Was sind die Rechte der Verbraucher?

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Wie steht es angesichts des grenzenlosen Handels in der Europäischen Union um die Rechte der Verbraucher, um Garantie und Gewährleistung? Um diese Frage dreht sich in Berlin eine Veranstaltung der europäischen Verbraucherzentralen. Gibt es das denn, ein einheitliches europäisches Recht der Verbraucher?

Diese Frage lässt sich recht einfach beantworten - dem ist nicht so. Es gibt einen gemeinsamen Markt, aber die Regeln für Verbraucher, sozusagen das Kleingedruckte in den Verträgen, das ist eher immer noch recht unterschiedlich. Aber - und darum ging hier im Europäischen Dorf, welches direkt vor dem Brandenburger Tor errichtet wurde - es gibt eine gemeinsame Idee, nämlich eine Vereinheitlichung von Regeln, um den grenzüberschreitenden Verbraucherschutz zu stärken. Das Europäische Dorf hier in Berlin ist eine kleine Zeltstadt, hier können sich die Bürger informieren und zwar in den unterschiedlichsten Sprachen, es gibt Informationen beispielsweise in Französisch, Ungarisch und natürlich auch in Deutsch. Politiker stehen Rede und Antwort, beispielsweise Peter Hauk. Er ist Minister für Ernährung und ländlichen Raum in Baden-Württemberg, auch zuständig für Verbraucherschutz.

"Das erste sind beispielsweise die allgemeinen Vertragsbedingungen. Das ist derzeit in jedem Land immer noch unterschiedlich. Wir wollen gemeinsam mit der Kommission erreichen, dass wir bestimmte Grundstandards haben, etwa ein gemeinsames 14-tägiges Widerrufsrecht innerhalb der gesamten Europäischen Union. Uns geht es auch darum, wenn trotzdem etwas schief geht, dass der Verbraucher Rechte auch im europäischen Ausland besser durchsetzen kann. Das beginnt mit der Sprachüberwindung, unterschiedliche Rechtssysteme und vieles andere. Dazu soll dann das Netzwerk der europäischen Verbraucherorganisationen beitragen. Hierhin kann man sich wenden, es hilft auch bei der Durchsetzung von Rechten."

Mit einer Stimme künftig zu sprechen im Sinne des Verbraucherschutzes, dies ist denn auch die Botschaft, die Meglena Kunova, die EU-Kommissarin für Verbraucherschutz, mit nach Berlin brachte. Die Regeln etwa beim Internethandel und auch bei Finanzgeschäften müssten deutlich im Sinne der Verbraucher verbessert werden.

"Wir leben nun einmal in einem gemeinsamen Europa. Der Verbraucher kann, wenn er dies möchte, überall einkaufen. Es ist so einfach, über das Internet Geschäfte zu tätigen. Man muss aber die Regeln kennen."

In Berlin hier mit dabei ist. natürlich muss man sagen, auch Edda Müller, die Vorsitzende des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Für sie geht es darum, eine Art Grundkonsens durchzusetzen, einen Konsens an einheitlichen Regeln, ohne die jeweiligen Besonderheiten oder schon vorhandene Verbraucherschutz-Regeln eines Landes vollständig außer Kraft zu setzen. Edda Müller denkt vor allem an den Finanzsektor: Beim deutschen Lastschriftverfahren beispielsweise haben Bürger die Möglichkeit, innerhalb von sechs Wochen auch Beträge rückbuchen zu lassen. Dies soll natürlich erhalten bleiben, sagt Edda Müller. Zu regeln gäbe es dennoch einiges, und die Widerstände seien durchaus groß.

"Man hat unterschiedliche Gebühren, bei grenzüberschreitenden Finanzvorgängen auch recht unterschiedliche Regeln. Diese Dinge sind nicht mehr zeitgemäß. Und da blocken einige. Es sind zum Teil natürlich alte Gewohnheiten, aber Unternehmen, etwa Banken oder Versicherungen, wollen ja auch stets die Unvergleichbarkeit erhöhen. Hier unterschiedliche Bedingungen zu schaffen, ist Teil der Anstrengungen der Unternehmen, der Konkurrenz Kunden abzujagen. Auch aus dieser Ecke kommt deshalb Widerstand."

Edda Müller, die Vorsitzende des Dachverbandes vzbv, wird im Sommer in den Ruhestand verabschiedet werden. Für sie war die Arbeit für die Rechte der Verbraucher stets auch ein Bohren besonders dicker Bretter. Aber, so sagt sie rückblickend, der Verbraucher werde inzwischen doch stärker wahrgenommen als noch vor ein paar Jahren.

"Als ich hier vor rund sechs Jahren antrat, da war Verbraucherschutz noch etwas in einer Art Schmuddelecke. Es ging allein um die Frage, wie wir am besten schützen können. Heutzutage aber sehen wir, dass Verbraucherpolitik in Europa etwas damit zu tun hat, dass die Bürger Wirtschaftsakteure sind. Das muss weiter gestärkt werden, dann können Verbraucher auch erkennen, was sie von Europa haben."

Die Grundidee ist somit einfach: Der Verbraucher nicht nur als Bittsteller, sondern als aktiver Mitspieler im Wirtschaftsgeschehen.

Welche Rechte erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher?

Die neuen Regelungen gelten für alle Verbraucherverträge – also Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern – unabhängig von der Vertragsart. Sie beziehen sich auf die Bereitstellung

  • digitaler Inhalte wie zum Beispiel Software und E-Books, wie auch
  • digitaler Dienstleistungen wie zum Beispiel Videostreaming und soziale Netzwerke.

Im Kern der Neuregelung wird insbesondere die Pflicht des Unternehmens zur mangelfreien Leistung geregelt. Verbraucher erhalten künftig umfassende Gewährleistungsrechte, wie sie das deutsche Recht bislang nur etwa bei Kauf-, Werk- und Mietverträgen kennt.

