Was versteht man unter einem Bescheid?

Frage 1: Was ist ein Bescheid?

Ein Bescheid ist ein von Verwaltungsorganen erlassener, individuell- konkreter normativer

Verwaltungsakt, der aus Gründen der Förmlichkeit schriftlich ergeht.

Unter einem Verwaltungsorgan versteht man in diesem Sinne vor allem eine Behörde (z.B.

Abgabenbehörde, Bezirksverwaltungsbehörde, Magistrat), aber ebenso Gemeinden (hier:

Bürgermeister, Gemeinderat).

Hingegen kann ein Gericht oder Gesetzgebungsorgan keinen Bescheid erlassen.

Des Weiteren ist ein Bescheid individuell- konkret, d.h., dass sich ein Bescheid an eine

einzelne Person oder an mehrere Personen richten kann.

Ausschlaggebend ist/kann hier sein, ob ein Einparteienverfahren (z.B. Erteilung von

Gewerbeberechtigung) oder Mehrparteienverfahren (z.B. Erteilung von Baubewilligung)

vorliegt.

Zudem regelt der Bescheid nur einen bestimmten Sachverhalt (vgl. § 56 AVG). Dieses Faktum

ist zugleich auch ein Kriterium für die Bescheiderlassung.

Aus der amtlichen Erledigung geht objektiv erkennbar der Wille hervor, Rechte oder Pflichten

des Bescheidadressaten einseitig zu gestalten deshalb spricht man von einem normativen

Verwaltungsakt.

Grundsätzlich muss ein Bescheid schriftlich ergehen, durch Zustellung oder Ausfolgung.

Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Denn eine mündliche Verkündung des Bescheids ist

ebenso zulässig.

Hier muss aber beachtet werden, dass der wesentliche Inhalt des Bescheids niederschriftlich

dokumentiert werden muss.

Inhalte, die ein Bescheid enthalten muss, sind Folgende:

Bezeichnung der Behörde + Adressat

ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid + Spruch

Begründung + Rechtsmittelbelehrung

Datum + Unterschrif

Gesetzliche Regelungen bzgl. des Bescheids befinden sich in §§ 56 bis 62 AVG und §§ 130

Abs 1 Z 1 und 132 Abs 1 B-VG.

Domhan Julian

11805578

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Bescheide sind von Verwaltungsbehörden erlassene Entscheidungen und Anordnungen, die sich an bestimmte Personen richten. Bescheide müssen grundsätzlich ausdrücklich als solche bezeichnet sein.

Bescheide werden in der Regel in schriftlicher Form zugestellt, können aber auch mündlich verkündet werden (z.B. in einer mündlichen Verhandlung). Gegen einen Bescheid kann fast immer ein Rechtsmittel (z.B. Beschwerde oder Berufung) erhoben werden. Informationen darüber, was bei der Erhebung des jeweiligen Rechtsmittels zu beachten ist, enthält der Bescheid selbst (Rechtsmittelbelehrung).

Beispiel

  • Verleihung der Staatsbürgerschaft
  • Erteilung einer Baubewilligung
  • Verhängung einer Verwaltungsstrafe

Letzte Aktualisierung: 5. Mai 2022

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion

Was bedeutet ein Bescheid?

Ein Bescheid ist eine individuell-konkrete Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts. Die genaue Bedeutung unterscheidet sich je nach Rechtsordnung. In der Umgangssprache versteht man unter „Bescheid“ jedoch eine Nachricht oder Auskunft („jemandem Bescheid sagen/geben“) oder Kenntnis („Bescheid wissen“).

Was steht in einem Bescheid?

Bescheide müssen als Bescheid bezeichnet sein, das Datum, die Behörde, von der der Bescheid stammt, den Spruch mit Bezeichnung des Bescheidadressaten, eine Begründung, eine Rechtsmittelbelehrung und eine Unterschrift enthalten.

Wie sieht ein Bescheid aus?

Der Bescheid erfolgt meistens schriftlich oder in elektronischer Form und enthält mindestens folgenden Inhalt: Erlassformel. Verfügung, Entscheidung oder Maßnahme. Begründung (im Urteilsstil)

Welche Bescheide unterscheidet man?

Bescheide können nach folgenden Kriterien eingeteilt werden: nach dem Inhalt: materiellrechtliche Bescheide. verfahrensrechtliche Bescheide..
Leistungsbescheide..
Rechtsgestaltungsbescheide..
Feststellungsbescheide..

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