Was sind die Vor und Nachteile einer GbR?

Die Entscheidung zur richtigen Rechtsform sollten Sie also mit Bedacht angehen, da es große Unterschiede zwischen ihnen gibt. Es ist natürlich auch möglich, seine Rechtsform später noch zu wechseln. Eine solche Änderung wird meistens vorgenommen, wenn das Unternehmen stark gewachsen ist und eine beschränkte Haftung aufgrund von risikoreicheren Geschäften gewünscht ist. Ein weiterer Grund für einen Wechsel der Rechtsform ist, wenn ein neuer Kapitalgeber oder Gesellschafter zu einem Unternehmen beitreten möchte oder ein Gesellschafter aussteigt.

Der Wechsel einer Rechtsform ist mit Arbeit verbunden, jedoch kommt es auch auf die gewünschte Zielrechtsform an. Oft müssen hierbei die Gründungsvorschriften der neuen Rechtsform eingehalten werden. Außerdem muss der Formwechsel in das Handelsregister eingetragen werden und es wird ein neuer Gesellschaftsvertrag benötigt und so weiter. Daher überlegen Sie sich vor der Gründung genau, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist. So sparen Sie sich viel Arbeit.

*mit Kosten verbunden; aufwendige Buchführung durch Klassifizierung als Kaufmann

Die Vor-und Nachteile einer GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine Rechtsform für Unternehmen. Dabei schließen sich zwei oder mehr Gesellschafter zusammen, die natürliche oder juristische Personen sein können. Die Besonderheit besteht darin, dass diese keine Kaufleute sein können, in diesem Fall entspricht der GbR die OHG. Daraus folgt, dass der Eintrag einer GbR ins Handelsregister nicht möglich ist.
Gegründet wird die GbR durch Abschluss eines Gesellschaftervertrages. Die Regeln eines solchen Gesellschaftervertrages sind nicht streng festgelegt, sondern weitestgehend frei.
Eine Unterscheidung gibt es innerhalb der GbRs: die Innen-und Außengesellschaft. Der übliche Fall einer GbR ist die Außengesellschaft, bei der die Gesellschafter öffentlich auftreten, also „Außenwirksamkeit“ erreichen. Eine Innengesellschaft wäre eine stille Beteiligung wie zum Beispiel eine Wohngemeinschaft, die offiziell ebenfalls eine GbR darstellt.
Eine GbR hat viele Vorteile:
– Zusammenschluss von Personen zu einem bestimmten Zweck
Das kann also auch für die Dauer eines bestimmten Projektes sein, ein Zusammenschluss von Freiberuflern etc., wobei die Gründung und die Gesellschafterverträge relativ einfach und frei verhandelbar sind. Die GbR ist keine juristische Person.
– Geschäftsführung kann frei geregelt werden
Die Geschäftsführung kann einem oder mehreren der Gesellschafter übertragen werden, oder es gibt über die Entscheidungen Mehrheitsbeschlüsse.
– Gesellschafter tragen zu gleichen Teilen Gewinne und Verluste
Ausnahmen von dieser Regel können im Gesellschaftervertrag geregelt werden
– Steuerliche Veranlagung
Die Gesellschafter werden als einzelne Personen steuerlich veranlagt. Die GbR zahlt nur Gewerbe-und Umsatzsteuer.
– Günstige Kosten bei Gründung
Da keine Rechtsform vorgeschrieben ist, entstehen bei der Gründung kaum Kosten. Lediglich die Anmeldung bei Gewerbeamt und IHK verursacht Gebühren bzw. Kosten.
Die GbR hat auch Nachteile:
– Die Haftung
Als wohl größter Nachteil einer GbR ist die Frage der Haftung zu beurteilen. Denn nach außen haftet jeder Gesellschafter mit seinem gesamten Vermögen für die Schulden der GbR. Selbst wenn einer der Gesellschafter – womöglich ohne Wissen der anderen – einen Schaden verursacht hat, müssen alle einzeln und in voller Höhe haften.
– Steuerpflicht jedes Einzelnen muss angemeldet werden
Jeder der Gesellschafter ist dazu verpflichtet, sich selbstständig um die Versteuerung seiner Gewinne zu kümmern.
– GbR ist nur für Kleingewerbe möglich
Bei Gewerbebetrieben ist die Rechtsform der GbR nur für Kleingewerbe möglich. Darüber hinaus muss eine Umwandlung erfolgen.
– Schriftliche Festlegungen sind anzuraten
Der eigentliche Vorteil, dass keine bestimmten schriftlichen Vorgaben erforderlich sind, kann auch ein Nachteil sein. Deshalb ist anzuraten, dass bestimmte Festlegungen schriftlich erfolgen sollten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Das betrifft unter anderem:
• Geschäftsführung und Vertretung
• Tätigkeitsvergütung
• Entnahmerechte von den Konten
• Ausscheiden eines Gesellschafters und Ähnliches.
Außerdem sollten die Aufgabenverteilung möglichst genau festgehalten werden.
Fazit
Für zwei oder drei Gründer, die keine kaufmännischen Tätigkeiten ausüben wollen aber ein Kleingewerbe, ist die GbR eine sinnvolle und einfache Lösung bei der Gründung. Die Haftung sollte jedoch immer ein Thema sein. Ein Gesellschaftervertrag, wenn auch nicht zwingend vorgeschrieben, ist auf alle Fälle zu empfehlen.

