Was bedeuten netzbetreiber für mich

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt, den alten Vertrag auf jeden Fall zu kündigen. Denn selbst wenn ein Versorger aufgrund einer Insolvenz oder aus anderen Gründen keinen Strom mehr liefert, besteht laut der Verbraucherzentrale weiterhin ein Vertragsverhältnis mit diesem Unternehmen. Nach Meinung der Verbraucherschützer ist eine fristlose Kündigung möglich. Denn für die Kunden sei es unzumutbar, den Vertrag fortzusetzen, wenn der Versorger seiner Lieferpflicht nicht mehr nachkommen kann.

Während alle Haushalte einen neuen digitalen Zähler (moderne Messeinrichtung) erhalten, sollen einige den Einbau sogenannter Smart Meter (intelligente Messsysteme) dulden. Letztere ermitteln nicht nur den Stromverbrauch, sondern versenden die erhobenen Daten. Beide Varianten bedeuten höhere Kosten.

Was bedeuten netzbetreiber für mich

Foto:

Alex Yeung / stock.adobe.com

Das Wichtigste in Kürze:

  • Alle Haushalte erhalten in den kommenden Jahren mindestens eine moderne Messeinrichtung, also einen digitalen Stromzähler.
  • Einige Haushalte müssen seit 2020 die Ausrüstung mit intelligenten Messsystemen (auch "Smart Meter" genannt) dulden.
  • Die intelligenten Messsysteme speichern den Stromverbrauch und versenden die erhobenen Daten unter anderem an Ihren Stromanbieter und Netzbetreiber.
  • Mit den neuen Stromzählern kommen höhere Kosten auf Sie zu, für die es gesetzliche Obergrenzen gibt.

On

Was bedeuten die Begriffe Smart Meter, intelligentes Messsystem und moderne Messeinrichtung?

Ein intelligentes Messsystem – auch Smart Meter genannt – besteht aus zwei Elementen: einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, das die Datenübertragung ermöglicht. Das intelligente Messsystem ermittelt den Stromverbrauch, speichert und verarbeitet die Daten. Der Messstellenbetreiber baut die neuen Stromzähler ein, wartet sie und übermittelt die Daten unter anderem an den Stromversorger und den Netzbetreiber.

Was bedeuten netzbetreiber für mich
Foto: EFR / Verbraucherzentrale NRW

Der digitale Stromzähler ersetzt den alten analogen Stromzähler (Ferraris-Zähler). Er wird auch als moderne Messeinrichtung bezeichnet und kann mit einem Kommunikationsmodul verbunden werden. Erst durch dieses Kommunikationsmodul – auch Smart-Meter-Gateway genannt – wird eine moderne Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem. Dieses ermöglicht die Datenübertragung in beide Richtungen. Es kann also sowohl Signale senden als auch empfangen. Auf diese Weise könnten in Zukunft zum Beispiel auf Wunsch elektrische Geräte in einem Smart Home automatisch an- oder ausgeschaltet werden. Das kann für Sie etwa sinnvoll sein, wenn Strom zu manchen Tageszeiten günstiger angeboten wird als zu anderen.

Wer bekommt ein intelligentes Messsystem, wer eine moderne Messeinrichtung?

Einen gesetzlichen Zwang für Messstellenbetreiber zum Einbau von intelligenten Messsystemen (Smart Metern) gibt es für drei Gruppen:

  1. Haushalte mit einem hohem Stromverbrauch über 6000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr:
    Ausschlaggebend ist dabei der Durchschnitt der letzten drei Jahresverbrauchswerte. Liegen nicht genügend Werte vor, wird ein Verbrauch bis einschließlich 2.000 kWh angesetzt.
    Bei niedrigeren Stromverbrauchswerten bleibt ein intelligentes Messsystem aus Sicht des Messstellenbetreibers optional. Dies bedeutet, dass er frei entscheiden kann, ob er ein solches einbaut oder nicht.
  2. Haushalte mit Strom erzeugenden Anlagen (zum Beispiel Photovoltaikanlagen) mit einer Nennleistung von mehr als 7 Kilowatt (kW):
    Bei Neuanlagen mit einer Nennleistung von über 1 bis einschließlich 7 kW hat der Messstellenbetreiber die Wahl, ob er einbaut oder nicht. Die Verpflichtung greift erst, nachdem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik  (BSI) die "technische Einbaumöglichkeit" festgestellt hat.
  3. Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, z. B. einer Wärmepumpe oder einer Nachtspeicherheizung:
    Das gilt wenn eine Steuerung mit dem Netzbetreiber vereinbart wurde (nach § 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes). Die Verpflichtung greift erst, nachdem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik  (BSI) die "technische Einbaumöglichkeit" festgestellt hat.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgericht NRW genügten die bislang am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme nicht den gesetzlichen Anforderungen (Beschluss vom 4. März 2021, Aktenzeichen 21 B 1162/20 (I. Instanz: VG Köln 9 L 663/20)). Diese Entscheidung stoppte den Einbau der Zähler nicht insgesamt. Es stand aber die Frage im Raum, wie es rechtssicher mit dem Ausrollen der neuen Geräte weiter gehen kann.

Der Gesetzgeber hat reagiert und Mitte Juli 2021 die rechtlichen Vorgaben an die Praxis angepasst, um den Einbau weiter rechtssicher durchführen zu können. Dabei wurde auch eine Regelung aufgenommen, die bereits verbauten, rechtswidrigen intelligenten Messsystemen unter bestimmten Voraussetzungen Bestandsschutz bietet.

Was ist ein Messstellenbetreiber?

Ein Messstellenbetreiber ist ein Unternehmen, das die Stromzähler einbaut, betreibt und wartet. Laut Gesetz gibt es einen grundzuständigen Messstellenbetreiber. Der ist in der Regel Ihr örtlicher Netzbetreiber und nicht identisch mit dem Stromversorger. Wer der Messstellenbetreiber ist, können Sie Ihrer Stromrechnung entnehmen. Daneben gibt es wettbewerbliche Betreiber, die die gleichen Leistungen für digitale Zähler anbieten. In unserem Artikel "Wer macht was: Stromanbieter, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber" erfahren Sie, mit wem Sie welche Verträge haben können.

Wie läuft der Einbau dieser intelligenten Systeme ab?

Haushalte, in denen der Einbau eines intelligenten Messsystems nicht vorgesehen ist, bekommen in den kommenden Jahren zumindest eine moderne Messeinrichtung, also einen digitalen Zähler. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sieht den flächendeckenden Einbau bis 2032 vor. Aus diesem Grund erhielten zahlreiche Verbraucher bereits Schreiben mit der Ankündigung eines Einbaus. Bei allen Neubauten oder umfangreichen Renovierungen müssen Messstellenbetreiber moderne Messeinrichtungen einbauen.

Umgesetzt wird der Einbau der neuen Zähler schrittweise durch die Messstellenbetreiber. Diese trifft die Pflicht, den Einbau durchzusetzen. Sie kommen deshalb auf die Haushalte zu, so dass Sie nicht selbst tätig werden müssen.

Wenn Sie eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem bekommen sollen, muss der Messstellenbetreiber Sie mindestens drei Monate vor dem Einbau informieren und dabei auf die Wechselmöglichkeit zu einem anderen Betreiber hinweisen. Zwei Wochen vor dem Einbau müssen Sie zudem schriftlich auf den konkreten Einbautermin hingewiesen werden – unter Angabe von mindestens einem zweiten möglichen Termin.

Ich möchte kein intelligentes Messsystem – was kann ich tun?

Als Verbraucher:in können Sie sich gegen einen beschlossenen Einbau nicht wehren, obwohl teils erhebliche jährliche Kosten entstehen können. Sie können zu einem anderen Messstellenbetreiber wechseln, der Ihnen eventuell ein günstigeres Angebot macht. Dieser kann aber auch teurer werden, denn die gesetzlichen geregelten Preisobergrenzen, die der grundzuständige Messstellenbetreiber zu beachten hat, gelten für diesen nicht. Zurzeit befinden sich noch wenige alternative Messstellenbetreiber am Markt, wodurch ein Wechsel erschwert wird.

Ich wohne in einer Mietwohnung: Kann ich den Messstellenbetreiber wechseln?

Mieter:innen konnten bis einschließlich 2020 ihren Messstellenbetreiber frei wählen. Seit 2021 ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass dieses Auswahlrecht auf die Vermieter:innen übergeht. Dazu muss das Gebäude komplett mit intelligenten Messsystemen ausgerüstet werden und der Vermieter muss dafür sorgen, dass nicht nur der Strom und sondern mindestens eine andere Energieart (Gas, Fernwärme oder Heizwärme) über das intelligente Messsystem gemessen wird. Außerdem dürfen betroffene Mieter:innen – im Vergleich zum bislang getrennten Messstellenbetrieb – keine Mehrkosten entstehen. Mieter:innen wiederum können von ihren Vermieter:innen verlangen, dass sie alle 2 Jahre verschiedene Bündelungsangebote einholen.

Die Bundesnetzagentur hält einen Musterbrief für die Kündigung beim bisherigen Messstellenbetreiber bereit. Aber Achtung: Ein selbst gewählter Messstellenbetreiber ist nicht an die gesetzlichen Preisobergrenzen gebunden.

Was ist, wenn ich schon einen Smart Meter habe?

Soweit bei Ihnen bereits vor dem Start des Rollouts am 24.02.2020 ein nicht sicherheitszertifizierter, "alter" Smart Meter eingebaut wurde, kann dieser noch bis zu 8 Jahre nach dem Einbau genutzt werden. Soweit Sie den Einbau eines neuen, nun sicherheitszertifizierten Gerätes wünschen, können Sie die Zustimmung zum Einbau dieses alten Smart Meters widerrufen.

Was kosten die neuen Stromzähler?

Im Gesetz sind Obergrenzen für die jährlichen Kosten festgesetzt, die Ihnen für den Betrieb eines intelligenten Messsystems oder einer modernen Messeinrichtung entstehen dürfen. Mehr darf ein Messstellenbetreiber nur dann in Rechnung stellen, wenn Sie sich einen der neuen digitalen Stromzähler freiwillig einbauen lassen oder sich für einen anderen Messstellenbetreiber entschieden haben.

Jährliche Preisobergrenzen für intelligente MesssystemeStromkund:in mitPreisobergrenze (brutto)Stromverbrauch bis einschließlich 2.000 kWh/Jahr23 €/JahrStromverbrauch über 2.000 bis einschließlich 3.000 kWh/Jahr30 €/JahrStromverbrauch über 3.000 bis einschließlich 4.000 kWh/Jahr40 €/JahrStromverbrauch über 4.000 bis einschließlich 6.000 kWh/Jahr60 €/JahrStromverbrauch über 6.000 bis einschließlich 10.000 kWh/Jahr100 €/JahrStromverbrauch über 10.000 bis einschließlich 20.000 kWh/Jahr130 €/JahrPV-Neuanlage oder anderer Strom erzeugende Neuanlage, Nennleistung über 1 bis einschließlich 7 kW60 €/JahrPV-Anlage oder anderer Strom erzeugende Anlage, Nennleistung über 7 bis einschließlich 15 kW100 €/JahrWärmepumpe, Nachtspeicher o.a. steuerbare Verbrauchseinrichtung100 €/Jahr

Die Kosten hängen ab von der Menge des verbrauchten Stroms beziehungsweise der Leistung der stromerzeugenden Anlage. Ein Durchschnittshaushalt mit vier Personen und einem Verbrauch von 3.400 Kilowattstunden pro Jahr kann zum Beispiel mit bis zu 40 € zur Kasse gebeten werden. Zum Vergleich: Im Durchschnitt liegen in NRW die jährlichen Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen, analogen Messeinrichtung derzeit bei rund 13 € brutto.

Für eine moderne Messeinrichtung dürfen unabhängig vom Verbrauch nur maximal 20 € brutto pro Jahr berechnet werden.

Weitere Kosten können entstehen, wenn für die Installation der modernen Messeinrichtung oder des intelligenten Messsystems ein Umbau des Zählerschranks notwendig ist.

Umbau des Zählerschranks kann teuer werden

Die ersten Erfahrungen der Messstellenbetreiber zeigen, dass ein Umbau des Zählerschranks nicht nur in Ausnahmefällen notwendig ist, sondern bei etwa einem Viertel aller Haushalte. Insbesondere betroffen sind Bauten vor 1965. Mit dem Umbau sind schnell hohe Kosten von bis zu mehreren tausend Euro verbunden.

Welche Daten senden und empfangen die neuen Stromzähler?

Eine moderne Messeinrichtung, bei der kein Kommunikationsmodul eingebaut ist, sendet und empfängt keine Daten. Die Daten verbleiben im Messsystem des Verbrauchers und müssen wie bei herkömmlichen Zählern weiterhin abgelesen werden.

Anders ist dies bei intelligenten Messsystemen: Hier erhalten der Stromversorger und der Netzbetreiber, automatisch die jeweiligen Verbrauchswerte. Im Grundsatz sollte bei einem Haushalt mit einem Jahresverbrauch bis einschließlich 10.000 kWh wie bei herkömmlichen Zählern auch ausschließlich die Summe des Stromverbrauchs für das ganze Jahr übermittelt werden.

