Wer zahlt neue Küche in Mietwohnung

Ein Alltag ohne Küche ist schwer vorstellbar. Egal ob du gerne köstliche Feierabendmenüs zauberst oder doch der schnelle Brotzeittyp bist – eine Küche gehört zur Grundausstattung jeder Wohnung. Zumindest sollte man das meinen. Doch in Mietwohnungen ist das Bereitstellen einer Küche keine Verpflichtung. In diesem Beitrag verraten wir dir, welche Besonderheiten in Mietwohnungen es sonst noch zu beachten gibt und welche Richten und Pflichten du als Mieter einer Küche hast.

#1 Küche ist nicht gleich Küche

Auch wenn eine Küche im Mietvertrag als vorhanden ausgeschrieben wird, heißt das noch lange nicht, dass tatsächlich eine Küche vermietet wird. Denn grundsätzlich muss ein Vermieter seine Küche nicht möblieren. Solange Anschlüsse für Wasser und Strom vorhanden sind, reicht das, um einen Raum rechtlich als Küche zu deklarieren.

#2 Defekte Geräte und Verschleiß

Ist eine Küche Teil des Mietvertrages, kannst du vom Vermieter unter bestimmten Umständen auch Austausch von Küchengeräten und den Möbeln verlangen. Sind Küchengeräte defekt, müssen diese vom Vermieter ausgetauscht werden. Nicht aber, wenn du lieber mit einem Induktionsherd anstatt mit einem Gas- oder einem Elektrokochfeld kochst. Dasselbe gilt für die Küchenmöbel. Verschleiß muss vom Vermieter ersetzt werden, nicht aber, wenn dir beispielsweise die Farbe der Küchenfronten nicht gefällt.

#3 Küche austauschen

Möchtest du die Küche des Vermieters gegen eine neue Küche tauschen, ist das möglich. Jedoch solltest du zunächst das Einverständnis des Wohnungseigentümers einholen. Zudem hast du als Mieter die Pflicht, die Küche des Vermieters ordentlich aufzubewahren und zu schützen. Und beim Auszug gegebenenfalls wieder einzubauen. Denn der Vermieter ist nicht gezwungen die neue Küche zu übernehmen und Ablöse dafür zu zahlen. Dasselbe gilt natürlich für Teile einer Küche und Elektrogeräte.

#4 Küche an Vermieter oder Nachmieter verkaufen

Hast du deine eigene Küche gekauft und möchtest diese nun im Zuge eines Umzuges verkaufen, gilt es ebenfalls einiges zu beachten. Egal ob du nun deine Küche an den Vermieter oder an einen Nachmieter verkaufst, du solltest auf jeden Fall einen schriftlichen Kaufvertrag unterzeichnen und eine Haftung explizit ausschließen. So bist du im Falle eines Falles auf der sicheren Seite und musst dir keine Gedanken um die Beweislast machen.

#5 Miete für eine Küche

Wer eine Wohnung mit Küche mietet, muss natürlich auch entsprechend dafür zahlen. Allerdings kann der Vermieter nicht nur irgendeine beliebige Summe für seine Küche von dir verlangen. Die Miete einer Küche ergibt sich aus dem Zeitwert: Anschaffungswert minus der Nutzungsdauer plus Kapitalzinsen. Diese Summe wird vom Vermieter zum Mietpreis addiert. Oftmals wird die Miete der Küche gar nicht eigens ausgewiesen, sondern es wird nur eine Gesamtmiete genannt.

#6 Vorsicht vor Eigenbedarfsklauseln

Wenn du dir deine eigene Küche für die Mietwohnung kaufen möchtest, solltest du dich vor Kündigungen wegen Eigenbedarfs schützen. Um dich vor plötzlichen Kündigungen zu schützen, solltest du dir vom Vermieter eine schriftliche Zusage geben lassen, dass er in den kommenden Jahren auf Eigenbedarf verzichtet. Aber aufgepasst: Eine reine Absichtserklärung reicht nicht aus. Damit du im Zweifelsfall nicht auf deiner Küche sitzen bleibst, solltest du dir ausdrückliche Zusicherung geben lassen.

Deutsches, österreichisches und Schweizer Steuerrecht: Ist eine Küche von der Steuer absetzbar?