Existenzgründer müssen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit viele Entscheidungen treffen. Zu diesen gehören beispielsweise die Art der Finanzierung und der Standort. Gründer müssen sich jedoch auch zu Beginn entscheiden, in welcher Rechtsform die Existenzgründung gestartet werden soll. Hierbei gibt es verschiedene Faktoren, die für die Auswahl eine entscheidende Rolle spielen.

Nicht nur bei der Businessplan-Erstellung ist die Beschreibung der gewählten Rechtsform ein wesentlicher Punkt. Auch für Existenzgründer selbst ist die richtige Wahl der Gesellschaftsform ein großer Bestandteil einer nachhaltig erfolgreichen Unternehmensgründung.

Steuerliche Gegebenheiten sind dabei beispielsweise ebenso ausschlaggebend wie haftungsrelevante Themen, die Höhe einer geforderten Stammkapitaleinlage sowie die Möglichkeiten, alleine oder im Team zu gründen.

Definition und Vorgehensweise bei der Unternehmensgründung mit der Rechtsform GbR

Das deutsche Handels- und Gesellschaftsrecht unterliegt dem sogenannten Typenzwang. Das bedeutet für die Rechtsform, dass diese vom Gesetzgeber vorgegebenen werden. Es ist für Gründer daher nicht möglich, eine neue Gesellschaftsform zu erfinden und mit dieser am Markt aufzutreten.

Eine der Rechtsformen ist die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Diese zählt zu den Personengesellschaften und zählt zu den beliebtesten Rechtsformen in Deutschland (externer Link). Eine GbR entsteht dann, wenn der Zusammenschluss zweier oder mehrerer Partner stattfindet. Sie kann sowohl von Gewerbetreibenden als auch von Freiberuflern gegründet werden. Viele dieser Zielgruppe (z. B. Designer, Fotografen oder Anwälte) wählen eine GbR als Rechtsform, wenn sie sich in einem Unternehmen zusammenschließen möchten.

Eine GbR kann in Abgrenzung zu Kapitalgesellschaften wie z.B. einer UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH nur von mindestens zwei Personen (natürliche oder juristische) gegründet werden, d. h. für alleinige Existenzgründer oder angehende Unternehmer ist diese Rechtsform nicht passend. Theoretisch würde eine mündliche Vereinbarung der Gesellschafter ausreichen, allerdings ist es ratsam, auch für eine GbR einen Gesellschaftervertrag aufzusetzen und diesen ggf. anwaltlich prüfen zu lassen.

Vorgehensweise bei der GbR-Gründung

Eine notarielle Beglaubigung ist bei dieser Gesellschaftsform nicht erforderlich, daher ist die GbR-Gründung recht günstig. Die GbR ist jedoch beim örtlichen Gewerbe- und Finanzamt anzumelden, um den operativen Geschäftsbetrieb aufnehmen zu können. Der Gewerbeschein ist von jedem der Gesellschafter auszufüllen und beim Gewerbeamt einzureichen (Siehe auch: Gewerbe anmelden). Beim Finanzamt kann man den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragen, den man ausfüllen muss, um eine Steuernummer zu erhalten.

Für eine GbR sollte man ein Geschäftskonto eröffnen, da geschäftliche Ein- und Auszahlungen. In keinem Fall über Privatkonten abgewickelt werden sollen.

