Wer hat Anspruch auf Hartz 4 Aufstockung?

Hartz-4-Aufstockung: Was beim Antrag zu beachten ist

Das Wichtigste zum für die Hartz-4-Aufstockung benötigten Antrag zusammengefasst:

Für wen ist eine Aufstockung durch Hartz 4 per Antrag möglich?

Eine Hartz-4-Aufstockung auf Antrag ist grundsätzlich für Menschen möglich, die über ein geringes Einkommen verfügen. Neben den Geringverdienern können auch Menschen, die Arbeitslosengeld 1 oder eine Erwerbsminderungsrente beziehen, einen Anspruch auf aufstockende Leistungen haben.

Wie kann ich eine Hartz-4-Aufstockung beantragen?

Für die Beantragung einer Hartz-4-Aufstockung kann derselbe Antrag verwendet werden, der auch für einen allgemeinen Anspruch auf Hartz-4-Leistungen genutzt wird. Was Sie beim Ausfüllen beachten sollten, erfahren Sie hier.

Wann wird bei einer angestrebten Hartz-4-Aufstockung der Antrag abgelehnt?

Ein Antrag auf Hartz-4-Aufstockung kann abgelehnt werden, wenn der Betroffene keinen Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter hat. Dieser Fall tritt zum Beispiel ein, wenn das Einkommen zu hoch ist oder der Antragsteller über Vermögenswerte verfügt, welche den gültigen Freibetrag überschreiten.

Trotz Mindestlohn gibt es in Deutschland einige Menschen, die von ihrem monatlichen Einkommen aus einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit kaum über die Runden kommen. In einigen Fällen besteht ein Anspruch auf aufstockende Leistungen durch das Jobcenter. Doch was ist beim für die Hartz-4-Aufstockung benötigten Antrag zu beachten? Unser Ratgeber liefert eine Antwort auf diese Frage.

  • Das Wichtigste zum für die Hartz-4-Aufstockung benötigten Antrag zusammengefasst:
  • Wer kann einen Antrag auf aufstockende Leistungen stellen?
    • Aufstockende Leistungen beantragen: So gehen Sie vor

Wer kann einen Antrag auf aufstockende Leistungen stellen?

Wer hat Anspruch auf Hartz 4 Aufstockung?
Wer kann einen Antrag auf Aufstockung durch Hartz 4 stellen?

Vor allem Geringverdiener können für eine Hartz-4-Aufstockung den Antrag stellen. Ist das Gehalt gleichwertig mit den Hartz-4-Leistungen oder sogar niedriger, besteht in aller Regel ein Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich das Arbeiten „lohnt“ und nicht dazu führt, dass ein Arbeitnehmer weniger Geld zur Verfügung hat als ein Hartz-4-Beziehender. Ein weiterer Faktor ist, ob der Betroffene in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.

Ist dies der Fall, kann das Einkommen aller Mitglieder angerechnet werden, wenn es darum geht zu ermitteln, ob ein Hartz-4-Anspruch besteht. Auch vorhandenes Vermögen kann einem Anspruch auf aufstockende Leistungen entgegenstehen.

Sind Sie nicht sicher, ob Sie einen Anspruch auf die Aufstockung durch Hartz-4-Leistungen haben? Mit unserem Hartz-4-Rechner können Sie ermitteln, was Ihnen zusteht. Im Zweifelsfall sollten Sie für die Hartz-4-Aufstockung einen Antrag stellen. Das Jobcenter ist verpflichtet, diesen zu prüfen.

Aufstockende Leistungen beantragen: So gehen Sie vor

Wer hat Anspruch auf Hartz 4 Aufstockung?
Potenzielle Hartz-4-Aufstocker müssen einen Antrag beim Jobcenter stellen.

Doch wie genau kann für die Hartz-4-Aufstockung ein Antrag gestellt werden? Zunächst einmal müssen Sie sich das entsprechende Formular besorgen. Es handelt sich dabei um den „Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)“. Umgangssprachlich wird dieser einfach als Hartz-4-Antrag bezeichnet.

In dem Formular müssen Sie unterschiedliche Angaben zu Ihren Lebensumständen tätigen. So ist beispielsweise wichtig, ob Sie Kinder haben oder mit Ihrem Partner eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Auch Einkommen und vorhandenes Vermögen müssen korrekt eingetragen werden.

Um zu prüfen, ob Anspruch auf einen Mehrbedarf besteht, sind noch zusätzliche Angaben vonnöten. So erhalten beispielsweise Alleinerziehende oder Schwangere höhere Leistungen vom Jobcenter. Auch eine medizinisch erforderliche kostenaufwändige Ernährung kann einen Mehrbedarf begründen.

Bedenken Sie, dass alle Angaben in dem für die Hartz-4-Aufstockung benötigten Antrag der Wahrheit entsprechen müssen. Machen Sie absichtlich falsche Angaben zum Einkommen oder den Lebensumständen, kann dies einen Sozialbetrug darstellen.

Gut zu wissen: Der für die Hartz-4-Aufstockung auszufüllende Antrag liegt beim Jobcenter aus. Sie können diesen also vor Ort ausfüllen. Wollen Sie dies lieber in Ruhe zu Hause erledigen, können Sie das Dokument auch online beim Jobcenter herunterladen.

Bildnachweise: fotolia.com/ © Harald07

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Wann habe ich Anspruch auf Aufstockung?

Wenn Ihr Einkommen nicht für Ihren Lebensunterhalt beziehungsweise den Ihrer Bedarfsgemeinschaft reicht, können Sie es mit Arbeitslosengeld II ergänzen (umgangssprachlich: aufstocken). Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie angestellt oder selbstständig sind. Sie können diese Leistung beim Jobcenter beantragen.

Bei welchem Einkommen kann man aufstocken?

Sowohl Einzelpersonen als auch Familien können ihr Gehalt mit Hartz 4 aufstocken, wenn ihr Einkommen unter der Bedarfsgrenze liegt. Im Jahr 2020 liegt die Bedarfsgrenze, also das steuerfreie Mindesteinkommen, bei: 9.408 € für Alleinstehende. 15.540 € für Paare.

Bei welchem Einkommen kann man aufstocken 2022?

Ein Erwerbstätiger hat dann Anspruch auf eine Aufstockung mit Hartz IV, wenn er weniger als 1.200 € brutto verdient. Dieser Betrag erhöht sich auf 1.500 €, wenn man sich um mindestens ein Kind kümmern muss.

Wie viel muss man verdienen um kein Hartz 4 zu bekommen?

Liegt das Einkommen über 1.000 Euro, ist für den übersteigenden Betrag ein Freibetrag von 10 Prozent zu gewähren. Die Obergrenze für die Freibeträge liegt für Leistungsberechtigte ohne Kinder bei einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro, für Leistungsberechtigte mit Kindern bei einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro.