Was bringt der splittingtarif bei gleicher steuerklasse 4

Fast genau vor 63 Jahren (am 18. Juli 1958) wurde das Ehegattensplitting in Deutschland eingeführt. Kritik daran gab es gefühlt immer. „Das hält die Ehefrau am Herd fest“, ist wohl der am häufigsten genannte Grund. Zuletzt gab es aber mehr Gegenwind. So streben SPD, Grüne, Linke und auch die AfD in ihren Wahlprogrammen zumindest eine Reform an. Doch was würde das bringen? Was wären die Alternativen oder Varianten? All das erklären wir Ihnen – und zuerst natürlich auch, was das Splitting überhaupt bringt.

So funktioniert das Ehegattensplitting

Verheiratete oder Paare in einer anerkannten Lebenspartnerschaft können bei der Steuer die Zusammenveranlagung wählen. Das Paar ist demnach eine wirtschaftliche Einheit mit gemeinsamer Versteuerung. Und zwar so:

  • Zuerst werden die zu versteuernden Einkommen des Paares addiert, die Summe dann durch zwei geteilt (halbiert, gesplittet).
  • Für diese Hälfte die Einkommensteuer berechnet.
  • Diese Steuer danach verdoppelt – und schon ergibt sich die Einkommensteuer für das Paar.

Erst halbieren – und dann verdoppeln. Da ändert sich doch nichts, sagen Sie jetzt vielleicht. Aber: Wir haben eine Steuerprogression. Mit steigendem Einkommen steigt meist auch der Steuersatz.
Die Folge: Wenn ein Paar zusammen 60.000 € zu versteuern hat, und eine Person alles verdient (und die andere nichts) beträgt die Steuerersparnis knapp 6.000 € – im Vergleich zur Einzelveranlagung bei der Steuer. Oder andersherum: Wäre das Paar nicht verheiratet, müsste es insgesamt rund 6.000 € mehr zahlen. (Und sollte sich ernsthaft überlegen, wegen des Geldes zu heiraten.) 

Dabei gilt die Faustregel: Je größer der Einkommensunterschied ist, desto größer die Steuerersparnis.

Was wäre wenn?

Wissenschaftler des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) haben sich in einer Studie genau diese Frage gestellt: Was wäre, wenn statt des Ehegattensplittings wieder individuell besteuert werden würde? 

Die überraschende Antwort: Es könnten mehr als eine halbe Million neue Jobs entstehen! Aber natürlich sehen die Experten auch die Kehrseite der Medaille. Denn gerade Paare mit sehr unterschiedlichem Einkommen müssten mit sinkendem verfügbarem Einkommen rechnen, was bei Paaren, die insgesamt eh nicht viel verdienen, schon an die Existenz gehen könnte. 

Zudem lässt die Untersuchung der Wissenschaftler eins außer acht: Rechtlich ist die Abschaffung des Splittings von einem Tag auf den anderen kaum vorstellbar. In den Programmen der Parteien ist dann auch in der Regel von einer Reform die Rede. Bei der SPD etwa, dass schon bestehende Ehen unangetastet bleiben. 

Welche Möglichkeiten gibt es für eine Reform?

Wenn wir mal von der eben erwähnten Individualbesteuerung absehen, die juristisch nicht gehen dürfte und der Idee eines Familiensplittings (Schwerpunkt Kinder) der AfD, bleiben noch zwei Vorschläge:

  • ​​Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag: Wenn nur eine Person Geld verdient, wird von ihrem Einkommen der Grundfreibetrag (aktuell 9.744 €) abgezogen. Es wären aber dadurch definitiv mehr Steuern zu zahlen als zuvor mit Ehegattensplitting. Aber immer noch weniger als bei einer reinen Individualbesteuerung. Wenn aber der Partner oder die Partnerin selbst Geld verdient und über den Grundfreibetrag kommt, entfällt der Abzug des Grundfreibetrags. So ungefähr stellen sich das Grüne und Die Linke vor.
  • Realsplitting mit übertragbarem Grundfreibetrag: Etwas anders ist es hier. Maximal wird der Grundfreibetrag von der Person mit dem höheren Einkommen auf die schlechter verdienende Person übertragen. So hat es die SPD im Programm stehen, dürfte auch in vielen Fällen zu einer Verschlechterung führen. Allerdings schreibt die SPD auch, dass das nur für neu geschlossene Ehen gelten solle – und bei den bestehenden Ehen besteht.

Was würde das bringen?

Aber würde das dazu führen, dass die wenig oder gar nichts verdienende Person jetzt anfangen würde zu arbeiten? In einem Artikel des Informationsdienstes des Instituts der deutschen Wirtschaft heißt es: „Eine Einschränkung des bestehenden Splittings würde die Arbeitsanreize für Zweitverdiener jedoch nur leicht erhöhen.“ Also kurz gesagt: So lassen sich kaum mehr – vor allem – Frauen in Arbeit oder eine Arbeit mit höherem Verdienst bringen. Mehr Steuern wären aber oft zu zahlen. Es sei denn, es gäbe irgendeine Form der Kompensation. 

Was bedeutet das konkret für mich?
Wer schon verheiratet ist, wird wohl aller Wahrscheinlichkeit nach auch weiterhin auf die steuerlichen Vorzüge des Ehegattensplittings vertrauen können. Denn juristisch dürfte es sehr schwer werden, das einfach abzuändern (weshalb die SPD ja auch nur von neuen Ehen spricht). Falls es zu einer rot-rot-grünen Regierung kommen sollte (ist gerade aber nicht sehr wahrscheinlich), dann dürfte aber eine Reform des Ehegattensplittings kommen. Wenn die CDU/CSU am Ruder bleibt, wird alles so bleiben wie bisher. Und wenn auch noch die FDP dabei ist, dann erst recht. 

Wie viel spart man durch Ehegattensplitting?

Ehepaare genießen weitere Vorteile: Der Sparerpauschbetrag verdoppelt sich auf 1 602 Euro – Singles bekommen 801 Euro. Bis dahin werden keine Steuern auf Kapitalerträge erhoben. Ab 2023 sind 2 000 Euro auf Erspartes steuerfrei, für Singles 1 000 Euro.

Wann lohnt sich der Splittingtarif?

Wann sich die Zusammenveranlagung richtig lohnt Besonders lukrativ ist die Zusammenveranlagung, wenn ein Partner ein sehr hohes Einkommen hat und der andere gar keins. Am höchsten fällt der Splittingvorteil aus, wenn zu der Einkommensdifferenz noch ein hoher Steuersatz kommt.

Wie viel bringt Ehegattensplitting?

Die dabei berechnete Steuer wird dann verdoppelt und das wäre die Steuer für das Paar. Bei dieser Konstellation entsteht für die Partner durch das Ehegattensplitting ein Steuervorteil in Höhe von 1.705 Euro.

Ist Ehegattensplitting sinnvoll?

Dieses Splitting kann sich sehr lohnen, denn der Steuersatz steigt bei steigendem Einkommen. Je größer der Einkommensunterschied ist, desto mehr Steuern lassen sich sparen. Steuerlich am besten ist es, wenn eine oder einer allein verdient – und der Partner oder die Partnerin zu Hause ist.