Was ist besser Lkw oder Pkw Zulassung?

Lkw oder doch Pkw? Halter und Käufer von leichten Nutzfahrzeugen sollten ihren Kfz-Steuerbescheid genau prüfen. (Foto: © drizzd/123RF.com)

Nutzfahrzeuge: Auf die Sitzplätze kommt es an

Betriebsführung

September 2019

Neu zugelassene leichte Nutzfahrzeuge werden durch den Zoll entweder als Pkw oder – was günstiger ist – als Lkw eingestuft. Dabei kommt es nach wie vor zu fehlerhaften Einstufungen.

Es war ein großes Ärgernis im Frühjahr: Tausende Handwerker wollten ihren Augen nicht trauen, als sie ihren Kfz-Steuerbescheid in den Händen hielten. Ihre Pritschenwagen oder Kleintransporter waren auf einmal nicht mehr als Lkw sondern als Pkw eingestuft, mit entsprechend höherer Kfz-Steuer.

Sie sollten statt bislang vielleicht 170 Euro nun plötzlich 400 Euro im Jahr zahlen. Das lag an einer neu eingeführten EDV-Lösung des Zolls. In der Folge kam es in etlichen Fällen zu einer falschen Einstufung des Fahrzeugs. Den Haltern blieb nichts anderes übrig, als Einspruch einzulegen, denn das ist immerhin möglich. Die Einstufung des Fahrzeugs als Lkw durch die Zulassungsstelle ist bei leichten Nutzfahrzeugen für die Besteuerung ausnahmsweise nicht bindend.

Viele Fälle im Einspruchverfahren

Aktuelle Informationen zur Einstufung leichter Nutzfahrzeuge als Pkw finden Sie unter:
zdh.de/kfz-steuer
Die automatisierte Überprüfung des Fahrzeugbestandes durch den Zoll ist mittlerweile abgeschlossen, berichtet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in Berlin. Viele Fälle befinden sich noch im Einspruchsverfahren. Doch die Geschichte geht weiter.

Seit dem Jahreswechsel werden auch alle neu zugelassenen leichten Nutzfahrzeuge durch den Zoll daraufhin überprüft, ob sie als Lkw nach Gewicht oder als Pkw besteuert werden. Das Problem daran: Die Prüfsoftware greift weiterhin allein auf die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene höchstmögliche Sitzplatzanzahl zurück. Die stimmt aber nicht immer mit der Zahl der tatsächlich verbauten Sitzplätze in den Handwerkerfahrzeugen überein.

"Auch das Flächenverhältnis zwischen Personenkabine und Ladefläche wird bei der Prüfung gänzlich außer Acht gelassen, da dem Zoll hierzu keine Daten vorliegen", berichtet der ZDH. Den betroffenen Betrieben bleibt wieder nur das mit Aufwand verbundene Einspruchsverfahren. Sie müssen den als Nutzfahrzeug genutzten Wagen zur amtlichen Begutachtung und Vermessung vorführen, damit er neu eingestuft wird.

So gehen Sie gegen den Kfz-Steuerbescheid vor!

1. Das Fahrzeug hat nur drei Sitzplätze (plus Fahrersitz) und auch keine Befestigungsmöglichkeit für weitere Sitze

Die Zulassung kann bei der Zulassungsstelle gegen Gebühr geändert werden. Die neuen Daten werden dann automatisch an die Hauptzollämter übertragen und der Halter bekommt einen neuen Kfz-Steuerbescheid. Ein Einspruch gegen den Kfz-Steuerbescheid ist nur dann nötig, wenn man eine Aussetzung der Vollziehung beantragen will. Hierbei hilft am besten ein Steuerberater. Für den Einspruch hat man aber nur einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheides Zeit.

2. Das Fahrzeug hat zwar weniger als vier Sitzplätze, aber Befestigungsmöglichkeiten für weitere Sitze

Dann kann man Besfestigungsmöglichkeiten unbrauchbar machen, etwa durch Verschweißen. Das mindert allerdings den Wiederverkaufswert und ist bei Leasingfahrzeugen gar nicht möglich. Wer sich zu diesem Schritt entschließt, braucht anschließend noch ein (TÜV-)Gutachten, dass er der Zulassungsbehörde vorlegt.