Allerdings ist der Energieversorger bei einem intelligenten Messsystem verpflichtet, Ihnen monatliche Verbrauchs- und Kosteninformationen, kostenfrei bereitzustellen. Hierfür müssen monatliche Verbrauchswerte an diesen übertragen werden. Gleiches gilt, wenn Ihr Energieversorger nach seiner Wahl monatlich abrechnet oder soweit Sie selbst eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung wünschen. In diesem Fall werden an den Energieversorger je nach Abrechnungsintervall monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Messwerte übertragen.

Verbrauchen Sie mehr als 10.000 kWh oder haben Sie eine Strom erzeugende Anlage, erhalten der Energieversorger und der Netzbetreiber über das intelligente Messsystem jeden Tag ein Protokoll, das den Verbrauch beziehungsweise die Einspeisung vom Vortag in 15-Minuten-Intervallen aufschlüsselt.

Zudem können, sofern Sie im Vertrag mit dem Stromversorger ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, detailliertere Daten fließen. Dies ist etwa bei der Nutzung variabler Stromtarife der Fall.

Welche Nutzen und Risiken haben die neuen Stromzähler?

Schon die moderne Messeinrichtung – also der digitale Stromzähler ohne Kommunikationsmodul – bildet nicht nur fortlaufend die Summe der bezogenen Kilowattstunden, sondern protokolliert zusätzlich den Stromverbrauch im Zeitverlauf. Neben dem aktuellen Zählerstand können Sie damit die momentan bezogene Leistung ablesen sowie nachschauen, wie viel Strom Sie beispielsweise am Vortag, in der vergangenen Woche, im letzten Monat oder im ganzen Jahr bezogen haben. Diese Veranschaulichung soll zum Sparen motivieren. Derzeit ist die Ablesung dieser Werte bei einer modernen Messeinrichtung aber noch schwierig: Die meisten Geräte müssen dafür umständlich mit einer Taschenlampe angeblinkt werden.

Weil ein intelligentes Messsystem ins intelligente Stromnetz eingebunden ist, ist theoretisch eine "Ablesung" aus der Ferne möglich. Häufige, exakte Abrechnungen ohne vorherige Abschlagszahlungen wären also als neuer Standard denkbar. So ist bei intelligenten Messsystemen der Abruf der Werte über ein Online-Portal geplant. Ist nur eine moderne Messeinrichtung ohne Einbindung installiert, bestehen diese Möglichkeiten nicht.

Wie bei jedem Gerät, das Daten über Funk oder Kabel versendet, ist ein intelligentes Messsystem durch Personen und Unternehmen mit kriminellen Absichten grundsätzlich angreifbar. Aus den gespeicherten Messwerten könnten diese Erkenntnisse über Alltag und Gewohnheiten der Bewohner:innen gewinnen. Folglich dürfen diese Daten nicht in die falschen Händen geraten.

Deshalb stellt das Gesetz hohe Anforderungen an die Sicherheit der Software und Hardware der Messstellenbetreiber, deren Einhaltung über Zertifizierungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachgewiesen werden müssen.

Ein direkter finanzieller Nutzen, der die zusätzlichen jährlichen Kosten aufwiegt, ist für Sie als Verbraucher nicht zu erwarten. Variable Tarife, bei denen der Strom etwa nachts günstiger ist und das intelligente Messsystem die Spülmaschine deshalb erst am späten Abend aktiviert, gibt es bislang kaum. Damit dies funktioniert, müssen die eingesetzten Elektrogeräte zudem auch entsprechend in ein Smart Home eingebunden sein.

Was versteht man unter Netzbetreiber?

Der Netzbetreiber ist für den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes zuständig. Er stellt die gesamte Infrastruktur bereit über die Stromanbieter bzw. Stromlieferanten den Strom zum:zur Kund:in liefern können.

Wer bestimmt den Netzbetreiber?

Den Netzbetreiber könnt ihr euch im Gegensatz zum Energieversorger übrigens nicht aussuchen. Der Wohnort entscheidet, wer euer Netzbetreiber ist.

Kann man sich den Netzbetreiber aussuchen?

Nein, den Netzbetreiber kann man nicht wechseln. Da sich die Netzbetreiber in strikt voneinander getrennten Netzgebieten befinden, bedingt der Wohnort automatisch den jeweiligen Netzbetreiber. Der Netzbetreiber ist, wie das Wort treffend beschreibt, für den Betrieb des Strom- oder Gasnetzes zuständig.

Was ist mein Netzbetreiber Strom?

Sie finden alle Netzbetreiber im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Klicken Sie in der linken Navigation auf "Marktakteure" und filtern Sie nach "MaStR-Nr." und "startet mit": SNB (für Stromnetzbetreiber) oder GNB (Gasnetzbetreiber).