Was zahlt die Unfallversicherung bei Sturz?

Jedes Jahr gibt es etwa 9 Millionen Unfälle in Deutschland. Aber sollten Sie deshalb eine private Unfallversicherung abschließen?

Was zahlt die Unfallversicherung bei Sturz?

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Das Wichtigste in Kürze:

  • In mehr als 90 Prozent aller Fälle werden Menschen durch eine Krankheit berufsunfähig, nicht nach einem Unfall. Und bei Folgen einer Krankheit hilft die Unfallversicherung nicht.
  • Auch für andere Risiken gibt es bessere Versicherungen als eine Unfallversicherung – zum Beispiel eine Krankentagegeldversicherung.
  • Die Unfallversicherung kann ein wichtiger Versicherungsschutz für Personen mit hohem Unfallrisiko sein – dann kostet sie aber oft auch mehr.

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Was ist für Versicherungen ein Unfall?

Die Versicherungen definieren einen Unfall wie folgt:

"Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." 

  • "Plötzlich" heißt, dass das Ereignis innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes eingetreten sein muss. Gesundheitsschädigungen durch z.B. Dauerbelastungen im Sport stellen keinen Unfall dar. Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen (Ärger, Aufregung, Schock) sind ebenfalls nicht versichert.
  • "Von außen auf den Körper einwirkend" bedeutet, dass Kräfte erforderlich sind, die auf den Körper wirken, wie zum Beispiel Zusammenstöße im Straßenverkehr oder Verletzungen durch herabstürzende Gegenstände.
  • "Unfreiwilligkeit" bedeutet, dass der Unfall nicht selbst herbeigeführt wurde. Ein Freitod oder eine Selbstverstümmelung fallen deshalb nicht unter den Versicherungsschutz. Wer grob fahrlässig gehandelt hat, ist aber versichert.

Schäden an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule nach hoher Kraftanstrengung gelten den Versicherern auch als Unfall. Voraussetzung ist, dass dadurch ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder verrissen werden. Normale Bewegungen des täglichen Lebens reichen nicht aus.

Dass Sie nach diesen Kriterien einen Unfall erlitten haben, müssen Sie dem Versicherer selbst beweisen.

Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens – also sowohl in Ihrer Freizeit als auch während der Arbeit. Der Schutz gilt weltweit.

Wer braucht eine Unfallversicherung?

Besonders wichtig ist eine private Unfallversicherung für Selbstständige, Personen ohne Beruf, Hausfrauen und Hausmänner, für Personen mit einem sehr hohen Unfallrisiko und für Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.

Für andere Personengruppe ist sie weniger sinnvoll:

  • Arbeitnehmer sind schon für Arbeits- und Wegeunfälle und bei Berufskrankheiten abgesichert. Das ist eine Pflichtversicherung, die der Arbeitgeber für Sie als Arbeitnehmer über die Berufsgenossenschaft abschließen muss und bezahlt.
  • Kinder und Jugendliche haben im Kindergarten, in der Schule und der Universität ebenfalls Versicherungsschutz. Auch der Hin- und Rückweg ist versichert.

Dabei besteht aber kein Versicherungsschutz in der Freizeit, im Haushalt, im Straßenverkehr und im Urlaub. Wer hier abgesichert sein möchte, kann über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachdenken.

Wichtig ist aber: Viele Risiken, die eine Unfallversicherung abdeckt, können Sie mit anderen Versicherungen umfassender und kostengünstiger abdecken. Schauen Sie sich daher, wenn Sie sich mit einer Unfallversicherung beschäftigen, unbedingt auch nach anderen Versicherungen um und informieren Sie sich vor einem Abschluss.

  • Sehr viel wichtiger als eine Unfallversicherung ist für die meisten Menschen zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die tritt auch ein, wenn Sie durch eine Krankheit berufsunfähig werden, nicht nur bei einem Unfall.
  • Eine Krankentagegeldversicherung hilft bei Verdienstausfällen auch bei Krankheit, nicht nur bei einem Unfall.
  • Ihren eigenen Tod und die Versorgung Ihrer Nachkommen können Sie besser mit einer Risikolebensversicherung abdecken.

Die private Unfallversicherung unterscheidet zwischen zwei Gefahrengruppen:

  1. In der Gefahrengruppe A werden die Risiken mit einem geringen Unfallrisiko erfasst. Das sind Personen mit kaufmännischer oder verwaltender Tätigkeit. Frauen werden bei den meisten Gesellschaften dieser Gefahrengruppe zugeordnet.
  2. In der Gefahrengruppe B werden Personen, die körperliche oder handwerkliche Arbeiten verrichten, zusammengefasst. Landen Sie in dieser Gruppe, bedeutet das meist, dass Sie einen höheren Versicherungsbeitrag zahlen müssen.

Welche Leistungen können versichert werden?

Die wichtigste Leistung der Unfallversicherung ist die Zahlung eines einmaligen Geldbetrages, der Invaliditätsleistung. Voraussetzung ist eine "dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit". Das ist der Fall, wenn die Unfallfolgen voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen bleiben und eine Besserung nicht zu erwarten ist.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der eingetretenen Invalidität. Die Unfallversicherung leistet einen Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme. Dabei kommt es darauf an, wie der Verlust des Körperteils in Ihrem Versicherungsvertrag berücksichtigt wird.

Ein paar Beispiele aus der am weitest verbreiteten Gliedertaxe:

  • ein Arm im Schultergelenk: 70 Prozent
  • ein Bein bis zur Mitte des Oberschenkels: 60 Prozent
  • eine Hand im Handgelenk: 55 Prozent
  • ein Auge: 50 Prozent
  • das Gehör auf einem Ohr: 30 Prozent
  • der Geruchssinn: 10 Prozent

Wenn Sie zum Beispiel einen Vertrag mit einer Versicherungssumme von 300.000 Euro abgeschlossen haben und Sie bei einem Unfall ein Auge verlieren, erhalten Sie 150.000 Euro als Invaliditätszahlung. Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Funktionsunfähigkeit werden die Werte entsprechend gekürzt.

Für bestimmte Berufsgruppen wie Musiker, Chirurgen oder auch Friseure gibt es Tarife mit eigenen Gliedertaxen. Dabei können einzelne Körperteile deutlich besser versichert sein.

Wichtige zusätzliche Leistungen der Unfallversicherung

Achten Sie darauf, dass Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze versichert sind. Auch sollte der Versicherer für unfallbedingte kosmetische Operationen leisten.

In der Unfallversicherung überflüssige Leistungen

Oft ist automatisch eine Absicherung des Todesfallrisikos eingeschlossen. Diese gilt aber nur bei einem Unfalltod. Wer z.B. zur Absicherung von Angehörigen eine Vorsorge für den Todesfall benötigt, sollte besser über den Abschluss einer Risikolebensversicherung nachdenken.

Weitere Leistungen können je nach Tarif vereinbart werden. Dazu zählen beispielsweise ein Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld mit und ohne Genesungsgeld sowie Übergangsleistungen. Dieser Zusatzschutz ist entweder überflüssig oder durch andere Verträge besser abzusichern. Sie können etwa einen Verdienstausfall über eine private Krankentagegeldversicherung besser absichern. Dann erhalten Sie Leistungen nicht nur nach einem Unfall, sondern auch bei einer Krankheit.

Es ist auch möglich, mit der Unfallversicherung eine Unfall-Rente zu vereinbaren. Diese Variante ist jedoch weniger empfehlenswert, da die Rentenzahlung häufig erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent einsetzt und außerdem sehr teuer ist. Zum Ausgleich eines unfallbedingten Einkommensausfalls sind das Krankentagegeld oder die Berufsunfähigkeitsversicherung besser geeignet. In diesen beiden Fällen erhalten Sie auch bei einer Krankheit Geld.

Die Vereinbarung einer Dynamik ist nicht notwendig. Die Versicherungssummen werden dann meist um einen vereinbarten festen Prozentsatz erhöht. Entsprechend erhöhen sich die Prämien. Besser ist es, zu Vertragsbeginn hohe Versicherungssummen zu wählen. In jungen Jahren sind die Versorgungslücken groß, Sie bräuchten nach einem Unfall möglichst viel Geld von der Versicherungsgesellschaft. Mit zunehmendem Alter werden Sie aber höhere Renten- und Versorgungsansprüche haben und damit weniger Geld von der Unfallversicherung brauchen.