3. Das Fahrzeug hat zwar vier bis neun Sitzplätze, aber die Ladefläche beträgt mindestens 55 Prozent der Nutzfläche des Fahrzeugs

In diesem Fall kann man mit dem Fahrzeug zum Hauptzollamt fahren und es dort vermessen lassen. In Einzelfällen wurden als Nachweis auch aussagekräftige Fotos anerkannt. Bei entsprechendem Flächenverhältnis erlässt das Hauptzollamt einen geänderten Kfz-Steuerbescheid.

Ob das Fahrzeug als PKW oder LKW zugelassen ist, entnimmt man dem KFZ-Schein unter J = Fahrzeugklasse.

(Beispiel: N1 = LKW, Fahrzeuge zur Güterbeförderung oder M1 = PKW, Fahrzeug zur Personenbeförderung)

Klasse N Fahrzeuge:

​• Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens 4 Rädern

• N1: zGG bis zu 3,5 t

• N2: zGG 3,5t bis 12 t

• N3: zGG über 12 t

Klasse M Fahrzeuge:

• Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern

• M1: höchstens 8 Sitzplätze + Fahrersitz

• M2: mehr als 8 Sitze + Fahrersitz + zGG bis 5 t

• M3: mehr als 8 Sitze + Fahrersitz + zGG über 5 t

Kann ich meinen Transporter mit PKW-Zulassung (z.B. M1) auf LKW-Zulassung (z.B. N1) ändern?

Beim entsprechenden Fahrzeug müssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein. Da teilweise nicht rückgängig zu machende Umbauten erforderlich sind, ist es besser sich vor dem Umbau mit seinem Fahrzeug zu

einer technischen Prüfstelle (z.B. TÜV/ DEKRA) zu begeben und um eine Vorab-Begutachtung zu bitten.

Je nach Prüfer und Bundesland wird in puncto Fahrgastsicherung anders entschieden. Auch sollte vorab ein Gespräch mit dem Finanzamt stattfinden.

Die Möglichkeit den PKW als LKW umschlüsseln zu können, muss bereits im Fahrzeug selbst liegen. Das bedeutet,

es sollte möglichst groß sein, am besten über eine Ladefläche verfügen und auch sonst sind einige Modifikationen

erforderlich:

Vom Gaspedal bis zum Ende des Fahrzeugs (innen) müssen mehr als 50 % der Länge dem Transportgut zur

Verfügung stehen. Das wird vielfach erreicht durch den Ausbau der Rücksitzbank.

Die Höhe der Ladefläche vom Boden bis zum Dach muss mindestens 1 m betragen, mit Ausnahme der Radkästen

oder die Zuladung muss 40% der Nutzlast entsprechen.

Die hinteren Sicherheitsgurte müssen ausgebaut werden. Dabei müssen die Gurtbefestigungspunkte dauerhaft

unbrauchbar gemacht werden. Dauerhaft unbrauchbar meint, dass auch die dann unbenötigten Haltepunkte der

Gurte verschweißt sein müssen, um einen schnellen Wiedereinbau zu verhindern. Dazu schraubt man z.B. eine

Schraube in das Gewinde und setzt dann einen Schweißpunkt auf Schraube und Seitenwand bzw. Boden.

Je nach Finanzamt müssen die hinteren Scheiben mit eingesetzten Blechen versehen werden. Anderen Ämtern

reicht es, wenn die Scheiben von innen mit Folie verklebt sind, sodass keine Einsicht möglich ist.

Einbau einer Trennwand zwischen Personen- und Warentransportbereich. Auch hier entscheiden die Prüfstellen

und das Finanzamt unterschiedlich. Die gewünschte Änderung von PKW in LKW gelingt nicht in jedem Fall. Aber

der Aufwand kann sich lohnen. Eine LKW-Versicherung und die Steuern sind kostengünstiger als beim PKW.