Der Verbraucher hat im Falle eines Mangels des digitalen Produkts neben dem Anspruch auf Nacherfüllung (das heißt Beseitigung des Mangels zum Beispiel durch Nachbesserung des digitalen Produkts oder dessen erneute Bereitstellung) sowohl das Recht auf Vertragsbeendigung als auch das Recht zur Minderung. Außerdem kann er Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend machen. Als Gewährleistungsfrist ist eine Mindestfrist von zwei Jahren vorgesehen.

Neu ist auch die Pflicht, dass Aktualisierungen – also funktionserhaltende Updates und Sicherheitsupdates – vom Unternehmen bereitzustellen sind, damit die digitalen Produkte durch laufende Updates funktionsfähig bleiben und Sicherheitslücken geschlossen werden.

Die Regelungen sind sowohl anzuwenden, wenn die Verbraucher für digitale Produkte einen Preis zahlen, als auch, wenn sie neben oder an Stelle der Zahlung personenbezogene Daten bereitstellen.

Welche digitalen Produkte schließt das Gesetz ein?

Die Neuregelungen finden Anwendung insbesondere bei

  • Datenbanken, Cloud-Services, Plattformangeboten, Social Media,
  • Webanwendungen,
  • Mediendownloads (wie zum Beispiel E-Books),
  • digitalen Fernsehdiensten,
  • nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdiensten wie zum Beispiel E-Mail- oder Messenger-Diensten
  • körperlichen Datenträgern, die ausschließlich als Träger digitaler Inhalte dienen (DVDs, CDs, USB-Sticks, Speicherkarten)
  • der Bereitstellung bestimmter elektronischer Dateien im Rahmen des 3D-Drucks von Waren.

Die neuen Vorschriften gelten auch für sogenannte Paketverträge, die neben der Bereitstellung von digitalen Produkten weitere Vertragsinhalte, etwa die Erbringung nichtdigitaler Dienstleistungen, zum Gegenstand haben. In der Regel gelten die neuen Vorschriften dann jedoch nur für den digitalen Teil des Vertrags.

Welche Verbraucherverträge sind von den Neuregelungen ausgenommen?

Die neuen Vorschriften gelten nicht für

  • Verträge über andere Dienstleistungen als digitale Dienstleistungen, selbst wenn das Unternehmen diese mit digitalen Formen oder Mitteln erbringt,
  • Verträge über elektronische Kommunikationsdienste (mit Ausnahme von nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdiensten),
  • Behandlungsverträge,
  • Verträge über Glücksspieldienstleistungen,
  • Verträge über Finanzdienstleistungen,
  • Verträge über die Bereitstellung von Software, digitalen Inhalten und Informationen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Warum waren die Änderungen notwendig?

Die Nutzung digitaler Inhalte und Dienstleistungen nimmt stetig zu. Ein Trend, der durch die Pandemie noch verstärkt wird. Zugleich enthält das deutsche Vertragsrecht bislang jedoch keine speziellen Vorschriften für Verbraucherverträge über digitale Produkte. Nach dem Erlass erster Vorschriften in einigen EU-Mitgliedstaaten zeigte sich die Notwendigkeit, eine Harmonisierung der wesentlichen vertragsrechtlichen Vorschriften herbeizuführen, um EU-weit einheitlich hohe Verbraucherschutzniveaus zu erreichen.

Zu diesem Zweck wurde die Richtlinie des EU-Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 über "bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen" (Richtlinie über digitale Inhalte) erlassen. Sie verpflichtete die Mitgliedstaaten bis zum 1. Juli 2021 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen und zu veröffentlichen. Die Vorschriften sind ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden.

Die Richtlinie sieht eine Vollharmonisierung vor. Das heißt, die Mitgliedstaaten dürfen demnach weder strengere noch weniger strenge Vorschriften aufrechterhalten oder einführen, sofern dies nicht ausdrücklich durch die betreffende Richtlinie gestattet wird.

Wie wird die europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt?

Schwerpunkt des Gesetzes ist ein neuer Titel im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Ferner werden auch einzelne Vorschriften zum Verbrauchsgüterkauf, zur Schenkung, zur Miete sowie zum Werklieferungsvertrag im BGB geändert. Daneben gibt es einzelne Änderungen im Einführungsgesetz zum BGB sowie im Unterlassungsklagengesetz.

Ein weiteres Gesetz zielt auf mehr Verbraucherschutz auf Online-Marktplätzen, wie Amazon oder ebay. So werden zum Beispiel neue Informationspflichten für die Betreiber eingeführt.

Donnerstag, 16. Dezember 2021

Was für Rechte hat der Käufer?

Darunter fallen das Recht auf eine Nacherfüllung (§§ 437, 439 BGB), den Rücktritt oder die Minderung (§ 437 Nr. 2 BGB), den Schadenersatz (vgl. 437 Nr. 3 BGB) sowie den Aufwendungsersatz.

Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer?

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag. (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

Wie können sich Verbraucher schützen?

Wichtige Vorschriften zum Verbraucherschutz sind:.
Preisauszeichnungspflicht,.
Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,.
Bestimmungen zum Verbraucherrecht,.
Bestimmungen zur Produkthaftung,.
Bestimmungen zur Lebensmittelauszeichnung,.
Bestimmungen des Arzneimittelrechts..

Welche Rechte hat der Verkäufer?

Rechte des Verkäufers Der Verkäufer hat im Gegenzug natürlich das Recht, Abnahme und Bezahlung der Ware zu verlangen. Eine andere Sache ist dann natürlich die Durchsetzbarkeit der Forderungen, also die Frage von "Recht haben" und "Recht bekommen".

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