Toter Winkel - Angles Morts "LKW"Seit dem 01. Januar 2021 gilt gem. französischer Straßenverkehrsordnung die Pflicht, schwere Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (ausgenommen sind land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Winterdienst- oder andere Einsatzfahrzeuge) an den Seiten und am Heck mit Warnschildern zu kennzeichnen, die die Gefahren durch den Toten Winkel darstellen. Die anderen Verkehrsteilnehmer werden duch den Aufkleber vor dem Toten Winkel (französisch: angles morts) gewarnt. Gesetzesgrundlage ist hierzu Artikel R.313-32-1 der französischen Straßenverkehrsordnung Code de la route. Show
Unsere Warntafeln entsprechen den aktuellen Vorgaben des französischen Gesetzes und zeigen den Schriftzug „Angles Morts“ (Toter Winkel) in den geforderten Farben und Größe. Datenschutz | Erklärung zu Cookies Um fortzufahren muss dein Browser Cookies unterstützen und JavaScript aktiviert sein. Bei Problemen wende Dich bitte an: Phone: 030 81097-601 Sollte grundsätzliches Interesse am Bezug von MOTOR-TALK Daten bestehen, wende Dich bitte an: Mail: mobile.de GmbH Phone: 030 81097-601 Geschäftsführer: Ajay Bhatia Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Diese ist zu erreichen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG). Hinweisschilder für Kraftfahrzeuge werden, aufgrund von gesetzlichen Vorschriften, hauptsächlich an Nutzfahrzeugen angebracht. Sie kennzeichnen besondere Eigenschaften von Fahrzeugen, deren steuerliche Behandlung oder geben Hinweise auf die Ladung. Kennzeichnungen gemäß deutschem Recht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zeichen „Geräuscharmes Kraftfahrzeug“[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gemäß § 49 Abs. 3 StVZO dürfen Kraftfahrzeuge, die zur Geräuschklasse G 1 im Sinne der Anlage XIV zu § 48 der StVZO gehören und damit als geräuscharm gelten, mit dem Zeichen „Geräuscharmes Kraftfahrzeug“ gemäß Anlage XV zu § 49 Absatz 3 der StVZO, gekennzeichnet werden. Das Zeichen ist an der Fahrzeugvorderseite sichtbar und fest anzubringen; es darf zusätzlich auch an der Fahrzeugrückseite angebracht sein. Gemäß § 31e StVZO gelten auch ausländische Kraftfahrzeuge, die zur Geräuschklasse G 1 im Sinne der Nummer 3.2.1 der Anlage XIV zu § 48 der StVZO gehören als geräuscharm und dürfen mit dem Zeichen „Geräuscharmes Kraftfahrzeug“ gemäß Anlage XV zu § 49 Absatz 3 der StVZO gekennzeichnet sein. Andere Fahrzeuge dürfen gemäß § 49 Absatz 3 Satz 2 StVZO mit diesem Zeichen nicht gekennzeichnet werden. Ebenso dürfen gemäß § 49 Absatz 3 Satz 3 StVZO an Fahrzeugen keine Zeichen angebracht werden, die mit dem „Geräuscharmes Kraftfahrzeug“ gemäß Anlage XV zu § 49 Absatz 3 der StVZO verwechselt werden können. Gemäß § 31e Satz 2 StVZO gilt dies für ausländische Fahrzeuge entsprechend. Wer ein Fahrzeug, das nicht mit dem Zeichen „Geräuscharmes Kraftfahrzeug“ gemäß Anlage XV zu § 49 Absatz 3 der StVZO gekennzeichnet werden darf, vorsätzlich oder fahrlässig damit kennzeichnet oder an einem Fahrzeug ein Zeichen anbringt, das mit dem Zeichen „Geräuscharmes Kraftfahrzeug“ gemäß Anlage XV zu § 49 Absatz 3 der StVZO verwechselt werden kann, handelt gemäß § 69a Absatz 5 Nummer 5e StVZO ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG); dies gilt auch bei ausländischen Fahrzeugen. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 24 Absatz 2 StVG mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden. Zeichen „Geräuscharmes Kraftfahrzeug“ LKW mit Zeichen „Geräuscharmes Kraftfahrzeug“ an der Fahrzeugvorderseite Rundes Zeichen mit weißem Buchstaben „G“ in Schriftgröße h = 125 mm (gemäß DIN 1451, Teil 2) in einem grünen Kreis von 200 mm Durchmesser, um den Kreis ein weißer Rand von 10 mm Breite. Nicht retroreflektierend, Farbtöne gemäß Farbtonregister RAL 840 HR, Farbton für weiß: RAL 9001 und für grün: RAL 6001. Erkennungszeichen für Steuerbefreiung aufgrund ausschließlicher Verwendung im Kombinierten Verkehr[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]LKW, die nur zwischen einerseits Be- oder Entladestelle und andererseits nächstgelegenem geeigneten Bahnhof oder einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern Luftlinie gelegenen Binnenhafen oder Seehafen verkehren (und damit den Vor- oder Nachlauf auf der Straße im Kombinierten Verkehr abwickeln), sind äußerlich mit diesem Erkennungszeichen versehen. Diese Fahrzeuge sind gemäß § 3 Nummer 9 KraftStG von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, unter der Voraussetzung, dass die Fahrzeuge äußerlich als für diese Zwecke bestimmt erkennbar sind. Erkennungszeichen für Steuerbefreiung aufgrund ausschließlicher Verwendung im Kombinierten Verkehr LKW mit Erkennungszeichen für Steuerbefreiung aufgrund ausschließlicher Verwendung im Kombinierten Verkehr Quadratisches Erkennungszeichen mit weißem „K“ auf grünem Grund.[1] Wird oft in den Formaten 100 × 100 mm, 150 × 150 mm und 200 × 200 mm angeboten. A-Schild – Warntafel Abfallbeförderung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Fahrzeuge, mit denen Abfälle auf öffentlichen Straßen befördert werden, müssen gemäß § 55 KrWG und § 10 AbfVerbrG vor Antritt der Fahrt mit zwei rechteckigen, rückstrahlenden, weißen Warntafeln (A-Schildern) von mindestens 40 Zentimetern Breite und mindestens 30 Zentimetern Höhe versehen werden. Die Warntafeln müssen in schwarzer Farbe die Aufschrift „A“ (Buchstabenhöhe 20 cm, Schriftstärke 2 cm) tragen. Die Warntafeln müssen während der Beförderung außen am Fahrzeug deutlich sichtbar angebracht sein, und zwar vorn und hinten. Bei Zügen (Fahrzeugkombination) muss die hintere Tafel an der Rückseite des Anhängers angebracht sein. Wer ein Fahrzeug vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mit Warntafeln versieht, handelt ordnungswidrig gemäß § 69 Absatz 2 Nummer 13 KrWG und § 18 Absatz 1 Nummer 11 AbfVerbrG. Diese Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 69 Absatz 3 KrWG mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro und gemäß § 18 Absatz 3 AbfVerbrG mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro geahndet werden. Rechteckige, rückstrahlende, weiße Warntafel von mindestens 40 Zentimetern Breite und mindestens 30 Zentimetern Höhe, die in schwarzer Farbe die Aufschrift „A“ (Buchstabenhöhe 20 cm, Schriftstärke 2 cm) trägt. („A-Schild“) Lkw mit A-Schild vorn am Fahrzeug Kennzeichnungen gemäß österreichischem Recht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Tafel mit dem Buchstaben L zur Kennzeichnung von lärmarmen Kraftfahrzeugen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein Kraftfahrzeug, das als lärmarmes Kraftfahrzeug im Sinne von § 8b Absatz 1 KDV 1967 gilt, ist gemäß § 8b Absatz 5 KDV 1967 neben der vorderen Kennzeichentafel mit einer kreisrunden grünen Tafel mit weißem Rand und dem lateinischen Buchstaben L zu kennzeichnen. Ein Fahrzeug mit diesem Zeichen unterliegt in Österreich nicht dem Nachtfahrverbot auf bestimmten Autobahnen zwischen 22 und 5 Uhr. Da die österreichischen Anforderungen an ein lärmarmes Kraftfahrzeug gemäß § 8b Absatz 1 i. V. m. Absatz 4a KDV 1967 höher sind, als die deutschen Anforderungen an ein geräuscharmes Kraftfahrzeug, wird das deutsche Zeichen „Geräuscharmes Kraftfahrzeug“ in Österreich nicht anerkannt. Das