Allgemeine Informationen
Bestimmte technische Änderungen müssen unverzüglich von der Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV) begutachtet werden:
Änderung der Fahrzeugart
Änderung von Hubraum oder Leistung
Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant ist oder Reifen niedrigerer Geschwindigkeitsklassen verwendet werden sollen
Änderung der zulässigen Achslasten, des Gesamtgewichts, der Nutz-, Sattel-, Aufliege- oder Anhängelast
Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
Änderung der Sitz-, Liege- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
Diese technischen Änderungen müssen von der zuständigen Stelle in die Fahrzeugdokumente eingetragen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bei technischer Änderung
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Sachverständigengutachten beziehungsweise Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers (z. B. TÜV, DEKRA, KÜS)
- Abnahmebestätigung einer zugelassenen Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS)
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU)
- bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich neue Versicherungsbestätigung
- bei Änderung der Schadstoffklasse
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Einbaubescheinigung der Werkstatt
- Betriebserlaubnis für das eingebaute Abgasreinigungssystem
- bei Nachrüstung des Katalysators (KAT)
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Einbaubescheinigung für den KAT und die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des KAT
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Je nach Angebot der zuständigen Stelle steht Ihnen ein Anzeigeformular zum Download zur Verfügung.
Was sollte ich noch wissen?
Fragen Sie vor dem Ein- oder Umbau eine amtlich anerkannte sachverständige Person für den Kraftfahrzeugverkehr oder eine Prüfingenieurin/einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird beziehungsweise ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist.
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Notfall- und humanitäre Hilfen für die Ukraine
Der Krieg zwischen der Ukraine und Russland hat uns alle überrascht und erschüttert. Bundesweit kommt es aktuell zu Aufrufen für Geld- und Sachspenden. Damit diese Spenden auch dort ankommen, wo Menschen darauf angewiesen sind und nicht auf der Strecke bleiben, bieten wir Ihnen als Gemeinde Uetze unsere Unterstützung an.
Senden Sie Bitte bei allen aufkommenden Fragen und Anregungen eine Email an:
Hier werden wir Ihnen bei der Koordination Ihrer Angebote/Hilfen und Beantwortung Ihre Anfragen helfend zur Seite stehen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
#nowar #gegenkrieg
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Impfungen mit Novavax starten in der Region Hannover
Alle Termine finden Sie auch wöchentlich aktualisiert unter www.hannover.de/coronaimpfungen.
Neben den mRNA-Impfstoffen von Biontech und Moderna sind in allen Kommunen des Regionsgebiets auch Impfungen mit dem Protein-Impfstoff von Novavax möglich. Diese Termine sind entsprechend kenntlich gemacht. Bei den Angeboten, bei denen kein Impfstoff genannt ist, werden mRNA-Impfstoffe geimpft.
Hier können Sie sich in der Gemeinde Uetze impfen lassen:
Donnerstag + Freitag von 10.00 - 16.00 Uhr
Adresse: Kaiserstraße 10 in 31311 Uetze
Hinweis: Das Impfangebot richtet sich an Personen ab 12 Jahren.
Kinderimpfen
Am Sonntag, den 18.09. von 10:00 - 17:00 Uhr und dann regelmäßig im 3 Wochen Rhythmus bis zum Jahresende.
Adresse: Kaiserstraße 10, 31311 Uetze
Testzentren
Für Informationen zu den Testzentren klicken Sie hier.