Welche Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden?

Welche Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden?

Was heißt das?

Hier gilt ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen dürfen nicht überholt werden.

Was bedeutet das?

Überholen Sie die genannten Fahrzeuge nicht. Das Überholen von Motorrädern ohne Beiwagen, Mofas, Straßenbahnen und nicht motorisierte Fahrzeuge ist jedoch erlaubt. Allerdings ist auch für einspurige Fahrzeuge wie Motorräder das Überholen anderer zweispuriger Fahrzeuge verboten.

Dieses Zeichen ist wirklich nur dort anzuordnen, wo Gefährlichkeit des Überholens nicht ausreichend erkennbar ist.

Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Zeichen, in der Regel auf beiden Straßenseiten anzubringen.

Die gleiche Bedeutung wie Zeichen 276: Überholverbot hat auch eine durchgezogene Fahrstreifenbegrenzung (Mittellinie).

Durch ein Zusatzzeichen kann die Länge des Verbots angegeben werden. Bei einem kurzen Überholverbot kann dann das aufhebende Zeichen entfallen.

Im Zweifelsfall lieber nicht überholen. Wer sich an diesen Grundsatz hält, fährt sicherer. Denn Überholen ist ein riskantes Fahrmanöver, bei dem Fehler tödlich enden können. Das sind die Regeln.

Autofahrer schätzen Geschwindigkeiten und Distanzen beim Überholen oft falsch ein. Deshalb kommt es immer wieder zu kritischen Situationen und Unfällen. Das zeigen Zahlen der ADAC Unfallforschung, die mit fast 40 Prozent deutlich häufiger lebensbedrohliche Verletzungen bei Überholunfällen registriert als bei anderen Unfällen. Umso wichtiger, beim Überholen stets Vorsicht walten zu lassen und die geltenden Regeln zu kennen.

Als Überholen bezeichnet man generell den Vorgang, bei dem ein schnelleres Fahrzeug ein verkehrsbedingt wartendes oder langsamer fahrendes Fahrzeug in der gleichen Richtung passiert. Wenn ein Fahrzeug ein (nicht verkehrsbedingt) haltendes oder parkendes Fahrzeug passiert, spricht man hingegen von Vorbeifahren. Die einzelnen Regelungen zum Überholen sind in § 5, zum Vorbeifahren in § 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschrieben.

Überholverbot und Überholen – das gilt generell

Generell wird links überholt – doch es gibt Ausnahmen, bei denen das Rechtsüberholen gestattet ist.

In folgenden Situationen ist das Überholen grundsätzlich verboten:

  • Wenn Sie während des gesamten Überholvorgangs nicht jede Behinderung des Gegenverkehrs ausschließen können.

  • Wenn die Verkehrslage unklar ist.

  • Wenn Verkehrszeichen dies anzeigen.

  • An einem Fußgängerüberweg.

  • Wenn ein Bus, ein Schulbus oder eine Straßenbahn mit Warnblinklicht eine Haltestelle anfährt.

  • Bei eingeschränkter Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen.

  • Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken können.

  • Wenn Sie als Überholender nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende (ohne dabei die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit zu übertreten).

Überholen auf Autobahnen – Besonderheiten

Auf Autobahnen müssen Sie generell links überholen. Nur unter folgenden Voraussetzungen dürfen Sie rechts überholen:

  1. Bei Stau und zäh fließendem Verkehr (maximal 60 km/h) dürfen Sie mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht rechts überholen.

  2. Sie dürfen langsamere Fahrzeuge auf dem Beschleunigungsstreifen rechts überholen, um sich vor ihnen einzufädeln – jedoch nur, wenn dies ohne Gefährdung möglich ist.

Alle Details zu den Besonderheiten zum Überholen auf der Autobahn.

Diese Verkehrsregeln gelten auf Autobahnen.

Überholen auf Landstraßen – Besonderheiten

Das Überholen auf Landstraßen ist ein besonders riskantes Fahrmanöver und eine häufige Ursache für schwere Unfälle. Deshalb gilt: Auf Landstraßen dürfen Sie nur dann überholen, wenn Sie während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausschließen können. Sollten Sie sich nicht an diese Vorgabe halten, drohen gravierende Folgen für alle Beteiligten. Grundsätzlich sollte beim Überholen auf Landstraßen Sicherheit immer vor Schnelligkeit gehen.

Überholverbote auf Landstraßen können auch durch Verkehrszeichen angezeigt und aufgehoben werden. An besonders gefährlichen Abschnitten, wie etwa extrem kurvigen Strecken oder direkt vor Kuppen, stehen allerdings in der Regel keine Verkehrszeichen zum Überholverbot. Was auf den ersten Blick merkwürdig scheint, erklärt sich aus der eindeutigen Gefahrenlage: Die Überholstrecke kann nicht überblickt werden. Ein normal geschulter, umsichtiger Fahrer wird hier deshalb nicht überholen, weil er erkennt, dass ein sicheres Überholen unmöglich und deshalb extrem gefährlich für ihn selbst und andere Verkehrsteilnehmer ist.