Mit dem Gesellschaftervertrag, der Anmeldung beim Gewerbe- und Finanzamt sowie dem Einrichten eines Geschäftskontos sind alle notwendigen Schritte geleistet, um den operativen Geschäftsbetrieb aufnehmen zu können.

Im Gesellschaftervertrag sollten folgenden Punkte festgehalten werden:

  • Namen und Anzahl der Gesellschafter
  • Geschäftsführer und Stellvertreter
  • Unternehmenszweck
  • Die zu erbringenden Beiträge (Geld-/Sach- oder Arbeitsleistung) der Gesellschafter im Geschäftsbetrieb
  • Verteilung der Haftung wie auch von Gewinnen und Verlusten z. B. analog zu den Gesellschaftsanteilen oder nach einer anderen Regelung
  • Vereinbarungen zu Urlaubstagen, Ausfällen durch Krankheit etc.

Diese Bestandteile sind auch in bei der Businessplan-Erstellung zu berücksichtigen. Ein Geschäftsplan kann auch zur Gründerkredit-Beantragung (gefördert) eingesetzt werden kann. Dessen Adressaten wie beispielsweise die staatliche KfW-Bank oder regionale Förderbanken sind natürlich auch an Informationen über das Innenverhältnis der Gesellschafter einer GbR interessiert und benötigen entsprechende Details, um z. B. das Risiko einer Kreditvergabe bewerten zu können.

Vor- und Nachteile bei der Auswahl der GbR als Rechtsform

Die Gründer einer GbR sind häufig miteinander befreundet oder zumindest gut bekannt. Zu beachten ist bei einer GbR insbesondere, dass alle Gesellschafter für das etwaige Fehlverhalten eines anderen Gesellschafters einer GbR mit haften und so für ihn einstehen müssen. Darüber hinaus gibt es weitere Vor- und Nachteile dieser Rechtsform:

Die Vorteile einer GbR als Rechtsform

  • Kaum bzw. sehr niedrige Gründungskosten
  • Kein vorgeschriebenes Mindestkapital
  • Sehr einfache Vorgehensweise bei der Gründung, kein Erfordernis besonderer Formalitäten
  • Eine mündliche Vereinbarung zwischen Geschäftspartnern ist ausreichend (dennoch wird das Unterzeichnen eines schriftlichen Vertrags empfohlen)
  • Hohe Anerkennung dieser Rechtsform bei z. B. Banken, da die Gesellschafter privat haften

Nachteile einer GbR als Rechtsform

  • Keine Gründung als Einzelperson möglich
  • Persönliche und uneingeschränkte Haftung jedes Gesellschafters, Gesellschafts- und Privatvermögen wird eingesetzt, abweichende Regelungen sind unbedingt im Gesellschaftervertrag festzuhalten
  • Nicht geeignet für Unternehmensvorhaben, deren Zweck sich ausschließlich im Handelsgewerbe, d. h. im kaufmännischen Bereich, befindet
  • Eintrag in das Handelsregister ist nicht möglich
  • Nur für Kleingewerbe mit einem jährlichen Umsatz von unter 250.000 Euro möglich

Für wen ist eine GbR als Rechtsform geeignet?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist aufgrund des einfachen formellen Gründungsprozesses und des nicht erforderlichen Stammkapitals ein sehr guter Einstieg, wenn Gründerteams zu zweit oder mit noch mehr Gesellschaftern den Weg in die Selbstständigkeit gehen wollen. Es kann sehr schnell mit der operativen unternehmerischen Aktivität begonnen werden kann. Zu beachten ist jedoch das Risiko der Haftung auch mit dem Privatvermögen. Die Risiken der persönlichen Haftung können jedoch durch die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, durch die Bildung von Rücklagen und der Begrenzung der Vertretungsmacht der Gesellschafter erheblich reduziert werden.

Möchten Sie ein Unternehmen gründen oder Ihre Selbständigkeit ausbauen? Dann können Sie eine staatlich geförderte Unternehmensberatung in Anspruch nehmen und sich bei diesem wichtigen Prozess der Auswahl der Rechtsform sowie beispielsweise der Erstellung eines entsprechenden Business- und Finanzplans professionell begleiten lassen. Füllen Sie hierfür einfach unseren kostenfreien Fördermittelcheck aus und profitieren von unserem Know-how.