Titelbild: Beko

Natürlich braucht ein jeder eine Möglichkeit, um in den eigenen vier Wänden Speisen zu kühlen, herzurichten und zu kochen. Oft wird eine Wohnung bereits mit einer Einbauküche oder mit einzelnen Küchengeräten wie Spüle und Ofen vermietet. Wie diese „Koch-Möglichkeit“ aber auszusehen hat, dazu gibt es keine einheitliche Regelung. Stattdessen gibt es häufig Streit (vor allem zwischen Mieter und Vermieter), da Unklarheit darüber herrscht, wer welche Rechte und welche Pflichten hat. Damit es künftig weniger Unstimmigkeiten rund um die Küche gibt, verrät dieser Beitrag die wichtigsten Punkte rund um das Thema Einbauküche in der Mietwohnung.

Wer zahlt neue Küche in Mietwohnung
eine Einbauküche erhöht den Wohnwert

Praxisbeispiel Nummer 1: So teuer darf die Miete der Küche ausfallen

Wer in der glücklichen Lage ist, eine Wohnung mit einer bereits eingebauten Mietküche anmieten zu können, kann sich beim Bezug der Wohnung einiges an Geld sparen. Für eine kleine, qualitativ hochwertige Einbauküche muss man schon mindestens 5.000 Euro hinblättern. Nach oben hin gibt es hier keine Grenzen. Dennoch zahlt man für die Mietküche mit, denn sie trägt ihren Namen nicht von ungefähr, sondern auch sie kostet Miete, die in aller Regel im Mietpreis verankert ist. Doch was darf die Mietküche eigentlich kosten?

Über den Daumen peilen darf der Vermieter die Kosten für die Küche nicht, denn zur Berechnung der Miete gibt es sogar eine Formel, die vom Deutschen Anwaltsverein und dem Fachbereich für Mietrecht und Immobilien so formuliert wird: Der Anschaffungswert der Küche muss durch die Nutzungsdauer und die Kapitalzinsen geteilt werden. In Zahlen bedeutet das, dass eine Küche im Wert von 10.000 Euro und auf Basis von fünf Prozent Kapitalzinsen jährlich mit 1.500 Euro veranschlagt werden könnte, was umgerechnet auf den Monat bedeutet könnte, dass eine 10.000-Euro-Küche den Mieter monatlich 125 Euro kosten könnte. Das Ergebnis dieser Rechenformel wird dann (ohne Berücksichtigung der Mietpreisbremse) zur Miete addiert.

Wer zahlt neue Küche in Mietwohnung

Praxisbeispiel Nummer 2: Mietküche gegen Traumküche ersetzen

Wer eine Mietwohnung oder vielleicht sogar seine erste, eigene Wohnung bezieht, der ist oft froh darüber, dass einem die Ausgaben erspart bleiben, die mit dem Kauf einer Einbauküche einhergehen. Nach einigen Jahren in der Wohnung wünscht sich der eine oder andere Mieter zwar kein eigenes Heim, wohl aber eine eigene Küche, die den eigenen Wünschen an die ganz persönliche Traumküche gerecht wird. Was muss aber passieren, um im Nachhinein keine Ärger mit dem Vermieter zu haben?

Praxistipp:

Am besten mit dem Vermieter besprechen, was mit der Mietküche passieren soll. Hat sie ihre besten Zeiten bereits hinter sich, müssen sich die Parteien über die fachgerechte Entsorgung klarwerden. Könnte der Nachmieter wieder mit der Mietküche behelligt werden, könnte der Vermieter auch darauf pochen, dass die Mietküche eingelagert und nach einem Auszug wieder eingebaut wird. Abbau, Einlagerung und Wiederaufbau müssen natürlich so erfolgen, dass die Mietküche keinen Schaden erleidet, was auch bedeutet: Profis sollten den Umbau meistern und der feuchte Keller ist kein guter Ort, um die Mietküche bis zum Ende des Mietvertrags zu lagern.

Ist die Küche zu sehr heruntergekommen und auch veraltet, empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Möglicherweise wird man sich über eine Neuanschaffung einer Kücheeinig. Das hätte wiederum Vorteile für beide Parteien. Der Mieter könnte von der neuen Küche profitieren ohne sie selbst anzuschaffen und gleich mehrere Tausend Euro zu zahlen. Der Vermieter könnte dadurch den Wohnwert seiner Wohnung steigern und entsprechend mehr Miete verlangen.

