Was tun wenn reha antrag abgelehnt wurde

3. März 2021

Widerspruch lohnt sich

Was tun wenn reha antrag abgelehnt wurde

© VdK

Wer nach einem Unfall oder schwerer Krankheit einen Antrag auf Reha-Leistungen stellt, muss häufig Widerspruch gegen die Ablehnung seiner Krankenkasse einlegen, um zu seinem Recht zu kommen: 2019 haben insgesamt 62,1 Prozent der Widersprüche für die Versicherten zum Erfolg geführt. Das geht aus dem aktuellen Teilhabeverfahrensbericht (THVB) hervor. Bei einigen Krankenkassen gehen die Anfechtungen sogar in 70 Prozent und mehr der Fälle positiv für die Versicherten aus.

Die Zahlen des aktuellen Berichts der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) sprechen eine deutliche Sprache. Im Jahr 2019 haben Versicherte in 35 294 Fällen erfolgreich gegen einen ablehnenden Bescheid ihrer Krankenkasse Widerspruch eingelegt. Insgesamt gab es 56 842 Widersprüche. Die Erfolgsquote für die Versicherten liegt damit bei 62,1 Prozent. Darüber hinaus reichten Betroffene 520 Klagen gegen eine Ablehnung von Reha-­Leistungen ein, von denen 200 zugunsten der Versicherten entschieden wurden (38,5 Prozent). Wer sich nach der Ablehnung seines Antrags nicht wehrt, der bekommt häufig nicht, was ihm eigentlich zusteht.

Einige Kassen fallen besonders auf: Gleich sechs von 107 Krankenversicherungen mussten mindestens 70 Prozent der Widersprüche akzeptieren. Das heißt, nachdem sie eine medizinische Reha verweigert hatten, mussten sie ihre Ablehnung später zurücknehmen. Spitzenreiter ist eine Krankenversicherung, die laut THVB sogar 92,9 Prozent der Widersprüche von Versicherten stattgeben musste.

Diese Zahlen vermitteln den Eindruck, dass einige Versicherungen systematisch Anträge ablehnen. Erst wenn Versicherte nachhaken, kommen sie zu ihrem Recht – in vielen Fällen erst, wenn sie der VdK bei einem Widerspruch unterstützt. Die Namen der Krankenkassen sind in dem Bericht nicht veröffentlicht. Der VdK fordert, alle Reha-Träger auch namentlich zu benennen, damit die Versicherten wissen, welche Krankenkasse gut für ihre Bedürfnisse sorgt.

Die Ergebnisse des THVB für andere Reha-Träger gehen in eine ähnliche Richtung. Die Deutsche Rentenversicherung etwa musste rund die Hälfte aller Ablehnungen von Rehas oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zurücknehmen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert das Vorgehen: „Viele Menschen, die eine medizinische Reha beantragen und dann eine Ablehnung erhalten, sind schwer krank und fühlen sich von der Bürokratie überfordert. Erst mithilfe des VdK können sie dann oft ihre Ansprüche durchsetzen. Die Krankenkassen und andere Leistungsträger dürfen nicht erst nachgeben, nachdem Rechtsmittel eingelegt wurden. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Reha-Leistungen, denn diese sind wichtig für ein gutes und gesundes Leben.“

Jörg Ciszewski

REHABILITATION

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Krankheit, Unfall, Klinikaufenthalt: Die Rehabilitation setzt dort an, wo die Selbstbestimmung eines Menschen gefährdet ist. | weiter

(es kann zunächst nur eine Hauptindikation festgelegt werden, Nebenindikationen können später ausgewählt werden)

alle Indikationen

AugenheilkundeMakuladegeneration, Glaukom, Katarakt

RheumatologieArthritis, Morbus Bechterew, Kollagenosen, Vaskulitiden

AltersmedizinAlterskrankheiten

Gynäkologie

DermatologieAtopische Dermatitis, Akne, Psoriasis, Erysipel, Utrikaria

Krankheiten der Niere und HarnwegeNiereninsuffizienz, Blasenentzündung, Harninkontinenz, Harnröhrenentzündung, Morbus Addison, Nephrotisches Syndrom, Nierensteine

AtemwegserkrankungenBronchitis, Asthma, COPD, Rhinitis, Sinusitis

GefäßmedizinArterielle Gefäßkrankheiten, Venöse Erkrankungen, Angina Pectoris, Schaufensterkrankheit, Krampfadern

KardiologieKoronare Herzkrankheiten, Herzinfarkt, Herzschwäche, Endokarditis, Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen, Perikarditis, Herzklappenfehler

Chronische Schmerzerkrankungen

Erschöpfungssyndrom

HämostaseologieGerinnungsstörungen

Nachsorgebehandlungen

OrthopädieArthropathien, Bindegewebs- Wirbelsäulen- Weichteilerkrankungen, Osteopathien, Chondropathien

NeurologieSchlaganfälle, Parkinson, Multiple Sklerose, Epilepsie, Migräne, Hirnhautentzündungen, Schädel-Hirn-Trauma

UrologieMinimal Change Disease, Membranöse Glomerulonephritis, Fokal-segmentale Glomerulosklerose, IgA-Nephropathie, Systemischer Lupus erythematodes

GastroenterologieRefluxerkrankungen, Zöliakie, Morbus Crohn, Leberzirrhose, Gallengangs- und Gallenblasenentzündungen,, Bauchspeicheldrüsenentzündung

ÖdemkrankheitenFlüssigkeitsansammlung/Wassersucht

OnkologieKrebserkrankungen

Pflegende Angehörige

Post-Covid / Long-CovidLängerfristige gesundheitliche Folgen von COVID-19

TeilleistungsstörungenDyskalkulie, Legasthenie

Transplantationsmedizin

Traumafolgestörung

Psychische KrankheitenMagersucht, Schlafstörungen, Bulimie, Bipolare Störungen, Phobien, Posttraumatische Belastungsstörung

Psychosomatische KrankheitenHerz-Angst-Neurose, Reizdarm, Schwankschwindel

Sprech-, Stimm- und Hörstörungen

Endokrinologie/DiabetologieDiabetes Mellitus, Hashimoto, Mukoviszidose, Gicht, Funktionsstörungen der Schilddrüse

SuchterkrankungenAlkoholsucht, Bulimie, Drogensucht, Internetsucht, Magersucht, Nikotinsucht, Spielsucht

VerhaltensmedizinADS/ADHS

Wie schreibt man einen Widerspruch gegen Reha Ablehnung?

Inhalt des Schreibens für den Widerspruch bei der Krankenkasse:.
Name, Anschrift & Versicherungsnummer..
Aktenzeichen & Datum der Ablehnung..
Ausführliche Begründung Ihres Widerspruchs..
Alle vorliegenden ärztlichen Befunde..
Eigenhändige Unterschrift..

Warum bekomme ich keine Reha?

Die Ablehnung des Antrages auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen: die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind nicht erfüllt, es liegen Ausschlussgründe vor, der Patient kommt seiner Mitwirkungspflicht nicht nach oder.

Was muss ich tun um eine Reha zu bekommen?

Schritt für Schritt zur Rehabilitation.
Füllen Sie den Antrag auf Rehabilitation aus. ... .
Fügen Sie den Befundbericht oder das Gutachten Ihres Hausarztes bei. ... .
Warten Sie die Beurteilung ab. ... .
Treffen Sie Ihre Auswahl. ... .
Informieren Sie bitte Ihren Arbeitgeber und Ihren Arzt, wenn Ihre Rehabilitation bewilligt wurde..