Übrigens: Überholen auf der Landstraße lohnt sich in der Regel nicht, wie ein ADAC Test auf der Bundesstraße 12 gezeigt hat. Die geringe Zeitersparnis wiegt das Risiko des Überholens nicht auf.

Wichtig: Beim Überholen von Zweirädern müssen Sie außerorts generellzweiMeter Mindestabstand einhalten. Beim Überholen von Fahrrädern, Fußgängern und E-Scootern müssen Sie außerorts generellzwei Meter Mindestabstand einhalten.

Überholen innerorts – Besonderheiten

Das Überholen ist auch innerorts nur dann zulässig, wenn die Verkehrslage klar ist und die Überholstrecke vollständig überblickt werden kann.

Die Dynamik des innerstädtischen Verkehrs schließt diese Voraussetzung in der Regel aus. Es ist schlichtweg nicht vorhersehbar, ob während eines Überholvorgangs nicht etwa unerwartet ein Fahrzeug ausparkt oder aus einer nicht einzusehenden Einmündung oder Grundstücksausfahrt kommt. Die ADAC Experten haben hierzu eine klare Auffassung: In den allermeisten Fällen ist auf Straßen mit nur einem Fahrstreifen pro Richtung die Verkehrslage innerorts unklar. Auf Überholmanöver sollten Sie hier deshalb verzichten.

Dazu kommt die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit (in der Regel 50 km/h), die ein Überholen innerorts kaum ohne Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ermöglicht.

Dennoch herrscht innerhalb von Ortschaften kein generelles Überholverbot – solange kein Verkehrszeichen dies ausweist.

Grundsätzlich ist zwar auch innerorts links zu überholen, doch bei zwei oder mehr Fahrstreifen in einer Richtung dürfen Sie mit einem Kfz bis zu 3,5 Tonnen rechts überholen. Wenn sich ein Verkehrsteilnehmer zum Linksabbiegen eingeordnet hat, müssen Sie ihn rechts überholen. Dies gilt auch für Straßenbahnen, es sei denn, die Schienen liegen dafür zu weit rechts.

Verboten ist das Überholen an Fußgängerüberwegen.

Stehen Busse, Schulbusse und Straßenbahnen an Haltestellen, dürfen Sie an diesen nur vorsichtig vorbeifahren. Das gilt auch für den Gegenverkehr. Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, dann dürfen Sie rechts sogar nur mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichendem Sicherheitsabstand vorbeifahren, sodass die Fahrgäste weder gefährdet
noch behindert werden.

Beim Überholen von Zweirädern müssen Sie innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Beim Überholen von Fahrrädern, Fußgängern und E-Scootern müssen Sie innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.

Verkehrszeichen zum Überholverbot

Welche Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden?

Verkehrszeichen 295 © ADAC e.V.

Verkehrszeichen 295: Die Fahrstreifenbegrenzung in Form einer durchgezogenen Linie trennt den Gegenverkehr ab. Sie dürfen diese Linie weder be- noch überfahren.

Welche Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden?

Verkehrszeichen 276 © ADAC e.V.

Verkehrszeichen 276: Es gilt ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art.

Welche Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden?

Verkehrszeichen 277 © ADAC e.V.

Verkehrszeichen 277: Es gilt ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen. Davon ausgenommen sind Pkw und Kraftomnibusse.

Welche Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden?

Verkehrszeichen 277.1 © ADAC e.V.

Verkehrszeichen 277.1: Dieses Zeichen zeigt das Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen an. Das Überholverbot von Zweirädern soll z. B. an engen Stellen aufgestellt werden.

Welche Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden?

Verkehrszeichen 280 © ADAC e.V.

Verkehrszeichen 280: Dieses Zeichen zeigt das Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art an.

Welche Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden?

Verkehrszeichen 281 © ADAC e.V.

Verkehrszeichen 281: Dieses Zeichen zeigt das Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen an.

Welche Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden?

Verkehrszeichen 282 © ADAC e.V.

Verkehrszeichen 282: Dieses Zeichen zeigt das Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote an.

Welche Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden?

Zusatzzeichen 1060-33 © ADAC e.V.

Zusatzzeichen 1060-33: Mit diesem Zusatzzeichen gilt das durch Zeichen 277 angeordnete Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 7,5 t einschließlich ihrer Anhänger.

Welche Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden?

Zusatzzeichen 1001-32 © ADAC e.V.

Zusatzzeichen 1001-32: Dieses Zusatzzeichen wird oft im Bereich von Autobahnbaustellen verwendet. Man möchte damit vermeiden, dass ein Pkw mit Anhänger etwa durch Schlingern sogenannte Touchierunfälle auslöst, bzw. dass Busse auf einer zu schmalen linken Spur überholen.

Welche Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden?