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Posted: Christian Kannenberg Categories: Tipps und Checklisten

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Existenzgründer müssen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit viele Entscheidungen treffen. Zu diesen gehören beispielsweise die Art der Finanzierung und der Standort. Gründer müssen sich jedoch auch zu Beginn entscheiden, in welcher Rechtsform die Existenzgründung gestartet werden soll. Hierbei gibt es verschiedene Faktoren, die für die Auswahl eine entscheidende Rolle spielen.

Nicht nur bei der Businessplan-Erstellung ist die Beschreibung der gewählten Rechtsform ein wesentlicher Punkt. Auch für Existenzgründer selbst ist die richtige Wahl der Gesellschaftsform ein großer Bestandteil einer nachhaltig erfolgreichen Unternehmensgründung.

Steuerliche Gegebenheiten sind dabei beispielsweise ebenso ausschlaggebend wie haftungsrelevante Themen, die Höhe einer geforderten Stammkapitaleinlage sowie die Möglichkeiten, alleine oder im Team zu gründen.

Definition und Vorgehensweise bei der Unternehmensgründung mit der Rechtsform GbR

Das deutsche Handels- und Gesellschaftsrecht unterliegt dem sogenannten Typenzwang. Das bedeutet für die Rechtsform, dass diese vom Gesetzgeber vorgegebenen werden. Es ist für Gründer daher nicht möglich, eine neue Gesellschaftsform zu erfinden und mit dieser am Markt aufzutreten.

Eine der Rechtsformen ist die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Diese zählt zu den Personengesellschaften und zählt zu den beliebtesten Rechtsformen in Deutschland (externer Link). Eine GbR entsteht dann, wenn der Zusammenschluss zweier oder mehrerer Partner stattfindet. Sie kann sowohl von Gewerbetreibenden als auch von Freiberuflern gegründet werden. Viele dieser Zielgruppe (z. B. Designer, Fotografen oder Anwälte) wählen eine GbR als Rechtsform, wenn sie sich in einem Unternehmen zusammenschließen möchten.

Eine GbR kann in Abgrenzung zu Kapitalgesellschaften wie z.B. einer UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH nur von mindestens zwei Personen (natürliche oder juristische) gegründet werden, d. h. für alleinige Existenzgründer oder angehende Unternehmer ist diese Rechtsform nicht passend. Theoretisch würde eine mündliche Vereinbarung der Gesellschafter ausreichen, allerdings ist es ratsam, auch für eine GbR einen Gesellschaftervertrag aufzusetzen und diesen ggf. anwaltlich prüfen zu lassen.

Vorgehensweise bei der GbR-Gründung

Eine notarielle Beglaubigung ist bei dieser Gesellschaftsform nicht erforderlich, daher ist die GbR-Gründung recht günstig. Die GbR ist jedoch beim örtlichen Gewerbe- und Finanzamt anzumelden, um den operativen Geschäftsbetrieb aufnehmen zu können. Der Gewerbeschein ist von jedem der Gesellschafter auszufüllen und beim Gewerbeamt einzureichen (Siehe auch: Gewerbe anmelden). Beim Finanzamt kann man den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragen, den man ausfüllen muss, um eine Steuernummer zu erhalten.

Für eine GbR sollte man ein Geschäftskonto eröffnen, da geschäftliche Ein- und Auszahlungen. In keinem Fall über Privatkonten abgewickelt werden sollen.

Mit dem Gesellschaftervertrag, der Anmeldung beim Gewerbe- und Finanzamt sowie dem Einrichten eines Geschäftskontos sind alle notwendigen Schritte geleistet, um den operativen Geschäftsbetrieb aufnehmen zu können.

Im Gesellschaftervertrag sollten folgenden Punkte festgehalten werden:

  • Namen und Anzahl der Gesellschafter
  • Geschäftsführer und Stellvertreter
  • Unternehmenszweck
  • Die zu erbringenden Beiträge (Geld-/Sach- oder Arbeitsleistung) der Gesellschafter im Geschäftsbetrieb
  • Verteilung der Haftung wie auch von Gewinnen und Verlusten z. B. analog zu den Gesellschaftsanteilen oder nach einer anderen Regelung
  • Vereinbarungen zu Urlaubstagen, Ausfällen durch Krankheit etc.