Ein ähnliches Prozedere ist übrigens auch ratsam, wenn der Mieter erstmals einzieht und nicht etwa die vom Vermieter zur Verfügung gestellte Küche nutzen möchte, sondern lieber seine eigene einbauen will. Grundsätzlich ist das natürlich erlaubt, allerdings kann der Vermieter darauf bestehen, dass auch in diesem Fall die Mietküche eingelagert und nach dem Ende des Mietverhältnisses wieder eingebaut wird. Dass der Vermieter dem Mieter die Miete für die nicht-genutzte Küche erlässt, hängt übrigens von der Kulanz des Vermieters ab. Üblich ist dieses Verfahren mitnichten. Denn der Vermieter kann ja im Prinzip nichts dafür, dass der Mieter die zur Verfügung gestellte Küche nicht nutzt. Möchte ein Nachmieter die Mietküche vom Vormieter übernehmen, ist der Wohnungseigentümer übrigens außen vor. Dann müssen Vor- und Nachmieter klären, welche Ablöse für die Küche denkbar ist.

Wer zahlt neue Küche in Mietwohnung
Streitfaktor Einbauküche – das muss nicht sein

Praxisbeispiel Nummer 3: Reparatur oder Ersatzbeschaffung?

Zum Streit könnte es auch darüber kommen, wer für etwaige Reparaturkosten aufkommt oder dafür bezahlt, wenn eine Ersatzbeschaffung getätigt werden muss. Um hier für Klarheit zu sorgen, gibt es in den meisten Verträgen die Klausel zu Bagatellschäden und Kleinreparaturen, die besagt: Kleine Reparaturen, wie das Auswechseln von Schaltern, ist Sache des Mieters. Sind jedoch Herd, Kühlschrank oder andere elektrische Geräte defekt, dann muss der Vermieter für die Ersatzbeschaffung aufkommen.

Um Schäden vorzubeugen, muss die Mietküche natürlich pfleglich behandelt werden. Das heißt, dass ein ordentlicher Umgang mit Mobiliar und Gerätschaften Pflicht sind. Pflicht ist übrigens auch die Nutzung per se, was bedeutet: Die Geräte in der Küche müssen in Gebrauch sein oder alternativ sauber, trocken und warm gelagert werden.

Achtung:

Wer die Optik der Mietküche aufhübschenmöchte und den in die Jahren gekommenen Fronten eine Verjüngungskur verpasst, der muss auch hier darauf achten, dass alle Maßnahmen rückgängig gemacht werden können – oder im Vorfeld schriftlich mit dem Vermieter abgeklärt und dokumentiert wurden. Wer Folie auf die Fronten kleben möchte, um die Optik der Küche zu ändern, muss – wenn der Vermieter oder der Nachmieter das so wünscht – diese Folien wieder abnehmen.

In der Regel ist das jedoch kein allzu großer Aufwand, da solche Folien heutzutage darauf ausgelegt sind, schnell wieder entfernbar zu sein. Nicht selten hat man als Mieter ja auch Lust eine neue Optik für die Küche zu haben, ohne direkt eine neue anzuschaffen. Deshalb sind Folien eine schnelle und einfache Lösung.

Bildquellen:

Abbildung 1: pixabay.com © jarmoluk (CC0 Public Domain)

Abbildung 2: © Hano Küchen

Abbildung 3: pixabay.com © qimono (CC0 Public Domain)

Habe ich als Mieter Anspruch auf eine neue Küche?

Alle Küchenelemente sollten funktionsfähig und hygienisch einwandfrei sein. Allerdings: Einen Anspruch auf eine neue Einbauküche oder topmoderne Geräte gibt es nicht. Für die Einbauküche kann der Vermieter Miete nehmen.

Wie alt darf eine Küche in Mietwohnung sein?

Was ist die Nutzungsdauer einer Küche in der Mietwohnung? Nach zehn bis 25 Jahren gilt eine Küche als „verbraucht“. Kosten können dann eigentlich nicht mehr auf die Miete aufgeschlagen werden, auch wenn es in der Praxis – gerade in begehrten Wohnlagen – oft anders aussieht.

Wem gehört die Küche in einer Mietwohnung?

Berlin (dpa/tmn) - Kauft der Mieter die vorhandene Einbauküche von seinem Vormieter, wird er Eigentümer der Küche. Er ist dann selber für Instandhaltung, Reparaturen und den Ersatz defekter Geräte verantwortlich, erklärt der Deutsche Mieterbundes (DMB).

Bin ich als Vermieter verpflichtet eine Küche zu stellen?

Es gilt: „Vermieter müssen i. d. R. bei der Vermietung einer Wohnung keine Küchenausstattung stellen“, erläutert Michaela Rassat, Juristin. „In dem als Küche vorgesehenen Raum müssen lediglich die Anschlüsse für Wasser, Strom und eventuell Gas vorhanden sein. “