Wie hoch ist das krankengeld wenn man arbeitslos ist

Wer Arbeitslosengeld (ALG) bezieht und arbeitsunfähig wird, bekommt zunächst für 6 Wochen die Fortzahlung von ALG. Im Anschluss besteht Anspruch auf Krankengeld in gleicher Höhe für weitere 72 Wochen. Ist das Krankengeld ausgelaufen (sog. Aussteuerung), ist im Anschluss trotz weiterer Krankheit der Bezug von ALG möglich. Die sog. Nahtlosigkeitsregelung verbietet der Agentur für Arbeit, ALG nur wegen fehlender Vermittelbarkeit bei Arbeitsunfähigkeit zu versagen, solange die Rentenversicherung (noch) nicht abschließend festgestellt hat, dass eine volle Erwerbsminderung vorliegt. Die Nahtlosigkeitsregelung soll so eine Versorgungslücke vermeiden und greift unabhängig davon, ob Arbeitnehmende vor der Arbeitsunfähigkeit bereits ALG bezogen haben oder nicht.

Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch Leistungen nach dem SGB II genannt – Bürgergeld, früher "Hartz IV"/Arbeitslosengeld II (ALG II), kann bei Arbeitsunfähigkeit ohne volle Erwerbsminderung zeitlich unbegrenzt bezogen werden.

2. Unterschiede zwischen Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung

Arbeitsunfähigkeit (AU) und Erwerbsminderung sind nicht dasselbe.

Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf eine bestimmte Tätigkeit, die nicht ausgeführt werden kann. Näheres unter Arbeitsunfähigkeit.

Erwerbsminderung bezieht sich auf eine mindestens 6-monatige, allgemeine Einschränkung der Leistungsfähigkeit, die dazu führt, dass ein Mensch unter den üblichen Bedingungen des sog. allgemeinen Arbeitsmarkts nur noch zeitlich eingeschränkt erwerbstätig sein kann. Näheres unter Erwerbsminderung.

3. Arbeitsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung bei ALG

3.1. Definition von Arbeitsunfähigkeit während des Bezugs von ALG

Arbeitsunfähigkeit bei Bezug von ALG liegt vor bei krankheitsbedingter Unfähigkeit, leichte Arbeiten in dem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sich die versicherte Person bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt hat, unabhängig von der Tätigkeit vor der Arbeitslosigkeit.

Trotz Krankheit und/oder Behinderung können sich viele Menschen "im Rahmen ihrer Möglichkeiten" dem Arbeitsmarkt für leichte Tätigkeiten zur Verfügung stellen und sind daher während der Arbeitslosigkeit nicht arbeitsunfähig, obwohl sie aus gesundheitlichen Gründen viele Tätigkeiten nicht mehr ausführen können.

3.2. Pflicht zur Anzeige der Arbeitsunfähigkeit

Wer ALG beantragt hat oder bezieht muss eine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, also so schnell wie möglich, anzeigen. Spätestens vor Ablauf des 3. Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Näheres zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unter Arbeitsunfähigkeit.

3.3. Weiterzahlung des ALG bei Arbeitsunfähigkeit

Es gehört zu den Voraussetzungen für Arbeitslosigkeit und damit normalerweise auch für den Bezug von ALG, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, also auch dazu in der Lage zu sein, zu arbeiten. Es gibt aber Ausnahmen.

  • Beginnt die Arbeitsunfähigkeit erst während des Bezugs von ALG wird das ALG für höchstens 6 Wochen weitergezahlt.
  • Danach kann bei weiterer Arbeitsunfähigkeit längstens bis zur sog. Aussteuerung (= Ende des Krankengeldbezugs, Näheres unter Krankengeld > Keine Zahlung) nach der 78. Woche Krankengeld bezogen werden. Während Krankengeld gezahlt wird, besteht kein Anspruch auf ALG. Endet der Krankengeldbezug läuft das ALG weiter, es ist aber eine neue Arbeitslosmeldung nötig.
  • Bei weiterer Arbeitsunfähigkeit nach der Aussteuerung besteht keine Arbeitslosigkeit, weil die arbeitsunfähige Person dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Der Bezug von ALG ist dann nur im Rahmen der sog. Nahtlosigkeitsregelung möglich, solange die Rentenversicherung keine Erwerbsminderung festgestellt hat. Das ist eine Ausnahmeregelung, die ermöglicht, dass Menschen die nicht arbeiten können, trotzdem ALG bekommen können, um lückenlos abgesichert zu sein. Näheres unter Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit.

3.4. Praxistipps: Antrag auf ALG bei Arbeitsunfähigkeit

  • Beginnt die Arbeitsunfähigkeit schon vor dem Bezug von ALG, sollten Sie ALG erst nach der Aussteuerung beantragen, weil Krankengeld höher ist als ALG.
    Die Krankenkasse darf Ihnen das Krankengeld nicht verweigern, weil Sie Anspruch auf ALG haben.
  • Nach der Aussteuerung sollten Sie ALG beantragen, auch wenn Sie weiterhin krank sind.
    Wegen der Nahtlosigkeitsregelung darf die Agentur für Arbeit Ihnen das ALG nicht wegen fehlender Vermittelbarkeit bei Arbeitsunfähigkeit versagen, solange die Rentenversicherung (noch) nicht abschließend festgestellt hat, dass bei Ihnen eine volle Erwerbsminderung vorliegt.
  • Wenn Sie nach der Aussteuerung weiterhin arbeitsunfähig im Bezug auf Ihre bisherige Tätigkeit sind, sollten Sie Ihr Arbeitsverhältnis vor einem Antrag auf ALG in der Regel nicht kündigen.
    ALG können Sie nämlich auch bei formal weiterbestehendem Arbeitsverhältnis bekommen, wenn Sie entweder für andere Tätigkeiten nicht arbeitsunfähig sind oder im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung. Falls Ihre Arbeitsunfähigkeit im Bezug auf die frühere Tätigkeit nämlich während des Bezugs von ALG endet, können Sie an Ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren. Gegebenenfalls hilft Ihnen dafür eine vorherige stufenweise Wiedereingliederung, während der Sie weiter ALG bekommen können.

