Info: Wenn man länger als drei Minuten anhält und das Fahrzeug verlässt, wird aus dem Halten ein Parken. Nur wenn man das Fahrzeug in Sichtweite behält, bleibt der Stopp auch dann ein Halten – allerdings endet auch hier die Toleranz in der Regel nach maximal zehn Minuten.
Wo gilt generell ein Halteverbot?
Von entsprechenden Schildern abgesehen gilt ein Halteverbot generell in folgenden Verkehrssituationen:
- an engen und unübersichtlichen Straßenstellen
- im Bereich scharfer Kurven
- auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
- auf Bahnübergängen
- vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
- auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen und deren Seitenstreifen
- auf Fahrbahnen mit Dauerlichtzeichen (leuchten unverändert – im Gegensatz zur Ampel)
Außerdem dürfen Sie nicht im Kreisverkehr und an einem Taxistand halten.
Halteverbotsschilder: Das bedeuten sie
Ergänzt werden die Regelungen durch Halteverbotsschilder. Sie alle sehen sich sehr ähnlich, haben aber unterschiedliche Bedeutungen. Am wichtigsten sind diese zwei Schilder: Zeichen 283 (absolutes Halteverbot) und Zeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot). Aber was genau ist der Unterschied zwischen beiden?
Verschiedene Zusatzzeichen unterhalb des Schilds können das Verbot teilweise aufheben – etwa für bestimmte Gruppen oder Zeiträume. Beispielsweise kann das ergänzende Schild Anwohnern erlauben, innerhalb der Verbotszone zu halten oder gar zu parken. Dann ist es natürlich wichtig, die nötige Genehmigung gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe zu legen.
Wenn ein Halteverbot nur für einen befristeten Zeitraum gilt (etwa während Bauarbeiten oder eines Umzugs), finden Sie ebenfalls ein entsprechendes Zusatzschild. Und häufig gilt ein Halteverbot nur an Werktagen – und führt dann regelmäßig zu Verwirrung.
Halteverbot am Werktag: Gilt es auch samstags?
Ja. Der Samstag zählt zu den Werktagen. Das Schild gilt also auch samstags. Verkehrsschilder, die am gesamten Wochenende nicht gelten, tragen das Zusatzschild "Mo – Fr".
Absolutes Halteverbot und eingeschränktes Halteverbot
Absolutes Halteverbot (kurz: Halteverbot): Hier dürfen Sie niemals absichtlich halten.
Eingeschränktes Halteverbot ("Parkverbot"): Hier dürfen Sie drei Minuten lang halten. Wer das Auto länger verlässt und nicht mehr in Sichtweite ist, muss mit einem Knöllchen rechnen.
Weitere Halteverbotsschilder
Eine Reihe von Schildern sprechen ebenfalls ein Halteverbot aus, obwohl sie gleichzeitig eine weitere Bedeutung haben. Bis zu zehn Meter vor den folgenden Zeichen darf nicht gehalten werden, falls sie dadurch verdeckt wären:
- Andreaskreuz
- Stoppschild
- Vorfahrt gewähren
Absolutes und eingeschränktes Halteverbot: Gültigkeitsbereich
Wo ein Halteverbot beginnt und wo es endet, zeigt häufig das entsprechende Schild.
Beginn des Halteverbots: Das Schild enthält einen Pfeil von der Seite des Halteverbots hin zur Fahrbahn.