Hartz-4-Aufstockung: Was beim Antrag zu beachten ist
Das Wichtigste zum für die Hartz-4-Aufstockung benötigten Antrag zusammengefasst:
Für wen ist eine Aufstockung durch Hartz 4 per Antrag möglich?
Eine Hartz-4-Aufstockung auf Antrag ist grundsätzlich für Menschen möglich, die über ein geringes Einkommen verfügen. Neben den Geringverdienern können auch Menschen, die Arbeitslosengeld 1 oder eine Erwerbsminderungsrente beziehen, einen Anspruch auf aufstockende Leistungen haben.
Wie kann ich eine Hartz-4-Aufstockung beantragen?
Für die Beantragung einer Hartz-4-Aufstockung kann derselbe Antrag verwendet werden, der auch für einen allgemeinen Anspruch auf Hartz-4-Leistungen genutzt wird. Was Sie beim Ausfüllen beachten sollten, erfahren Sie hier.
Wann wird bei einer angestrebten Hartz-4-Aufstockung der Antrag abgelehnt?
Ein Antrag auf Hartz-4-Aufstockung kann abgelehnt werden, wenn der Betroffene keinen Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter hat. Dieser Fall tritt zum Beispiel ein, wenn das Einkommen zu hoch ist oder der Antragsteller über Vermögenswerte verfügt, welche den gültigen Freibetrag überschreiten.
Trotz Mindestlohn gibt es in Deutschland einige Menschen, die von ihrem monatlichen Einkommen aus einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit kaum über die Runden kommen. In einigen Fällen besteht ein Anspruch auf aufstockende Leistungen durch das Jobcenter. Doch was ist beim für die Hartz-4-Aufstockung benötigten Antrag zu beachten? Unser Ratgeber liefert eine Antwort auf diese Frage.
- Das Wichtigste zum für die Hartz-4-Aufstockung benötigten Antrag zusammengefasst:
- Wer kann einen Antrag auf aufstockende Leistungen stellen?
- Aufstockende Leistungen beantragen: So gehen Sie vor
Wer kann einen Antrag auf aufstockende Leistungen stellen?
Vor allem Geringverdiener können für eine Hartz-4-Aufstockung den Antrag stellen. Ist das Gehalt gleichwertig mit den Hartz-4-Leistungen oder sogar niedriger, besteht in aller Regel ein Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich das Arbeiten „lohnt“ und nicht dazu führt, dass ein Arbeitnehmer weniger Geld zur Verfügung hat als ein Hartz-4-Beziehender. Ein weiterer Faktor ist, ob der Betroffene in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Ist dies der Fall, kann das Einkommen aller Mitglieder angerechnet werden, wenn es darum geht zu ermitteln, ob ein Hartz-4-Anspruch besteht. Auch vorhandenes Vermögen kann einem Anspruch auf aufstockende Leistungen entgegenstehen.
Sind Sie nicht sicher, ob Sie einen Anspruch auf die Aufstockung durch Hartz-4-Leistungen haben? Mit unserem Hartz-4-Rechner können Sie ermitteln, was Ihnen zusteht. Im Zweifelsfall sollten Sie für die Hartz-4-Aufstockung einen Antrag stellen. Das Jobcenter ist verpflichtet, diesen zu prüfen.
Aufstockende Leistungen beantragen: So gehen Sie vor
Doch wie genau kann für die Hartz-4-Aufstockung ein Antrag gestellt werden? Zunächst einmal müssen Sie sich das entsprechende Formular besorgen. Es handelt sich dabei um den „Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)“. Umgangssprachlich wird dieser einfach als Hartz-4-Antrag bezeichnet.
In dem Formular müssen Sie unterschiedliche Angaben zu Ihren Lebensumständen tätigen. So ist beispielsweise wichtig, ob Sie Kinder haben oder mit Ihrem Partner eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Auch Einkommen und vorhandenes Vermögen müssen korrekt eingetragen werden.
Um zu prüfen, ob Anspruch auf einen Mehrbedarf besteht, sind noch zusätzliche Angaben vonnöten. So erhalten beispielsweise Alleinerziehende oder Schwangere höhere Leistungen vom Jobcenter. Auch eine medizinisch erforderliche kostenaufwändige Ernährung kann einen Mehrbedarf begründen.
Bedenken Sie, dass alle Angaben in dem für die Hartz-4-Aufstockung benötigten Antrag der Wahrheit entsprechen müssen. Machen Sie absichtlich falsche Angaben zum Einkommen oder den Lebensumständen, kann dies einen Sozialbetrug darstellen.
Gut zu wissen: Der für die Hartz-4-Aufstockung auszufüllende Antrag liegt beim Jobcenter aus. Sie können diesen also vor Ort ausfüllen. Wollen Sie dies lieber in Ruhe zu Hause erledigen, können Sie das Dokument auch online beim Jobcenter herunterladen.
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