Eine Gesetzeslücke klafft in Deutschland – der EuGH hat entschieden, dass „Legal Highs“ nicht unter den Arzneibegriff fallen. Damit können sie auch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Experten fordern eine schnelle Lösung. Show
Von Ursula Knapp 11.07.2014, 18:03 Uhr Gefährliche Badesalze mit synthetischen Drogen können ab sofort legal im Internet vertrieben werden. Denn die deutschen Gesetze sind auf die neuen Drogen nicht anwendbar, das folgt aus einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Es besteht folglich eine Gesetzeslücke. Ermittler und Drogenexperten sind alarmiert und fordern jetzt eine schnelle Reaktion vom Gesetzgeber. Marlene Mortler (CSU), Drogenbeauftragte der Bundesregierung, strebt eine europaweite Regelung an. Mortler sagte dem Tagesspiegel: „Eine Lösung innerhalb von wenigen Monaten wäre sicher wünschenswert, aber das neue Recht muss rechtlich sicher sein.“ Sie warnte deshalb vor Schnellschüssen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte am Donnerstag entschieden, dass die synthetischen „Legal Highs“ nicht unter den Arzneimittelbegriff fallen. Folglich kann der Handel mit den neuen Drogen auch nicht mehr als illegaler Verkauf bedenklicher Arzneimittel bestraft werden. Deutsche Staatsanwaltschaften hatten die Händler bisher wegen dieses Delikts angeklagt, damit ist es nun aber vorbei. Denn nach der durchaus nachvollziehbaren Beurteilung der europäischen Richter sind Stoffe, die ausschließlich dem Drogenkonsum dienen, keine Arzneimittel. Im deutschen Betäubungsmittelgesetz (BTMG) sind die neuen Drogen jedoch nicht gelistet. Denn die Drogenlabors bringen bewusst immer wieder neue Substanzen auf den Markt, um das BTM-Gesetz zu umgehen. Die Kräutermischungen sind gefährlichDas Gesetz kommt deshalb nicht nach, die neuen Substanzen als Betäubungsmittel zu klassifizieren. Händler haben dadurch ein Schlupfloch. „Mit der Entscheidung des EuGH ist faktisch ein rechtsfreier Raum … bei neuen synthetischen Drogen entstanden“, zog der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen unmittelbar nach Bekanntwerden des Luxemburger Urteils das Fazit. Auch Rainer Stickelberger (SPD), Justizminister in Baden-Württemberg, sieht nun dringenden Handlungsbedarf. Er hatte am Donnerstagabend Experten zu einer Podiumsdiskussion über „Legal Highs“ nach Stuttgart eingeladen. Nach Expertenurteil sind künstliche Cannabinoide wesentlich gefährlicher als Cannabis. Der Rechtsmediziner Volker Auwärter (Universität Freiburg) sagte dazu: „An Cannabis kann man fast nicht sterben, aber man kann sich totkiffen an synthetischen Drogen.“ Bundesweit starben schon mehrere Jugendliche, deren Tod auf einen Drogenmix zurückgeführt wird, bei dem auch die „Legal Highs“ im Spiel gewesen waren. Konsumenten berichteten in einer anonymen Befragung der Uni Frankfurt von schweren Herz- und Kreislaufattacken. Einen Gesetzesvorschlag gibt es bereits, um den rechtsfreien Raum zu schließen. Die Händler, nicht aber die Konsumenten sollen bestraft werden. Die Marburger Juraprofessoren Dieter Rössner und Wolfgang Voit schlugen schon 2011 vor, einen Zusatz in das deutsche Betäubungsmittelgesetz einzufügen. Dort soll die Herstellung und der Vertrieb psychoaktiver Substanzen verboten werden, bei denen bestimmte Stoffgruppen verändert werden. Solch eine Stoffgruppen-Strafbarkeit wird von Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen ausdrücklich unterstützt. Sieben europäische Staaten hätten bereits solche Regelungen. Während die Drogenbeauftragte Marlene Mortler auf die neue EU-Richtlinie zur Strafbarkeit synthetischer Drogen setzt, dauert das Generalstaatsanwalt Brauneisen zu lange. Brauneisen: „Die nationalen Gesetzgeber sind jetzt gefragt.“ Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Im Betäubungsmittelgesetz ist der generelle Umgang mit Betäubungsmitteln in Deutschland geregelt. Das BtMG definiert zudem Strafen für den Besitz und Handel von und mit illegalen Substanzen. Welche Betäubungsmittel sind im BtMG in Anlage 1 aufgeführt? In Anlage 1 des BtMG sind alle Stoffe aufgeführt, mit denen der Handel und die Abgabe verboten sind. Dazu gehören beispielsweise LSD, Heroin und Ecstasy. Nehmen Sie diese Substanzen und werden mit den Drogen am Steuer erwischt, drohen harte Strafen. Welche Betäubungsmittel sind im BtMG in Anlage 3 aufgeführt? Mittel, die in Anlage 3 BtMG aufgeführt sind, können von Ärzten zum Zweck der Schmerzbehandlung verschrieben werden und sind in der Apotheke mit einem speziellen Schmerzmittelrezept erhältlich. Es kann sich zum Beispiel um Morphin oder Fentanyl handeln. BtMG: Ein Gesetz für den Umgang mit BetäubungsmittelnInhalt dieses Ratgebers
