Wer aktuell energetische Sanierungen vornimmt, kann unter bestimmten Bedingungen von steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Sanierungsmaßnahmen, die gleichzeitig auch Energie sparen, sollen im Rahmen des Klimaschutzpakets gefördert werden. Ein Steuerbonus von bis zu 20 Prozent der Sanierungsmaßnahme (max. 40.000 EUR) ist in vielen Fällen eine Alternative zu den bisherigen Förderprogrammen. Wichtig: Der seit 2020 geltende Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen erfordert, dass der ausführende Handwerksbetrieb dem Bauherrn als Nachweis für die Förderung eine entsprechende Bescheinigung über die Sanierungsmaßnahme ausstellt. Diese muss nach amtlich vorgeschriebenem Muster erstellt werden. Da dieses Thema zurzeit viele Handwerker bewegt, möchten wir gerne nochmals über den Hintergrund der Förderung informieren. Grundlage Das Einkommensteuergesetz § 35c EStG (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV) legt die gesetzliche Grundlage für die Förderung. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) verschiedene Schreiben zur Konkretisierung herausgegeben. Insbesondere wird darin erklärt, welche Maßnahmen in Frage kommen und was entsprechende Voraussetzungen sind. Die Bedingungen in Kürze: Über einen Zeitraum von drei Jahren können Kosten bestimmter Sanierungsmaßnahmen bis zu 20 Prozent (maximal jedoch 40.000 EUR pro Immobilie/Objekt) steuerlich in Abzug gebracht werden. Sowohl Handwerkerleistungen als auch Aufwendungen für Material im Zusammenhang mit der Sanierung sind absetzbar (§ 35a EStG). Voraussetzungen dafür sind:
Die Bescheinigung hat nach einem entsprechenden Muster zu erfolgen, welches das Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht hat unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-03-31-steuerermaessigung-fuer-energetische-massnahmen-bei-zu-eigenen-wohnzwecken-genutzten-gebaeuden.html Hierbei gibt es zwei Musterbescheinigungen, einmal für ausführende Fachunternehmen (Muster I) und außerdem eine Musterbescheinigung für Energieberater, Energieeffizienz-Experten und weitere ausstellungsberechtigte Personen (Muster II). Jede energetische Sanierungsmaßnahme muss einzeln bescheinigt werden, ebenso muss bei Mehrparteienhäusern i.d.R. für jede einzelne Eigentumswohnung eine eigene Bescheinigung ausgestellt werden. Es werden grundsätzlich nur Bescheinigungen akzeptiert (entweder schriftlich oder auch in elektronischer Form, z.B. E-Mail), die vom Inhalt, Aufbau und von der Reihenfolge dem Muster entsprechen. Folgende Angaben sind in der Bescheinigung vorzunehmen: Angaben über den Handwerker/das Fachunternehmen sowie den Bauherrn/Eigentümer
Es können grundsätzlich nur Kosten geltend gemacht werden, die der konkreten energetischen Sanierungsmaßnahme zugeordnet werden können. Die Zuordnung muss entweder über eine entsprechend gegliederte Rechnung oder durch die Bescheinigung selbst erfolgen. Weitere Informationen Das Bundesministerium für Finanzen hat zudem am 14.01.2021 ein umfangreiches Schreiben zur steuerlichen Förderung der energetischen Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG herausgegeben, worin Detailfragen beantwortet und Einzelfälle erläutert werden. Besonders relevant sein dürfte die rund zehnseitige Liste mit aufgeführten förderfähigen Maßnahmen. Hier kann man nachlesen, was beispielsweise genau bei neuer Wärmedämmung, neuen Fenstern, Heizungs- oder Belüftungsanlagen steuerlich gefördert werden kann. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-01-14-steuerliche-foerderung-energetischer-massnahmen-an-zu-eigenen-wohnzwecken-genutzten-gebaeuden-einzelfragen-zu-paragraf-35c-EStG.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Grundsätzlich möchten wir auch darauf hinweisen, dass es alternativ zur Inanspruchnahme des Steuerbonus für Haus- und Wohnungseigentümer auch andere attraktive Förderprogramme gibt, wie die Förderungen der KfW (z.B. Austauschprämie für Heizungen) oder die neue Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA) für Pelletheizungen und Solaranlagen https://www.bafa-förderung.de/. Bei geplanten Maßnahmen empfehlen wir daher zu prüfen, ob eine steuerliche Förderung oder ein anderes Förderprogramm sinnvoller ist. |