen Sie sich noch vor der Geburt, wie es bei Ihnen vor Ort, bzw. in der Klinik üblich ist. Einige Standesämter senden die Urkunde gegen Nachnahme auch zu.

Egal, ob Sie Ihr Baby in der Klinik oder persönlich im Standesamt anmelden – folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • Geburtsbescheinigung der Klinik
  • Personalausweise
  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (verheiratete Eltern)
  • Vaterschaftsanerkennung (unverheiratete Eltern), wenn schon vorhanden

 

Jugendamt

Dieser Behördengang ist nur für Paare ohne Trauschein nötig.

Vaterschaftsanerkennung: Unverheiratete Väter können die Vaterschaft beim Standes- oder Jugendamt des Wohnortes kostenlos anerkennen lassen. Die Vaterschaftsanerkennung kann schon vor der Geburt erledigt werden, das hat den Vorteil, dass der Vater dann auch in die Geburtsurkunde des Kindes mit aufgenommen werden kann.

Gemeinsames Sorgerecht: Hat der Vater die Vaterschaft anerkannt, kann ein Paar das gemeinsame Sorgerecht auf Antrag erhalten. Dies kann beim Notar oder kostenlos beim Jugendamt mit einer übereinstimmenden Sorgerechterklärung geschehen. Auch wenn die Mutter nicht möchte, dass der Vater das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht erhält, kann er es bei einem Familiengericht beantragen, das dann über den Antrag entscheidet. Zur Zeit erarbeitet das Bundesjustizministerium eine Neuregelung des gemeinsamen Sorgerechts für nicht verheiratete Eltern.

Benötigte Unterlagen:

  • Eigene Geburtsurkunden
  • Personalausweise
  • Mutterpass bzw. Geburtsurkunde

 

Einwohnermeldeamt

Normalerweise leitet das Standesamt die Meldung der Geburt weiter. Da eine korrekter Eintrag beim Einwohnermeldeamt wichtig für die Lohnsteuerkarten ist, sollte man telefonisch nachfragen, ob die Meldung wirklich weitergeleitet wurde.

Beim Einwohnermeldeamt kann auch einen Kinderreisepass (früher Kinderausweis genannt) beantragt werden, falls Sie mit dem Kind eine Reise ins Ausland planen. Einen Eintrag in den Pass der Eltern gibt es übrigens seit 2007 nicht mehr. Achtung: Auch für Reisen ins EU-Ausland muss Ihr Kind einen Kinderpass haben, und zwar einen mit biometrischem Foto!

Wenn Sie keine Reisen planen, brauchen Sie keinen Pass beantragen, da Kinder noch nicht der Ausweispflicht unterliegen.

Unterlagen für das Einwohnermeldeamt:

  • Personalausweise
  • Lohnsteuerkarte (bei Änderung der Steuerklasse auch Lohnsteuerkarte des Ehegatten)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Evtl. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung

Soll das Kind in den Reisepass eingetragen werden soll, müssen Nichtverheiratete zusätzlich eine Sorgerechtsbescheinigung vorzeigen.

 

Krankenkasse

Zunächst die Krankenkasse telefonisch informieren, sie schickt dann ein Formular, das wird ausgefüllt und mit der dafür vorgesehnen Kopie der Geburtsurkunde eingeschickt. Ist eines der Elternteile privat versichert, gelten von Kasse zu Kasse unterschiedliche Konditionen – diese noch vor der Geburt genau abklären! 

Sind die Eltern nicht verheiratet, kann das Kind in der Kasse der Mutter oder des Vaters aufgenommen werden, soll es bei der Kasse des Vaters aufgenommen werden, ist eine Vaterschaftsanerkennung nötig.

 

Familienkasse

Das Kindergeld und gegebenenfalls der Kinderzuschlag werden bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragt. Ein Antragsformular ist bei der Familienkasse erhältlich. Alternativ kann man es hier aus dem Internet herunterladen und ausdrucken. Die zu diesem Zweck vom Standesamt ausgestellte Geburtsbescheinigung muss mitgeschickt werden.

Unter Umständen kann es günstiger sein statt des Kindergeldes einen Kinderfreibetrag steuerlich geltend zu machen. Hier sollte man sich steuerlich beraten lassen.