Diese Bestandteile sind auch in bei der Businessplan-Erstellung zu berücksichtigen. Ein Geschäftsplan kann auch zur Gründerkredit-Beantragung (gefördert) eingesetzt werden kann. Dessen Adressaten wie beispielsweise die staatliche KfW-Bank oder regionale Förderbanken sind natürlich auch an Informationen über das Innenverhältnis der Gesellschafter einer GbR interessiert und benötigen entsprechende Details, um z. B. das Risiko einer Kreditvergabe bewerten zu können.

Vor- und Nachteile bei der Auswahl der GbR als Rechtsform

Die Gründer einer GbR sind häufig miteinander befreundet oder zumindest gut bekannt. Zu beachten ist bei einer GbR insbesondere, dass alle Gesellschafter für das etwaige Fehlverhalten eines anderen Gesellschafters einer GbR mit haften und so für ihn einstehen müssen. Darüber hinaus gibt es weitere Vor- und Nachteile dieser Rechtsform:

Die Vorteile einer GbR als Rechtsform

  • Kaum bzw. sehr niedrige Gründungskosten
  • Kein vorgeschriebenes Mindestkapital
  • Sehr einfache Vorgehensweise bei der Gründung, kein Erfordernis besonderer Formalitäten
  • Eine mündliche Vereinbarung zwischen Geschäftspartnern ist ausreichend (dennoch wird das Unterzeichnen eines schriftlichen Vertrags empfohlen)
  • Hohe Anerkennung dieser Rechtsform bei z. B. Banken, da die Gesellschafter privat haften

Nachteile einer GbR als Rechtsform

  • Keine Gründung als Einzelperson möglich
  • Persönliche und uneingeschränkte Haftung jedes Gesellschafters, Gesellschafts- und Privatvermögen wird eingesetzt, abweichende Regelungen sind unbedingt im Gesellschaftervertrag festzuhalten
  • Nicht geeignet für Unternehmensvorhaben, deren Zweck sich ausschließlich im Handelsgewerbe, d. h. im kaufmännischen Bereich, befindet
  • Eintrag in das Handelsregister ist nicht möglich
  • Nur für Kleingewerbe mit einem jährlichen Umsatz von unter 250.000 Euro möglich

Für wen ist eine GbR als Rechtsform geeignet?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist aufgrund des einfachen formellen Gründungsprozesses und des nicht erforderlichen Stammkapitals ein sehr guter Einstieg, wenn Gründerteams zu zweit oder mit noch mehr Gesellschaftern den Weg in die Selbstständigkeit gehen wollen. Es kann sehr schnell mit der operativen unternehmerischen Aktivität begonnen werden kann. Zu beachten ist jedoch das Risiko der Haftung auch mit dem Privatvermögen. Die Risiken der persönlichen Haftung können jedoch durch die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, durch die Bildung von Rücklagen und der Begrenzung der Vertretungsmacht der Gesellschafter erheblich reduziert werden.

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Welche Vor und Nachteile hat eine GbR?

Was die Vor- und Nachteile einer GbR sind..
Vorteil 1: Sie müssen nur wenige Formvorschriften beachten..
Vorteil 2: Sie profitieren von niedrigen Gründungs- und laufenden Kosten..
Nachteil 1: Sie haften unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen..
Nachteil 2: Sie können keinen externen Geschäftsführer einstellen..

Was sind die Vorteile von einer GbR?

GbR gründen – die Vorteile die einfachste Form für zwei oder mehr Gründer, gemeinsam ein Unternehmen zu gründen. auch für Freiberufler möglich. kein Mindest-Stammkapital erforderlich. hohes Mitbestimmungsrecht der Gesellschafter.

Für wen lohnt sich eine GbR?

Gerade für Startups oder für den lockeren Zusammenschluss von Freiberuflern eignet sich die GbR daher in jedem Fall besonders gut. Die Frage der hohen Haftung auch mit dem Privatvermögen sollte man aber unbedingt beachten.

Wann lohnt es sich eine GbR zu gründen?

Die Vorteile der GbR: Die GbR ist für viele Gründer der schnellste und einfachste Weg in die eigene Selbstständigkeit mit einem Unternehmen. Als erste und einfachste Form der Personengesellschaften, kann die Gründung schnell und unkompliziert erfolgen.