Im Jahr 2019 sind in Deutschland 1.398 Menschen an illegalen Drogen gestorben. Das entspricht einem Anstieg von fast zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Um die Menschen vor illegalen Drogen zu schützen, gibt es in Deutschland das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Es definiert unter anderem, welche Stoffe und Substanzen verboten sind, da sie zu einer physischen und psychischen Abhängigkeit führen können. Auch der Handel mit den entsprechenden Stoffen wird durch das BtMG unter Strafe gestellt. Doch was sieht das Betäubungsmittelgesetz als konkrete Strafen vor? Welche Stoffe sind im BtMG überhaupt als Betäubungsmittel aufgeführt? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend. Betäubungsmittelgesetz: Definition verbotener SubstanzenIm BtMG finden sich eine Reihe an Stoffen und Substanzen, die zur Schmerztherapie eingesetzt werden können. Allerdings gibt es auch viele Stoffgruppen, die zu einer Abhängigkeit führen können und daher verboten sind. Eine Definition für Stoffe, die in das BtMG aufgenommen werden, liefert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf seiner Internetseite:
Interessant: Schon seit dem 1. Januar 1930 ist der Umgang mit Betäubungsmitteln im BtMG geregelt. Das Gesetz wird ständig erneuert und kann somit um neue Stoffe bzw. Substanzen ergänzt werden. Die einzelnen Anlagen des BtMGBtMG Anlage 1: Die hier aufgeführten Betäubungsmittel dürfen nicht verkauft werden.Das BtMG verfügt über drei unterschiedliche Anlagen, in denen jeweils eine Reihe von Stoffen aufgeführt sind. Diese werden unterteilt in den internationalen Freinamen, andere nicht geschützte Trivialnamen und den chemischen Namen. Je nachdem, in welcher Anlage ein Betäubungsmittel eingeordnet ist, gelten unterschiedliche Vorschriften bezüglich der Verschreibung oder des Handels. Nachfolgend erklären wir Ihnen genauer, was die einzelnen Anlagen bedeuten:
Wichtig: Da einige Stoffe aus der Anlage 1 des BtMG für Forschungszwecke von Bedeutung sind, ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte befugt, entsprechende Ausnahmegenehmigungen an die Forschergruppen zu erteilen. Dabei gelten strenge Vorgaben. BtMG: Strafenkatalog bei VerstößenDas Betäubungsmittelgesetz definiert eine Reihe von Tatbeständen, welche mit dem Besitz oder der Einnahme illegaler Substanzen in Verbindung stehen. Eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe droht gemäß § 29 Absatz 1 BtMG beispielsweise einer Person, die:
Dürfen Sie unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln am Straßenverkehr teilnehmen?Verstoßen Sie gegen das Betäubungsmittelgesetz, ist eine Haftstrafe möglich.Wer unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln wie Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilnimmt, stellt ein erhebliches Risiko dar. Durch die veränderte Wahrnehmung und die steigende Risikobereitschaft können die Betroffenen Gefahren häufig weder richtig erkennen noch angemessen darauf reagieren. Daher sieht der Bußgeldkatalog drastische Sanktionen vor, wenn Sie mit Drogen am Steuer erwischt werden. Ersttäter müssen ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro zahlen. Zusätzlich werden zwei Punkte in Flensburg vermerkt und ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Wiederholungstäter werden entsprechend härter sanktioniert. Gefährden Sie im Rahmen einer Fahrt auf Drogen andere Verkehrsteilnehmer, handelt es sich um eine Straftat. Sie müssen dann mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Zusätzlich erhalten Sie drei Punkte in Flensburg und die Fahrerlaubnis wird in aller Regel entzogen. Wichtig: Verschreibt Ihnen Ihr behandelnder Arzt Betäubungsmittel, sollten Sie mit diesem absprechen, ob nach der Einnahme eine gefahrlose Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist. Welche Betäubungsmittel gibt es in Deutschland?Typische Betäubungsmittel sind Opioide, Benzodiazepine, Barbiturate, Amphetamine, Stimulantien, bestimmte Arzneidrogen wie Opium und Kokablätter sowie verschiedene Halluzinogene.
Welche Medikamente sind BtM Liste?3.1.3. Verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel. BtM der Anlage III sind medizinisch-therapeutisch verwendete Stoffe, die mit einem speziellen Betäubungsmittelrezept verordnet werden dürfen, z.B. Buprenorphin, Dronabinol, Fentanyl, Methadon, Methylphenidat, Morphin, Opium, Pentazocin und Tilidin.
Sind alle Betäubungsmittel Drogen?Der Gesetzgeber spricht hier von verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln. Nicht jede Droge ist auch gleichzeitig ein Betäubungsmittel. Nur solche, die im Gesetz erfasst werden. Berauschende Wirkstoffe, beispielsweise von Muskatnüssen oder Fliegenpilzen, fallen nicht darunter.
Sind BtM illegal?Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Konsum von Betäubungsmitteln grundsätzlich nicht strafbar ist. Das BtMG zielt vielmehr auf die Verfolgung von illegalen Besitz und Handel mit entsprechenden Substanzen ab.
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