Führen der zuvor genannten kreisrunden grünen Tafel gemäß § 8b Absatz 5 KDV 1967 an anderen Kraftfahrzeugen und Anhängern als denen, an denen die Tafel angebracht sein muss, ist gemäß § 26a Absatz 1 Halbsatz 1 KDV 1967 unzulässig. Gemäß § 26a Absatz 1 Halbsatz 2 KDV 1967 dürfen Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und ihrem Aussehen leicht für solche Tafeln gehalten werden können, an Fahrzeugen nicht angebracht sein. Tafel mit dem Buchstaben L zur Kennzeichnung von lärmarmen Kraftfahrzeugen LKW mit Tafel mit dem Buchstaben „L“ Kreisrunde grüne Tafel mit mindestens 20 cm Durchmesser, weißem Rand und dem lateinischen Buchstaben L in dauernd gut lesbarer und unverwischbarer weißer Schrift. Die Tafel muss nach dem Muster der Anlage 5c zur KDV ausgeführt sein. Es sind auch Ausführungen der Tafel mit einem Durchmesser von 15 cm zulässig. Bei diesen Versionen betragen die Abmessungen des Buchstaben L in Abweichung zur Anlage 5c 85 mm Höhe, 55 mm Breite und 12 mm Strichstärke. Kennzeichnungen bei der Verwendung von in technischer Hinsicht beschränkten CEMT-Genehmigungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Leitfaden für Regierungsbeamte und Transportunternehmer für die Verwendung des Multilateralen CEMT-Kontingents, der die Ausstellung von CEMT-Genehmigungen regelt, definiert technische Fahrzeugkategorien. Diese tragen die Bezeichnungen:
Erfolgt eine Fahrt unter Nutzung einer CEMT-Genehmigung, so wird zur Erleichterung und Beschleunigung von Grenzüberschreitungen dringend empfohlen, an Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, die einer der zuvor bezeichneten Fahrzeugkategorien angehören, vorne eine magnetische Plakette oder einen Aufkleber mit grünem Hintergrund und einem weißen Rand anzubringen, die jeweils entsprechen der bezeichneten Fahrzeugkategorie in Weiß die Aufschrift „IV“, „V“, „EEV“ oder „VI“ trägt (IV steht dabei für EURO IV, V für EURO V).[2]: Kap. 9, 10, 10. a u. 11 i. V. m. Anlage 8 u. Kap. 1 16. Spiegelstrich Als Abmessungen der Aufkleber werden angegeben:
oder alternativ:
Die zur Erleichterung und Beschleunigung von Grenzüberschreitungen dringend empfohlenen Aufkleber bzw. magnetischen Plaketten kennzeichnen ein Kraftfahrzeug oder eine Fahrzeugkombination dahingehend, dass erstens für das Kraftfahrzeug ein gültiges Nachweisblatt „CEMT-Nachweis der Übereinstimmung mit den technischen und Sicherheitsanforderungen für ein Kraftfahrzeug“ und ein gültiges Nachweisblatt „CEMT-Nachweis der technischen Überwachung für Kraftfahrzeuge und Anhänger“ jeweils samt zweier Übersetzungen ausgestellt worden ist und zweitens im Falle der Verwendung einer CEMT-Genehmigung, die auf Fahrzeuge dieser oder einer niedrigeren (technischen) Kategorie beschränkt ist, diese Nachweisblätter samt Übersetzungen (sowie im Falle des Mitführens von Anhängern für jeden Anhänger auch dessen Nachweisblatt „Nachweis der Übereinstimmung eines Anhängers mit den technischen Sicherheitsanforderungen“ und Nachweisblatt „CEMT-Nachweis der technischen Überwachung für Kraftfahrzeuge und Anhänger“ jeweils samt zweier Übersetzungen) in zum jeweiligen Zeitpunkt gültiger Fassung mitgeführt werden und das Fahrzeug (oder die Fahrzeuge) tatsächlich den für die Erbringung dieser CEMT-Nachweise erforderlichen technischen Vorschriften entspricht (bzw. entsprechen).