Welchen Erste Hilfe Kurs braucht man für den Führerschein B?

Für den Erwerb der Fahrerlaubnis müssen Sie bei der Führerscheinbehörde einige Unterlagen vorlegen. Dazu zählen beispielsweise der Nachweis über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses sowie eine Bescheinigung über einen Sehtest.

  • Erste-Hilfe-Kurs für alle Fahrerlaubnisklassen gleich

  • Auch der ADAC bietet Erste-Hilfe-Kurse an

  • Fahrer von Lkw-Klassen benötigen zusätzliches augenärztliches Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein

Ohne Erste-Hilfe-Kurs kein Führerschein. Vor der Prüfung müssen Sie daher bei Ihrer Führerscheinstelle den Nachweis vorlegen, dass Sie einen Kurs über Erste Hilfe besucht haben.

Der Erste-Hilfe-Kurs ist für alle Fahrerlaubnisklassen gleich. Er umfasst 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Hier werden praktische Übungen durchgeführt und theoretisches Wissen vermittelt.

Wie alt darf der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein sein?

Die Bescheinigungen über die Schulung in Erster Hilfe gelten nach den aktuellen Regelungen ohne zeitliche Befristung.

Erste-Hilfe-Kurs bei Erweiterung der Fahrerlaubnis?

Wenn Sie schon eine Fahrerlaubnis haben und diese erweitern möchten, müssen Sie keinen Erste-Hilfe-Nachweis erbringen, wenn Sie bereits eine Schulung in Erster Hilfe gemacht haben. Der Kurs muss jedoch die aktuellen Anforderungen (9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) erfüllen. Ein Erste-Hilfe-Kurs ist dann erforderlich, wenn beim Ersterwerb lediglich ein Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" (LSMU) gemacht wurde. Diese frühere Bescheinigung reicht seit dem 19. März 2019 nicht mehr aus.

Wer braucht einen Sehtest?

Für den Führerschein benötigen Sie außerdem einen Nachweis über einen Sehtest. Hier gibt es je nach Führerscheinklassen unterschiedlich hohe Anforderungen. Die Anforderungen an das Sehvermögen sind in Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)* geregelt.

Für die Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T müssen Sie einen Sehtest bestehen. Wenn Sie die Sehtest-Bescheinigung bei der Führerscheinstelle vorlegen und so die notwendige Mindestsehschärfe nachweisen, können Sie die Führerscheinprüfung ablegen. Nur wenn der Sehtest nicht bestanden wird, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.

Bewerber für Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E sowie für den Personenbeförderungsschein müssen immer eine augenärztliche Untersuchung nachweisen. Diese Untersuchung umfasst neben dem Sehtest eine Prüfung des Gesichtsfelds, des räumlichen Sehens, der Augenbeweglichkeit, des Dämmerungssehens, der Blendungsempfindlichkeit und des Farbensehens.

Wo kann man den Sehtest machen?

Der Sehtest muss von einer amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt werden. Dazu zählen unter anderem Augenoptiker und Augenärzte. Sehtests werden auch im Rahmen der Erste-Hilfe-Kurse des ADAC gelbhilft angeboten.

Die Sehtestbescheinigung, das Zeugnis oder das Gutachten dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.

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Wie alt darf der Erste Hilfe Kurs für den Führerschein sein NRW?

In Deutschland besteht keine Pflicht zur Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein. Er ist unbegrenzt gültig. Dies gilt auch für Berufskraftfahrer wie Busfahrer oder LKW-Fahrer.

Wie lange hält ein Erste Hilfe Kurs für den Führerschein an Österreich?

Die Ausbildung umfasst mindestens 16 Stunden nach den Lehrplänen des Österreichischen Roten Kreuzes oder eine andere zumindest gleichwertige Ausbildung. Die Ausbildung ist nach spätestens vier Jahren im Ausmaß von acht Stunden bzw. nach zwei Jahren im Ausmaß von vier Stunden aufzufrischen.

Wie alt darf der Erste Hilfe Kurs für den Führerschein sein Sachsen?

Normalerweise unbegrenzt, wenn Sie einen Kurs nach dem 1.1.2002 besucht haben. Im Rahmen der betrieblichen Ersthelferausbildung (gem. DGUV V1) gilt der Kurs 2 Jahre und kann durch eine Erste Hilfe Fortbildung bzw. Erste Hilfe Training aufgefrischt werden.