Viele Gas- und Stromkunden machen sich derzeit Sorgen: Sie haben eine erhebliche Preiserhöhung erhalten oder haben Fragen zu aktuellen Entwicklungen wie den Preisbremsen für Strom und Gas, den Energiepreispauschalen, der Soforthilfe für Dezember oder der längst gekippten Gaspreisumlage. Über diese aktuellen Entwicklungen informieren wir kostenfrei. Im kostenpflichtigen Report der Stiftung Warentest gibt es Antworten und Tipps zu Preiserhöhungen, gebrochenen Preisgarantien und Ärger in der Grundversorgung. Show
Deshalb lohnt sich der Report Energiekrise für Sie
Strom- und Gastarife Entlastung bei Gas- und Stromkosten Gaspreisbremse: 12 Cent pro Kilowattstunde und SoforthilfeAm 19. November 2022 trat das Gesetz über die Dezembersoforthilfe in Kraft. Darin ist geregelt, dass der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme übernimmt. Die soll Gas- und Fernwärmekundinnen und Kunden helfen, den Zeitraum bis zur Einführung der geplanten Gaspreisbremse im März 2023 zu überbrücken.
Strompreisbremse*: 40 Cent pro Kilowattstunde ab 1. Januar 2023Das Kabinett beschloss am 25. November 2022 auch Entlastungen für Stromkunden: Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird ab 1. Januar 2012 bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. „Das gilt für 80 Prozent des historischen Verbrauchs, also in der Regel des Vorjahresverbrauchs“, so die Bundesregierung. Die Differenz zwischen dem mit dem Versorger vereinbarten Preis und der Deckelung wird monatlich automatisch von den Versorgern direkt mit dem Abschlag verrechnet. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt mit Rücksicht auf die Versorgungsunternehmen aber erst im März 2023. Die Strompreisbremse endet ebenfalls am 30. April 2024. Mehrwertsteuerreduzierung seit 1. OktoberDie Mehrwertsteuer auf die Lieferung von Gas ist wie geplant seit 1. Oktober 2022 von 19 auf 7 Prozent reduziert worden. Die Absenkung gilt bis zum 31. März 2024. Die Reduzierung gilt auch für Fernwärme und für Flüssiggas (siehe Rundschreiben S. 4). Strom- und Gastarife Entlastung bei Gas- und Stromkosten Gaspreisumlage wurde kurzfristig gekipptDie eigentlich zum 1. Oktober 2022 geplante Gasbeschaffungsumlage trat nicht wie geplant in Kraft. Kundinnen und Kunden, deren monatlicher Abschlag bereits um die Beschaffungsumlage in Höhe von rund 2,4 Cent pro Kilowattstunde (kWh) erhöht wurde, wird der Umlagebetrag laut Bundeswirtschaftsministerium rückerstattet. Drei weitere Umlagen – Gasspeicher-, Bilanzierungs- und Konvertierungsumlage – sind aber wie geplant gekommen. Zusammen machen sie weniger als 1 Cent pro Kilowattstunde aus. Zwei Umlagen steigen, eine ist neuAuf Gaskunden können seit 1. Oktober 2022 eine neue und zwei gestiegene Umlagen zugekommen sein. Die Versorger sind nicht verpflichtet diese Mehrkosten an die Verbraucher weiterzugeben. Sie dürfen es aber.
Diese Mehrkosten kommen auf Haushalte zuWerden alle Umlagen weitergegeben, steigt der Preis ohne Mehrwertsteuer um 0,67 Cent pro Kilowattstunde Gas. Ein Musterhaushalt mit 18 000 Kilowattstunden Jahresverbrauch würde für alle Umlagen und bei 7 Prozent Mehrwertsteuer 129 Euro jährlich mehr bezahlen. Gasversorgung ist nicht gefährdetDie Bundesnetzagentur stuft die Situation im Lagebericht vom 1. Dezember 2022 als „angespannt“ ein, die Versorgungssicherheit sei aber weiter „stabil“ und „gewährleistet“. Gut zu wissen: Deutschland ist inzwischen deutlich unabhängiger von russischem Gas. Andere Länder wie Belgien und Norwegen ersetzen inzwischen große Teile der russischen Lieferungen. Außerdem haben die deutschen Privathaushalte und die Industrie ihren Verbrauch im ersten Halbjahr 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 14,7 Prozent gesenkt, so der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Hinzu kommt: Die Gasspeicher sind derzeit zu 98,2 Prozent gefüllt (Stand 1.12.2022). *Bitte beachten Sie: Die Strom- und Gaspreisebremse haben noch nicht den Bundesrat passiert (Stand: 1. Dezember 2022 ). Es ist nicht sicher, ob sie, so wie oben beschrieben, umgesetzt werden. Was passiert wenn ich meinen stromvertrag nicht verlängere?Erfolgt die Kündigung nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag meist automatisch um die Mindestvertragslaufzeit. Verbraucherschützer raten deshalb beim Abschluss von Stromverträgen zu einem Tarif mit kurzer Kündigungsfrist. Dadurch bleiben Sie handlungsfähig und können bei Bedarf den Stromanbieter wechseln.
Wird mein stromvertrag automatisch verlängert?Der Vertrag verlängert sich nur noch auf unbestimmte Zeit. Eine automatische Verlängerung um mehrere Monate oder ein Jahr ist also nicht mehr möglich. Bisher verlängerte sich die Laufzeit, wenn der Kunde vergessen hatte, rechtzeitig zu kündigen, meist um 1 Jahr.
Was passiert nach Ablauf der Preisgarantie Strom?Nach Ablauf der Preisgarantie kann sich der Energiepreis ändern.
Was passiert nach 3 Monaten Grundversorgung?Nach Ablauf von 3 Monaten werden Sie automatisch dem Grundversorgungstarif zugeordnet, wenn Sie nicht zuvor einen anderen Liefervertrag abgeschlossen haben. Haben Sie dies gemacht haben, endet die Ersatzversorgung (fristlos), sobald Sie durch den neuen Anbieter beliefert werden.
|