Wer ist der gesetzliche Vertreter eines Kindes?

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Minderjährige sind in Deutschland gar nicht oder nur beschränkt dazu berechtigt, Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Deshalb benötigen sie einen gesetzlichen Vertreter, der bestimmte Aufgaben für sie übernimmt und Entscheidungen für sie trifft. Wir sagen Dir, was ein gesetzlicher Vertreter genau ist und welche Verpflichtungen er hat.

Ein gesetzlicher Vertreter ist ein Stellvertreter, der per Gesetz die Befugnis hat, für den zu Vertretenden Entscheidungen zu treffen. Bestes Beispiel für einen gesetzlichen Vertreter sind die Eltern eines minderjährigen Kindes. Im Rahmen ihres Sorgerechts sind sie dazu berechtigt und verpflichtet, für ihr Kind am Rechtsverkehr teilzunehmen. Haben beide Eltern das Sorgerecht, müssen prinzipiell immer beide gemeinsam Verträge abschließen. In der Praxis wird das aber meist nur von einem Elternteil erledigt, da die Eltern sich gegenseitig bevollmächtigt haben.

Welche Aufgaben muss ein gesetzlicher Vertreter übernehmen?

Wenn Dein Kind ein Rechtsgeschäft abschließen möchte, muss der gesetzliche Vertreter dieser Aktion zustimmen oder sie im Nachhinein genehmigen. Das kann zum Beispiel eine teuere Spielkonsole sein, die es sich kaufen möchte. Kinder ab sieben Jahren dürfen zwar gemäß des Taschengeldparagraphs kleinere Geschäfte des Alltags (Kauf eines Eis, Eintritt ins Schwimmbad) tätigen. Jedoch müssen die Eltern mit der Art der Verwendung einverstanden sein.

Der gesetzliche Vertreter muss dafür Sorge tragen, dass das Kind keinen rechtlichen Nachteil erleidet. Er ist beim Unterschreiben eines Untermietvertrags genauso gefragt, wie beim Kauf des ersten Autos, wenn der Jugendliche noch nicht 18 ist. Allerdings haben die Entscheidungsbefugnisse eines gesetzlichen Vertreters Grenzen. Ein gesetzlicher Vertreter kann kein Testament für sein minderjähriges Kind verfassen oder das Vermögen seines Kindes verschenken. Grundsätzlich sollte er immer zum Besten des Kindes handeln.

Wenn ein Kind keine gesetzliche Vertretung (mehr) hat, z.B. weil die alleine sorgeberechtigte Person handlungsunfähig oder gestorben ist, muss die KESB eine gesetzliche Vertretung ernennen. Dabei kann sie die elterliche Sorge auf den anderen Elternteil übertragen oder ein Vormund bzw. eine Vormundin ernennen, je nachdem, was das Wohl des Kindes erfordert.

Stirbt ein Elternteil und der andere Elternteil wird dessen Erbe und damit die eigenen Interessen am Nachlass wahrnimmt, jedoch auch die minderjährigen Kinder bei der Nachlassregelung zu vertreten hätte, entsteht ein Interessenkonflikt. In diesen Fällen ernennt die KESB für die minderjährigen Kinder eine Beistandsperson, die die Interessen der Kinder im Zusammenhang mit der Erbteilung wahrzunehmen hat. Weitere Informationen dazu Kindesvermögen.

Mitteilungen

Der gesetzliche Vertreter ist ein Stellvertreter, dessen Vertretungsmacht nicht auf einer Vollmacht, das heißt einer durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht, beruht, sondern sich unmittelbar aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt.

Gesetzliche Vertreter im deutschen Recht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gesetzliche Vertreter sind beispielsweise die Eltern (oder der allein sorgeberechtigte Elternteil) für ihr minderjähriges Kind. Außerdem der Vormund, wenn den Eltern die elterliche Sorge nicht zusteht. Der Vorstand für seine Aktiengesellschaft oder seinen eingetragenen Verein, der Geschäftsführer für seine GmbH oder der Gesellschafter für die offene Handelsgesellschaft sind ebenfalls gesetzliche Vertreter.