Vorsicht bei einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr: Hier werden meist völlig überteuerte Unfallversicherungen an einen schlecht verzinsten Sparvorgang gekoppelt. Eine Versicherung für Risiken einerseits und Verträge, mit denen Sie Geld ansparen wollen, andererseits sollten Sie immer voneinander getrennt abschließen.

Besondere Tarife mit höheren Leistungen bei schweren Unfällen

Wer sich besonders hoch versichern möchte, könnte natürlich die Versicherungssumme entsprechend anheben. Viele Versicherer bieten stattdessen Modelle, um zumindest starke Beeinträchtigungen höher zu versichern. Das hat aber sowohl Vor- als auch Nachteile!

  • Es ist meist günstiger, solche Tarife zu wählen statt die Versicherungssumme deutlich anzuheben.
  • Bei vielen Unfällen werden Sie aber die nötige Invalidität für höhere Zahlungen nicht erreichen.

Im Ergebnis zahlen Sie dann zwar höhere Beiträge für die Versicherung, sie springt aber nur selten mit höheren Zahlungen ein.

Die meisten Unfälle sind nicht so schwer, dass Sie von solchen Tarifen auch tatsächlich profitieren werden. Spielen Sie also mit dem Gedanken, solche Verträge abzuschließen, lassen Sie sich unbedingt unabhängig beraten, zum Beispiel von Ihrer Verbraucherzentrale.

Worauf sollten Sie achten?

Beim Antrag zum Abschluss einer Unfallversicherung müssen Sie die Fragen zum Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, sonst ist der Versicherungsschutz gefährdet.

Tarifstufe und Beitrag richten sich nach dem zu versichernden Risiko (Beruf, Hobbies etc.). Eine Änderung der Berufstätigkeit oder des Hobbies müssen Sie dem Versicherer daher unverzüglich mitteilen.

Kommt es einmal zum Unfall, müssen Sie Fristen beachten. Andernfalls ist Ihr Versicherungsschutz in Gefahr. Die Fristen können unter den Versicherern variieren. Schauen Sie im eigenen Interesse dazu in Ihre Versicherungsbedingungen.

In welcher Höhe sollte die Versicherung abgeschlossen werden? Eine gängige Faustformel für die Ermittlung einer ausreichenden Invaliditätsgrundsumme orientiert sich bei Berufstätigen nach Alter und Einkommen:

  • 30 Jahre = sechsfaches Bruttojahreseinkommen
  • 40 Jahre = fünffaches Bruttojahreseinkommen
  • 50 Jahre = vierfaches Bruttojahreseinkommen

Einen passenden Anbieter und Tarif finden

Die Beitrags- und Leistungsunterschiede zwischen den Anbietern von Unfallversicherungen sind enorm. Eine Unterstützung bei Ihrer Entscheidungsfindung

  • bietet die Stiftung Warentest,
  • können unabhängige Versicherungsberater geben – Kontakte finden Sie zum Beispiel bei deren Bundesverband,
  • erhalten Sie vor Ort bei Ihrer Verbraucherzentrale.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) sowie der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Welche Kosten werden von der Unfallversicherung übernommen?

Welche Leistungen gibt es von der Unfallversicherung?.
Heilbehandlung und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. ... .
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. ... .
Leistungen zur Sozialen Teilhabe, insbesondere Hilfen. ... .
ergänzende Leistungen. ... .
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. ... .
Geldleistungen..

Für welche Schäden kommt die Unfallversicherung auf?

Die private Unfallversicherung zahlt nur bei Invalidität, also bei einem bleibenden Gesundheitsschaden. Außerdem muss der Gesundheitsschaden durch einen Unfall verursacht worden sein. Bei Krankheitsfolgen greift die Police nicht – anders als eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wer zahlt bei Sturz?

Jeder Arbeitnehmer ist über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Das heißt, wenn ein Unfall auf der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg passiert, tritt die gesetzliche Unfallversicherung für den Schaden und die Folgekosten ein. Die gesetzliche Unfallversicherung ist Sache des Arbeitgebers.

Was zahlt die Unfallversicherung bei Knochenbruch?

Viele fragen sich, was die Unfallversicherung im Falle eines Knochenbruchs oder eines Sturzes zahlt. Die Antwort lautet in vielen Fällen: gar nichts. Das ist dann der Fall, wenn Knochenbrüche und Verletzungen (in der Regel) vollständig ausheilen werden. Es ist also mit keiner dauerhaften Beeinträchtigung zu rechnen.