Zusatzzeichen 1060-30 © ADAC e.V.

Zusatzzeichen 1060-30: Dieses Zusatzzeichen gibt die Länge des Überholverbots an – in diesem Fall beträgt sie 800 Meter.

Überholverbot für Lkw

Welche Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden?

Lkw liefern sich auf der Autobahn ein "Elefantenrennen" © iStock.com/Bim

Überholen auf der Autobahn: Lkw haben grundsätzlich sehr lange Überholwege. Das ergibt sich aus der Länge der Fahrzeuge und den geringen Geschwindigkeitsunterschieden. Hier gilt: Das überholende Fahrzeug muss mindestens 10 km/h schneller als der Überholte sein, und der Überholvorgang muss innerhalb von 45 Sekunden abgeschlossen sein. Überholverbote für Lkw werden durch die oben gezeigten Verkehrszeichen geregelt.

Diese Bußgelder gibt es bei Überholverbot (Auswahl)

Bußgelder für Verstöße gegen Überholverbote (Auswahl)

Beschreibung

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Beim Überholen

– Seitenabstand nicht eingehalten

30 €

0

– verspätetes Wiedereinordnen

10 €

– nicht wesentlich schneller gefahren als der zu Überholende

80 €

1

– Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs mit Unfallfolge

100 €

1

– bei unklarer Verkehrslage

100 €

1

– an einem Bahnübergang, ohne dass eine Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war

150 €

1

Verbotswidriges Rechtsüberholen

– innerorts

30 €

– außerorts

100 €

1

– außerorts mit Gefährdung anderer

120 €

1

– außerorts mit Unfallfolge

145 €

1

Überholverbotszeichen

– Missachtung und unklare Verkehrslage (Zeichen 276/277)

150 €

1

– Missachtung und unklare Verkehrslage mit Unfallfolge (276/277)

300 €

2

1 Monat

– Missachtung der Fahrstreifenbegrenzung (295/296) und unklare Verkehrslage

150 €

1

So überholen Sie richtig

  1. Überholen Sie ausschließlich links und ordnen Sie sich so schnell wie möglich wieder rechts ein.

  2. Beim Überholvorgang sollte Ihre Geschwindigkeit deutlich höher sein als die des zu Überholenden.

  3. Sie dürfen die angegebene Höchstgeschwindigkeit während des Überholens nicht überschreiten.

  4. Halten Sie sich beim Überholen stets an den vorgeschriebenen Seitenabstand.

  5. Eine Behinderung oder Gefährdung des zu Überholenden oder des Gegenverkehrs ist verboten.

  6. Achten Sie darauf, den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden, wenn Sie zum Überholen ausscheren. Blicken Sie vorher unbedingt über die Schulter. Vergessen Sie nicht, vor dem Ausscheren zu blinken – dies gilt auch beim Einordnen nach dem Überholen.

  7. Grundsätzlich ist das Überholen verboten, wenn Sie keine Sicht auf den Gegenverkehr und die gesamte Überholstrecke haben oder die Verkehrslage unklar ist.

Text: Jörg Peter Urbach, Fachliche Beratung: Stephan Miller, Jürgen Berlitz

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Welche Fahrzeuge darf ich bei einem Überholverbot überholen?

Das Überholverbotsschild 276 zeigt ein Überholverbot für alle Kraftfahrzeuge an. Das Verkehrszeichen 277 gestattet kein Passieren von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen. Das Symbol 277.1 signalisiert das Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge. Dies gilt auch für Krafträder mit Beiwagen.

Für welche Fahrzeuge gilt das so gekennzeichnete Überholverbot?

Für welche Kraftfahrzeuge gilt das so gekennzeichnete....
Für Kraftomnibusse. Für Kraftomnibusse gilt auch das Überholverbot..
Für einspurige Kraftfahrzeuge. Das Überholverbot gilt nicht für einspurige Kraftfahrzeuge..
Für Pkws ohne Anhänger. Das Überholverbot gilt nicht für Pkws ohne Anhänger..

Welche Fahrzeuge dürfen sich überholen?

Dieses Verkehrszeichen ordnet an, dass mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen nicht überholt werden dürfen. Ein Motorrad ohne Beiwagen ist ein einspuriges Kraftfahrzeug und darf somit überholt werden. PKW zählen zur Gruppe der mehrspurigen Kraftfahrzeuge und dürfen somit nicht überholt werden.

Welche Fahrzeuge dürfen sie bei diesem Verkehrszeichen Überholen einspurige Fahrzeuge keine Fahrzeuge mehrspurige Fahrzeuge?

Das Verkehrsschild verbietet mehrspurigen Fahrzeugen explizit das Überholen von einspurigen Fahrzeugen. Mehrspurige Fahrzeuge dürfen ebenfalls nicht überholt werden. Einspurige Fahrzeuge dürfen allerdings weiterhin einspurige Fahrzeuge überholen.