3.5. Weiterzahlung des ALG bei von der Rentenversicherung festgestellter Erwerbsminderung

  • Bei von der Rentenversicherung rechtskräftig festgestellter teilweiser Erwerbsminderung kann trotzdem ALG bezogen werden, weil es ausreicht, in Teilzeit arbeiten zu können. Bei einer Einschränkung auf Teilzeit wird aber weniger gezahlt, wenn der Anspruch auf ALG mit einer Tätigkeit mit höherem Stundenumfang erworben wurde. Näheres unter Arbeitslosengeld.
    Die Nahtlosigkeitsregelung greift dann nicht mehr, das heißt, die betroffene Person muss sich dem Arbeitsmarkt "im Rahmen ihrer Möglichkeiten" zur Verfügung stellen, um ALG beziehen zu können. Nimmt die Agentur für Arbeit hingegen an, dass die betroffene Person trotz der Feststellung der Rentenversicherung doch in Vollzeit arbeiten kann, zahlt sie ungekürztes ALG.
  • Bei von der Rentenversicherung festgestellter voller Erwerbsminderung kann dann kein ALG bezogen werden, wenn zusätzlich auch die Agentur für Arbeit annimmt, dass die Person nicht mindestens 15 Stunden erwerbstätig sein kann. Dann kommt nur eine volle Erwerbsminderungsrente und/oder Sozialhilfe (Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt) bzw. in einer Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld in Betracht.
  • Hat zwar die Rentenversicherung volle Erwerbsminderung festgestellt, greift zwar die Nahtlosigkeitsregelung nicht mehr, aber wenn die Agentur für Arbeit trotzdem annimmt, dass die Person noch mindestens 15 Stunden erwerbstätig sein kann, wird das ALG weitergewährt. Voraussetzung ist dann aber, dass sich die Person "im Rahmen ihrer Möglichkeiten" dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt.

4. Arbeitsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung bei Leistungen nach dem SGB II

4.1. Definition von Arbeitsunfähigkeit während des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II

Beim Bezug von Bürgergeld im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II liegt Arbeitsunfähigkeit vor bei krankheitsbedingter Unfähigkeit, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten oder an einer Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen.

4.2. Bezug von Krankengeld bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II

  • Zu niedriges Krankengeld kann ggf. mit Bürgergeld aufgestockt werden.
  • Berufstätige Menschen, die ihr niedriges Gehalt mit Leistungen nach dem SGB II aufstocken müssen, können ggf. einen Anspruch auf Krankengeld bei der Berufstätigkeit erwerben. Dieses Krankengeld können sie dann mit Bürgergeld aufstocken.
  • Bei Arbeitslosigkeit und Bezug von Leistungen nach dem SGB II kann oft kein Krankengeld bezogen werden, weil die vom Jobcenter bezahlte Krankenversicherung keinen Krankengeldanspruch umfasst.

4.3. Leistungen nach dem SGB II bei Erwerbsminderung

Bei teilweiser Erwerbsminderung kann Bürgergeld bezogen werden. Damit kann auch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufgestockt werden.

Bei voller Erwerbsminderung kann Bürgergeld nur in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer erwerbsfähigen Person bezogen werden und nur, wenn die Erwerbsminderung befristet ist. Bei unbefristeter Erwerbsminderung kann nur eine volle Erwerbsminderungsrente und/oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung bezogen werden, bei befristeter Erwerbsminderung außerhalb einer Bedarfsgemeinschaft Hilfe zum Lebensunterhalt.

4.4. Praxistipp

Wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente als sog. Arbeitsmarktrente (Näheres unter Erwerbsminderungsrente) beziehen, sind Sie nicht voll erwerbsgemindert. Sie bekommen die volle Erwerbsminderungsrente dann nur, weil es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine für Sie geeigneten Arbeitsplätze gibt (sog. verschlossener Arbeitsmarkt). Reicht diese Rente für Ihren Lebensunterhalt nicht aus, können Sie mit Bürgergeld aufstocken, nicht mit Grundsicherung bei Erwerbsminderung.

Wie wird das Krankengeld berechnet wenn man arbeitslos ist?

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts und maximal 90 Prozent des Nettoentgelts. Davon werden allerdings noch Beiträge für die Sozialversicherungen (außer Krankenversicherung) abgezogen. Wenn Sie Krankengeld nach dem Arbeitslosengeld beziehen, ist dieses in der Höhe identisch.

Wie lange bekommt man Krankengeld wenn man arbeitslos ist?

Wenn Sie krank sind, können Sie maximal 6 Wochen weiterhin Arbeitslosengeld beziehen. Sind Sie länger als 6 Wochen krank, haben Sie vorerst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, bekommen Sie in der Regel ab der siebten Woche Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.

Was ist besser krank oder arbeitslos?

Das hat mehrere Vorteile: Das Krankengeld ist höher als das Arbeitslosengeld und es schmälert nicht die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes. Vielmehr zählt der Krankengeldbezug als Versicherungszeit, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld begründen oder verlängern kann.