Vertretungserfordernis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Geschäftsunfähige (§ 104 BGB) und juristische Personen bedürfen stets eines gesetzlichen Vertreters, um am Rechtsverkehr teilzunehmen. Beschränkt Geschäftsfähige (Minderjährige ab 7 Jahren, § 106 BGB) bedürfen nach § 107 BGB zu einer Willenserklärung, durch die sie nicht nur einen rechtlichen Vorteil erlangen, der Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters. Ein von einem beschränkt Geschäftsfähigen ohne vorherige Einwilligung geschlossener Vertrag ist schwebend unwirksam und kann nachträglich durch Genehmigung des gesetzlichen Vertreters wirksam werden (§ 108 BGB).

Gesetzliche Vertreter für spezielle Bereiche[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei einer Betreuung Volljähriger ist der Betreuer innerhalb des gerichtlich festgesetzten Aufgabenkreises der gesetzliche Vertreter (§ 1902 BGB). Allerdings kann die betreute Person weiterhin selbst Rechtsgeschäfte abschließen, wenn kein Einwilligungsvorbehalt besteht (§ 1903 BGB) oder die Person nicht aus sonstigen Gründen geschäftsunfähig ist (§ 104 Nr. 2 BGB). Die Betreuerbestellung als solche hat, anders als die Entmündigung bis 1992, in Deutschland selbst keinen die Geschäftsfähigkeit beeinträchtigenden Charakter.

Ein Pfleger ist ebenfalls gesetzlicher Vertreter im Rahmen des gerichtlich festgelegten Wirkungskreises (§§ 1909 ff. BGB, §§ 1960 ff. BGB), § 57 ZPO.

In Verwaltungsverfahren kann bei Geschäftsunfähigkeit des Beteiligten ein besonderer Vertreter für das behördliche Verfahren bestellt werden (§ 16 VwVfG; § 15 SGB X, § 81 Abgabenordnung).

Eine eingeschränkte Form der gesetzlichen Vertretung unter Eheleuten (und eingetragenen Lebenspartnern) stellt die Schlüsselgewalt nach § 1357 BGB dar, bei der ein Ehegatte mit Wirkung für den anderen Rechtsgeschäfte zur Deckung des Lebensbedarfes der Familie tätigen kann.

Eine weitergehende Vertretungsmacht (auch für Fragen der Heilbehandlung) innerhalb der Familie, wie sie im Gesetzentwurf eines 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes im Jahre 2005 vorgesehen war, ist wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht Gesetz geworden. Sie wird derzeit (2016) für Entscheidungen zu medizinischen Behandlungen unter der Bezeichnung "Beistandschaft unter Eheleuten" diskutiert, z. B. hat die Justizministerkonferenz 2015 eine Empfehlung für eine entsprechende Gesetzesergänzung gegeben.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Betreuungsrecht
  • Erziehungsrecht
  • Ergänzungspflegschaft
  • Verfahrenspfleger
  • Prozesspfleger

Was ist ein gesetzlicher Vertreter eines Kindes?

Ein typisches Beispiel für gesetzliche Vertreter sind die Eltern bzw. der allein sorgeberechtigte Elternteil ihres minderjährigen Kindes (§ 1629 BGB). Der gesetzliche Vertreter muss dem Rechtsgeschäft, das die minderjährige Person schließt, zustimmen. Das kann zum Beispiel der Kauf eines Fahrrads sein.

Wer ist der gesetzliche Vertreter bei Minderjährigen?

Die Eltern als gesetzliche Vertreter. Die Regelung, dass Eltern die gesetzlichen Vertreter für ihr minderjähriges Kind sind, ergibt sich aus §§ 1626, 1629 BGB [Bürgerliches Gesetzbuch]. Nach § 1626 Absatz 1 BGB haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen.

Wer ist mit gesetzlicher Vertreter gemeint?

Gesetzliche Vertreter im deutschen Recht Gesetzliche Vertreter sind beispielsweise die Eltern (oder der allein sorgeberechtigte Elternteil) für ihr minderjähriges Kind. Außerdem der Vormund, wenn den Eltern die elterliche Sorge nicht zusteht.

Wann bekommt man einen gesetzlichen Vertreter?

Für Geschäftsunfähige oder beschränkt Geschäftsfähige, die ohne Einschränkung Kaufmann sein können, muss der gesetzliche Vertreter handeln. Auch zum Abschluss oder zur Lösung des Berufsausbildungsvertrags muss der gesetzliche Vertreter Zustimmung erteilen. Vgl. auch Geschäftsfähigkeit.