[2] magnetische Plakette beziehungsweise Aufkleber für „EURO IV sicheres“ Fahrzeug magnetische Plakette beziehungsweise Aufkleber für „EURO V sicheres“ Fahrzeug magnetische Plakette beziehungsweise Aufkleber für „EURO VI sicheres“ Fahrzeug Fahrzeugkombination mit Plakette mit der Aufschrift „V“ für „EURO V sicheres“ Fahrzeug Weitere Kennzeichnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Aufgehobene und damit ungültig gewordene Kennzeichnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Aufgehobene Kennzeichnungen bei der Verwendung von in technischer Hinsicht beschränkten CEMT-Genehmigungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Aufgehobene, und damit außer Kraft getretene Fassungen des die Ausstellung von CEMT-Genehmigungen regelnden Leitfadens für Regierungsbeamte und Transportunternehmer für die Verwendung des Multilateralen CEMT-Kontingents, die durch die derzeit geltende Fassung (siehe entsprechenden obigen Abschnitt) ersetzt wurden, definierten technische Fahrzeugkategorien mit den Bezeichnungen
Für den Zeitraum der Gültigkeit der zuvor aufgeführten Fahrzeugkategorien wurde zur Erleichterung und Beschleunigung von Grenzüberschreitungen dringend empfohlen, an Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, die einer dieser Fahrzeugkategorien angehörten, vorne eine magnetische Plakette oder einen Aufkleber mit grünem Hintergrund und einem weißen Rand anzubringen, die im Falle der Zugehörigkeit
trug, wenn ein Fahrt unter Nutzung einer CEMT-Genehmigung erfolgte. magnetische Plakette beziehungsweise Aufkleber für „grünes“ Fahrzeug mit dem Buchstaben „U“ magnetische Plakette beziehungsweise Aufkleber für „grünes“ Fahrzeug mit dem Buchstaben „E“ magnetische Plakette beziehungsweise Aufkleber für „supergrünes und sicheres“ Fahrzeug mit dem Buchstaben „S“ Fahrzeugkombination mit Plakette mit der Aufschrift „S“ für „supergrünes und sicheres“ Fahrzeug vorne (daneben ist die Tafel mit dem Buchstaben „L“ gemäß österreichischen Recht angebracht) magnetische Plakette beziehungsweise Aufkleber für „EURO3 sicheres“ Fahrzeug magnetische Plakette beziehungsweise Aufkleber für „EURO III sicheres“ Fahrzeug magnetische Plakette beziehungsweise Aufkleber für „EURO4 sicheres“ Fahrzeug Fahrzeugkombination mit Plakette mit der Aufschrift „4“ für „EURO4 sicheres“ Fahrzeug vorne daran (daneben ist die Tafel mit dem Buchstaben „L“ gemäß österreichischen Recht angebracht) Für den Gütertransport bestimmtes Kraftfahrzeug mit Plakette mit der Aufschrift „3“ für „EURO3 sicheres“ Fahrzeug vorne (daneben ist die Tafel mit dem Buchstaben „L“ gemäß österreichischen Recht angebracht) Belege[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Was bedeuten die Aufkleber auf den Lkw?Zum Beispiel können die Aufkleber anzeigen, wie schnell der Lkw auf verschiedenen Straßen – etwa Landstraße oder Autobahn – fahren darf. In anderen Ländern wiederum verraten sie, ob der Lkw mit bestimmter Ladung (etwa Gefahrengut) unterwegs ist und deshalb langsamer fahren muss.
Warum steht auf Lkw 60 70 80 90?Die Angaben sind immer nur in dem Land gültig, in dem der Lkw, der Bus oder der Wohnwagen zugelassen ist. Für den Fahrer bedeuten die Aufkleber „Ich fahre soundso schnell und darf auch auf diese Strecke fahren! “ und geben dem nachfolgenden Verkehr den Hinweis: „ich darf je nach Strecke nur 60/80/90 fahren! “
Was bedeutet das L auf den Lkw?„L“ (in weißer Schrift auf grüner kreisrunder Tafel)
Diese Tafel steht in Zusammenhang mit dem Nachtfahrverbot für Lkw mit über 7,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzG) von 22 bis 5 Uhr. Von diesem Fahrverbot sind u.a. Fahrten mit lärmarmen Kfz ausgenommen.
Warum mehrere Geschwindigkeiten auf Lkw?Mehrere Aufkleber auf einem Laster können zum Beispiel für verschiedene Straßentypen gelten, also Landstraße oder Autobahn oder für bestimmte Fahrsituation, also ob der LKW mit Anhänger unterwegs ist oder Gefahrgut geladen hat.
|