Angestellte oder Beamte im öffentlichen Dienst erhalten das Kindergeld von der Kindergeldkasse ihres Arbeitgebers.

 

Elterngeldstelle

Das Elterngeld sollte rechtzeitig beantragt werden, da es rückwirkend höchstens für drei Monate gewährt wird. Die zuständige Elterngeldstelle findet man auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie.

Die Anträge sind recht aufwändig und sollten schon in der Schwangerschaft bearbeitet werden, da sorgfältig überlegt werden muss, welche Elternzeit-Modell für die Familie am besten ist.

Mehr Informationen über das Elterngeld finden Sie in im Artikel Elterngeld

 

Arbeitgeber

Auch die Geburt sollte dem Arbeitgeber möglichst sofort mitgeteilt werden. In den ersten acht Wochen nach der Entbindung gilt die Mutterschutzfrist und daher ein Beschäftigungsverbot. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten beträgt die Frist zwölf Wochen.

Vater oder Mutter müssen die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin anmelden. Dabei muss verbindlich festgelegt werden, für welche Zeiträume der kommenden zwei Jahre die Elternzeit in Anspruch genommen wird. Das dritte Jahr ist flexibel und kann noch zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Frist von sieben Wochen angemeldet werden.

 

Haftpflichtversicherung

Kinder sind bei Eltern mitversichert. Bei den meisten Versicherungen genügt ein Anruf, damit der Nachwuchs den entsprechenden vollen Versicherungsschutz genießt. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, schickt ein Fax oder Einschreiben und teilt die Geburt des Kindes mit.

 

Landeserziehungsgeldstelle

In den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Bayern und Baden-Württemberg kann unter bestimmten Vorraussetzungen zusätzlich Landeserziehungsgeld beantragt werden. Folgendes muss erfüllt sein:

  • Der Wohnsitz muss in dem Bundesland liegen, in dem das Landeserziehungsgeld beantragt wird
  • Der Antragsteller darf keiner Vollzeitbeschäftigung nachgehen.
  • Landeserziehungsgeld ist einkommensabhängig und setzt voraus, dass das Kind nicht in einer Kindertagesstätte, sondern selbst betreut wird

Informationen und Anträge gibt es in den Erziehungs- und Elterngeldstellen der Städte und Gemeinden der oben genannten Bundesländer.

Unser Tipp: Notieren Sie Adresse, Telefonnummern und Öffnungszeiten der jeweiligen Stellen. Das erspart unnütze Wege und Wartezeiten. Legen Sie zudem alle wichtigen Dokumente gebündelt zum Beispiel in einem Ordner ab, von dem beide Eltern genau wissen, wo er liegt.

Erledigen Sie möglichst viel schon vor der Geburt und fordern sie die entsprechenden Unterlagen vorher an. So können Sie die Formalien schnell hinter sich bringen und können bald zur Ruhe kommen. Drucken Sie sich doch einfach diesen Artikel aus! Dann können Sie alles Erledigte bequem abhaken.

Was Einreichen nach Geburt?

Ihr Kind innerhalb von 7 Werktagen beim Standesamt anmelden. Ihre Krankenkasse über die Geburt informieren. Kindergeld beantragen. Elterngeld beantragen.

Wann Arbeitgeber Bescheid geben Geburt?

Wie sage ich meinem Arbeitgeber, dass ich schwanger bin? Wir empfehlen, den Arbeitgeber nach rund 12 Wochen über die Schwangerschaft zu informieren. Also dann, wenn das Risiko einer Fehlgeburt gesunken ist. Passe einen guten Zeitpunkt ab, um den Chef um einen Gesprächstermin zu bitten.

Wie viel Geld bekommt man nach der Geburt vom Arbeitgeber?

Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am durchschnittlichen Netto-Monatseinkommen, das die Mutter oder der Vater im Jahr vor der Geburt erzielt hat. Es beträgt beim Basiselterngeld mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat.

Wer zahlt die 8 Wochen nach der Geburt?

Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt, also während des Mutterschutzes, bekommst Du Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse (§ 19 MuSchG) und einen Zuschuss vom Arbeitgeber (§ 20 MuSchG). Die Zahlungen entsprechen insgesamt Deinem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate.