Wer Arbeitslosengeld (ALG) bezieht und arbeitsunfähig wird, bekommt zunächst für 6 Wochen die Fortzahlung von ALG. Im Anschluss besteht Anspruch auf Krankengeld in gleicher Höhe für weitere 72 Wochen. Ist das Krankengeld ausgelaufen (sog. Aussteuerung), ist im Anschluss trotz weiterer Krankheit der Bezug von ALG möglich. Die sog. Nahtlosigkeitsregelung verbietet der Agentur für Arbeit, ALG nur wegen fehlender Vermittelbarkeit bei Arbeitsunfähigkeit zu versagen, solange die Rentenversicherung (noch) nicht abschließend festgestellt hat, dass eine volle Erwerbsminderung vorliegt. Die Nahtlosigkeitsregelung soll so eine Versorgungslücke vermeiden und greift unabhängig davon, ob Arbeitnehmende vor der Arbeitsunfähigkeit bereits ALG bezogen haben oder nicht. Show
Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch Leistungen nach dem SGB II genannt – Bürgergeld, früher "Hartz IV"/Arbeitslosengeld II (ALG II), kann bei Arbeitsunfähigkeit ohne volle Erwerbsminderung zeitlich unbegrenzt bezogen werden. 2. Unterschiede zwischen Arbeitsunfähigkeit und ErwerbsminderungArbeitsunfähigkeit (AU) und Erwerbsminderung sind nicht dasselbe. Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf eine bestimmte Tätigkeit, die nicht ausgeführt werden kann. Näheres unter Arbeitsunfähigkeit. Erwerbsminderung bezieht sich auf eine mindestens 6-monatige, allgemeine Einschränkung der Leistungsfähigkeit, die dazu führt, dass ein Mensch unter den üblichen Bedingungen des sog. allgemeinen Arbeitsmarkts nur noch zeitlich eingeschränkt erwerbstätig sein kann. Näheres unter Erwerbsminderung. 3. Arbeitsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung bei ALG3.1. Definition von Arbeitsunfähigkeit während des Bezugs von ALGArbeitsunfähigkeit bei Bezug von ALG liegt vor bei krankheitsbedingter Unfähigkeit, leichte Arbeiten in dem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sich die versicherte Person bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt hat, unabhängig von der Tätigkeit vor der Arbeitslosigkeit. Trotz Krankheit und/oder Behinderung können sich viele Menschen "im Rahmen ihrer Möglichkeiten" dem Arbeitsmarkt für leichte Tätigkeiten zur Verfügung stellen und sind daher während der Arbeitslosigkeit nicht arbeitsunfähig, obwohl sie aus gesundheitlichen Gründen viele Tätigkeiten nicht mehr ausführen können. 3.2. Pflicht zur Anzeige der ArbeitsunfähigkeitWer ALG beantragt hat oder bezieht muss eine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, also so schnell wie möglich, anzeigen. Spätestens vor Ablauf des 3. Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Näheres zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unter Arbeitsunfähigkeit. 3.3. Weiterzahlung des ALG bei ArbeitsunfähigkeitEs gehört zu den Voraussetzungen für Arbeitslosigkeit und damit normalerweise auch für den Bezug von ALG, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, also auch dazu in der Lage zu sein, zu arbeiten. Es gibt aber Ausnahmen.
3.4. Praxistipps: Antrag auf ALG bei Arbeitsunfähigkeit
3.5. Weiterzahlung des ALG bei von der Rentenversicherung festgestellter Erwerbsminderung
4. Arbeitsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung bei Leistungen nach dem SGB II4.1. Definition von Arbeitsunfähigkeit während des Bezugs von Leistungen nach dem SGB IIBeim Bezug von Bürgergeld im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II liegt Arbeitsunfähigkeit vor bei krankheitsbedingter Unfähigkeit, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten oder an einer Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen. 4.2. Bezug von Krankengeld bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II
4.3. Leistungen nach dem SGB II bei ErwerbsminderungBei teilweiser Erwerbsminderung kann Bürgergeld bezogen werden. Damit kann auch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufgestockt werden. Bei voller Erwerbsminderung kann Bürgergeld nur in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer erwerbsfähigen Person bezogen werden und nur, wenn die Erwerbsminderung befristet ist. Bei unbefristeter Erwerbsminderung kann nur eine volle Erwerbsminderungsrente und/oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung bezogen werden, bei befristeter Erwerbsminderung außerhalb einer Bedarfsgemeinschaft Hilfe zum Lebensunterhalt. 4.4. PraxistippWenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente als sog. Arbeitsmarktrente (Näheres unter Erwerbsminderungsrente) beziehen, sind Sie nicht voll erwerbsgemindert. Sie bekommen die volle Erwerbsminderungsrente dann nur, weil es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine für Sie geeigneten Arbeitsplätze gibt (sog. verschlossener Arbeitsmarkt). Reicht diese Rente für Ihren Lebensunterhalt nicht aus, können Sie mit Bürgergeld aufstocken, nicht mit Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Wie wird das Krankengeld berechnet wenn man arbeitslos ist?Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts und maximal 90 Prozent des Nettoentgelts. Davon werden allerdings noch Beiträge für die Sozialversicherungen (außer Krankenversicherung) abgezogen. Wenn Sie Krankengeld nach dem Arbeitslosengeld beziehen, ist dieses in der Höhe identisch.
Wie lange bekommt man Krankengeld wenn man arbeitslos ist?Wenn Sie krank sind, können Sie maximal 6 Wochen weiterhin Arbeitslosengeld beziehen. Sind Sie länger als 6 Wochen krank, haben Sie vorerst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, bekommen Sie in der Regel ab der siebten Woche Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.
Was ist besser krank oder arbeitslos?Das hat mehrere Vorteile: Das Krankengeld ist höher als das Arbeitslosengeld und es schmälert nicht die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes. Vielmehr zählt der Krankengeldbezug als Versicherungszeit, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld begründen oder verlängern kann.
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