Selbst wenn alle Bedingungen erfüllt sind, muss das Finanzamt nicht zwangsläufig grünes Licht geben. Es muss

glaubwürdig gemacht werden, dass das Fahrzeug als LKW auch wirklich genutzt wird. Ein gewerbetreibender

Fahrzeughalter hat sicher bessere Karten, wenn er einen beruflichen Auftrag hat, der es erfordert, häufig große

oder schwere Teile mit seinem Fahrzeug zu befördern.

Kann ich meinen Transporter mit LKW-Zulassung (z.B. N1) auf PKW-Zulassung (z.B. M1) ändern?

Beim entsprechenden Fahrzeug müssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein. Da teilweise nicht rückgängig zu machende Umbauten erforderlich sind, ist es besser sich vor dem Umbau mit seinem Fahrzeug zu

einer technischen Prüfstelle (z.B. TÜV/ DEKRA) zu begeben und um eine Vorab-Begutachtung zu bitten. Je nach

Prüfer und Bundesland wird in puncto Fahrgastsicherung anders entschieden. Auch sollte vorab ein Gespräch

mit dem Finanzamt stattfinden.

​Zu erwartende Umbauten/Änderungen

• Vom Gaspedal bis zum Ende des Fahrzeugs (innen) müssen weniger als 50 % der Länge dem Transportgut zur

Verfügung stehen.

• Einbau der Original-Sitzbank. Sollten die Originalbefestigungen auf dem Boden fehlen, kann Venta Supply

nachrüstbare „Quick out“ Einzel-, Doppel- oder Dreiersitze mit eigenständigen 3-Punkt Gurtsystemen liefern.

• Mit TÜV-Prüfzeugnis für alle gängigen Transporter.

• Beim Wiedereinbau einer Original-Sitzbank müssen die Original-Sicherheitsgurte in die dafür vorgesehene

Gurtbefestigung in Seitenwand und Boden eingeschraubt werden. Sind die Original-Gurtbefestigungspunkte

nicht vorhanden, können „Quick out“ Sitze von Venta Supply verwendet werden.

• Sofern nicht vorhanden, müssen ein bis zwei Fenster im hinteren Sitzbankbereich eingebaut werden. (Vorher

mit dem Prüfer abstimmen!)

• Die Abgasnorm für PKWs muss erfüllt werden.

• Eine vorhandene Trennwand zwischen Fahrerkabine und ehemaligem Laderaum muss komplett ausgebaut

werden. Manchen Prüfern reicht es jedoch, wenn die Scheibe aus der Trennwand entfernt wird.

(Vorher mit dem Prüfer abstimmen!)

• Trennwand/Trenngitter zwischen Personenbeförderung und Warenbeförderung. Ebenfalls ist mit dem Prüfer

Was ist günstiger Pkw oder Lkw

Allerdings sind Lkw in der Versicherung teurer. Daher ist die Zulassung eines Sprinters oder Lieferwagens als Pkw meist am Ende doch günstiger, es sei denn, der Hubraum des Fahrzeugs ist extrem groß. Dann kann der steuerliche Vorteil bei einer Lkw-Zulassung groß sein – wenn so eine Zulassung überhaupt möglich ist.

Was spart man bei Lkw

Besondere Fahrzeuge als Lkw zulassen Jährlich sind 1777 Euro Kfz-Steuer zu zahlen, wenn der Hummer als Pkw zugelassen wird. Als Lkw fallen nicht einmal 290 Euro an - eine Ersparnis von 1487 Euro pro Jahr.

Was ist bei Lkw

Welche Bedingungen müssen für eine Lkw-Zulassung mindestens erfüllt sein?.
Der Laderaum muss größer sein, als die Personenkabine. Auch muss der Laderaum ein möglichst hohes Ladevolumen bzw. ... .
Laderaum und Fahrgastraum müssen voneinander getrennt sein..

Wann erlischt die Lkw

Für die Zulassung hat die nicht erfolgte Umschreibung zum Sonderfahrzeug keine Auswirkungen. Anders sieht es bei Fahrzeugen aus, die als Nutzfahrzeug zugelassen sind. Werden die Anforderungen an die Transporteigenschaften eines Lkw nicht mehr erfüllt, erlischt die Betriebserlaubnis.